Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 196
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 196
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Im Frühjahr darauf kommt der Senior Gra⸗
bau nach Wisconſin, die Sache in Milwaukie
beizulegen. (Es war zu dieſer Zeit nämlich die
Milwaukier-Filialgemeinde in einen höchſt är⸗
gerlichen und verdrüßlichen Streithandel mit ih⸗
rem Paſtor, Krauſe, gerathen.) Von den Frei⸗
faͤttern erhält er jenes Schreiben während ſei⸗
nes Beſuchs, und beſtimmt auch für ſie und
ihre Angelegenheit einen Tag zur Unterſuchung
in ihrer 14 Meilen von Milwaukie entfernten
Nieverlaſſung. Zuerſt ſuchte er aus der Klag⸗
ſchrift die nicht wohl und recht geordneten Rede⸗
weiſen heraus, und wollte ſie zum Gegenſtande
des Vorwurfs machen, um Sünde mit Sünde
aufgehn zu laſſen. Sie war, wie geſagt, unter
Kindermann's Anleituug ſelbſt veradfaßt wor⸗
den. Bis ſpät nach Mitternacht dehnte er dann
die weitere Verhandlung hinaus, dadurch die
Leute ſchläfrig wurden, und ſo allmählig eine
Art Verſöhnung“) zwiſchen den Kirchhainern
und Paſt. Krauſe herbeigeführt ward. Mei—
ner Freiſtätter Gemeinde, ſprach zu⸗
gleich der letztere, kann ich ſo unbedingt
noch nicht vergeben. Mancher mochte
den übrigen Theil der Nacht vergeblich Schlaf
geſucht haben. In aller Frühe erheben ſich
Mehrere, und ſuchen Grabau auf, der ſich be⸗
reits nach Kirchhain begeben hatte, und erklä—
ren ihm, ſie könnten Paſt. Krauſe nicht mehr
als ihren Seelſorger anſehen, ſie wünſchten zu
ranniſirende Toben jenes höre doch nicht auf.
Grabau geſtattete nun zwar ihr Geſuch nicht,
bloß daß ſie ſich des Sakramentsempfangs von
ihm enthalten könnten, verſprach aber, nur für
eine Zeitlang noch Geduld fordernd, ihn von
Freiſtatt weg an die Studienanſtalt in Buffalo
zu nehmen und darüber mit der dortigen Ge⸗
meinde erſt Rückſprache zu nehmen, nahm mit
aller Freundlichktit von ihnen Abſchied, und
reiſte kurz darauf nach Milwaukie, um auch
hier durch beharrliches in die Länge Ziehen
die Streitigkeit zu ſchlichten. Doch auch hier
geſchah den nächſten Tag. obwohl nach Ab⸗
ſchluß der Verhandlungen, daſſelbe, wie in
*) Was für eine Verſöhnung es müſſe geweſen ſein, gekt
aus der Acußerung Kindermann's, welcher ſelbſi erſt die
bis dahin mehr rubigen Freiſtätter auf das Treiben Krau-
ſeus aulmerkſam gemacht und den Samen der Zwie racht
und den Grund der Unzufriedenheit mit ihrem Paſtior gelegt
batte, kervor, die er kurz nach der Entfernung Grabau's
gegen ſeinen Vorſieher gethan: Er habe keinen Frieden,
nachdein er dieſe Verſöhnung ſei eingegangen, Pſt. Krauſe
habe eine Heuchelhuzt geiban, welche ih Grabau aus den
Backen geklopft. Gradau, mit dem Kindermann erſt nicht
tinis ſtin mochte wegen Krauſens, hatte den letztern ver⸗
tröſtet auf die Schwachbeit jenes, wie bewie ſen werden kann,
wäbreud er wiederum vor den Kirchhainern über Krauſens
Handlungsweiſe ſich ganz empört gezeigt. Cin räthſelhaftes
Einverſändniß herrſchte damals zwiſchen dieſeu beiden Pa⸗
ſioren, das mehr auf gegenſeilige Furcht, als Liebe gegrün⸗
det zu ſein ſchien. Und doch, die Erſten werden die vetzten,
und dieſe die Erſten ſein. Weichen Herzens zog Kinder⸗
manu, vor miſſomiſcher Ketzerei bange gemacht, es endlich
vor, wider beſſere Erkenutniß und ſein Gewiſſen mit ver⸗
ſamſie unter den drei, wiewohl auch geiſiig überlegnere, iſt
ſeinen ebemaligen Parochialeu einen chriſtlihen Weg gegen⸗
ſeitiger Verſtänrigung eingeſchlagen.
