Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 166

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 166

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ven Streitigkeiten Stirn gegen Stirn zu verhan⸗
deln — Hr. P. Grabau hat ſteis Aus flüchie
geſucht und endlich ſeine ganze Synode ver⸗
mocht, mit ihm eben ſo unehrenhaft einen offe⸗
nen ehrlichen Kampf auszuſchlagen. Wir
haben uns fort und fort erboten, wo nur ein
Unrecht nachgewieſen werde, daſſelbe gern ein⸗
geſtehen zu wollen; ja, wir haben im Voraus
zugegeben, daß wir hie und da in einzelnen Fäl⸗
len mögen gefehlt haben; nur das Eine haben
wir von uns gewieſen, im Voraus unſere
Lehre durch Verwerfung unſerer darauf ge⸗
gründeten Handlungsweiſe zu verdammen. —
Hr. Paſtor Grabau hingegen hat von uns
blinden Gehorſam auf ſein dictatoriſches Begehr
gefordert, erſt unſer Unrecht im Verhältniß zu
ihm einzugeſtehen, ehe er mit uns ein Religions⸗
geſpräch halten könne “). — Wir fragen hier⸗
nach, wer iſt es, dem das Wort Gottes gilt:
„Wer Arges thut, der haſſet das Licht, und
kommt nicht an das Licht, auf daß ſeine Werke
nicht geſtraft werden“? Sind wir's, die wir
fort und fort flehentlich um öffentliche
Unterſuchung der Sache gebeten haben, und
zwar erſt, was die Lehre betrifft, die den Maß⸗
ſtab der Beurtheilung gibt, und dann, was die
Handlungen betrifft, die darnach gerichtet
werden müſſen? — oder iſt es nicht vielmehr
Herr Paſtor Grabau, der durchaus nicht
auf den Plan heraustreten und durchaus nicht
in dem Sonnenlicht einer öffentlichen Unterſuch⸗
ung vor Zeugen ſtehen will, ſondern ſich fort
und fort unter den Schatten von Bedingungen
ſtellt, von denen er weiß, daß wir ſie nicht erfül⸗
len können, ohne ihm das Kleinod der reinen
Lehre zu überliefern, das Gott uns armen Sün⸗
dern anvertraut hat, und von deſſen treuer Be⸗
wahrung er einſt eine ſchwere Rechenſchaft
uns abfordern wird? — O möchte doch Herr
Paſtor Grabau bedenken, was er thut! Es iſt
wahr, er hat eine Gewandtheit, wenn er ſich
durch Gottes Wort geſchlagen ſieht, den Sieger
zu ſpielen und in die Gewiſſen zu bohren und
zu donnern, die kaum ihres Gleichen hat und
durch die er ſelbſt viele redliche Herzen fängt; aber
was hilft ſolcher kurzer Sieg? Gott, der Her⸗
zen und Nieren prüft, der Augen hat, wie Feuer⸗
flammen, läßt ſich damit nicht fangen. Er wird
* Eben ſo lichtſchen hat ſich Herr Paſtor Winkler
erwieſen. Er hatte öffentiich geſchrieben, Prediger der Miſ⸗
ſouri⸗Synode hätten ſelbſi ihm geſtanden, ſchon ſeit Jahren
gehe dieſe Synode darauf aus, die Synode von Buffalo zu
Grunde zu richten, koſte es, was es wolle ꝛc. Er wurde
hierauf öffentlich im „Lutheraner“ (Nro. 10. dieſes Jahrg.)
aufgefordert, die ſe „Miſſouriſchen Paſtoren“ zu nennen,
widrigenfalls „der öffentliche Vorwurf der Lüge auf ihm haf⸗
ten ſolle.“ Was that Herr Paſtor Winkler? Er gab
ausweichende Antwort. So hat denn unſere Synode, nach⸗
dem ſie in ibrer letzten Verſammlung deßhalb Umfrage bei
ihren Paſtoren gethan, nun Herrn Paſtor Winkler in einem
officiellen Schreiben aufgefordert, ſeine „miſſouriſchen“ Ge⸗
währsmänner zu nennen, und zugleich die Spnode von Buf⸗
ſalo erſucht, es Herrn Winkler, ihrem Mitgliede, aufzuer⸗
legen, daß er die Paſtoren unſerer Synode öffentlich nenne,
welche ihm jenes Bekenntniß „frei und unverhohlen“ gethan
baben ſollen. Und was iſt geſchehen? — Sowohl Herr
Paſtor Winkler als die Ehrw. Synode von Buffalo haben ſich
über dieſen Punkt bis Dato auch nicht mit einem Wörtchen
vernehmen laſſen? Sollten dieſe Herren hiernach nicht jenes

Motto Joh. 3, 19, vielmehr auf ſich ſelbſt, als auf uns an⸗
wenden?

