Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 188
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 188
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Nachdem ſich nun der größte T
meinde von P. Krauſe losgeſagt hatte, ſo wurde
rerſelbe im Auftrag des Kirchenminiſteriums
»in Kirchenzucht genommen.“ Drei Wochen
nach der Lesſagung erfolgte die erſte ſchriftliche
Vorlacung durch P. Krauſe. Die Gemeinde
wies ſie in einem, leider in aufgereiztem und da—
rum nicht zu billigendem Tone verabgefaßten,
Antwertſchreiben von ſich. Unierm 17. September
erfolgte die zweite ſchriftliche Borladung vurch
. Kindermann, am 6. März des folgenden
Jahrs die dritte und letzte. Sie ſchloß mit den
Worten: „Gett gebe Gnade, daß dieſes Anerbie—
ten der chriſtlichen Kirche nicht abermals verach—
tet werde und des HErrn Jeſu Chriſti Befehl:
„„vöret er die Gemeinde nicht, ſo halte ihn als
einen Heiden und Zöllner““ (Matth. 18, 17⁰,
Sie nicht treffen müſſe.“
Zum Schluße ſei hier noch einer Sache Er⸗
wähnung gethan. Es wird nämlich die hieſige
Gemeinde von unſern Gegnern des K irche n⸗
raubs beſchuldigt. Der Thaibeſtand iſt aber
dieſer. Die Gemeinde beſaß unter P. Krauſe
eine Lot und ei
Gottesdienſt und Schulunterricht benutzt wurde.
Da nun zur Zeit der Trennung der damalige
Schullebrer Müller, der auf Paſtor Krauſe's
Seite ſtand, ſich verlauten ließ, daß der Paſtor
kei der Obrigkeit bereits Schritte gethan habe,
den ihmttren gebliebenen Gliedern das Kirchen—
eigeuthum zu verſichern, ſo forderten Bruß und
Bewersderf, welche zugleich Truſtees waren und
für die Bezahlung der Let, auf welcher noch
ohngefähr 340 Doll. laſteten, ſich verbürgt hat⸗
ten, die Vorſteher des Gegenparts Ende Juli
1846 auf, ſich mit ihnen zu berechnen und in
Betreff der briderſeitigen Auſprüche auseinander,
zu ſetzen, empfingen aber ſchriftlich die höhniſche
Antwort: die Kirche Gottes habe ſich über ihr
Eigenthum niemals mit ihren Feinden berech net.
Da nun der Gegenpart, von welchem übrigens
ſeit Jahr und Tag gar wenig oder nichts zur
Abzablung der Kirchenſchuld beigetragen worden
war, dies ausſchlug, ſo zablten Bruß und Be—
wersderf, da es hohe Zeit war, 40 Toll. an der
Kirchenſchuld ab und forderten dem Schullehrer
ren Kirchenſchlüßel ab, welchen ſie freilich nicht
eber erbielten, als bis ſie demſelben mit der
Obrigkeit drehten. Die noch übrige Schuld
wurde nach und nach von der Gemeinde, die
bald nach P. Keyl's Ankunft, auch äußerlich zu—
nahm, abgetragen und als das bisherige Lokal
die Zuhörer nicht mehr zu faßen vermochte, ſo
wurte vor zwei Jahren ein größeres Gebäuder
aufgeführt, das bisherige Kirchenlokal aber für
Schule und Lehrerwohnung eingerichtet. Die
Gemeinde beſitzt demnach erſtlich vor Menſchen
rechtmäßig ihr Eigenthum. Doch kann bei den
bieſigen Landesverhältniſſen darauf freilich nicht
das Haupigewicht gelegt werden. Die Frage iſt,
eb ſie es auch ver Gont mit gutem Gewißen
beſitze? Unt da hören wir ja von unſern Geg⸗
nern in ihrem Synodalberichte ſelbſt, daß bei
einer Treunung das Kircheneigenthum dem
rechtgläubigen Theile gehöre, der falſch⸗
gläubige, von der reinen Lehre abtrünnige Theil
ber alle Anſprüche verliere. Mögen ſie daher
immerhin ſchreien: „Gebt die geraubte Kirche
wirder heraus!“ — ſo macht uns das ſo wenig
irre, als unſere Väter zur Zeit der Reformation,
denen in gleicher Weiſe und mit gleichem Nechte
die Papiſten Kirchen, Klöſter, Stifte ꝛc. wieder
»Nach der ſchönen geräumigen Kirche hat wohl manchmal
dem einen oder dem andern unſerer Gegner der Mund ge⸗
wäßert. Konnte ſich doch ſeibſt P. Grabau bei ſeiner vorzüh⸗
rigen Anweſenheit in Milwauzie nicht entbrechen, den „Rot⸗
lemiempet'“ ein wenig in Augenſchein zu nehmen.
