# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S188 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Nachdem ſich nun der größte T meinde von P. Krauſe losgeſagt hatte, ſo wurde rerſelbe im Auftrag des Kirchenminiſteriums »in Kirchenzucht genommen.“ Drei Wochen nach der Lesſagung erfolgte die erſte ſchriftliche Vorlacung durch P. Krauſe. Die Gemeinde wies ſie in einem, leider in aufgereiztem und da— rum nicht zu billigendem Tone verabgefaßten, Antwertſchreiben von ſich. Unierm 17. September erfolgte die zweite ſchriftliche Borladung vurch . Kindermann, am 6. März des folgenden Jahrs die dritte und letzte. Sie ſchloß mit den Worten: „Gett gebe Gnade, daß dieſes Anerbie— ten der chriſtlichen Kirche nicht abermals verach— tet werde und des HErrn Jeſu Chriſti Befehl: „„vöret er die Gemeinde nicht, ſo halte ihn als einen Heiden und Zöllner““ (Matth. 18, 17⁰, Sie nicht treffen müſſe.“ Zum Schluße ſei hier noch einer Sache Er⸗ wähnung gethan. Es wird nämlich die hieſige Gemeinde von unſern Gegnern des K irche n⸗ raubs beſchuldigt. Der Thaibeſtand iſt aber dieſer. Die Gemeinde beſaß unter P. Krauſe eine Lot und ei Gottesdienſt und Schulunterricht benutzt wurde. Da nun zur Zeit der Trennung der damalige Schullebrer Müller, der auf Paſtor Krauſe's Seite ſtand, ſich verlauten ließ, daß der Paſtor kei der Obrigkeit bereits Schritte gethan habe, den ihmttren gebliebenen Gliedern das Kirchen— eigeuthum zu verſichern, ſo forderten Bruß und Bewersderf, welche zugleich Truſtees waren und für die Bezahlung der Let, auf welcher noch ohngefähr 340 Doll. laſteten, ſich verbürgt hat⸗ ten, die Vorſteher des Gegenparts Ende Juli 1846 auf, ſich mit ihnen zu berechnen und in Betreff der briderſeitigen Auſprüche auseinander, zu ſetzen, empfingen aber ſchriftlich die höhniſche Antwort: die Kirche Gottes habe ſich über ihr Eigenthum niemals mit ihren Feinden berech net. Da nun der Gegenpart, von welchem übrigens ſeit Jahr und Tag gar wenig oder nichts zur Abzablung der Kirchenſchuld beigetragen worden war, dies ausſchlug, ſo zablten Bruß und Be— wersderf, da es hohe Zeit war, 40 Toll. an der Kirchenſchuld ab und forderten dem Schullehrer ren Kirchenſchlüßel ab, welchen ſie freilich nicht eber erbielten, als bis ſie demſelben mit der Obrigkeit drehten. Die noch übrige Schuld wurde nach und nach von der Gemeinde, die bald nach P. Keyl's Ankunft, auch äußerlich zu— nahm, abgetragen und als das bisherige Lokal die Zuhörer nicht mehr zu faßen vermochte, ſo wurte vor zwei Jahren ein größeres Gebäuder aufgeführt, das bisherige Kirchenlokal aber für Schule und Lehrerwohnung eingerichtet. Die Gemeinde beſitzt demnach erſtlich vor Menſchen rechtmäßig ihr Eigenthum. Doch kann bei den bieſigen Landesverhältniſſen darauf freilich nicht das Haupigewicht gelegt werden. Die Frage iſt, eb ſie es auch ver Gont mit gutem Gewißen beſitze? Unt da hören wir ja von unſern Geg⸗ nern in ihrem Synodalberichte ſelbſt, daß bei einer Treunung das Kircheneigenthum dem rechtgläubigen Theile gehöre, der falſch⸗ gläubige, von der reinen Lehre abtrünnige Theil ber alle Anſprüche verliere. Mögen ſie daher immerhin ſchreien: „Gebt die geraubte Kirche wirder heraus!