Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 186
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 186
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zu No. 8.
Beiläge
Jahrg. 9. des Lutheraners.
I.
Die lutheriſche Dreieinigkeitsgemein⸗
de rechtgläubigen Bekenntniſſes zu
Milwankie und das Kirchenminiſte⸗
rium der Synode von Buffald in den
Jahren 1843—1847.*
Der Streit, welcher ſich im Jahre 1845 zwi—
ſchen der hieſigen Gemeinde und deren damali⸗
gem Seelſorger, Herrn P. Krauſe, entſpann und
in Folge deſſen ſich ihre Berbindung mit der
Buffaloer Synode löste, iſt von unſern Gegnern
in deren zweitem Synodalbrief kurz und in ih⸗
rer Weiſe dargeſtellt worden. Audiatur et al-
tera pars (d. i. man höre den anderen Theil
auch!) Zwar iſt auch über den nachfolgenden⸗
Bericht ſchon der Stab gebrochen worden, noch
che er entſtehen, geſchweige zur Veröffentlichung
übergeben werden konnte; dem chriſtlichrn Leſer
kann jedoch verſichert werden, daß derſelbe ſtreng
der Wahrheit gemäß und größtentheils nichts
als ein getreuer Auszug der im Gemelndearchiv
aufbewahrten, der Synode im Jahre 1847 und
wiederholt im Jahre 1850 ſchon vorgelegten, be—
treffenden Dokumente iſt, die, wenn nöthig, zu
ſeiner Zeit auch veröffentlicht werden können.
Es wird hier weder Herrn Paſtor Krauſe's
Unglimpf geſucht, noch will man ſchadenfroh un⸗
ſerer Gegner Sünden aufdecken. Gott weiß es,
daß der Schreiber dieſes mit Unluſt daran geht,
den alten traurigen Handel wieder an die Oef—⸗
fentlichkeit zu ziehen. Hat ſich doch Paſtor Krauſe
im Spätjahr 1850 mit der hieſigen Gemeinde
ausgeſöhnt, und nach Ablegung der Binde, die
auch er in ſeiner vorigen Gemeinſchaft um ſeine
Augen trug, anerkannt, daß jene Gemeinde im
guten Rechte war, ſich von ihm zu trennen, wenn
gleich, wie ja nicht geleugnet wird, Sünde und
Unrath auch auf ihrer Seite vorgekommen iſt.—
und welcher Chriſt, der ſelber lediglich von der
Gunade lebt, wird mit Freuden die Sünden ſelbſt
ſeiner Feinde offenbar machen —Nicht nur aber
werd ſeit dem Erſcheinen des zweiten Spnodal⸗
briefs und des Informatoriums die hieſige Ge⸗
meinde und deren Paſtoren fort und fort mit dem
Prädikat „Rotte, Rottenprieſter“ auf das freige—
bigſte beſchenkt, und deren bisheriges Schweigen
ob allen dieſen Schmähungen und Beſchuldi⸗
gungen zu ibrem Unglimpf gedeutet; ſondern P.
Grabau ſelbſt hat uns auch wiederholt und aufs
hitzigſte zur Vertheidigung herausgefordert. So⸗
mit geſchehe denn aus Noth und um höherer:
Rückſichten willen, was wir ſo gern um der Liebe
willen unterlaſſen hätten!
Von Freiſtadt aus bediente P. Krauſe die hie⸗
ſige Gemeinde als Filia, die ihn jedesmal durch
eine beſondere Fuhre zu ſich kommen ließ; mit⸗
unter aber benutzte derſelbe auch eine ſich ihm
darbietende Farmergelegenheit. Um ſo oft als
möglich nach Milwaukie kommen zu können und
nicht immer von fremdem Fuhrwerk abhängig zu
ſein, trug P. Krauſe im Jahre 1845 bei der hie⸗
ſigen Gemeinde darauf an, ihm zur Anſchaffung
eines Pferdes und Wagens in der Weiſe behilf⸗
lich zu ſein, daß jeder Communikant zwanzig
logiſch ordnen.
Hiermit erhält denn der Leſer den verſprochenen „Bei⸗
wagen.“ Anfangs wollten wir das darein Gehörige crono⸗
Um jedoch die Erfüllung unſeres Verſpre⸗
ceus nicht läuger zu verziehen, wollen wir nun die eingegan⸗
genen Beiträge, ohne auf die Zeitfolge Rückſicht zu nehmen,
nach einander mittneilen, wie der Raum es gerade geſtattet.
