# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S195 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) tenbrief und die ſogenannten Rottirer, nicht ſtimmten, hatte dieß ihnen freigelaſſen, als er und ein anderer Theil ſeiner Gemeinde, mit welchem er ſich 40—50 Meilen öſtlicher in Kirchhain, 6 Meilen von Krauſens Parochie, Freiſtatt benannt, auf dem Lande angeſiedelt hatte, von denſelben eine neue Vokation auf Grund des Hirtenbriefs verlangten, und die Watertowner antworteten, ſie blieben bei der alten. Darauf verweigerte er ihnen freilich, das heilige Abendmahl ferner zu reichen. —-Kurz vorher hatte Grabau eine ver⸗ meintliche Widerlegung der miſſouriſchen Kritik geſchrieben, unterzeichnet auch von Kindermann und Krauſe; auf welche Antikritik wiederum die ſächſiſchen Paſtoren ausführlich antworteten, den 15. Januar, 1845. Durch Paſt. Geyer wurde dieſe Antwort in Wisconſin bekannt, und be⸗ ſtärkte die Gegner der herrſchenden Kirchenpar⸗ thei in ihrer an ſich unverwerflichen Oppoſition.“ Im Sommer darauf hielt die Synode von Buffalo ihre erſte Sitzung zu Freiſtatt und Mil⸗ waunkie. Obgleich die Paſtoren derſelben in Wis⸗ conſin ihren Gemeinden verſprochen hatten, die ſächſiſchen Amtsbrüder hierzu einzuladen: ge⸗ ſchah es doch nicht, und man gab ſpäter als Grund die Sendung Geyer's nach Wisconſin an, weshalb auch das letzte Schreiben der Miſ⸗ ſourier nicht beantwortet ward. Das Verhält⸗ niß mit ihnen kehrte ſich nun in ein geſpanntes, ja feindſeliges um, wie aus dem erſten Syno⸗ dalbrief der Buffals Synode bereits zu erſehen iſt. Alle Verſuche einer friedlichen Ausgleichung wurden von der letztern ſchroff und hartnäckig zu⸗ rückgewieſen, wobei das unerſchütterliche Ver⸗ weigern einer Beſprechung über die Lehrdifferen⸗ zen, welche einzugehen auch ihren Grundſätzen gar nicht entgegen ſein könnte, viele der eignen Gemeindeglieder immer argwöͤhniſcher machte.f Sehr trug zu ſolchem Argwohn der entſetzlicht Mißbrauch des Bannes bei, welcher in dieſen Gemeinden im Schwange ging. Um nur ein Wir möchten hier nicht unterlaſſen, auf ein bedeutendes Mißverſtänduiß des Herru Grabau aufmerkſam zu machen. Dit ſächſiſchen Paſtoren hatten in der Antwort auf ſeine An- likritik ganz richtig eine Stelle aus Chemmitli locc. theol. III. de eccl. p. 137 ed. Wittenberg. angeführt: Fatendum zane, nullum exstare in Seripturis mandatum Dei, quod hie ritus ordinationis sit adhibendus ete. Grabau machte aber ihnen in ſeinem 2. Synodalbrief vom Jahre 1850 (S. 109 unten den Vorwurf, daß ihre Citation falſch ſei und man leſen müſſe ordinationi ſtatt ordinationis. Wer Vatein ver⸗ ſeht und Chennnitii locc. theol. beſitzt, der leſe die ganze Stelle nach der Frankfurter Ausgabe p. 126, b), da wird er zu wiederholtken Malen und immer wieder, namentlich vorher, ſinden ritus ordinationis, wie denn auch jeder Kundige lticht begreift, daß ordinationi Chemnitz gar nicht geſchrieben ha⸗ ren känne. (Die Veränderung habendus für adhibendus thut hier nicht viel zur Sache.) Als auf der Synode zu Freiſtatt der Schleſier Bieroſch er⸗ ſchien, um von derſelben die Sache ſeiner von Grabau in Hamburg ungerecht gebannten Landeleute unterſuchen zu laſſen 1 wußte der letztere gerade die entgegengeſetzte Wen- dung ihr zu geben, und den redlichen Mann in einen Streit über die Lehre