Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 195

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 195

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tenbrief und die ſogenannten Rottirer, nicht
ſtimmten, hatte dieß ihnen freigelaſſen, als er und
ein anderer Theil ſeiner Gemeinde, mit welchem
er ſich 40—50 Meilen öſtlicher in Kirchhain, 6
Meilen von Krauſens Parochie, Freiſtatt benannt,
auf dem Lande angeſiedelt hatte, von denſelben
eine neue Vokation auf Grund des Hirtenbriefs
verlangten, und die Watertowner antworteten,
ſie blieben bei der alten. Darauf verweigerte er
ihnen freilich, das heilige Abendmahl ferner zu
reichen. —-Kurz vorher hatte Grabau eine ver⸗
meintliche Widerlegung der miſſouriſchen Kritik
geſchrieben, unterzeichnet auch von Kindermann
und Krauſe; auf welche Antikritik wiederum die
ſächſiſchen Paſtoren ausführlich antworteten, den
15. Januar, 1845. Durch Paſt. Geyer wurde
dieſe Antwort in Wisconſin bekannt, und be⸗
ſtärkte die Gegner der herrſchenden Kirchenpar⸗
thei in ihrer an ſich unverwerflichen Oppoſition.“

Im Sommer darauf hielt die Synode von
Buffalo ihre erſte Sitzung zu Freiſtatt und Mil⸗
waunkie. Obgleich die Paſtoren derſelben in Wis⸗
conſin ihren Gemeinden verſprochen hatten, die
ſächſiſchen Amtsbrüder hierzu einzuladen: ge⸗
ſchah es doch nicht, und man gab ſpäter als
Grund die Sendung Geyer's nach Wisconſin
an, weshalb auch das letzte Schreiben der Miſ⸗
ſourier nicht beantwortet ward. Das Verhält⸗
niß mit ihnen kehrte ſich nun in ein geſpanntes,
ja feindſeliges um, wie aus dem erſten Syno⸗
dalbrief der Buffals Synode bereits zu erſehen
iſt. Alle Verſuche einer friedlichen Ausgleichung
wurden von der letztern ſchroff und hartnäckig zu⸗
rückgewieſen, wobei das unerſchütterliche Ver⸗
weigern einer Beſprechung über die Lehrdifferen⸗
zen, welche einzugehen auch ihren Grundſätzen
gar nicht entgegen ſein könnte, viele der eignen
Gemeindeglieder immer argwöͤhniſcher machte.f

Sehr trug zu ſolchem Argwohn der entſetzlicht
Mißbrauch des Bannes bei, welcher in dieſen
Gemeinden im Schwange ging. Um nur ein

Wir möchten hier nicht unterlaſſen, auf ein bedeutendes
Mißverſtänduiß des Herru Grabau aufmerkſam zu machen.
Dit ſächſiſchen Paſtoren hatten in der Antwort auf ſeine An-
likritik ganz richtig eine Stelle aus Chemmitli locc. theol.
III. de eccl. p. 137 ed. Wittenberg. angeführt: Fatendum
zane, nullum exstare in Seripturis mandatum Dei, quod
hie ritus ordinationis sit adhibendus ete. Grabau machte
aber ihnen in ſeinem 2. Synodalbrief vom Jahre 1850 (S.
109 unten den Vorwurf, daß ihre Citation falſch ſei und man
leſen müſſe ordinationi ſtatt ordinationis. Wer Vatein ver⸗
ſeht und Chennnitii locc. theol. beſitzt, der leſe die ganze
Stelle nach der Frankfurter Ausgabe p. 126, b), da wird er
zu wiederholtken Malen und immer wieder, namentlich vorher,
ſinden ritus ordinationis, wie denn auch jeder Kundige lticht
begreift, daß ordinationi Chemnitz gar nicht geſchrieben ha⸗
ren känne. (Die Veränderung habendus für adhibendus
thut hier nicht viel zur Sache.)

Als auf der Synode zu Freiſtatt der Schleſier Bieroſch er⸗
ſchien, um von derſelben die Sache ſeiner von Grabau in
Hamburg ungerecht gebannten Landeleute unterſuchen zu
laſſen 1 wußte der letztere gerade die entgegengeſetzte Wen-
dung ihr zu geben, und den redlichen Mann in einen Streit
über die Lehre hineinzuziehen, dem er nicht gewachſen war und
in welchem er als Keunzeichen der wahren Rirche nach ihrer
Erſchrinung den Spruch behauptete: Es trete ab von der
Ungekechtigkeit, wer den Namen Chriſti nennt; wobei jedoch
Kindermann ſelbſt, als Graban den Bieroſch gar nicht zu ver⸗
ſieben ſchirn, die merkwürdigen Worte zu dem erſtern ſprach:
Lieber Bruder, Bieroſch meint, du ſollſt abtreten von der Un⸗
gercchtigkeit, weiche Du an den Schleſiern begaugen haſt.