ukleines Gebäude, welches für
—3.—
beil der Ge-abforderten; und mögen ſie den Unterzeichneten,
wie ſeinen Vorgänger, nach Herzensluſt „Rot—
tenprieſter“ ſchelten, ſo beirrt ihn das wieder ſo
weuig in der Ueberzeugung von der Göttlichkeit
ſeines Berufs. als jene unſere Väter, die, vor—
mals papiſtiſchen Gemeinden predigend, von den
Papiſten mit gleichen Titeln beſchenkt wurden.
Ob nun aber die hieſige lutheriſche Dreieinig⸗
keitsgemeinde rechtgläubigen Bekenntniſſes um
ihrer Trennung von der Buffaloer Synode wil—
len mit Recht den Namen einer „Rotte“ verdient,
wird der Leſer zu beurtheilen wißen.
Friedrich Loch ner,
Milwaukie, d. 10. Nov. 1852. luth. Paſtor.
II.
(Eingeſandt.)
Sie werden euch in den Bann thun. Es
kommt aber die Zeit, daß, wer euch
tödtet, wird meinen, er thue Gott ei⸗
nen Dienſt daran.
Der Leſer des „Lutheraner“ weiß, daß die
Synode von Miſſouri ꝛc. gegen Herrn Paſtor
Grabau's falſche Lehren und deſſen daraus fol—
gende Praxis, namentlich ungerecht zu ban—
nen, kräftiges Zeugniß ablegt. Herr P. Gra—
bau aber, wie aus ſeinem „Informatorium“ zu
erſehen iſt, will weder falſche Lehren hegen, noch
ungerecht gebannt haben und fordert die Miſſou⸗
rier getroſt auf, ſie ſollen ihm nur einen un—
gerechten Bann zeigen. Obgleich es nun nur
zu gewiß
als Einen ungerecht gebannt hat, ſo iſt doch
nicht ſchwer zu begreifen, wie er dennoch auffor—
dern kann, ihm Beweis zu geben, auch nur von
Einem ungerechten Bann. In dem bekannten
Hirtenbriefe ſtellt nämlich Hr. P. Grabau die
(von ihm bis jetzt noch nicht widerrufene) Lehre
auf, daß eine Gemeine ihrem Prediger Gehorſam
ſchuleig ſei in allen Dingen, die nicht
wider Gottes Wort ſind.“ Wird nun
dieſe Lehre ohne weiters als waͤhr und ſchrift—
gemäß behauptet und eine Gemeine oder ein
einzelnes Glied leiſtet den hier angeblich ſchrift—
mäßigen Gehorſam nicht, ſo muß natürlich ein
Prediger, der ſolche Lehre führt, den Ungehorſa—
men nach ſtufenweis geſchehener und fruchtloſer
Ermahnung ausſchließen. Wie aber nun dieſe
Lehre eine falſche iſt, ſo iſt auch ein auf
Grund derſelben vollzogener Bann
falſch und ungerecht. Herr P. Grabau
aber verthridigt dieſe Lehre auf Grund der Wor—
te: „Gehorchet euren Lehrern und folget ihnen
ꝛc., (Hebr. 13, 17.) Daher meint er auch, ſein
Bannen ſei ganz gerecht. Aber der Mann irrt
ſich ſehr und ladet dadurch ſchwere Sünden auf
ſich und ſeine dazu ſtillſchweigende Gemeine-
Daß nun Hr. P. Grabau nicht blos auf dem
Papier, d. i. in ſeinem Hirtenbrief, ſolchen Ge⸗
horſam „in allen Dingen, die nicht wi⸗
der Gottes Wortſind,“ verlangt, ſondern
auchthatſächhich, wird das unten Folgende
deutlich zeigen; ſo wir auch einem jeden unpar—
theliſchen Leſer klar werden wird, daß Herr P.
