Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 9, Nummer 26 › Seite 165

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-07-19, Seite 165

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wiederholt. Denn ſo hieß es u. A. in dem, dies⸗
mal jedoch nicht wie gewöhnlich mit Schimpf—
und Scheltworten erfüllten Schreiben: „So
lange die Ehrw. Synode von Miſſouri die
unſeren Ereommunicirten geſand⸗
ten Prediger nicht zurückruft, ſon⸗
dern die Excommunicirten behält, abſolvirt und
communicirt, ſind wir laut dieſer Handlung in
ihren Augen keine lutheriſche Kirche mehr, und
wenn wir ohne dieſe Abberufung und bußfertige
Verſöhnung u. Abbitte mit ihnen colloquiren, be⸗
kennen wir uns eben ſo wohl, daß wir eine Sekte
und keine lutheriſche Kirche mehr ſind, als Herr
Paſtor Grabau zu der Verleumdung, ein Papſt
zu ſein, ſich bekannt haben würde, wenn er es
angenommen hätte, als die Synode von Miſ⸗
ſouri mit Uebergehung unſeres Miniſteriums
und Synode nur ihm Verſöhnung und Collo⸗
quium anbot.“I? Wäre die Sache nicht ſo bit⸗
ter ernſt, ſo wäre man fürwahr verſucht, derglei⸗
chen Schlüſſe, wie die Ehrw. Herren hier ma⸗
chen, für Scherz und Spott zu nehmen; unter
gegenwärtigen Umſtänden aber müſſen wir uns
ſolche Schlüſſe aus der peinlichen Verlegenheit
erklären, in welcher die Herren waren, da ſie das
Colloquium auch ausſchlagen und doch einen
Grund dafür angeben wollten. Was die
Synode von Miſſouri betrifft, ſo konnte die⸗
ſelbe natürlich nicht auf dieſe Bedingung ein⸗
gehen. Warum? dies erklärte ſie der Synode
in ihrem Antwortſchreiben unter Anderem in
folgenden Worten: „Unſer einfacher Grund
iſt dieſer, weil wir dann erſt überzeugt werden
könnten, der Ehrw. Synode von Buffalo Un⸗
recht gethan zu haben, wenn uns nachgewieſen
würde, daß dieſelbe die J rrthümer in der
Lehre nicht hege, und die darauf ge⸗
gründete gewiſſensbeſchwerende
Praris nicht befolge, um welcher willen
wir von ihr ſich Trennende in unſern Verband
aufgenommen haben . .. Wenn wir uns zu der
uns angemutheten Verwerfung unſrer bis heri⸗
gen Handlungsweiſe im Verhältniß zur Synode
von Buffalo verſtehen würden, würden wir da⸗
mit zugleich die von uns als göttliche Wahrheit
erkannte u. bekannte Lehre verwerfen.“ — Weil
jedoch die Spnode von Buffalo nur zu klar ein⸗
geſehen hatte, wie wichtig es für ſie ſei, den
Schein hervorzubringen, als handle es ſich zwi⸗
ſchen ihr und unſerer Synode nicht urſprünglich
und eigentlich um die Lehre, ſondern um be—
gangenes Unrecht im Leben, ſo erhielt die
Synode von Miſſouri ꝛc. auf den nun auch for⸗
mell an die ganze Synode von Buffalo gerich⸗
teten Antrag, mit ihr ein chriſtliches Colloquium
anzuſtellen, von P. Grabau in Auftrag der letzt⸗
genannten Synode wieder denſelben Beſcheid.
Derſelbe ſchrieb u. A.: „Demnach iſt der erſte
Schritt zum wahren Frieden der, daß derſelbe
mit Verſöhnung eingeleitet wird, nämlich,
daß die Synode von Miſſouri uns damit die
Hand reiche, daß ſie ihr ſündliches Parteigericht
für unſere ercommunicirten Kirchglieder aufgebe
und dieſelben aus ihrem Verbande entlaſſe.“
Sehr merkwürdig war hierbei dieſes: die Sy⸗
node von Miſſouri ꝛc. hatte in ihrem Schreiben