“ — ſo macht uns das ſo wenig irre, als unſere Väter zur Zeit der Reformation, denen in gleicher Weiſe und mit gleichem Nechte die Papiſten Kirchen, Klöſter, Stifte ꝛc. wieder »Nach der ſchönen geräumigen Kirche hat wohl manchmal dem einen oder dem andern unſerer Gegner der Mund ge⸗ wäßert. Konnte ſich doch ſeibſt P. Grabau bei ſeiner vorzüh⸗ rigen Anweſenheit in Milwauzie nicht entbrechen, den „Rot⸗ lemiempet'“ ein wenig in Augenſchein zu nehmen. ukleines Gebäude, welches für —3.— beil der Ge-abforderten; und mögen ſie den Unterzeichneten, wie ſeinen Vorgänger, nach Herzensluſt „Rot— tenprieſter“ ſchelten, ſo beirrt ihn das wieder ſo weuig in der Ueberzeugung von der Göttlichkeit ſeines Berufs. als jene unſere Väter, die, vor— mals papiſtiſchen Gemeinden predigend, von den Papiſten mit gleichen Titeln beſchenkt wurden. Ob nun aber die hieſige lutheriſche Dreieinig⸗ keitsgemeinde rechtgläubigen Bekenntniſſes um ihrer Trennung von der Buffaloer Synode wil— len mit Recht den Namen einer „Rotte“ verdient, wird der Leſer zu beurtheilen wißen. Friedrich Loch ner, Milwaukie, d. 10. Nov. 1852. luth. Paſtor. II. (Eingeſandt.) Sie werden euch in den Bann thun. Es kommt aber die Zeit, daß, wer euch tödtet, wird meinen, er thue Gott ei⸗ nen Dienſt daran. Der Leſer des „Lutheraner“ weiß, daß die Synode von Miſſouri ꝛc. gegen Herrn Paſtor Grabau's falſche Lehren und deſſen daraus fol— gende Praxis, namentlich ungerecht zu ban— nen, kräftiges Zeugniß ablegt. Herr P. Gra— bau aber, wie aus ſeinem „Informatorium“ zu erſehen iſt, will weder falſche Lehren hegen, noch ungerecht gebannt haben und fordert die Miſſou⸗ rier getroſt auf, ſie ſollen ihm nur einen un— gerechten Bann zeigen. Obgleich es nun nur zu gewiß als Einen ungerecht gebannt hat, ſo iſt doch nicht ſchwer zu begreifen, wie er dennoch auffor— dern kann, ihm Beweis zu geben, auch nur von Einem ungerechten Bann. In dem bekannten Hirtenbriefe ſtellt nämlich Hr. P. Grabau die (von ihm bis jetzt noch nicht widerrufene) Lehre auf, daß eine Gemeine ihrem Prediger Gehorſam ſchuleig ſei in allen Dingen, die nicht wider Gottes Wort ſind.“ Wird nun dieſe Lehre ohne weiters als waͤhr und ſchrift— gemäß behauptet und eine Gemeine oder ein einzelnes Glied leiſtet den hier angeblich ſchrift— mäßigen Gehorſam nicht, ſo muß natürlich ein Prediger, der ſolche Lehre führt, den Ungehorſa— men nach ſtufenweis geſchehener und fruchtloſer Ermahnung ausſchließen. Wie aber nun dieſe Lehre eine falſche iſt, ſo iſt auch ein auf Grund derſelben vollzogener Bann falſch und ungerecht. Herr P. Grabau aber verthridigt dieſe Lehre auf Grund der Wor— te: „Gehorchet euren Lehrern und folget ihnen ꝛc., (Hebr. 13, 17.) Daher meint er auch, ſein Bannen ſei ganz gerecht. Aber der Mann irrt ſich ſehr und ladet dadurch ſchwere Sünden auf ſich und ſeine dazu ſtillſchweigende Gemeine- Daß nun Hr. P. Grabau nicht blos auf dem Papier, d. i. in ſeinem Hirtenbrief, ſolchen Ge⸗ horſam „in allen Dingen, die nicht wi⸗ der Gottes Wortſind,“ verlangt, ſondern auchthatſächhich, wird das unten Folgende deutlich zeigen; ſo wir auch einem jeden unpar— theliſchen Leſer klar werden wird, daß Herr P. Grabau am Unterzeichneten einen unge⸗ rechten Bann vollzogen hat. Für iſt, daß Herr P. Grabau ſchon mehr Manchen mag es ganz unſchuldig lauten: „Ge— horſam in allen Dingen, die nicht wider Gottes Wort ſind.