# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S196 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Im Frühjahr darauf kommt der Senior Gra⸗ bau nach Wisconſin, die Sache in Milwaukie beizulegen. (Es war zu dieſer Zeit nämlich die Milwaukier-Filialgemeinde in einen höchſt är⸗ gerlichen und verdrüßlichen Streithandel mit ih⸗ rem Paſtor, Krauſe, gerathen.) Von den Frei⸗ faͤttern erhält er jenes Schreiben während ſei⸗ nes Beſuchs, und beſtimmt auch für ſie und ihre Angelegenheit einen Tag zur Unterſuchung in ihrer 14 Meilen von Milwaukie entfernten Nieverlaſſung. Zuerſt ſuchte er aus der Klag⸗ ſchrift die nicht wohl und recht geordneten Rede⸗ weiſen heraus, und wollte ſie zum Gegenſtande des Vorwurfs machen, um Sünde mit Sünde aufgehn zu laſſen. Sie war, wie geſagt, unter Kindermann's Anleituug ſelbſt veradfaßt wor⸗ den. Bis ſpät nach Mitternacht dehnte er dann die weitere Verhandlung hinaus, dadurch die Leute ſchläfrig wurden, und ſo allmählig eine Art Verſöhnung“) zwiſchen den Kirchhainern und Paſt. Krauſe herbeigeführt ward. Mei— ner Freiſtätter Gemeinde, ſprach zu⸗ gleich der letztere, kann ich ſo unbedingt noch nicht vergeben. Mancher mochte den übrigen Theil der Nacht vergeblich Schlaf geſucht haben. In aller Frühe erheben ſich Mehrere, und ſuchen Grabau auf, der ſich be⸗ reits nach Kirchhain begeben hatte, und erklä— ren ihm, ſie könnten Paſt. Krauſe nicht mehr als ihren Seelſorger anſehen, ſie wünſchten zu ranniſirende Toben jenes höre doch nicht auf. Grabau geſtattete nun zwar ihr Geſuch nicht, bloß daß ſie ſich des Sakramentsempfangs von ihm enthalten könnten, verſprach aber, nur für eine Zeitlang noch Geduld fordernd, ihn von Freiſtatt weg an die Studienanſtalt in Buffalo zu nehmen und darüber mit der dortigen Ge⸗ meinde erſt Rückſprache zu nehmen, nahm mit aller Freundlichktit von ihnen Abſchied, und reiſte kurz darauf nach Milwaukie, um auch hier durch beharrliches in die Länge Ziehen die Streitigkeit zu ſchlichten. Doch auch hier geſchah den nächſten Tag. obwohl nach Ab⸗ ſchluß der Verhandlungen, daſſelbe, wie in *) Was für eine Verſöhnung es müſſe geweſen ſein, gekt aus der Acußerung Kindermann's, welcher ſelbſi erſt die bis dahin mehr rubigen Freiſtätter auf das Treiben Krau- ſeus aulmerkſam gemacht und den Samen der Zwie racht und den Grund der Unzufriedenheit mit ihrem Paſtior gelegt batte, kervor, die er kurz nach der Entfernung Grabau's gegen ſeinen Vorſieher gethan: Er habe keinen Frieden, nachdein er dieſe Verſöhnung ſei eingegangen, Pſt. Krauſe habe eine Heuchelhuzt geiban, welche ih Grabau aus den Backen geklopft. Gradau, mit dem Kindermann erſt nicht tinis ſtin mochte wegen Krauſens, hatte den letztern ver⸗ tröſtet auf die Schwachbeit jenes, wie bewie ſen werden kann, wäbreud er wiederum vor den Kirchhainern über Krauſens Handlungsweiſe ſich ganz empört gezeigt. Cin räthſelhaftes Einverſändniß herrſchte damals zwiſchen dieſeu beiden Pa⸗ ſioren, das mehr auf gegenſeilige Furcht, als Liebe gegrün⸗ det zu ſein ſchien. Und doch, die Erſten werden die vetzten, und