ſchuldigen, noch nicht bewie ſen hätten.

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es dem Aufrichtigen gelingen laſſen, und zu ſei⸗
ner Zeit das Spinnengewebe frommſcheinender
Menſchenkünſte zerreißen. Herr P. Grabau be⸗
denke doch, gelänge es ihm auch, die Miſſouri⸗
Synode mit ihrem Zeugniß zum Schweigen zu
bringen: die Wahrheit, die ſie vertritt, hat
er damit noch keinesweges ſtumm gemacht. Hör⸗
ten wir auch auf, ihr unſeren Mund zu leihen,
ſo würde ſie ſich bald einen anderen und noch Le⸗
redteren Mund geſucht haben. „Recht muß doch
Recht bleiben, und dem werden alle frommen
Herzen zufallen.“

Was iſt denn aber der Endbeſcheid, den Herr
P. Grabau in ſeiner neueſten Antwort giebt?
Er ſchreibt erſtlich: „Was man noch nicht be—
wieſen hat, darauf kann man nichts gründen.
Da nun die Synode von Miſſouri keines von
beiden, weder ſchriftwidrige Lehre, noch gewiſ⸗
ſensbeſchwerende Praxis bewieſen hat, ſo kann
ſie auch darauf nicht gründen, daß es wider
ihr Gewiſſen ſei, die bei uns Erxcommu⸗
nicirten, die ſie aufgenommen hat, wieder zu
entlaſſen; vielmehr fordert dies das
Gewiſſen. Denn wir haben oft und viel
bewieſen, daß unſere Lehre und Praris mit
dem heiligen Worte Go ttes und mit den Sym⸗
bolen der Kirche übereinſtimme, als z. B. in der
Lehre vom hl. Predigtamt, von der Kirche, vom
Amt der Schlüſſel, vom geiſtlichen Prieſterthum,
chriſtlicher Freiheit ꝛc. Es ſind nämlich von
unſerer Seite der Synode von Miſſouri ſo viele
Beweiſe aus Gottes Wort geſtellt, daß ſie von
uns gar keiner mehr bedarf.“

Antwort: Offenbarer hätte Herr Paſtor
Grabau ſich ſelbſt kaum ſchlagen können, als
hiermit. Er ſagt, deswegen müßten wir erſt
die von ihm Gebannten entlaſſen und in ſeine
Hände liefern, ehe an ein Colloquium gedacht
werden könne, weil wir die Irrlehren und die
gewiſſensbeſchwerende Praris, deren wir ihn be—
Er
giebt alſo zu, wenn wir dies bewieſen hätten,
dann würde es allerdings gegen unſer Gewiſſen
ſein, die von ihm Verſtoßenen ihm preiszugeben.
Da wir nun aber wiſſen und hiermit behaupten
und alle unpartheiiſchen und urtheilsfähigen Leſer
deß zu Zeugen aufrufen, daß wir den Beweis
geliefert haben, was ſoll nun geſchehen? Iſt's
hiernach nicht unwiderſprechlich klar, daß das
einzige noch übrige Mittel, zu einer Einigung
zu kommen, eben ein Colloquium iſt“ Oder
ſoll es etwa genug ſein, daß es Herr Paſtor
Grabau ſagt: „Nein! nein! es iſt noch nicht
bewieſen! ich aber habe meine Sache bewie—
ſen! Was bedürfen alſo weiter Zeugniß?
Die Miſſourier ſind des Todes ſchuldig! Sie
volo, sic jubeo“ eto.! — Uebrigens iſt ſelbſt
das falſch, zu behaupten, wenn jemand die Un⸗
gerechtigkeit einer Handlung noch nicht bewie—
ſen habe, ſo könne es auch nicht wider ſein
Gewiſſen ſein, dieſe Handlung zu begehen.
Wäre dies wahr, ſo könnte es keine irrenden
Gewiſſen geben. Vielmehr ſind alle Collo⸗
quien von den rechtgläubigen Chriſten eben deß⸗
wegen angeſtellt worden, weil dieſelben von dem
Grundſatz ausgiengen, daß nicht alle Wider⸗