— 10—

Beiſpiel anzuführen, ſo waren zu Ende des Jah⸗
res 1844 ein gewiſſer Johann Sülflow und Joa⸗
chim Götſch, beide noch in Wisconſin anſäſſig,
darum erkommunicirt worden, weil ſie, kurz vor⸗
her aus Deutſchland gekommen, ihre Befrem⸗
dung über die unſchlachtigen Scheltworte, die
ſchrankenlos ſatyriſchen Invektiven, das bei Na⸗
men Nennen und unheilige Verketzern, welches
ſie auf den Kanzeln hörten und von ihren luthe⸗
riſchen Paſtoren in Preußen gar nicht gewohnt
waren, geäußert.

Der Stand der Dinge näherte ſich immer mehr
einer entſcheidenden Kriſis. Wenn auch noch
nicht mit völliger Klarheit die heilige Lehre des
Evangeliums inſonderheit von der Freiheit eines
Chriſtenmenſchen erkannt, ergriffen war und ver⸗
theidigt werden konnte: ſo erhellt unzweifelhaft
aus den Umſtänden, daß bei Vielen, ob zwar
dunkel, es doch im Bewußtſein lag, bei ſolcher
Praxis könne unmöglich der Glaube rein und
die dogmatiſche Grundlage die rechte und unge⸗
fälſcht ſein; je mehr das ihnen vorſchwebte, deſto
getroſter griffen ſie die Werke als die Früchte des
argen Baumes an, nur daß allerdings bisweilen
etwas Donatiſtiſches oder vielmehr krankhaft Pie⸗
tiſtiſches mit unterlief. Als der im Jahre 1844
nachgekommene lutheriſche Prediger Ehrenſtröm,
ein Exempel trauriger Warnunz für alle begabtere
Chriſten, in gefährliche Irrthümer geiſtlicher
Schwärmerei gefallen war: ſchrieb im Anfang
des Jahres 1845 Grabau an ſeinen Anmtsge⸗
noſſen Krauſe und that ihm den Hergang kund.
Martin Krüger, Schulvorſteher zu Freiſtatt, der,
wie die meiſten ſeiner Auswanderungsgefährten,
noch viel auf Paſt. Ehrenſtröm hielt, konnte dem
Bericht Grabau's, welchen Krauſe in der Kirche
verlas, nicht ſogleich Glauben ſchenken, und
ſprach dieſes öffentlich vor der Kirchthüre aus.
Später ſetzte er in dem Hauſe des Schullehrers
das Disputiren hierüber fort, und Pſt. Krauſe,

gehen, geht hinein und fragt nach dem Gegen—
ſtande des Geſprächs. Als er darüber berichtet
wird, gibt er eine ſehr harte Gegenrede, und
nach einiger Zeit bekommt Krüger einen Zettel
von Krauſe, dad urch er aufgefordert wird, ſich
bei dem Paſtor einzufinden und Belehrung zu
holen. Er folgt dieſer Einladung, ſowie 2 an⸗
dern Zetteln, welche die Stufen der Ermahnung
ſein ſollten, und einer öffentlich wiederholten

Aufforderung nicht, erbietet ſich aber, zu Paſt.
Krauſe zu gehn, um ſich mit ihm darüber aus⸗
zuſprechen, was dieſer nicht annimmt; — und
ſonach wird er in den Bann gethan mit der
unwahren Beſchuldigung, er habe ſich in Eh—

ern geſchlagen, welches Letztere doch erſt nach
der obigen Aufforderung geſchah. (Die Doku⸗
mente hierüber, der Briefwechſel zwiſchen den
Freiſtättern und Kirchhainern, ſind noch vor⸗
handen.) Dieſer Bann wurde, wie allemal, den
Schweſtergemeinden und alſo auch dem Kinder⸗
mann, der, wie oben erwähnt worden iſt, mit
den Seinen in Kirchhain, 6 Meilen von Frei⸗
ſtatt, ſich niedergelaſſen hatte, durch ein Schrei⸗
ben angezeigt, und er und ſeine Gemeinde ſol⸗

