# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S191 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) halt derſelben. Es wurde natürlich immer vom Geiz, ꝛc., gepredigt, und dieſes, weil man wußte, wohin es zielte, mußte zur Laſt werden. In der Beichte hat Hr. P. Grabau nicht blos Män⸗ ner, ſondern auch Weiber und junge Leu⸗ te des Schillings halber zur Rechenſchaft gezo⸗ en. Es geſchah einmal, daß zwei oder drei von uns als Abgeſandte aus der Gemeine nach Buf⸗ falo geſchickt wurden (nämlich Schweickhardt, Müller und Nauch) Hrn. Paſt. Grabau zu bit⸗ ten, daß er uns den Studenten Lange zum Paſtor geben möchte. Zugleich ſollten ſie auch mit Hrn. Paſt. Grabau handeln, daß der Schil⸗ ling abgethan würde; da kamen dieſe Abgeord⸗ neten zurück und brachten über den Schilling ei⸗ nen neuen Plan; wir wiſſen nicht, ob ihnen die⸗ ſen Plan Hr. Paſt. Grabau eingegeben, oder ſie ihn ſelbſt erdacht hatten: nämlich eine Schrift zu machen und den Schilling durch Unter⸗ ſchrift beſtätigen zu laſſen. Es war da⸗ mals der Wunſch der ganzen Gemeine, daß die Schillingsſache ein Ende nehmen möchte. Wir ſagen dieſes deshalb, weil Hr. Paſt. Gra⸗ bau in ſeinem Bericht immer nur von „etli⸗ chen Gemeinegliedern,“ und von einem „Hau⸗ fen in der Gemeine“ redet. Allein auch dieſer Plan, wo er auch hergekommen ſein mag, half zu nichts. Viele zwar, in der Meinung, die Schrift habe Paſt. Grabau angeordnet, unter⸗ ſchrieben aus Menſchenfurcht, keineswegs aus Neigung und Willigkeit. (Man muß zur Er⸗ klärung dieſes wiſſen, daß wir damals ſo ver⸗ kehrt waren und dem Paſt. Grabau als einem halben Gott anhingen.) Manche aber, ob ſie gleich unterſchrieben, bezahlten hernach doch nicht, denn ſie fanden bald Urſache dazu. Sutter unterſchrieb auch nicht, war aber allezeit willig zu bezahlen, denn er war ein treuer Anhänger des Paſtors. Da kam einmal Sutters Frau zum Beichtſtuhl und Paſt. Grabau frug ſie, wa⸗ rum ihr Mann den Schilling nicht unterſchrei⸗ be? Die Frau antwortete: Ihr Mann ſei alle⸗ zeit zu zahlen willig, aber nicht zu unterſchrei⸗ ben, denn er finde es nicht für nöthig und meine, man könne ihm ohne Unterſchrift trauen. Da⸗ rauf ſagte Paſt. Grabau: Es ſei nicht wegen Mißtrauens, ſondern daran wolle er blos ſeine treuen Kirchkinder erkennen. Weil es nun mit dem Unterſchreiben auch nicht gehen wollte, ſo ergriff Paſt. Grabau ein ande⸗ res Mittel. Er ſagte öffentlich von der Kanzel: Wer den Schilling, oder die „chriſtliche Ordnung,“ wie er ſie immer nannte, nicht un⸗ terſchreiben wolle, deß Seelſorger könne er nicht mehr ſein, und dem könne er das heilige Abendmahl nichtreichen. (Siehe, wie Paſt. Grabau pag. 60 ſagt, daß er abgekündigt habe.) Man kann ſich denken, wie eine ſolche Erklä⸗ rung auf uns wirken mußte! Unterdeſſen kam es auch 1848 zum Bau einer neuen Kirche. Die Baumaterialien waren zur Hälfte herbeige⸗ ſchafft, mit dem Maurer ſchon accordirt, aber ei⸗ ne babploniſche Verwirrung herrſchte unter den Gliedern und dem Paſtor. Die Einen wollten —6.