Kindermann zu gehören, das Schelten und ty⸗
dammen zu helfen; Krauſe aber, ſcheinbar der unbeug-
nach und nach umgetchrt und hat mit den Brüdern und
—1—
Freiſtatt, was von dem andern Theil als
muthwilliger Verſöhnungsbruch dargeſtellt wur⸗
de. Der Senior hatte, da er nach Buffalo
zurückkehrte, ein Ermahnungsſchreiben an die
Gemeinden verlaſſen, ſich zu hüten vor Un⸗
verſöhnlichkeit; und es für Todſünde erklä⸗
rend, ſo man bei Krauſe nicht verbliebe, in
einem zweiten Schreiben die Paſtoren unter⸗
richtet, die drei Stufen der Kirchenzucht an
den Widerſtrebenden in's Werk zu ſetzen, nach
deren letztem Grade die Ercommunication er⸗
folgen ſollte. Krauſe weigerte ſich zwar an⸗
fangs, den Bann zu vollziehen, fuhr aber fort
ſie von der Kanzel zu verfolgen. Vergebens be⸗
ſchwerten ſich rie Getäuſchten, enirüſtet über ſol⸗
che beſonders den Freiſtättern unerwartete Zwei⸗
deutigkeit, welche Krauſe mit Anerkennung ſei⸗
nes Unrechts hierbei ſpäter ſelbſt im J. 1850,
wie in dem Milwaukier Lutheriſchen Gemein⸗
veprotokoll zu leſen iſt, in's Licht geſetzt hat,
baten nochmals ſchriftlich auf das Dringendſte,
ſie von demſelben zu enſbinden, und ſagten ſich,
weil man einmal nichts mehr mit ihnen derge⸗
ſtalt zu thun haben wollte und ihnen gar nicht
antwortete, von dem Kirchenminiſterio und gan⸗
zen Synodalverbande ſpäter los. Sie wurden
ſals Sektirer dem Satan übergebenz es geſchah
zu Anfang des Sommers 1846.
(Fort ſetzung folgi.)
III.
„Die neue Rotte in Eden.“
(Fortſetzung und Schluß.)
Daß wir übrigens „des Nachts den Bewoh⸗
nern der Häuſer keine Ruhe ließen und an die
Thüren ſchlugen, als ob Einbruch geſchehen ſoll⸗
te,“ davon wiſſen wir nichts. Mag es immer⸗
hin einmal geſchehen ſein, ſo kann doch nicht be—
zeugt werden, daß ſolches gerede einer aus un—
ſerer Mitte geihan. Erft kürzlich pochte bei ei—
nem von uns in der Nacht Jemand ſtark an,
und als nachgeſehen wurde, wer ſo unfreund⸗
lich pochte, ſiehe, da war es ein Indianer! —
Hätte Herr Paſtor Graban und Herr Schul⸗
lehrer Hoge furchtlos nachgeſehen, ſo würden
ſie ja wohl erfahren haben, ob es Jemand von
den Unſern geweſen. Man ſieht's und merkt's
wohl, Hr. Pft. Grabau fucht Alles zuſammen,
um uns recht gräulich darſtellen zu können.
Geſetzt aber auch, ein ungezogener Bube unter
uns hätte ſolchen Streich verübt, wie Solche ja
in andern Gemeinen auch vorhanden ſein kön⸗
nen, ſo iſt es doch gewiß der chriſtlichen Liebe
nicht gemäß, es der ganzen Gemeine zur Laſt
zu legen, die ſolchen Unfug für ſträflich hält.
