Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 191
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 191
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halt derſelben. Es wurde natürlich immer vom
Geiz, ꝛc., gepredigt, und dieſes, weil man wußte,
wohin es zielte, mußte zur Laſt werden. In der
Beichte hat Hr. P. Grabau nicht blos Män⸗
ner, ſondern auch Weiber und junge Leu⸗
te des Schillings halber zur Rechenſchaft gezo⸗
en.
Es geſchah einmal, daß zwei oder drei von
uns als Abgeſandte aus der Gemeine nach Buf⸗
falo geſchickt wurden (nämlich Schweickhardt,
Müller und Nauch) Hrn. Paſt. Grabau zu bit⸗
ten, daß er uns den Studenten Lange zum
Paſtor geben möchte. Zugleich ſollten ſie auch
mit Hrn. Paſt. Grabau handeln, daß der Schil⸗
ling abgethan würde; da kamen dieſe Abgeord⸗
neten zurück und brachten über den Schilling ei⸗
nen neuen Plan; wir wiſſen nicht, ob ihnen die⸗
ſen Plan Hr. Paſt. Grabau eingegeben, oder ſie
ihn ſelbſt erdacht hatten: nämlich eine Schrift
zu machen und den Schilling durch Unter⸗
ſchrift beſtätigen zu laſſen. Es war da⸗
mals der Wunſch der ganzen Gemeine, daß
die Schillingsſache ein Ende nehmen möchte.
Wir ſagen dieſes deshalb, weil Hr. Paſt. Gra⸗
bau in ſeinem Bericht immer nur von „etli⸗
chen Gemeinegliedern,“ und von einem „Hau⸗
fen in der Gemeine“ redet. Allein auch dieſer
Plan, wo er auch hergekommen ſein mag, half
zu nichts. Viele zwar, in der Meinung, die
Schrift habe Paſt. Grabau angeordnet, unter⸗
ſchrieben aus Menſchenfurcht, keineswegs aus
Neigung und Willigkeit. (Man muß zur Er⸗
klärung dieſes wiſſen, daß wir damals ſo ver⸗
kehrt waren und dem Paſt. Grabau als einem
halben Gott anhingen.) Manche aber, ob ſie
gleich unterſchrieben, bezahlten hernach doch nicht,
denn ſie fanden bald Urſache dazu. Sutter
unterſchrieb auch nicht, war aber allezeit willig
zu bezahlen, denn er war ein treuer Anhänger
des Paſtors. Da kam einmal Sutters Frau
zum Beichtſtuhl und Paſt. Grabau frug ſie, wa⸗
rum ihr Mann den Schilling nicht unterſchrei⸗
be? Die Frau antwortete: Ihr Mann ſei alle⸗
zeit zu zahlen willig, aber nicht zu unterſchrei⸗
ben, denn er finde es nicht für nöthig und meine,
man könne ihm ohne Unterſchrift trauen. Da⸗
rauf ſagte Paſt. Grabau: Es ſei nicht wegen
Mißtrauens, ſondern daran wolle er blos
ſeine treuen Kirchkinder erkennen.
Weil es nun mit dem Unterſchreiben auch nicht
gehen wollte, ſo ergriff Paſt. Grabau ein ande⸗
res Mittel. Er ſagte öffentlich von der Kanzel:
Wer den Schilling, oder die „chriſtliche
Ordnung,“ wie er ſie immer nannte, nicht un⸗
terſchreiben wolle, deß Seelſorger
könne er nicht mehr ſein, und dem
könne er das heilige Abendmahl
nichtreichen. (Siehe, wie Paſt. Grabau
pag. 60 ſagt, daß er abgekündigt habe.)
Man kann ſich denken, wie eine ſolche Erklä⸗
rung auf uns wirken mußte! Unterdeſſen kam
es auch 1848 zum Bau einer neuen Kirche.