“ Dieſe mö⸗ gen aber an dem Folgenden die ſchreckliche Frucht und Folge dieſer Lehre ſehen, wenn dieſelbe an— gewendet und durchgeführt wird. —Eine Kirche, ein Schulhaus zu bauen, eine Orgel zu kaufen, u. a. m., iſt alles nicht wider Gottes Wort; ob aber, wenn der Prediger ſolches zu thun verlangt, eine Gemeine auf Grund göttlichen Wortes ihm darin zu gehorchen ſchuldig iſt, möchte eine an⸗ dere Frage ſein. Doch zur Sache. Ich, der Unterzeichnete, bin im Jahr 1839 mit Herrn Paſt. Grabau hier eingewandert. In der erſten Zeit unſers Hierſeins bezeigte die Ge— meine gegen Herrn P. Grabau im Ganzeu eine ſolche aufopfernde Liebe, die faſt an Vergötter— ung grenzte. Paſt. Grabau's Wort war in al— len Dingen entſcheidend, und ich ſelbſt muß ge— ſtehen, daß ich ihn für einen ſolchen Gottes—⸗ Mann hielt, wie es keinen mehr geben könne, Dieſe allzugroße Vergötterung ſeiner Perſon und die allgemeine unbedingte Unterwürfigkeit von Seiten der Gemeine gegen Hrn. P. Graban, mag dazu beigetragen haben, daß ſein, ohnehin zur Herrſchſucht und Unbeugſamkeit geneigtes Herz, ſich noch mehr erhob, ſo daß es immer ſicht— barer und fühlbarer wurde, daß die Worte St. Petri: „Nicht als die über das Volk herrſchen“ (1. Petr. 5, 3.) nicht mehr auf Hrn. Paſtor Grabau paſſen, ſondern vielmehr die des Propheten: „Streng und hart herrſchet ihr über ſie.“ (Heſ. 34, 4.) So maßte ſich Herr P. Graban damals ſchon an, in äußerlichen Kirchenangelegenheiten, wie Bauten u. dgl., nach Willkühr zu handeln. Und als ihm einmal die Truſtees, denen die Verwaltung der Kirchengüter befohlen war, über ſolches will— Tührliches Handeln zur Rede ſtellten, ward er darüber ſo entrüſtet, daß er denſelben mit Hilfe der argloſen Gemeine ihr Truſtecamt abnahm. Wir brauchen keine Truſtees; Kirchenväter wol— len wir haben, ſagte er. Auch durften von nun an, und bis jetzt noch, die ſogenannten Kirchen— väter ſich nicht mehr ohne ihn verſammeln.— Dieſes nurein Beiſpiel aus vielen, von Hrn. P. Grabau's Herrſchſucht, auch in äußern Din— gen. Ein anderes Beiſpiel, an welches ſich mein Bannprozeß knüpft, iſt Folgen⸗ des. Im Jahr 1850 fiel es Herrn P. Grabau ein, es ſollte ſämmtliches Kirchen- und Gemei— ne⸗Eigenthum verkauft und an einem anderen Platze eine neue, größere Kirche und andere Ge— meine-Gebäude errichtet werden. Dieſer Plan fand aber bei den Vorſiehern großen Widerſtand; darüber unzufrieden, hielt er eine Gemeinever— ſammlung; aber auch hier zeigte ſich die ge— wünſchte Zuſtimmung nicht, und Herr P. Gra— bau brach voll Unmuths unter Anderem in die Worte aus: Wenn die Gemeine in zwei Jahren nicht das Opfer von zwei Tauſend Thalern brin— gen wollte, ſo wollte er gar nicht ſagen, daß ſie eine lutheriſche Gemeine ſei; und wenn der