# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1904_S184 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) 18⁴ Kirchlich⸗Zeitgeſchichtliches. nommen ſind, gehören auch die folgenden: „Wie ſtehen wir dem „Zuſammenſchluß der evangeliſchen Kirchen Deutſchlands“ gegenüber? Warum iſt das Lutherthum der feſteſte Hort in den Geiſteskämpfen der Gegenwart? Verdient Schleiermacher den NamenKirchenvater des neunzehnten Jahrhunderts“? Die Grundlinien der Kirchen⸗ zucht im bibliſch⸗-lutheriſchen Sinne. Warum fürchten wir Lutheraner uns nicht vor der modernen Theologie und Bibelkritik, ſondern ſingen trotzig: „Das Wort ſie ſollen laſſen ſtahn und kein Dank dazu haben“?“ — Sein Programm wird P. Quistorp nur durchführen können, wenn er in dasſelbe aufnimmt den unerbittlichen Kampf gegen all und jeden Unionismus, wozu er aber nicht den Muth zu haben ſcheint. F. B. Zur Frage des Einzelkelchs im Abendmahl in der ſchwediſchen Kirche wird der „Luthardtſchen K.⸗Z.“ geſchrieben: „In Folge eines Antrages im Reichstag im Jahre 1903 beſchloß der Reichstag, an die Regierung ein Geſuch einzureichen des Inhalts, daß Se. Majeſtät der König Nachforſchungen darüber erheben möchte, ob der bisher übliche Gebrauch der Weinaustheilung im Abendmahl eine Anſteckungsgefahr dar⸗ ſtelle, ſowie daß eventuell entſprechende Maßnahmen getroffen werden möchten. Die Regierung beauftragte das Medicinalcollegium, die höchſte ſchwediſche Behörde in Geſundheitsſachen, ſich über dieſe Petition zu äußern. Das Medicinalcollegium for⸗ derte in Folge deſſen ein Gutachten von den Krankenanſtalten für Epidemien und er⸗ ſuchte alle Aerzte im Lande, zu berichten, ob ſich in ihrer Praxis ſchon der Verdacht ergeben habe, daß der gemeinſame Abendmahlskelch Anſteckungen übertrage. Das hierauf eingegangene Material wurde vom Medicinalcollegium einer Bearbeitung unterzogen. Die Krankenhäuſer für Epidemien hatten angegeben, daß in den letzten zehn Jahren 134,952 Diphtheritisfälle zur Behandlung kamen. Aber trotz genauer Aufzeichnungen über jeden Einzelfall erklärten die Aerzte, daß nicht bei einem ein⸗ zigen der Verdacht vorlag, es könne ſich um Anſteckung durch den Abendmahlskelch handeln. Auch die übrigen Aerzte des Landes wußten keinen Fall dieſer Art anzu⸗ geben. Hieraus zog das Medicinalcollegium den Schluß, daß kein einziger von den jetzt in Schweden lebenden Aerzten irgend eine Beobachtung gemacht habe, die zu Bedenken Anlaß gibt. Gleichzeitig geht das Medicinalcollegium die übrigen ſonſt vorkommenden Infectionskrankheiten durch, wie Tuberculoſe, Influenza, Syphilis ꝛc., und kommt in Bezug auf dieſe zu demſelben Reſultat. Das Collegium hat ferner auch die betreffende ausländiſche Literatur durchforſcht, aber keinen einzigen Fall entdecken können, der den gemeinſamen Abendmahlskelch als Urſache einer Anſteckung ver⸗ muthen ließ. Von beſonderem Intereſſe iſt die Berichterſtattung des Medicinal⸗ collegiums über den in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts in Deutſchland ge⸗ führten Streit zwiſchen Prof. Gruner in Jena und Hofrath Trolles in Breslau, von welchen der erſtgenannte nachdrücklich das Vorhandenſein der Anſteckungsgefahr bei Gebrauch des gemeinſamen Kelches verfocht, doch aber ſchließlich das Feld räumen mußte, da er nicht im Stande war, irgend einen wirklichen Beweis zu erbringen. Be⸗ treffend die Uebertragung der Influenza weiſt das Medicinalcollegium darauf hin, daß dieſe Krankheit leichter übertragen wird durch Huſten und Nieſen, als durch Ge⸗ brauch eines gemeinſchaftlichen Trinkgefäßes. Wollte man dieſe Anſteckung wirkſam bekämpfen, ſo müßte dies geſchehen durch Verbot des Kirchenbeſuches und überhaupt alles Verkehrs. Hinſichtlich der Tuberculoſe wird das Gutachten von Prof. Fränkel in Halle angeführt: Nur bei engem und fortgeſetztem Verkehr mit den Kranken findet Uebertragung (der Tuberculoſe) ſtatt.“ Der Bakteriologe Dr. Sellander in Stock⸗ holm äußert ſich in derſelben Weiſe. Das Medicinalcollegium zieht daraus den Schluß: „Man hat demnach kein Recht anzunehmen, daß die Tuberkelkrankheit durch den gemeinſchaftlichen Abendmahlskelch verbreitet werden könne.“ Indeß will das Medicinalcollegium die Möglichkeit einer Uebertragung der Anſteckung nicht leug⸗