Die Baumaterialien waren zur Hälfte herbeige⸗
ſchafft, mit dem Maurer ſchon accordirt, aber ei⸗
ne babploniſche Verwirrung herrſchte unter den
Gliedern und dem Paſtor. Die Einen wollten
—6.—
nachgeben, die Anderen in ihrem Rechte behar⸗
ren, und ſo ſchwankte es unter den Gliedern
ſelbſt wieder hin und her. Denn durch das gro⸗
ße Anſehen, das Paſtor Grabau allezeit bei uns
genoß, wurden immer wieder etliche gewonnen.
Endlich wurde noch ein weiteres Mittel bei den
„Halsſtarrigen“ angewendet Dieſe ſollten
nicht mitbauen dürfen; von ihnen
ſollte man auch keine Beiträge zum
Kirchenbau annehmen. Dieſes Mittel
ſchlug für diesmal fehl. Es gingen Allen die
Augen auf, daß es auf dieſe Weiſe zur Tren⸗
nung kommen müſſe. Deshalb gab die gan⸗
ze Gemeinde dem Deputirten Schweick⸗
hardt den Auftrag, bei der Synode, (es war die⸗
ſelbe Synode, von welcher der angezogene, un⸗
wahre „Synodalbrief“ Bericht gibt) um Rath
und Hülfe für dieſen traurigen Handel anzuſu⸗
chen. Was für Rath und Hülfe wir aber da er⸗
hielten, kann der Leſer in Grabau's Synodal⸗
bericht ſelbſt vernehmen. (pag. 58.) Für dieje⸗
nigen aber, welchen der Synodalbericht nicht zu
Geſichte kommt, wollen wir kurz ſo viel mitthei⸗
len:
„Die Ehrw. Synode könne ſich in dieſen Rath
und Handel nicht einmiſchen, denn es ſei ein
Streit„etlicher Glieder,“ und dieſe hätten
erſt die Vermahnung vom Kirchenminiſterio zu
hören.“ Dieſe „Vermahnung“ wurde auch von
Paſt. Grabau vollzogen. An einem Sonntage,
nachdem er das Evangelium verleſen und etliche
Worte darüber geſprochen hatte, las er die ſoge⸗
nannte „Vermahnung“ ab, welche nicht kurze
Zeit dauerte. (War das wohl an jenem Tage
auch das Evangelium gepredigt?) Dieſe Ver—
mahnung bewirkte etwas (pag. 62), aber nichts
Gutes. Etliche ließen ſich auf's Neue unter das
knechtiſche Joch des Hrn. Paſt. Grabau fangen,
die Andern blieben feſt. So kam es nach und
nach der gänzlichen Trennung näher. Dabei
muß man wiſſen, daß Hr. P. Grabau privatim
alle ſeine Kraft, man mag wohl ſagen, Liſt an⸗
wendete, um der Leute Gewiſſen zu ſchrecken und
zu verwirren; beſonders ſuchte er die Weiber zu
bearbeiten.
So ſieht alſo der Leſer aus dem, was wir hier
der vollen Wahrheit gemäß berichtet haben, daß
es ſich um eine pur menſchliche Ordnung han⸗—
delte, welche man anfangs „um Friedens und gu⸗
ter Ordnung willen“ aufgerichtet hatte; weil
ſich's aber fand, daß eitel Unfriede und Unord⸗
nung daraus entſtanden, und daß man ſolche
Ordnung zur Gewiſſensſache machen
wollte, ſo fand die Gemeinde zweimal für
gut, ja nöthig, ſie wieder aufzuheben. Dies zu
wollen, hatte die Gemeinde das Recht, und Paſt.
Grabau, wäre er demüthig und treu geweſen,
hätte nachgeben und die Gewiſſen nicht alſo
drängen ſollen, wie er es gethan hatte. Oder
heißt das nicht die Gewiſſen beſtricken, wenn
man um zu entrichtenden Geldes willen das
heilige Abendmaͤhl und die Seelſorge verſagt?