Grabau am Unterzeichneten einen unge⸗
rechten Bann vollzogen hat. Für
iſt, daß Herr P. Grabau ſchon mehr
Manchen mag es ganz unſchuldig lauten: „Ge—
horſam in allen Dingen, die nicht
wider Gottes Wort ſind.“ Dieſe mö⸗
gen aber an dem Folgenden die ſchreckliche Frucht
und Folge dieſer Lehre ſehen, wenn dieſelbe an—
gewendet und durchgeführt wird. —Eine Kirche,
ein Schulhaus zu bauen, eine Orgel zu kaufen,
u. a. m., iſt alles nicht wider Gottes Wort; ob
aber, wenn der Prediger ſolches zu thun verlangt,
eine Gemeine auf Grund göttlichen Wortes ihm
darin zu gehorchen ſchuldig iſt, möchte eine an⸗
dere Frage ſein. Doch zur Sache.
Ich, der Unterzeichnete, bin im Jahr 1839
mit Herrn Paſt. Grabau hier eingewandert. In
der erſten Zeit unſers Hierſeins bezeigte die Ge—
meine gegen Herrn P. Grabau im Ganzeu eine
ſolche aufopfernde Liebe, die faſt an Vergötter—
ung grenzte. Paſt. Grabau's Wort war in al—
len Dingen entſcheidend, und ich ſelbſt muß ge—
ſtehen, daß ich ihn für einen ſolchen Gottes—⸗
Mann hielt, wie es keinen mehr geben könne,
Dieſe allzugroße Vergötterung ſeiner Perſon und
die allgemeine unbedingte Unterwürfigkeit von
Seiten der Gemeine gegen Hrn. P. Graban,
mag dazu beigetragen haben, daß ſein, ohnehin
zur Herrſchſucht und Unbeugſamkeit geneigtes
Herz, ſich noch mehr erhob, ſo daß es immer ſicht—
barer und fühlbarer wurde, daß die Worte St.
Petri: „Nicht als die über das Volk
herrſchen“ (1. Petr. 5, 3.) nicht mehr auf
Hrn. Paſtor Grabau paſſen, ſondern vielmehr
die des Propheten: „Streng und hart
herrſchet ihr über ſie.“ (Heſ. 34, 4.) So
maßte ſich Herr P. Graban damals ſchon an, in
äußerlichen Kirchenangelegenheiten, wie Bauten
u. dgl., nach Willkühr zu handeln. Und als
ihm einmal die Truſtees, denen die Verwaltung
der Kirchengüter befohlen war, über ſolches will—
Tührliches Handeln zur Rede ſtellten, ward er
darüber ſo entrüſtet, daß er denſelben mit Hilfe
der argloſen Gemeine ihr Truſtecamt abnahm.
Wir brauchen keine Truſtees; Kirchenväter wol—
len wir haben, ſagte er. Auch durften von nun
an, und bis jetzt noch, die ſogenannten Kirchen—
väter ſich nicht mehr ohne ihn verſammeln.—
Dieſes nurein Beiſpiel aus vielen, von Hrn.
P. Grabau's Herrſchſucht, auch in äußern Din—
gen.
Ein anderes Beiſpiel, an welches ſich
mein Bannprozeß knüpft, iſt Folgen⸗
des. Im Jahr 1850 fiel es Herrn P. Grabau
ein, es ſollte ſämmtliches Kirchen- und Gemei—
ne⸗Eigenthum verkauft und an einem anderen
Platze eine neue, größere Kirche und andere Ge—
meine-Gebäude errichtet werden. Dieſer Plan
fand aber bei den Vorſiehern großen Widerſtand;
darüber unzufrieden, hielt er eine Gemeinever—
ſammlung; aber auch hier zeigte ſich die ge—
wünſchte Zuſtimmung nicht, und Herr P. Gra—
bau brach voll Unmuths unter Anderem in die
Worte aus: Wenn die Gemeine in zwei Jahren
nicht das Opfer von zwei Tauſend Thalern brin—
gen wollte, ſo wollte er gar nicht ſagen, daß ſie
eine lutheriſche Gemeine ſei; und wenn der
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