hineinzuziehen, dem er nicht gewachſen war und in welchem er als Keunzeichen der wahren Rirche nach ihrer Erſchrinung den Spruch behauptete: Es trete ab von der Ungekechtigkeit, wer den Namen Chriſti nennt; wobei jedoch Kindermann ſelbſt, als Graban den Bieroſch gar nicht zu ver⸗ ſieben ſchirn, die merkwürdigen Worte zu dem erſtern ſprach: Lieber Bruder, Bieroſch meint, du ſollſt abtreten von der Un⸗ gercchtigkeit, weiche Du an den Schleſiern begaugen haſt. — 10— Beiſpiel anzuführen, ſo waren zu Ende des Jah⸗ res 1844 ein gewiſſer Johann Sülflow und Joa⸗ chim Götſch, beide noch in Wisconſin anſäſſig, darum erkommunicirt worden, weil ſie, kurz vor⸗ her aus Deutſchland gekommen, ihre Befrem⸗ dung über die unſchlachtigen Scheltworte, die ſchrankenlos ſatyriſchen Invektiven, das bei Na⸗ men Nennen und unheilige Verketzern, welches ſie auf den Kanzeln hörten und von ihren luthe⸗ riſchen Paſtoren in Preußen gar nicht gewohnt waren, geäußert. Der Stand der Dinge näherte ſich immer mehr einer entſcheidenden Kriſis. Wenn auch noch nicht mit völliger Klarheit die heilige Lehre des Evangeliums inſonderheit von der Freiheit eines Chriſtenmenſchen erkannt, ergriffen war und ver⸗ theidigt werden konnte: ſo erhellt unzweifelhaft aus den Umſtänden, daß bei Vielen, ob zwar dunkel, es doch im Bewußtſein lag, bei ſolcher Praxis könne unmöglich der Glaube rein und die dogmatiſche Grundlage die rechte und unge⸗ fälſcht ſein; je mehr das ihnen vorſchwebte, deſto getroſter griffen ſie die Werke als die Früchte des argen Baumes an, nur daß allerdings bisweilen etwas Donatiſtiſches oder vielmehr krankhaft Pie⸗ tiſtiſches mit unterlief. Als der im Jahre 1844 nachgekommene lutheriſche Prediger Ehrenſtröm, ein Exempel trauriger Warnunz für alle begabtere Chriſten, in gefährliche Irrthümer geiſtlicher Schwärmerei gefallen war: ſchrieb im Anfang des Jahres 1845 Grabau an ſeinen Anmtsge⸗ noſſen Krauſe und that ihm den Hergang kund. Martin Krüger, Schulvorſteher zu Freiſtatt, der, wie die meiſten ſeiner Auswanderungsgefährten, noch viel auf Paſt. Ehrenſtröm hielt, konnte dem Bericht Grabau's, welchen Krauſe in der Kirche verlas, nicht ſogleich Glauben ſchenken, und ſprach dieſes öffentlich vor der Kirchthüre aus. Später ſetzte er in dem Hauſe des Schullehrers das Disputiren hierüber fort, und Pſt. Krauſe, gehen, geht hinein und fragt nach dem Gegen— ſtande des Geſprächs. Als er darüber berichtet wird, gibt er eine ſehr harte Gegenrede, und nach einiger Zeit bekommt Krüger einen Zettel von Krauſe, dad urch er aufgefordert wird, ſich bei dem Paſtor einzufinden und Belehrung zu holen. Er folgt dieſer Einladung, ſowie 2 an⸗ dern Zetteln, welche die Stufen der Ermahnung ſein ſollten, und einer öffentlich wiederholten Aufforderung nicht, erbietet ſich aber, zu Paſt. Krauſe zu gehn, um ſich mit ihm darüber aus⸗ zuſprechen, was dieſer nicht annimmt; — und ſonach wird er in den Bann gethan mit der unwahren Beſchuldigung, er habe ſich in Eh— ern geſchlagen, welches Letztere doch erſt nach der obigen Aufforderung geſchah. (Die Doku⸗ mente hierüber, der Briefwechſel zwiſchen den Freiſtättern und Kirchhainern, ſind noch vor⸗ handen.) Dieſer Bann wurde, wie allemal, den Schweſtergemeinden und alſo auch dem Kinder⸗ mann, der, wie oben erwähnt worden iſt, mit den Seinen in