Man urtheile doch unbefangen, ob wir nicht
Recht und Pflicht hatten, uns ſolchem Trei⸗
ben zu widerſetzen? Wir haben nie behauptet,
daß dieſe Ordnung an ſich Sünde ſei; aber
wir haben behauptet, daß, weil ſo viel Unord
nung und Unfriede, ꝛc., daraus entſt anden, man
das volle Recht habe, eine ſolche men ſchliche Ord⸗—
nung nach der Lehre des 15. Artikels der Augs⸗
burger Confeſſion abzuthun. Denn nur ſolche
K. O. von Menſchen gemacht, lehrt jener Arti⸗
kel halten, welche nicht nur an ſich nicht Sünde
ſind, ſondern auch zum Frieden und gu⸗
ter Ordnung dienen. Von dem letzten
Satz, den wir Paſt. Grabau oft vor⸗
hielten, wollte er nie etwas wiſſen. Wir
wollten nicht der Menſchen Knechte werden.
(1 Cor. 7, 23.) Wir wollten die Abſolution
und das heilige Abendmahl nicht durch unſere
Unterwerfung unter dieſe uns aufgenöthigte
Ordnung erkaufen. Wir wollten in all der
rechten Freiheit beſtehen, die uns Chri⸗
ſtus erworben hat, und uns nicht in ein knecht⸗
ſches Joch fangen laſſen. (Gal, 5, 1.) Mag
Hr. Paſt. Grabau noch ſo frevelhaft von uns
urtheilen und von „Brandmaal“ in un ſerem Ge⸗
wiſſen reden, wir befehlen es Gott, der wird es
zu Seiner Zeit an den Tag bringen. Wir müſ⸗
ſen leider fürchten, daß Hr. P. Grabau ſelbſt
Brandmaale im Gewiſſen hat, daß er die an uns
begangene Ungerechtigkeit und Tyrannei nicht
mehr fühlt. Man halte uns ſolche ernſte und
ſtarke Sprache zu gut! Wir wiſſen, was wir ſa⸗
gen. Wer es aber jetzt noch nicht erkennen kann,
daß wir mit Necht alſo hart reden, der mag's
ſpäter erkennen. Denn es iſt kaum zu denken,
daß Gott dieſem herrſchſüchtigen Manne in die
Länge zuſehen werde; ER, der HErr, wird ihn
offenbaren, wenn er nicht bald in ſich geht. Es
ſchreien viele von ihm auf's Ungerechteſte ge⸗
bannte Seelen gen Himmel, und ſolche Seufzer
der Elenden wird der HErr hören. Man gehe
nach Buffalo, und höre und ſehe, wie es in B.
Grabau's Gemeinde ſteht —Mag der verblendett
Mann uns eine „Rotte“ ſchelten, ein Recht hat
er nicht dazu; denn nochmals wiederholen wir
auf's Nachdrücklichſte: Wir haben nichts gegen
den 15. Artikel der Augsburger Confeſſion, ſon⸗
dern für denſelben gehandelt und behauptet.
Aus dem bisher Geſagten kann ein Unpar⸗
teiiſcher ſchon genugſam erkennen, daß wir keine
Rotte ſind. Weil aber Hr. Paſt. Grabau noch
ſieben Ausſchließungsgründe, um uns zur Rot⸗
te zu ſtempeln, erdichtet, müſſen wir auf dieſe
noch kurz antworten.
Zweiter Grund: ö
II. Weil ſie als ein Haufen in der
Gemeine behaupteten, daß ſie
Macht hätten, nach ihrem Willen
dieſelbe umzuſtoß en, und daß der
Paſtor und andere Kirchglieder
ihnen darin gehorchen müßten.“ 3
Unſere Antwort: Das iſt unwahr, wie 1
oben genugſam erwieſen. Nicht „ein Haufen in 3
der Gemeine,“ ſondern die ganze Gemeine
wollte zweimal dieſe ſogenannte „chriſtliche 4
Ordnung“ abgeſchafft wiſſen. Daß wir aber
zuletzt nur ein „Haufe,“ d. i. ein Theil (doch
der größere) waren, kommt eben daher, daß, wie
oben angezeigt, ſich Mehrere aus Menſchenfurcht,
Menſchengefälligkeit und aus Furcht vor
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