Die Redakiion des „Lutheraner.“
Wochen hindurch je drei Cent beiſteure und ſo
von 150 Communikanten die Summe von 90
Dollars aufgebracht würde. Da aber die Ge—
meinde nach mancherlei ſchriftlichen und münd—
lichen Verhandlungen mit dem Paſtor über die—
ſen Antrag ſich nicht einigen konnte, ſo forderte
ſie derſelbe nach Beendigung des Gottesdienſtes
am Jakobi Tage auf, ihm nach Verlauf einer
Woche eine beſtimmte Erklärung zu geben. Dem—
zufolge berieth ſich darauf die Gemeinde am 10.
Sonnt. p. Trinit., und zeigte ſofort dem Paſtor
ſchriftlich an, daß ſie ſeinen Antrag nicht anneh—
men könne, ſondern beſchloßen habe, daß ſie ihn
alle ſechs Wochen durch ein gutes Fuhrwerk hin
und her bringen laſſen wolle; wolle er aber auſ⸗
ſerdem zu ihr kommen, was ihr nur lieb ſein
könnte, ſo möchte es durch eine für ſie koſtenfreie
Gelegenheit geſchehen, indem ſie dermalen nicht
im Stande ſei, mehr für das Fuhrwerk unter ſich
aufzubringen.“ Wiewohl nun P. Krauſe frü⸗
her, wo er auf Koſten der Gemeinde kommen
konnte, ſo oft er wollte, ſie auch nicht eher, als
höchſtens alle 6Wochen beſuchte, u. wiewohl er in
einein früheren Schreiben vom Jahre 1844 es
ganz in den Willen der Gemeinde geſtellt hatte,
wie oft ſie ihn zu ſich holen laſſen wolle: ſo er—
folgte denn doch wegen dieſes Beſchlubes am 14
Aug. ein heftiger Strafbrief von demſelben, der
auf ſein Begehren am nächſtfolgenden Sonntag
der Gemeinde vorgeleſen werden mußte. Daß
der am 10. Sonnt. p. Trinit. gefaßte Beſchluß
ſündlich ſei, weil damit die Gemeinde in des
Seelſorgers Amt gegriffen, daß die, welche den
Beſchluß gefaßt, zwanzig mal drei Cents höher
achteten, als ihre Seligkeit, daß damit der Paſtor
zu einen Terminprediger gemacht und ſeines
Amtes entſetzt ſei, daß er unter ſolchen
Umſtänden auch mit gutem Gewißen
das Amt in der Gemeinde zu Mil⸗
waukienicht mehr verwalten könne.
Dies war der Inhalt des Strafbriefs. Auf
dieſen Brief gab die Gemeinde eine ſchriftliche
Antwort, von der zwar keine Abſchrift mehr vor⸗
handen iſt, in welcher ſie aber, laut des Zeugnißes
P. Kindermanns ſelbſt erklärte, daß ſie ihrem
Seelſorger keineswegs in das Amt habe greifen
wollen und daß er ihr, wo ſie in Worten oder
ſonſt gegen ihn ſich verſündigt habe, verzeihen
wolle. Am 16. Sonnt. p. Trinit. kam P. Krau⸗
ſe ſelbſt, ſchalt in der Predigt ſeine Zuhörer auf⸗
gedunſene Rülpſe, dummze Ochſen, alte Schwei⸗
ne K. und las nach der Predigt eine Verkündi⸗
gung ab des Inhalts, daß Alle, die bei
dieſem Beſchluß ſich betheiligt hät⸗
ten, nicht eher zum h. Abendmahl zu⸗
gelaßen werden könnten, bis ſie öf⸗
fentlich ihre Sünde erkannt und
abgebeten hätten. Hierdurch entſtand
nach dem Gottesdienſte große Aufregung unter
den Gemeindegliedern, in Folge deren die beiden
Gemeindevorſteher Bruß und Eggert zu R.
Krauſe geſendet wurden, ihn zu erſuchen, am
Nachmittag eine Gemeindeverſammlung abzu⸗
halten, um ſich mit der Gemeinde über ſeine har—
te Predigt zu verſtändigen, ſowie diejenigen an⸗
zuzeigen, die eine Abweiſung vom h. Abendmahl
verdient hätten, damit ſie zur Buße ermahnt
werden könnten. Mit den Worten: „Ich habe
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„Iede Fuhre kam damals der Gemeinde be den ſchlech⸗
ten Wegen und dem Mangel an Fuhrwerken auf 8 Dollars,
das gepredigt, und dabei bleibt es,“ ſchlug P.