— 164

die Synode von Buffalo an 1. Petr. 3, 15. 16.
erinnert, wo es heißt: „Seid allezeit bereit
zur Verantwortung Jedermann ꝛc.“ Wie
ſuchte nun Paſt. G. dieſem klaren Spruch gött⸗
lichen Wortes, durch den er ſich gewiß gern hätte
gefangen nehmen und zu einem Colloquium
bewegen laſſen ſollen, zu entgehen? — Er ant⸗
wortete: „Das Wort, was die Ehrw. Synode
von Miſſouri betont: „„Seid bereit zur Ver⸗
antwortung gegen Jedermann,“ zeigt ja
recht wohl diejenigen an, die die Macht oder
Recht haben, die Verantwortung zu fordern,
als: Obrigkeiten, Vorgeſetzte u. dgl.
mehr.“ Merkwürdig, wie geſagt, iſt nehmlich,
daß die in Regensburg mit den Lutheranern ge⸗
zwungen colloquirenden Jeſniten Grether
und Tommer eine ähnliche Auslegung jenes Pe⸗
triniſchen ihnen vorgehaltenen Ausſpruchs mach—
ten, um ihre Weigerung, über ihren Richter in
Glaubensſtreitigkeiten Red und Antwort zu ge—
ben, zu entſchuldigen). — Um das Aeußerſte
zu thun, was zum Frieden dienen könne, ant⸗
wortete unſere Synode der Synode von Buffalo
noch einmal, und zwar u. A. wie folgt: „Die
Synode von Miſſouri fühlt ſich gedrungen, der
Ehrw. Synode von Buffalo nochmals vorzu—
halten, wie unbillig ihre Zumuthungen und
wie billig das Anerbieten unſerer Synode war.
Jene fordert von uns, als Bedingung, unter
welcher ſie ſich mit uns unterreden will, ein vor—
angehendes Erkennen und Abthun eines Un⸗
rechts, von welchem wir uns aber nicht über⸗
zeugen können, daß wir uns deſſelben ſchuldig
gemacht haben. Iſt es nicht wider alle Regeln
chriſtlicher Billigkeit, uns eine Handlung wider
unſer Gewiſſen abnöthigen zu wollen? Heißt
das nicht offenbar den Friedens⸗
weg verſchmähen, wenn die Ehrw. Syno⸗
de von Buffalo auf ein Colloquium mit uns
nur unter der Bedingung eingehen will, daß
wir etwas leiſten, welches unſer Gewiſſen ver⸗
letzt? T) Wir dagegen begehrten von der Ehrw.

*) Calow erwähnt dies in ſeiner Biblia ihustrata
zu 1. Petr. 3, 15. Er ſchreibt: „Arſo (ſoll man zur Ver⸗
antwortung bereit ſein) nicht blos, wenn es die Obrigkeit
fordert, wie die Jeſuiten im Regensburger Colloquium
erwiederten — welche Einſchränkung auch Perkins macht —
ſondern jedermann, der es fordert, iſt Rechen⸗
ſchaft zu geben, wenn er die Sache nur im Ernſte handelt
und zu gehöriger Zeit und an gehörigem Ort.“

4) Wir ſollen nehmlich Prediger als „Rottenprediger“
ibrer Aemter entſetzen, denen wir „erſtlich das Amt gar
nicht gegeben haben, und die wir zum andern für ordentlich
berufene und treue Diener Chriſti erkennen; wir ſollen Die⸗
jenigen, welche aus den Gemeinden der Synode in Buffalo
ausgegangen ſind und deren wir uns auf ihr Bitten ange⸗
nommen haben, als ſolche von uns ſloßen, die ſich ſelbſt⸗
richteriſch und wider Recht ihrem Kirchengericht entzogen,
während wir nach ſirenger Unterſuchung erkannt haben, daß
die ſelben ſich um des Gewiſſens, nämlich um der falſchen
Lehre ihrer Prediger willen und erſt dann von ihrem Kir⸗
chengericht losgeſagt haben, als ſie bei demſelben kein Recht
mehr fanden; wir ſollen die jenigen als rechtmäßig Gebaunte
ihren Bannern zurückſenden, die entweder ſchon vorher er⸗
wieſener Maßen ungerecht gebannt waren, oder, wie es meiſt

ſ rſt in ihre eggangs und Anſchluſſes an
unſer Gemenſchant noh machtraclih 5 ven Baun Hethan
worden ſind. — Es iſt nun wohl wahr, dies Allesleugnet
P. Grabau mit unerhörter Dreiſligkeit, beweiſt aber eben
eit or wie nothwendig ein Colloquium ſei, um dit Wahr⸗

eit oder Unwahrheit der beiderſeitigen Behauptungen ans
Licht zu bringen, ehe die eine Partei an die andere die Jor⸗

derung, Buße zu thun, ſtellen ann. D. R.