ſacher wider ihr Gewiſſen, ſondern viele aus
Irrthum und Schwachhtit Gegner der guten
Sache ſeien, ohne den nöthigen Beweis dagegen
liefern zu können; daß daher eine klare münd⸗
liche Auseinanderſetzung die Sache ihnen klar
machen und ſie, ob Gott wollte, gewinnen könne.
Den Fall geſetzt alſo (doch nicht zugegeben D,
daß wir die Irrlehre und gewiſſensbeſchwerende
Praris Paſtor Grabau's noch nicht bewieſen
hätten, ſo läge darin noch keinesweges der Be⸗
weis, daß es gerecht oder auch nur vernünftig
ſei, uns erſt das Zugeſtändniß unſeres Unrechts
abzufordern und uns erſt dann ein Colloquium
zugeſtehen zu wollen. Wollte man unſer Gewiſ⸗
ſen nicht mit Machtſprüchen tyranniſiren, ſo müßte
man vielmehr mit Freuden das Anerbieten eines
Colloquiums zu dem Zwecke annehmen, uns
von unſerem Unrecht und daß unſer Gewiſſen
hierin irre, zu überzeugen; vorausgeſetzt natür⸗
lich, daß unſere Gegner ſelbſt ein gutes Gewiſ⸗
ſen haben, ihre Lehre für wahr und ihre Sache
für gut in ihrem Gewiſſen halten und da⸗
her der Kraft der Wahrheit und ihrer guten
Sache vertranen, gegen welche Vorausſetzung
freilich das Benehmen unſerer Gegner nur zu
laut ſpricht.

Es heißt in der öffentlichen Antwort weiter:
„Streit über chriſtliche Lehrartikel ſind in der
gläubigen Kirche oft geweſen. Aus dem bloßen
Streit, wie er jetzt daliegt, folgt kein Schisma
oder Kirchenſpaltung; da derſelbe oaeteris pa-
ribus unter Glaubensgenoſſen von Zeit zu Zeit
richtig erörtert und beigelegt werden kann. Dies
erkannte unſere Synode ſchon 1845 und ſchrieb
in ihrem Synodalbriefe: Wir wollten von den
Miſſouriern um der Lehrdifferenz willen nicht
getrennt ſein, wenn ſie die Rottenprediger weg⸗
nähmen. Jedoch hat die beleidigende und krän⸗
kende Praxis der Miſſouriſchen Synode nie auf⸗
gehört, indem ſie ohne Weiteres in unſeren Pa⸗
rochien rottiſche Gegenaltäre aufrichtete, um
unſere Gemeinen dadurch zu verſtören. Dem⸗
nach hat die miſſouriſche Synode eine
Spaltung bewirkt. In unſern Augen ſollte
der Lehrſtreit, wie gerecht er war, kein Schisma
abgeben; nur die miſſouriſche Synode hat ihn
zur Urſache eines Schismas ſtempeln wollen,
indem ſie uns verketzerte, verläumderiſcher Weiſe,
um die aufgebauten rottiſchen Gegenaltäre nur
ſcheinbar zu entſchuldigen.“

Antwort: Kaum trauten wir unſeren Ar⸗
gen, als wir dies laſen. Wie? Herr Paſtor
Grabau kann es wagen, zu ſchreiben, in ſeinen
Augen habe in den Lehrdifferenzen kein Grund
zur Spaltung gelegen, nur wir hätten ihn ver—
ketzert? und er erröthet nicht? Wo haben wir
ihn verketzert? Hat er nicht immer gerade
unſer Zugeſtaͤndniß, daß er von uns noch nicht
für einen Ketzer und ſeine Synode nicht fur eine
Sccte, ſondern daß ſie von uns nur für Irrende
in der lutheriſchen Kirche angeſehen werde, im⸗
mer vortrefflich für ſich und gegen uns noch im
Verlaufe dieſes Jahres auszubeuten gewußt,
und hat hingegen er uns nicht ſchon ſeit langen
Jahren vor aller Welt als Ketzer und unſere
Synode als eine ſchändliche Secte oder Rotte

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