Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 187
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 187
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im Weſentlichen mit dem Grabauiſchen ganz
und gar überein. Verſchieden aber von beiden
iſt das des P. Kindermann. Dieſer, als in der
Nähe wohnend und darum den Handel am beß—
ten kennend, ſchont zwar die Gemeinde nicht, wo
er Sünde und Schuld auf ihrer Seite zu ſehen
glaubt, deckt aber ebenſo freimüthig die Vergeh—
ungen des verklagten Pfarrers auf. An dem
letzteren rügt er, daß derſelbe bei ſeinem Antrag
an die Gemeinde nicht ſorgfältig den Schein
vermieden habe, als erlaube er ſich Eingriffe in
die Rechte der Gemeindez er hätte nur dahin ſe—
hen ſollen, daß die Fuhrangelegenheit nicht mit
ſündlicher Nachläßigkeit betrieben würde. Die
Verſammlung am 10. Sonnt. p. Tri-
nit. ſei keine unrechtmäßige zu nen⸗
nen, weil P. Krauſe am Sonntag zu⸗
vor mit der Auf forderung wegge⸗
gangen ſei, ihm nach Verlauf einer
Woche eine beſtimmte Erklärung zu
geben, ebenſowenig könne vom Umſtoßen eines
am Jacobi Tag gefaßten Beſchlußes die Rede
ſein, indem an jenem Tage gar kein Be⸗
ſchluß gefaßt worden wäre und eben deswe⸗
gen P. Krauſe jene Erklärung bei ſeinem Weg⸗
gang begehrt hatte. So habe er auch in ſeinem
Schreiben vom 14. Aug. ganz lieblos und un⸗
chriſtlich wider das 8. Gebot die Gemeinde be—
ſchuldigt, daß ſie zwanzig mal drei Cents höher
achte, als ihre Seligkeit, habe auf leicht⸗
fertige Art der Gemeinde ſein Amt
aufgekündigt, ſich in der Predigt eines un⸗
göttlichen Eifers bedient, durch ſeine öffentliche
Verkündigung nach jener Strafpredigt die Geg⸗
ner ſeines Antragseigenmächtig in
den Bann gethan und etliche der⸗
ſelben bei vorkommender Gelegen⸗
heit auch als Gebannte behandelt,
auch habe er große Härte und Liebloſigkeit da⸗
durch bewieſen, daß er dem Geſuch um eine Ge⸗
meindeverſammlung nicht willfahrte u. a. m.
Die Gemeinde hingegen beſchuldigt P. Kinder⸗
mann, daß ſie, wie ihm ſcheine, in der Fuhran⸗
gelegenheit überhaupt cine große Fahrläßigkeit
bewieſen habe und dei ganzen traurigen Han⸗
del dadurch hätte vorbeugen können, daß gleich
anfangs eine beſtimmie Ordnung hierin gemacht
und für ein anſtändiges Fuhrwerk geſorgt wor⸗
den wäre. So hätte auch die Gemeinde gleich
von vornherein den Paſtor mit Beſcheidenheit
bitten ſollen, die Betreibung dieſer Angelegenheit
ihr gänzlich zu überlaßen und bei Ueberſendung
des Gemieindebeſchlußes vom 10. S. p. Trinit.
genau die Gründe angeben ſollen, warum ſie auf
des Paſtors Antrag nicht eingehen könne; dieje⸗
nigen aber hätten ſich ſchwer verſündigt, welche
über die Strafpredigt P. Krauſe's auf öffentli⸗
cher Straſte geſpottet hätten. — So urtheilte da—
mals Kindermann über dieſen Streit. Der Le⸗
ſer vergleiche nun damit die Darſtellung und
Beurtheilung im zweiten Synodalbrief der Buf⸗
faloer Synode und bedenke, daß ſich Kinder⸗
mann zu dieſem bekannt hat!—
Bei der ſo verſchiedenen Beurtheilung des
Streites von Seiten der Glieder des Kirchenmi—
niſterinms war der Sache nichts geholfen. Das
Feuer der Zwietracht brannte fort, und nun ent⸗
ſtand auch Unruhe in der Nachbargemeinde we—
gen eines an einem gewißen Martin Crüͤger voll—⸗
zogenen Bannes, ja zwiſchen den beiden Paſto⸗
ren Krauſe und Kindermann ſelbſt war ſchon
ſeit einiger Zeit Mishelligkeit entſtanden. Da
erſchien im Frühjahr 1846 P. Grabau, als Se⸗
nior Miniſterii den Sneit zu ſchlichten, begab
ſich jedoch ſogleich nach Freiſtatt, um dort erſt
das Feuer zu löſchen, indem ihm gleich bei ſeiner
Ankunft eine Beſchwerdeſchrift der Freiſtätter
—2
2.
*
überreicht wurde. In Begleitung Krauſes und
Kindermanns von dort zurück gekehrt, begann
Grabau am Himmelfahrtsnachmittage die Un—
terſuchung. Wiewohl nun aber ſchon in der
Beſchwerdeſchrift von der Gemeinde der geſchicht—
liche Thatbeſtand war dargeſtellt worden und
dies nun auch wieder bei den mündlichen Ver⸗
handlungen geſchah, und wiewohl P. Kinder⸗
mann in ſeinem Gutachten, wie oben angegeben,
dargethan hatte, daß die Berſammlung am 10.