— nachgeben, die Anderen in ihrem Rechte behar⸗ ren, und ſo ſchwankte es unter den Gliedern ſelbſt wieder hin und her. Denn durch das gro⸗ ße Anſehen, das Paſtor Grabau allezeit bei uns genoß, wurden immer wieder etliche gewonnen. Endlich wurde noch ein weiteres Mittel bei den „Halsſtarrigen“ angewendet Dieſe ſollten nicht mitbauen dürfen; von ihnen ſollte man auch keine Beiträge zum Kirchenbau annehmen. Dieſes Mittel ſchlug für diesmal fehl. Es gingen Allen die Augen auf, daß es auf dieſe Weiſe zur Tren⸗ nung kommen müſſe. Deshalb gab die gan⸗ ze Gemeinde dem Deputirten Schweick⸗ hardt den Auftrag, bei der Synode, (es war die⸗ ſelbe Synode, von welcher der angezogene, un⸗ wahre „Synodalbrief“ Bericht gibt) um Rath und Hülfe für dieſen traurigen Handel anzuſu⸗ chen. Was für Rath und Hülfe wir aber da er⸗ hielten, kann der Leſer in Grabau's Synodal⸗ bericht ſelbſt vernehmen. (pag. 58.) Für dieje⸗ nigen aber, welchen der Synodalbericht nicht zu Geſichte kommt, wollen wir kurz ſo viel mitthei⸗ len: „Die Ehrw. Synode könne ſich in dieſen Rath und Handel nicht einmiſchen, denn es ſei ein Streit„etlicher Glieder,“ und dieſe hätten erſt die Vermahnung vom Kirchenminiſterio zu hören.“ Dieſe „Vermahnung“ wurde auch von Paſt. Grabau vollzogen. An einem Sonntage, nachdem er das Evangelium verleſen und etliche Worte darüber geſprochen hatte, las er die ſoge⸗ nannte „Vermahnung“ ab, welche nicht kurze Zeit dauerte. (War das wohl an jenem Tage auch das Evangelium gepredigt?) Dieſe Ver— mahnung bewirkte etwas (pag. 62), aber nichts Gutes. Etliche ließen ſich auf's Neue unter das knechtiſche Joch des Hrn. Paſt. Grabau fangen, die Andern blieben feſt. So kam es nach und nach der gänzlichen Trennung näher. Dabei muß man wiſſen, daß Hr. P. Grabau privatim alle ſeine Kraft, man mag wohl ſagen, Liſt an⸗ wendete, um der Leute Gewiſſen zu ſchrecken und zu verwirren; beſonders ſuchte er die Weiber zu bearbeiten. So ſieht alſo der Leſer aus dem, was wir hier der vollen Wahrheit gemäß berichtet haben, daß es ſich um eine pur menſchliche Ordnung han⸗— delte, welche man anfangs „um Friedens und gu⸗ ter Ordnung willen“ aufgerichtet hatte; weil ſich's aber fand, daß eitel Unfriede und Unord⸗ nung daraus entſtanden, und daß man ſolche Ordnung zur Gewiſſensſache machen wollte, ſo fand die Gemeinde zweimal für gut, ja nöthig, ſie wieder aufzuheben. Dies zu wollen, hatte die Gemeinde das Recht, und Paſt. Grabau, wäre er demüthig und treu geweſen, hätte nachgeben und die Gewiſſen nicht alſo drängen ſollen, wie er es gethan hatte. Oder heißt das nicht die Gewiſſen beſtricken, wenn man um zu entrichtenden Geldes willen das heilige Abendmaͤhl und die Seelſorge verſagt? Man urtheile doch unbefangen, ob wir nicht Recht und Pflicht hatten, uns ſolchem Trei⸗ ben zu widerſetzen? Wir