dieſe die Erſten ſein. Weichen Herzens zog Kinder⸗ manu, vor miſſomiſcher Ketzerei bange gemacht, es endlich vor, wider beſſere Erkenutniß und ſein Gewiſſen mit ver⸗ ſamſie unter den drei, wiewohl auch geiſiig überlegnere, iſt ſeinen ebemaligen Parochialeu einen chriſtlihen Weg gegen⸗ ſeitiger Verſtänrigung eingeſchlagen. Kindermann zu gehören, das Schelten und ty⸗ dammen zu helfen; Krauſe aber, ſcheinbar der unbeug- nach und nach umgetchrt und hat mit den Brüdern und —1— Freiſtatt, was von dem andern Theil als muthwilliger Verſöhnungsbruch dargeſtellt wur⸗ de. Der Senior hatte, da er nach Buffalo zurückkehrte, ein Ermahnungsſchreiben an die Gemeinden verlaſſen, ſich zu hüten vor Un⸗ verſöhnlichkeit; und es für Todſünde erklä⸗ rend, ſo man bei Krauſe nicht verbliebe, in einem zweiten Schreiben die Paſtoren unter⸗ richtet, die drei Stufen der Kirchenzucht an den Widerſtrebenden in's Werk zu ſetzen, nach deren letztem Grade die Ercommunication er⸗ folgen ſollte. Krauſe weigerte ſich zwar an⸗ fangs, den Bann zu vollziehen, fuhr aber fort ſie von der Kanzel zu verfolgen. Vergebens be⸗ ſchwerten ſich rie Getäuſchten, enirüſtet über ſol⸗ che beſonders den Freiſtättern unerwartete Zwei⸗ deutigkeit, welche Krauſe mit Anerkennung ſei⸗ nes Unrechts hierbei ſpäter ſelbſt im J. 1850, wie in dem Milwaukier Lutheriſchen Gemein⸗ veprotokoll zu leſen iſt, in's Licht geſetzt hat, baten nochmals ſchriftlich auf das Dringendſte, ſie von demſelben zu enſbinden, und ſagten ſich, weil man einmal nichts mehr mit ihnen derge⸗ ſtalt zu thun haben wollte und ihnen gar nicht antwortete, von dem Kirchenminiſterio und gan⸗ zen Synodalverbande ſpäter los. Sie wurden ſals Sektirer dem Satan übergebenz es geſchah zu Anfang des Sommers 1846. (Fort ſetzung folgi.) III. „Die neue Rotte in Eden.“ (Fortſetzung und Schluß.) Daß wir übrigens „des Nachts den Bewoh⸗ nern der Häuſer keine Ruhe ließen und an die Thüren ſchlugen, als ob Einbruch geſchehen ſoll⸗ te,“ davon wiſſen wir nichts. Mag es immer⸗ hin einmal geſchehen ſein, ſo kann doch nicht be— zeugt werden, daß ſolches gerede einer aus un— ſerer Mitte geihan. Erft kürzlich pochte bei ei— nem von uns in der Nacht Jemand ſtark an, und als nachgeſehen wurde, wer ſo unfreund⸗ lich pochte, ſiehe, da war es ein Indianer! — Hätte Herr Paſtor Graban und Herr Schul⸗ lehrer Hoge furchtlos nachgeſehen, ſo würden ſie ja wohl erfahren haben, ob es Jemand von den Unſern geweſen. Man ſieht's und merkt's wohl, Hr. Pft. Grabau fucht Alles zuſammen, um uns recht gräulich darſtellen zu können. Geſetzt aber auch, ein ungezogener Bube unter uns hätte ſolchen Streich verübt, wie Solche ja in andern Gemeinen auch vorhanden ſein kön⸗ nen, ſo iſt es doch gewiß der chriſtlichen Liebe nicht gemäß, es der ganzen Gemeine zur Laſt zu legen, die ſolchen Unfug für ſträflich hält. Was den „ausgeſchloſſenen Säufer“ betrifft, ven wir, um den Haufen groß zu machen, zu uns genommen zu haben,“ beſchuldigt werden, ſo antworten wir, daß wir denſelben nicht zu uns „genommen“ haben, ſondern er iſt, wir wiſſen ſelbſt nicht