S. p. Trinit. vom P. Krauſe ja ſelbſt veranlaßt
und daß die Gemeinde der Umſtoßung eines mit
dem Paſtor ſchon gefaßten Beſchlußes mit Recht
nicht beſchuldigt werden könne: ſo giug P. Gra—
bau doch auch hier wieder, wie in ſeinem Gut—
achten, von der Vorausſetzung aus, es ſei ein
Beſchluß gefaßt und die Gemeinde habe in einer
hinter dem Rücken ihres Paſtors gehaltenen Ver⸗
ſammlung denſelben wieder umgeſtoßen. Hierin
ſollte ſich die Gemeinde durchaus ſchuldigen.
Mehr als einmal, ſo wird von Augen- und Oh-
renzeugen einſtimmig berichtet, ermahmte P.
Kindermann ſowohl den P. Krauſe
zur Anerkennung maucher unleug⸗
baren Vergehungen, als auch den P.
Grabau zu einem gewißenhaften,
unpartheiiſchen Verfahren gegen
die Kläger, worauf dann Grabanu, über ſol⸗
che Erinnerung unwillig, Kindermann anbot,
doch die Unterſuchung für ihn zu führen. In
dieſer Verſammlung, die vom Nachmittage bis
zum andern Morgen dauerte, wurde nichts aus—
gerichtet. Unzufrieden mit dem ganen Handel,
ſaß Kindermann am andern Tage ſchon auf dem
Wagen, um wieder heimzukehren; auf Grabau's
Zureden ſtieg er wieder ab. So begann denn
am Nachmittag des Sonntags Exaudi die Un—
terſuchung von neuem. Es kam endlich gegen
Mitternacht zu einer Art von Verſöhnung. P.
Krauſe hatte laut des zweiten Synodalberichts
zugeſianden, „daß er in der Form und Weiſe ſei⸗
ner Predigt am Jakobitage 1845 und in der
derſelben angehefteten Verkündigung und ſonſt
in ſeiner ſcharfen redigtweiſe möge gefehlt ha—
ben, aber vom Inhalt ſeiner Preditzten nehme er
nichts zurück, denn das ſei die Wahrheit; auch
bat er alle, die an ſeiner ſcharfen Art zu predigen
Anſtoß möchten genommen haben, um Verzeih—
ungz er habe Niemanden kränken, ſondern Jeder⸗
mann zur Buße führen und bewegen wollen.“
Das Uebrige mußte die Gemeinde auf ſich neh—
men“ und die Meiſten, des Grabauiſchen In⸗
quirirens herzlich überdrüßig und dabei ſchläfrig,
gingen mit Ausnahme Bewersdorf's, der die
Berſammlung ſchon verlaßen hatte, die Verſöh—
nung ein. Von dem Klage führenden Theil
war jedoch fortwährend dargethan worden, daß
in Folge des Geſchehenen die Gemeinde zu einer
ferneren geſegneten Amtsführung ihres Paſtors
kein rechtes Zutrauen mehr faͤßen könne, ſie wolle
ihm gerne alles vergeben, aber P. Grabau möge
eine Verſetzung Krauſe's vornehmen; und der
feſten Meinung, daß das geſchehen
Es mag freilich manchmal mit der Sündenanerkennung
der Gemein egtieder ganz eigenthümeich hergehen. Ein Glied
der Gemeinde 5. Türr's dahier bezengte vor unſerer dahier
1851 abgehartenen Synode, nachdem er ums Wort gereten
ratte, wie ſehr auch ien darnach verlauge, dag eine Verſtändi⸗
gung und Vereiniguig ſeiner und uſerer Synode ermöglicht
werde. Das „irchl. Inſormatorium“ bradte nun in ſeiner
3. Nummer.des 2. Ihrgs. in Anmerzung die Nachricht, daß
Oito, ſo hieß der Mann, nunmeor be eugt abe, „daß es ihm
herzlich leid ſei, mit den miſſouriſchen Füͤchſen ſich eingelaßen
zu haben.“ Gleichwohlaber bezeugte derſel⸗
beſſeinen beiden Brüdern, Glirdern meiner
Gemeinde, dit ihn auf dieſe Stelle im In⸗
formatorium aufmerkſam mach ten, daß ihm
ſeine Ausſprache vor unſerer Synode noch
nie leid geweſen ſei, er auch nicht einſehen tönne, wie⸗
ſern das Sünde ſei und wie er darüber Buße zu thun habe.
ſam 19. Sonnt. p. Trinit. desſelbigen Jahres
ſolche Hiſtörchen als gewiße Thatſachen in die Welt hinaue⸗
werde, hatte man die Hand zur Ver⸗
ſöhnung gereicht. Als jedoch die Meiſten
am andern Tage inne wurden, daß Grabau dies
keineswegs zu thun im Sinne habe, widerriefen
ſie die in der Racht geſchehene Berſohnung als
eine erſchlichene, wenn ſie von Seiten des Kir⸗
chenminiſteriums in der Meinung angenommen
worden ſei, als habe die Gemeinde ihre Bitte
um Verſetzung Krauſe's fallen laſſen.