Grabau's ganz fälſchlich berichtet hat, daß er

aus der Kirche kommend, hört es im Vorüber⸗

unterſchreiben.

eine Citation, welche natürlich in Kirchhain

bitten.

und Ausſprache geweſen.

renſtröms's Irrſale verſtrickt und dann zu Gey⸗

len Krüger ebenfalls für bänniſch halten. Nun
hatten aber ſchon vorher ein Vorſteher dieſer
Gemeinde, Netzlaff, und der Schullehrer Stiem⸗
ke ihrem Seelſorger erklärt, ſie unterſchrieben
um des Gewiſſens willen keinen Bannbritf
Krauſens mehr, es ſei denn, ſie würden von
der Rechtmäßigkeit deſſelben durch Gründe über⸗
zeugt; und der Paſtor hatte ſeinen Auitsbrudtr
in Freiſtatt, als derſelbe einige mit ihm Unzu⸗
friedene in ſeiner Milwaukier-Filialgemeinde
ohne Weiteres vom Taufſtein und Abendmahl
zurückgewieſen hatte, mit Recht darüber geſtraft;
und ſiehe da, jetzt kommt von Neuem eine Bann⸗
bulle bei den Kirchhainern an. Dieſe, aufmerk⸗
ſam gemacht auf das, was Luther ſagt, daß die
Gemeinde, die Jemanden ſoll bänniſch halten,
zuvor erſt wiſſen und gewiß ſein ſolle, wie dit⸗
Bann verdienet und er darein gekommen ſti,
und nicht den Menſchen glauben in Gottes Sa⸗
chen, ſprechen ſelbſt mit Krüger, und erfahren,
daß es nicht alſo ſich verhalte, wie ſie berichtet.
Sie ſchreiben darauf, Kindermann und die Sei⸗
nen, an Krauſe und bitten ihn um nähert
Auseinanderſetzung und eine zuverläſſige Be-
weisführung. Pſt. Krauſe antwortet höchſt in⸗
dignirt, und jene beklagen ſich in einem Schrei⸗
ben an die Freiſtätter Gemeinde, erſuchen ditſe
um gewiſſenhafte Prüfung der Sache und war⸗
nen vor ihres Predigers hierarchiſchen Anma⸗
ßungen. Hierauf wird eine Gemeindeverſamm⸗
lung zu Freiſtatt gehalten, und in derſelben ge⸗
lingt es mehrern Gliedern, worunter der frei⸗
willig aus ſeinem Beruf getretene Schullehrer

Lemke war, von welchem der 2. Sonodalbrief

abgeſetzt worden ſei, es dahin zu bringen, daß
dieſer Streit nicht mehr ſoll ſchriftlich fortgeſetzt
werden, ſondern mündlich; Paſtor u. Gemeinde
zu Kirchhain ſollen benachrichtigt werden und
den Ort der Beſprechung beſtimmen. Paſtor
Krauſe ſchreibt den Brief, lieſt ihn ganz ſchnell
vor und fordert dann Jedermann auf, ihn zu
Zwei unterſchreiben nicht, ha—
ben aber auch nicht das Herz, dagegen zu ſpre⸗
chen, und gehen fort. Aus der freundlichen
Einladung an die Kirchhainer wird vielmehr

nicht beachtet wird uud worüber die Kirchhainer
von den Freiſtättern eine Erklärung ſich aus⸗
Pſt. Krauſe wird nun von einem Theil
ſeiner Gemeinde angegangen, ſolche Citation zu⸗
rückzunehmen, weil ſie nicht der Gemeinde Sinn
Er that es nicht nuir 3
nicht, ſondern fängt an von der Kanzel die Un.
zufriedenen ſammt den Kirchhainern zu beſchim⸗
pfen. Es konnte kein Segen mehr in ſolcher
Kirche ſein, denn alle Sonn- und Wochentage
ward das Wüthen fortgrſetzt. (In den Kirchen
der Buffaloſynode gehört dieß zur herrſchenden
Predigtweiſe.) Die ſchwer gekränkten Gemein⸗
deglieder gingen in den Gottesdienſt nach Kirch⸗
hain, und der dortige Paſtor gab ihnen nicht
allein den Rath, an den Senior des Kirchenmi⸗
niſterii, Grabau, ſich zu wenden, ſondern auch
die Anleitung, wie ſie das ſchrifilich zu thun
hätten. Dieſer Streit hatte ſich bis Anfaug
des folgenden Jahres hingezogen.

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