Krauſe das Geſuch um eine Verſammlung ab.
Um das traurige Zerwürfnis zu heben, ging
ein Theil der Gemeinde durch die Vorſteher
Bruß und Bewersdorf den Amtsnachbar und
Beichtvater ihres Seelſorgers, P. Kindermann
zu Kirchhayn, um Unterſuchung an. Die Briefe,
die hierüber P. Kindermann an die Gemeinde
ſchrieb, liegen dem Schreiber vor und er kann
nicht umhin deſſen väterliche und unpartheiiſche
Haltung in dieſen Briefen öffentlich anzuerken⸗
nen. Wollte Gott, P. Kindermann hätte in der
Weiſe fortgefahren! Die begehrte Unterſuchung
ablehnend, weil vom Kirchenminiſterium hierzu
nicht beauftragt, räth er in ſeinem erſten Briefe
vom 19. Sept., um Unterſuchung beim Kirchen⸗
miniſterium anzuhalten, verſpricht aber, durch
eine Privatunterredung mit P. Kranſe zuvor
den Berſuch zu machen, den geſtörten Frieden
wieder herzuſtellen. Am 8. Okt. darauf meldet
er, daß ſeine Vorſtellung an P. Krauſe den ge—
wünſchten Erfolg nicht gehabt habe, ermahnt die
Gemeinde zu ernſter Prüfung und zum bußfer⸗
tigen Bekenntnis, wo von allen oder einzelnen
Gliedern der Gemeinde gefehlt worden wäre, er⸗
klärt aber, daß die Weigerung, dem Paſtor ein
Pferd zu kaufen, für ſich gehöre und noch keine
Ausſchließung vom h. Abendmahl nach ſich zie—
hen'könne, wenn ſich nicht andere Sünden daran
geknüpft haben ſollten, die ſolche Strafe verwirk—
ten. In einem Briefe vom 11. Dez. verſichert
er hoch und theuer die Gemeinde, daß er für ſei⸗
ne Perſon und in dem ihm von Gott gegebenen
Amte, die Gemeine Chriſti zu bauen, in dieſer
Sache auf das allergewißenhafteſte handeln wer—
de, ſo daß ſich die Beſchwerdeführer nicht zu be—
klagen haben würden, als ſei ihnen das Recht
über den Kopf genommen; er hoffe, daß ein
Gleiches auch von den anderen beiden Gliedern
des⸗Miniſteriums geſchehen werde. Am 9. Febr.
1846 endlich ſchreibt er: „Ich kann mir es
nicht denken, daß P. Krauſe in ſei⸗
ner vffenbar ungerechten Sache ſoll⸗
te gerechtfertigt werden.“
Der Nath Kindermanns, Klage beim Kirchen⸗
miniſterium zu führen, wurde befolgt. Die Ge—
meinde ſandte an den Senior P. Grabau eine
Beſchwerdeſchrift, nachdem ſie dieſelbe erſt Kin⸗
dermann zur Durchſicht eingehändigt hatte. Es
erfolgte darauf ein dreifaches ſchriftliches Gut—
achten von den P. P. Grabau, v. Rohr u. Kin⸗
dermann. Um nicht die Geduld des Leſers zu
ermüden, wird hier nur das Hauptſächlichſte mit—
getheilt. Grabay ſetzt in ſeinem Gutachten vor—
aus, daß die Gemeinde in Gemeinſchaft mit dem
Paſtor einen ordentlichen und gültigen Beſchluß
zum Ankauf eines Pferdes gefaßt und denſelben
in Abweſenheit des Paſtors freventlich wieder
umgeſtoßen habe, ſtraft dies ſcharf und macht ſo⸗
dann Friedensvorſchläge. In Betreff der er—
wähnten Strafpredigt aber ſagt Grabau, daß er
gewünſcht hätte, P. Krauſe wäre ſeines ſonſt ge⸗
wohnten Muthes mehr ein Herr geweſen, hätte,
unbekümmert um die Gegenparthei, gepredigt,
wie ſonſt und dann nach dem Gottesdienſt eine
Gemeindeverſammlung gehalten, um der Ge⸗
meinde ihr Unrecht, hinter dem Rücken des Pfar—
rers. Verſammlungen zu Halten und bereits ge⸗
faßlte Beſchlüße wieder umzuſtoßen, zu Gemüthe
zu führen. Das Gutachten von Nohr's ſtimmt
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