Collection › Lehre und Wehre (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 50, Nummer 4 › Seite 185
Lehre und Wehre St. Louis, Missouri — April 1904, Seite 185
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Abendmahl · Abendmahl—Einzelkelch 2 · Glaube · Glaube 20 · Gnade 3
Kirchlich⸗Zeitgeſchichtliches. 185⁵
nen, obwohl irgend ein Fall bisher noch nicht bekannt wurde. Das Collegium faßt
alſo ſein Gutachten dergeſtalt zuſammen: „I. daß kein einziger Krankheitsfall jemals
beobachtet wurde, wo es nachgewieſen wurde oder auch nur der begründete Verdacht
vorlag, daß der Kranke ſich die Anſteckung durch den Abendmahlskelch zugezogen
habe; 2. daß mehrere aus der Eigenthümlichkeit der wichtigſten Infectionskrankhei⸗
ten und der Art ihres Auftretens entnommene Gründe gegen die Annahme ſprechen,
daß die jetzt gebräuchliche Art der Weinaustheilung im Nachtmahl in wahrnehmbarer
Weiſe zur Ausbreitung dieſer Krankheiten beitragen ſollte; aber 3. daß die Möglich⸗
keit der Uebertragung des Krankheitsſtoffes auf dieſe Weiſe nicht verneint werden
könne.“ Das Medicinalcollegium äußert ſich ſchließlich über die neue Art, welche zur
Vermeidung der vermutheten Gefahr vorgeſchlagen wurde. Alle die verſchiedenen
Vorſichtsmaßregeln beim gemeinſchaftlichen Kelche, die dem Collegium bekannt ſind,
werden von demſelben als zwecklos angeſehen. Der einzige Ausweg wäre, einen be⸗
ſonderen Kelch für jeden Abendmahlsgaſt vorzuſchreiben. Aber da das Medicinal⸗
collegium wohl einſieht, daß Vorſchriften darüber, ſowie auch der von ultraliberaler
Seite kommende Vorſchlag, den Abendmahlsgäſten eine in Wein getauchte Hoſtie zu
reichen, viel Unruhe und großen Widerwillen in den Gemeinden verurſachen würde,
wo die große Mehrheit es liebe, das Abendmahl in den althergebrachten Formen zu
genießen, ſo empfiehlt das Collegium, wenn eine Aenderung vorgenommen werden
müßte, jeder einzelnen Gemeinde anheimzuſtellen, über die Form der Abendmahls⸗
austheilung zu beſtimmen. Das Gutachten des Collegiums wurde den Conſiſtorien
des Reiches übermittelt, deren Gegenäußerung die Regierung verlangte. Diejenigen
Conſiſtorien, deren Gutachten bis jetzt bekannt wurden, ſprechen ſich gegen jede Aende⸗
rung in der Art der Abendmahlsaustheilung aus, aus den von dem Medicinalcolle⸗
gium angeführten Gründen. Die einzige Maßnahme, die von dieſen Behörden in
Vorſchlag gebracht wurde, war, die Geiſtlichkeit durch ein Rundſchreiben aufzufor⸗
dern, darauf zu achten, daß allen Anſprüchen der Reinlichkeit bei Anwendung des
gemeinſchaftlichen Kelches entſprochen werde, welchen Anſprüchen wohl ſchon bisher
von der Geiſtlichkeit im Allgemeinen Rechnung getragen wurde.“ In Deutſchland
ſind es vornehmlich die liberalen Theologen, welche dem Einzelkelch das Wort reden.
In Elſaß haben die Straßburger Profeſſoren den Gemeinden den Einzelkelch aufzu⸗
drängen geſucht. In Berlin beſchloß im Januar eine Verſammlung von Mitglie⸗
dern der Nicolai-Gemeinde, 30 bis 40 kleine Kelche anzuſchaffen. Angeregt wurde
die Sache durch Archidiakonus Seydel aus „geſundheitlichen Gründen“. Die „E. K. Z.“.
bemerkt dazu: „Schmerzlich berühren aber muß eine Mittheilung, die P. Seydel
machte: Generalſuperintendent Dr. Faber ſei mit ſeinem Vorſchlage einverſtan⸗
den. . . . Auf alle kirchlichen Kreiſe muß es überaus peinlich wirken, daß ein General⸗
ſuperintendent der preußiſchen Landeskirche die von einem unkirchlichen Liberalis⸗
mus ausgehende Agitation gegen eine alte chriſtliche Sitte durch ſeine Auctorität
unterſtützt. Die Bewegung auf Einführung des Einzelkelches wird beſonders in der
liberalen „Monatsſchrift für Gottesdienſt und kirchliche Kunſt“ ins Werk geſetzt. Der
Führer iſt der liberale Profeſſor der Theologie Dr. Spitta in Straßburg. Nachdem
der kirchliche Liberalismus gegen die Beerdigung keine hygieniſchen Gründe mehr
anführen kann, ſucht er ſich nun ein neues Gebiet aus, um einen Vorſtoß zu machen,
und hängt auch hier ein hygieniſches Mäntelchen um.“ — Was die Liberalen zu dieſer
Neuerung treibt, ſind vorgeblich die phyſiſchen Bacillen außer ihnen, in Wirklichkeit
aber die Bacillen und Irrlehren in ihren Köpfen. F. B.
Von der meſſianiſchen Auslegung des Alten Teſtaments ſchreibt die liberale
„Chriſtliche Welt“: „Die alte Chriſtenheit hat das Verhältniß beider Teſtamente
zum großen Theile als das der Verheißung und Erfüllung aufgefaßt. Den erſten
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