So erfolgte denn bald nach Grabau's Abreiſe
ein entſchiedener Bruch: der größte Theil der
Gemeinde ſagte ſich am 1. Juni ſchriftlich von
der Seelſorge P. Krauſe's los und reichte zu
gleicher Zeit bei P. Kindermann ein Geſuch um
Bedienung mit Wort und Saerament ein. Als
Glied des Kirchenminiſteriums ging natürlich!
Kindermann darauf nicht ein. Er verwies des⸗
halb die Bittſteller zum bleiben bei P. Krauſe
und ermahnte ſie, ſo lange als irgend möglich
Abhilfe ihrer Gewißensbeſchwerden innerhalb—
der kirchlichen Ordnung zu ſuchen. Zu dem En⸗
de zeigte er ihnen zwei Wege: ſie könnien
entweder von andern lutheriſchen
Paſtoren außerhalb des Synodal⸗
verbandes ſich ein Gutachten erho⸗
len, oder ſie könnten die Entſchei⸗
dung einer Synode übertragen. Die
Gemeinde, auf Grund gemachter Erfahrungen.
an einer gerechten Entſcheidung ihrer Sache durch
das Miniſterium ihrer Synode verzweifelnd, er⸗
wählte den erſteren Weg. Mit einem Theil der
Freiſtätter Gemeinde, in welcher auch eine Tren—
nung vor ſich gegangen war, wandie ſie ſich da—
her, wie bekannt, an die ſächſiſchen Paſtoren in
Miſſouri und erhielt ſodann von unſerer damals
zu Chicago 1817 verſammelten Synode ein
ſchriftliches Gutachten, das meiſt auf Grund
der vorhandenen Documente ausgefertigt und
mit Ausnahme einiger ſchweren Beſchuldigun⸗
gen, wie z. B. die res Meineids, von P. Krauſe
bei deſſen Verſöhnung mit der Gemeinde im
Jahre 1850 als richtig anerkannt wor⸗
den iſt. Die Gemeinde, nun die auch ſonſtigen
Irrthümer ihrer Paſtoren einſehend, berief daher
bald darauf einen von den ſächſiſchen Paſtoren,
P. Keyl zu Frohna in Miſſouri, der denn auch
ſein Amt antrat und in hieſiger Stadt ſich nie⸗
derließ.*
Siehe den erſten Synodalbericht der Synode von Miſ=
ſouri zꝛc. Da P. Krauſe auf die Cinladung der Sonode nicht
kam, ſo hatte die Synode freilich keinen anderen Weg als den
a enS. vornemlich auf Grund der Dorumente zu ver⸗
übfaßen.
Wie wobl begründe! und wahrbaftig die Grabaulſchen
Berichte über die ſogenaunten „Rottenprieſter“ ſind, davon
zeugt auch das, was er in ſeinem zweiten Synodalbrief p. 37
über P. Keyl's Amtsantritt in Mi waukie ſchreibt. RNach
den revid. Statuten des Staates Wisconſin muß nämich
jever Prediger durch Einreichung einer Copie ſeiner Credlen:
tials oτ Ordination (Ordinationszeugnis) zum Copuliren
vom Staate authoriſirt werden. Da nun BP. Keyl ſein la⸗
teiniſches Ordinationezeugniß nicht einreichen konnte, ſo wur⸗
de im Namen der Gemeinde ein engliſches Zeugnis verabfaßt.
worin ſie vor der Obrigkeit ertlärte, daß b. Keyl ibr orvinir⸗
ter und kerufener Prediger ſei, und das ſie von dem Vorſe⸗
her Bruß und dem Schullehrer A. Lemke, als ihrem Schrift⸗
führer, unterzeichnen ließ. Dies wird nun von Grabau alſo
dargeſtellt: „Als Keyt in Wisconſin angerommen war, ſo
ließ er ſich von dem abgeſetzten Schullehzrer vLem'e und dem
Schiffszimmerm ann Bruß noch ciamal ordinirez, welche beide
inm dann bti der Obrigkeit das Ordinationszeugnis ausſtell“
ten!“ — Schämt ſich denn der Senior Ninisterii gar nichty
zuſchreiben, die er, wenn er noch einigen geſunden Menſchen⸗
verſtand hat, wohl kaum ſelber im Ernſte glauben kann? Und
voch beſchuldigt er uns in einem fort der Lüge und Venleum.
dung! BVon einer Abſetzung vemte's weiß man übrigens auch
nichis. Dieſer legte wohl früber einmal ſein Amt vieder, in⸗
dem er aus Mangel au Verſorgung zu einem anderen Beruſc
greiſen mußte, wurde aver nicht abgeſetzt, ſondern vielmehr
von l. Krauſe in Gegenwart P. Kindermanns und etliche“
anderer Perſonen ermahnt, um des Gehaltes willen ſeun
Schulamt noch nicht aufzugeben.
2**1 *
English translation
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