# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1904_S185 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeſchichtliches. 185⁵ nen, obwohl irgend ein Fall bisher noch nicht bekannt wurde. Das Collegium faßt alſo ſein Gutachten dergeſtalt zuſammen: „I. daß kein einziger Krankheitsfall jemals beobachtet wurde, wo es nachgewieſen wurde oder auch nur der begründete Verdacht vorlag, daß der Kranke ſich die Anſteckung durch den Abendmahlskelch zugezogen habe; 2. daß mehrere aus der Eigenthümlichkeit der wichtigſten Infectionskrankhei⸗ ten und der Art ihres Auftretens entnommene Gründe gegen die Annahme ſprechen, daß die jetzt gebräuchliche Art der Weinaustheilung im Nachtmahl in wahrnehmbarer Weiſe zur Ausbreitung dieſer Krankheiten beitragen ſollte; aber 3. daß die Möglich⸗ keit der Uebertragung des Krankheitsſtoffes auf dieſe Weiſe nicht verneint werden könne.“ Das Medicinalcollegium äußert ſich ſchließlich über die neue Art, welche zur Vermeidung der vermutheten Gefahr vorgeſchlagen wurde. Alle die verſchiedenen Vorſichtsmaßregeln beim gemeinſchaftlichen Kelche, die dem Collegium bekannt ſind, werden von demſelben als zwecklos angeſehen. Der einzige Ausweg wäre, einen be⸗ ſonderen Kelch für jeden Abendmahlsgaſt vorzuſchreiben. Aber da das Medicinal⸗ collegium wohl einſieht, daß Vorſchriften darüber, ſowie auch der von ultraliberaler Seite kommende Vorſchlag, den Abendmahlsgäſten eine in Wein getauchte Hoſtie zu reichen, viel Unruhe und großen Widerwillen in den Gemeinden verurſachen würde, wo die große Mehrheit es liebe, das Abendmahl in den althergebrachten Formen zu genießen, ſo empfiehlt das Collegium, wenn eine Aenderung vorgenommen werden müßte, jeder einzelnen Gemeinde anheimzuſtellen, über die Form der Abendmahls⸗ austheilung zu beſtimmen. Das Gutachten des Collegiums wurde den Conſiſtorien des Reiches übermittelt, deren Gegenäußerung die Regierung verlangte. Diejenigen Conſiſtorien, deren Gutachten bis jetzt bekannt wurden, ſprechen ſich gegen jede Aende⸗ rung in der Art der Abendmahlsaustheilung aus, aus den von dem Medicinalcolle⸗ gium angeführten Gründen. Die einzige Maßnahme, die von dieſen Behörden in Vorſchlag gebracht wurde, war, die Geiſtlichkeit durch ein Rundſchreiben aufzufor⸗ dern, darauf zu achten, daß allen Anſprüchen der Reinlichkeit bei Anwendung des gemeinſchaftlichen Kelches entſprochen werde, welchen Anſprüchen wohl ſchon bisher von der Geiſtlichkeit im Allgemeinen Rechnung getragen wurde.“ In Deutſchland ſind es vornehmlich die liberalen Theologen, welche dem Einzelkelch das Wort reden. In Elſaß haben die Straßburger Profeſſoren den Gemeinden den Einzelkelch aufzu⸗ drängen geſucht. In Berlin beſchloß im Januar eine Verſammlung von Mitglie⸗ dern der Nicolai-Gemeinde, 30 bis 40 kleine Kelche anzuſchaffen. Angeregt wurde die Sache durch Archidiakonus Seydel aus „geſundheitlichen Gründen“. Die „E. K. Z.“. bemerkt dazu: „Schmerzlich berühren aber muß eine Mittheilung, die P. Seydel machte: Generalſuperintendent Dr. Faber ſei mit ſeinem Vorſchlage einverſtan⸗ den. . . . Auf alle kirchlichen Kreiſe muß es überaus peinlich wirken, daß ein General⸗ ſuperintendent der preußiſchen Landeskirche die von einem unkirchlichen Liberalis⸗ mus ausgehende Agitation gegen eine alte chriſtliche Sitte durch ſeine Auctorität unterſtützt. Die Bewegung auf Einführung des Einzelkelches wird beſonders in der liberalen „Monatsſchrift für Gottesdienſt und kirchliche Kunſt“ ins Werk geſetzt. Der Führer iſt der liberale Profeſſor der Theologie Dr. Spitta in Straßburg. Nachdem der kirchliche Liberalismus gegen die Beerdigung keine hygieniſchen Gründe mehr anführen kann, ſucht er ſich nun ein neues Gebiet aus, um einen Vorſtoß zu machen, und hängt auch hier ein hygieniſches Mäntelchen um.“ — Was die Liberalen zu dieſer Neuerung treibt, ſind vorgeblich die phyſiſchen Bacillen außer ihnen, in Wirklichkeit aber die Bacillen und Irrlehren in ihren Köpfen. F. B. Von der meſſianiſchen Auslegung des Alten Teſtaments ſchreibt die liberale „Chriſtliche Welt“: „Die alte Chriſtenheit hat das Verhältniß beider Teſtamente zum großen Theile als das der Verheißung und Erfüllung aufgefaßt. Den erſten