haben nie behauptet, daß dieſe Ordnung an ſich Sünde ſei; aber wir haben behauptet, daß, weil ſo viel Unord nung und Unfriede, ꝛc., daraus entſt anden, man das volle Recht habe, eine ſolche men ſchliche Ord⸗— nung nach der Lehre des 15. Artikels der Augs⸗ burger Confeſſion abzuthun. Denn nur ſolche K. O. von Menſchen gemacht, lehrt jener Arti⸗ kel halten, welche nicht nur an ſich nicht Sünde ſind, ſondern auch zum Frieden und gu⸗ ter Ordnung dienen. Von dem letzten Satz, den wir Paſt. Grabau oft vor⸗ hielten, wollte er nie etwas wiſſen. Wir wollten nicht der Menſchen Knechte werden. (1 Cor. 7, 23.) Wir wollten die Abſolution und das heilige Abendmahl nicht durch unſere Unterwerfung unter dieſe uns aufgenöthigte Ordnung erkaufen. Wir wollten in all der rechten Freiheit beſtehen, die uns Chri⸗ ſtus erworben hat, und uns nicht in ein knecht⸗ ſches Joch fangen laſſen. (Gal, 5, 1.) Mag Hr. Paſt. Grabau noch ſo frevelhaft von uns urtheilen und von „Brandmaal“ in un ſerem Ge⸗ wiſſen reden, wir befehlen es Gott, der wird es zu Seiner Zeit an den Tag bringen. Wir müſ⸗ ſen leider fürchten, daß Hr. P. Grabau ſelbſt Brandmaale im Gewiſſen hat, daß er die an uns begangene Ungerechtigkeit und Tyrannei nicht mehr fühlt. Man halte uns ſolche ernſte und ſtarke Sprache zu gut! Wir wiſſen, was wir ſa⸗ gen. Wer es aber jetzt noch nicht erkennen kann, daß wir mit Necht alſo hart reden, der mag's ſpäter erkennen. Denn es iſt kaum zu denken, daß Gott dieſem herrſchſüchtigen Manne in die Länge zuſehen werde; ER, der HErr, wird ihn offenbaren, wenn er nicht bald in ſich geht. Es ſchreien viele von ihm auf's Ungerechteſte ge⸗ bannte Seelen gen Himmel, und ſolche Seufzer der Elenden wird der HErr hören. Man gehe nach Buffalo, und höre und ſehe, wie es in B. Grabau's Gemeinde ſteht —Mag der verblendett Mann uns eine „Rotte“ ſchelten, ein Recht hat er nicht dazu; denn nochmals wiederholen wir auf's Nachdrücklichſte: Wir haben nichts gegen den 15. Artikel der Augsburger Confeſſion, ſon⸗ dern für denſelben gehandelt und behauptet. Aus dem bisher Geſagten kann ein Unpar⸗ teiiſcher ſchon genugſam erkennen, daß wir keine Rotte ſind. Weil aber Hr. Paſt. Grabau noch ſieben Ausſchließungsgründe, um uns zur Rot⸗ te zu ſtempeln, erdichtet, müſſen wir auf dieſe noch kurz antworten. Zweiter Grund: ö II. Weil ſie als ein Haufen in der Gemeine behaupteten, daß ſie Macht hätten, nach ihrem Willen dieſelbe umzuſtoß en, und daß der Paſtor und andere Kirchglieder ihnen darin gehorchen müßten.“ 3 Unſere Antwort: Das iſt unwahr, wie 1 oben genugſam erwieſen. Nicht „ein Haufen in 3 der Gemeine,“ ſondern die ganze Gemeine wollte zweimal dieſe ſogenannte „chriſtliche 4 Ordnung“ abgeſchafft wiſſen. Daß wir aber zuletzt nur ein „Haufe,“ d. i. ein Theil (doch der größere) waren, kommt eben daher, daß, wie oben angezeigt, ſich Mehrere aus Menſchenfurcht, Menſchengefälligkeit und aus Furcht vor