Was den „ausgeſchloſſenen Säufer“ betrifft,
ven wir, um den Haufen groß zu machen, zu
uns genommen zu haben,“ beſchuldigt werden,
ſo antworten wir, daß wir denſelben nicht zu
uns „genommen“ haben, ſondern er iſt, wir
wiſſen ſelbſt nicht wie, in der Verwirrung, die
Pſt. Grabau unter uns anſtellte, zu uns ge⸗
kommen. Wir geſtehen aber willig ein, daß
wir ihn ernſtlich hätten zurückweiſen ſollen. Es
war dies allerdings ein Fehler von uns. —
Seite 66. und 67. erzählt Herr Pſt. Grabau
von der Erbrechung der Kirche. Nach ſeinem
Berichte ſoll Herr Paſtor Bürger die Kirche
haben erbrechen laſſen und an demſelben Tage
er und „ſeine Rotte“ eine ſolche Frechheit be⸗
gangen haben, die „eine beſondere Schrift und
Darſtellung“ verlangte, ja „gar nicht zu be⸗
ſchreiben wäre“ u. ſ. w. ö
Wir antworten: Weil wir lange Zeit ſehen
mußten, daß man vor uns die Thüre verſchloß
und die Fenſter verſchraubte und wir doch eben
ſo gut Recht hatten in die Kirche zu gehen, wie
Andere, ſo faßien wir ſelbſt den Plan, un⸗
ſere Kirche zu öffnen.
Bürger's Veranlaſſung iſt es nicht
geſchehen, er rieth uns vielmehr
a b. Er iſt uns zwar, als die Kirche offen war,
in dieſelbe gefolgt, aber ungerne. Sonſt iſt am
genannten Tage von unſerer Seite keine Frech⸗
heit begangen worden. Wir haben auch keinen
„feindlichen Angriff“ gemacht. Die Grabau⸗
iſche. Beſchuldigung vom „Angriff“ kommt aber
daher: Hr. Pſt. Grabau wollte unſern Nach⸗
mittagsgottesdienſt vereiteln. Nachdem er ſei⸗
nen Vormittagsgottesdienſt geſchloſſen hatte, den
er nach dem unſrigen hielt, fing er vaher auf's
Neue an, ſingen zu laſſen und ließ fort ſingen,
bis es dunkel ward und er mit den Seinen
nicht mehr ſingen, ſondern nur kreiſchen konnte!
Damit wir nun auch Abends nicht mehr Got⸗
tesdienſt halten könnten, ſo nahmen die würdi⸗
gen „Kirchväter“ des Hrn. Paſtor Grabau die
Leuchter von den Wänden. Dieſem wollte Ei⸗
ner der Unſern wehren und die Leuchter dem
eifrigen „Kirchvater“ abnehmen, dieſer gab ſie
aber nicht her, ſondern warf ſie lieber eine
Strecke weit von ſich. — Weiter geſchah von
unſcrer Seite nichts. Wir kommen nun end⸗
lich zur Wahl und zum Streit über das Kir—
chengut. Schon früher hatten wir
unſern Gegnern den Antrag ge⸗
ſtellt, daß wir uns in die Hälfte
theilen wollten. Wollten ſie Alles be⸗
halten, ſollten ſie uns herausbezahlen. Woll⸗
ten ſie uns Alles laſſen, wollten wir herausbe⸗
zahlen. Das aber wurde nicht eingegangen.
Als nun die geſetzmäßige Wahl gehalten wer⸗
den ſollte, wollten die Gegner uns als Ausge⸗
ſchloſſene nicht mitwählen laſſen, wie zu erſehen
aus dem Berichte ſelbſt. Der Friedensrichter
aber, der zugegen war, urtheilte, daß wir nach
dem Geſetze zur Wahl berechtigt ſeien. Denn
nach dem Geſetze waren wir es auch. Wir hat⸗
ten „die Ordnungen und Gewohn⸗
heiten“ in unſerer Gemeine gehalten, ſomit
des Rechtes an der Wahl uns nicht verluſtig
gemacht. Herr Paſtor Grabau wollte dieſes
Recht nicht gelten laſſen, weil wir die „Ord⸗
nung“ von dem Schilling nicht gehalten
hätten. Allein dieſer Schilling war eben mie
zur völligen „Ordnung“ geworden; weshalb
hatte man denn 3 Jahre darüber geſtritten,
wenn dies „Ordnung und Gewohnheit“
geweſen wäre? Das ſah der Friedensrichter
ſehr wohl ein, der ein gerechterer Richter war,
als Herr Pſt. Grabau.
Wir hatten den Nich⸗
Auf Herrn Paſtor
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