Kirchhain, 6 Meilen von Frei⸗ ſtatt, ſich niedergelaſſen hatte, durch ein Schrei⸗ ben angezeigt, und er und ſeine Gemeinde ſol⸗ Grabau's ganz fälſchlich berichtet hat, daß er aus der Kirche kommend, hört es im Vorüber⸗ unterſchreiben. eine Citation, welche natürlich in Kirchhain bitten. und Ausſprache geweſen. renſtröms's Irrſale verſtrickt und dann zu Gey⸗ len Krüger ebenfalls für bänniſch halten. Nun hatten aber ſchon vorher ein Vorſteher dieſer Gemeinde, Netzlaff, und der Schullehrer Stiem⸗ ke ihrem Seelſorger erklärt, ſie unterſchrieben um des Gewiſſens willen keinen Bannbritf Krauſens mehr, es ſei denn, ſie würden von der Rechtmäßigkeit deſſelben durch Gründe über⸗ zeugt; und der Paſtor hatte ſeinen Auitsbrudtr in Freiſtatt, als derſelbe einige mit ihm Unzu⸗ friedene in ſeiner Milwaukier-Filialgemeinde ohne Weiteres vom Taufſtein und Abendmahl zurückgewieſen hatte, mit Recht darüber geſtraft; und ſiehe da, jetzt kommt von Neuem eine Bann⸗ bulle bei den Kirchhainern an. Dieſe, aufmerk⸗ ſam gemacht auf das, was Luther ſagt, daß die Gemeinde, die Jemanden ſoll bänniſch halten, zuvor erſt wiſſen und gewiß ſein ſolle, wie dit⸗ Bann verdienet und er darein gekommen ſti, und nicht den Menſchen glauben in Gottes Sa⸗ chen, ſprechen ſelbſt mit Krüger, und erfahren, daß es nicht alſo ſich verhalte, wie ſie berichtet. Sie ſchreiben darauf, Kindermann und die Sei⸗ nen, an Krauſe und bitten ihn um nähert Auseinanderſetzung und eine zuverläſſige Be- weisführung. Pſt. Krauſe antwortet höchſt in⸗ dignirt, und jene beklagen ſich in einem Schrei⸗ ben an die Freiſtätter Gemeinde, erſuchen ditſe um gewiſſenhafte Prüfung der Sache und war⸗ nen vor ihres Predigers hierarchiſchen Anma⸗ ßungen. Hierauf wird eine Gemeindeverſamm⸗ lung zu Freiſtatt gehalten, und in derſelben ge⸗ lingt es mehrern Gliedern, worunter der frei⸗ willig aus ſeinem Beruf getretene Schullehrer Lemke war, von welchem der 2. Sonodalbrief abgeſetzt worden ſei, es dahin zu bringen, daß dieſer Streit nicht mehr ſoll ſchriftlich fortgeſetzt werden, ſondern mündlich; Paſtor u. Gemeinde zu Kirchhain ſollen benachrichtigt werden und den Ort der Beſprechung beſtimmen. Paſtor Krauſe ſchreibt den Brief, lieſt ihn ganz ſchnell vor und fordert dann Jedermann auf, ihn zu Zwei unterſchreiben nicht, ha— ben aber auch nicht das Herz, dagegen zu ſpre⸗ chen, und gehen fort. Aus der freundlichen Einladung an die Kirchhainer wird vielmehr nicht beachtet wird uud worüber die Kirchhainer von den Freiſtättern eine Erklärung ſich aus⸗ Pſt. Krauſe wird nun von einem Theil ſeiner Gemeinde angegangen, ſolche Citation zu⸗ rückzunehmen, weil ſie nicht der Gemeinde Sinn Er that es nicht nuir 3 nicht, ſondern fängt an von der Kanzel die Un. zufriedenen ſammt den Kirchhainern zu beſchim⸗ pfen. Es konnte kein Segen mehr in ſolcher Kirche ſein, denn alle Sonn- und Wochentage ward das Wüthen fortgrſetzt. (In den Kirchen der Buffaloſynode gehört dieß zur herrſchenden Predigtweiſe.) Die ſchwer gekränkten Gemein⸗ deglieder gingen in den Gottesdienſt nach Kirch⸗ hain, und der dortige Paſtor gab ihnen nicht allein den Rath, an den Senior des Kirchenmi⸗ niſterii, Grabau, ſich zu wenden, ſondern auch die Anleitung, wie ſie das ſchrifilich zu thun hätten. Dieſer Streit hatte ſich bis Anfaug des folgenden Jahres hingezogen.