wie, in der Verwirrung, die Pſt. Grabau unter uns anſtellte, zu uns ge⸗ kommen. Wir geſtehen aber willig ein, daß wir ihn ernſtlich hätten zurückweiſen ſollen. Es war dies allerdings ein Fehler von uns. — Seite 66. und 67. erzählt Herr Pſt. Grabau von der Erbrechung der Kirche. Nach ſeinem Berichte ſoll Herr Paſtor Bürger die Kirche haben erbrechen laſſen und an demſelben Tage er und „ſeine Rotte“ eine ſolche Frechheit be⸗ gangen haben, die „eine beſondere Schrift und Darſtellung“ verlangte, ja „gar nicht zu be⸗ ſchreiben wäre“ u. ſ. w. ö Wir antworten: Weil wir lange Zeit ſehen mußten, daß man vor uns die Thüre verſchloß und die Fenſter verſchraubte und wir doch eben ſo gut Recht hatten in die Kirche zu gehen, wie Andere, ſo faßien wir ſelbſt den Plan, un⸗ ſere Kirche zu öffnen. Bürger's Veranlaſſung iſt es nicht geſchehen, er rieth uns vielmehr a b. Er iſt uns zwar, als die Kirche offen war, in dieſelbe gefolgt, aber ungerne. Sonſt iſt am genannten Tage von unſerer Seite keine Frech⸗ heit begangen worden. Wir haben auch keinen „feindlichen Angriff“ gemacht. Die Grabau⸗ iſche. Beſchuldigung vom „Angriff“ kommt aber daher: Hr. Pſt. Grabau wollte unſern Nach⸗ mittagsgottesdienſt vereiteln. Nachdem er ſei⸗ nen Vormittagsgottesdienſt geſchloſſen hatte, den er nach dem unſrigen hielt, fing er vaher auf's Neue an, ſingen zu laſſen und ließ fort ſingen, bis es dunkel ward und er mit den Seinen nicht mehr ſingen, ſondern nur kreiſchen konnte! Damit wir nun auch Abends nicht mehr Got⸗ tesdienſt halten könnten, ſo nahmen die würdi⸗ gen „Kirchväter“ des Hrn. Paſtor Grabau die Leuchter von den Wänden. Dieſem wollte Ei⸗ ner der Unſern wehren und die Leuchter dem eifrigen „Kirchvater“ abnehmen, dieſer gab ſie aber nicht her, ſondern warf ſie lieber eine Strecke weit von ſich. — Weiter geſchah von unſcrer Seite nichts. Wir kommen nun end⸗ lich zur Wahl und zum Streit über das Kir— chengut. Schon früher hatten wir unſern Gegnern den Antrag ge⸗ ſtellt, daß wir uns in die Hälfte theilen wollten. Wollten ſie Alles be⸗ halten, ſollten ſie uns herausbezahlen. Woll⸗ ten ſie uns Alles laſſen, wollten wir herausbe⸗ zahlen. Das aber wurde nicht eingegangen. Als nun die geſetzmäßige Wahl gehalten wer⸗ den ſollte, wollten die Gegner uns als Ausge⸗ ſchloſſene nicht mitwählen laſſen, wie zu erſehen aus dem Berichte ſelbſt. Der Friedensrichter aber, der zugegen war, urtheilte, daß wir nach dem Geſetze zur Wahl berechtigt ſeien. Denn nach dem Geſetze waren wir es auch. Wir hat⸗ ten „die Ordnungen und Gewohn⸗ heiten“ in unſerer Gemeine gehalten, ſomit des Rechtes an der Wahl uns nicht verluſtig gemacht. Herr Paſtor Grabau wollte dieſes Recht nicht gelten laſſen, weil wir die „Ord⸗ nung“ von dem Schilling nicht gehalten hätten. Allein dieſer Schilling war eben mie zur völligen „Ordnung“ geworden; weshalb hatte man denn 3 Jahre darüber geſtritten, wenn dies „Ordnung und Gewohnheit“ geweſen wäre? Das ſah der Friedensrichter ſehr wohl ein, der ein gerechterer Richter war, als Herr Pſt. Grabau. Wir hatten den Nich⸗ Auf Herrn Paſtor