Collection › Lehre und Wehre (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 50, Nummer 4 › Seite 184
Lehre und Wehre St. Louis, Missouri — April 1904, Seite 184
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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Abendmahl · Abendmahl—Einzelkelch 2 · Glaube · Glaube 20 · Gnade 3
18⁴ Kirchlich⸗Zeitgeſchichtliches.
nommen ſind, gehören auch die folgenden: „Wie ſtehen wir dem „Zuſammenſchluß
der evangeliſchen Kirchen Deutſchlands“ gegenüber? Warum iſt das Lutherthum der
feſteſte Hort in den Geiſteskämpfen der Gegenwart? Verdient Schleiermacher den
NamenKirchenvater des neunzehnten Jahrhunderts“? Die Grundlinien der Kirchen⸗
zucht im bibliſch⸗-lutheriſchen Sinne. Warum fürchten wir Lutheraner uns nicht vor
der modernen Theologie und Bibelkritik, ſondern ſingen trotzig: „Das Wort ſie ſollen
laſſen ſtahn und kein Dank dazu haben“?“ — Sein Programm wird P. Quistorp nur
durchführen können, wenn er in dasſelbe aufnimmt den unerbittlichen Kampf gegen
all und jeden Unionismus, wozu er aber nicht den Muth zu haben ſcheint. F. B.
Zur Frage des Einzelkelchs im Abendmahl in der ſchwediſchen Kirche wird der
„Luthardtſchen K.⸗Z.“ geſchrieben: „In Folge eines Antrages im Reichstag im Jahre
1903 beſchloß der Reichstag, an die Regierung ein Geſuch einzureichen des Inhalts,
daß Se. Majeſtät der König Nachforſchungen darüber erheben möchte, ob der bisher
übliche Gebrauch der Weinaustheilung im Abendmahl eine Anſteckungsgefahr dar⸗
ſtelle, ſowie daß eventuell entſprechende Maßnahmen getroffen werden möchten. Die
Regierung beauftragte das Medicinalcollegium, die höchſte ſchwediſche Behörde in
Geſundheitsſachen, ſich über dieſe Petition zu äußern. Das Medicinalcollegium for⸗
derte in Folge deſſen ein Gutachten von den Krankenanſtalten für Epidemien und er⸗
ſuchte alle Aerzte im Lande, zu berichten, ob ſich in ihrer Praxis ſchon der Verdacht
ergeben habe, daß der gemeinſame Abendmahlskelch Anſteckungen übertrage. Das
hierauf eingegangene Material wurde vom Medicinalcollegium einer Bearbeitung
unterzogen. Die Krankenhäuſer für Epidemien hatten angegeben, daß in den letzten
zehn Jahren 134,952 Diphtheritisfälle zur Behandlung kamen. Aber trotz genauer
Aufzeichnungen über jeden Einzelfall erklärten die Aerzte, daß nicht bei einem ein⸗
zigen der Verdacht vorlag, es könne ſich um Anſteckung durch den Abendmahlskelch
handeln. Auch die übrigen Aerzte des Landes wußten keinen Fall dieſer Art anzu⸗
geben. Hieraus zog das Medicinalcollegium den Schluß, daß kein einziger von den
jetzt in Schweden lebenden Aerzten irgend eine Beobachtung gemacht habe, die zu
Bedenken Anlaß gibt. Gleichzeitig geht das Medicinalcollegium die übrigen ſonſt
vorkommenden Infectionskrankheiten durch, wie Tuberculoſe, Influenza, Syphilis ꝛc.,
und kommt in Bezug auf dieſe zu demſelben Reſultat. Das Collegium hat ferner auch
die betreffende ausländiſche Literatur durchforſcht, aber keinen einzigen Fall entdecken
können, der den gemeinſamen Abendmahlskelch als Urſache einer Anſteckung ver⸗
muthen ließ. Von beſonderem Intereſſe iſt die Berichterſtattung des Medicinal⸗
collegiums über den in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts in Deutſchland ge⸗
führten Streit zwiſchen Prof. Gruner in Jena und Hofrath Trolles in Breslau, von
welchen der erſtgenannte nachdrücklich das Vorhandenſein der Anſteckungsgefahr bei
Gebrauch des gemeinſamen Kelches verfocht, doch aber ſchließlich das Feld räumen
mußte, da er nicht im Stande war, irgend einen wirklichen Beweis zu erbringen. Be⸗
treffend die Uebertragung der Influenza weiſt das Medicinalcollegium darauf hin,
daß dieſe Krankheit leichter übertragen wird durch Huſten und Nieſen, als durch Ge⸗
brauch eines gemeinſchaftlichen Trinkgefäßes. Wollte man dieſe Anſteckung wirkſam
bekämpfen, ſo müßte dies geſchehen durch Verbot des Kirchenbeſuches und überhaupt
alles Verkehrs. Hinſichtlich der Tuberculoſe wird das Gutachten von Prof. Fränkel
in Halle angeführt: Nur bei engem und fortgeſetztem Verkehr mit den Kranken findet
Uebertragung (der Tuberculoſe) ſtatt.“ Der Bakteriologe Dr. Sellander in Stock⸗
holm äußert ſich in derſelben Weiſe. Das Medicinalcollegium zieht daraus den
Schluß: „Man hat demnach kein Recht anzunehmen, daß die Tuberkelkrankheit durch
den gemeinſchaftlichen Abendmahlskelch verbreitet werden könne.“ Indeß will das
Medicinalcollegium die Möglichkeit einer Uebertragung der Anſteckung nicht leug⸗
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