Synode von Buffalo etwas, das dieſelbe ohne

eine Gewiſſensverletzung unbedenklich erfüllen

konnte. Obwohl wir von der Schriftmäßigkeit

unſerer Lehre und der Schriftwidrigkeit der Lehre

der Buffaloer Synode vollkommen überzeugt

waren, ſo machten wir doch nicht etwa erſt zut

Bedingung eines zu haltenden Colloquiums

eine ihm vorausgehende Zuſtimmung zu unſerer

Lehre oder ein Eingeſtändniß der der Buffaloer
Synode von uns Schuld gegebenen hierarchi⸗
ſchen Praxis, noch weniger die vorhe⸗
rige Wiederaufnahme Derjenigen,
die wir als mit Unrecht von ihr ge⸗
bannt anſahen, ſondern wir begehrten
einfach nichts weiter, als eine Zuſammenkunft,
in welcher vorerſt die Uneinigkeit in der
Lehre durch Gottes Guade gehoben werden
ſollte, welche die Urſache desentſtan⸗
denen Schisma geweſen; wir haben
uns auch nicht geweigert, der Ehrw. Synode
von Buffalo auf ihre Beſchuldigungen Rede zu
ſtehen, ja ſind ſelbſt erbötig, ein uns nach ge—
wieſenes Unrecht zu erkennen und abzuthun,
nur daß es uns wirklich nachgewieſen werde.
Auch bitten wir die Ehrw. Synode, zu beden⸗
ken, daß, wenn ohne vorherige Einig⸗
ung in der Lehre über die einzelnen Fälle,
in welchen ſie uns des Unrechts beſchuldigt, ent⸗
ſchieden werden ſollte, die Verſtändigung dar⸗
über ſich ſo lange als unmöglich heraus⸗
ſtellen würde, als wir bei der Verſchiedenheit
unſerer Lehre nothwendig auch über bieſe
Fälle verſchieden urtheilen müßten. Wenn
bei der Ehrw. Synode von Buffalo nur irgend
eine Bereitwilligkeit zur Verſöhnung vor⸗
waltete, wie hätte ſie nicht mit Freuden auf un⸗
ſern Wunſch eingehen ſollen?“ Unſere Synode
erklärte nun nochmals ſchließlich, daß ſie noch
immer zu einem Colloquium erbötig ſei.

Auf dieſes letzte Schreiben iſt denn in der
neueſten Nummer des „Informatorium“ eine
„öffentliche Antwort“ Paſtor Grabau's „im Na⸗
men und Auftrage des Kirchen-Miniſterii“ er⸗
ſchienen. Der theure Name Jeéſu ſteht zwar
an der Spitze dieſer „Antwort“, aber von Sci⸗
nem Geiſte iſt nichts darin zu ſpüren; wohl
aber jener Geiſt, der ſich ſelbſt über die Gewiſſen
eine Herrſchaft anmaßt; jener Geiſt, der in den.
Bullen und Decreten derjenigen weht, welche
ſich „die Knechte aller Knechte“ nennen; der
Geiſt, der da ſpricht: Sie volo, sie jubeo, sit
pro ratione voluntas, das iſt: So will ich,
ſo befehle ich, anſtatt der Gründe gelte mein
Wille. Klug iſt das Motto gewählt, wel⸗
ches Herr Paſtor Graban über ſein Ultimatum
geſetzt hat, nehmlich: „Die Menſchen liebten dit
Finſterniß mehr, denn das Licht, denn ihre Wer⸗
ke waren böſe.“ Joh. 3, 19. Wir ſagen, klug;
denn jedenfalls hat Herr Paſtor Grabau uns
damit zuvorkommen wollen. Wer ſcheut das
Licht? wir fragen alle unſere Leſer, ſie ſeien
Freund oder Feind, wir, oder Herr Paſtor
Grabau? — Wir haben uns ſchon fünf⸗
mal erboten, mit Herrn Paſtor Grabau öffent⸗
lich, oder vor ſo viel Zeugen, als es Herrn P.

ö Grabau beliebt, über die unter uns obſchweben⸗

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