# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S187 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) im Weſentlichen mit dem Grabauiſchen ganz und gar überein. Verſchieden aber von beiden iſt das des P. Kindermann. Dieſer, als in der Nähe wohnend und darum den Handel am beß— ten kennend, ſchont zwar die Gemeinde nicht, wo er Sünde und Schuld auf ihrer Seite zu ſehen glaubt, deckt aber ebenſo freimüthig die Vergeh— ungen des verklagten Pfarrers auf. An dem letzteren rügt er, daß derſelbe bei ſeinem Antrag an die Gemeinde nicht ſorgfältig den Schein vermieden habe, als erlaube er ſich Eingriffe in die Rechte der Gemeindez er hätte nur dahin ſe— hen ſollen, daß die Fuhrangelegenheit nicht mit ſündlicher Nachläßigkeit betrieben würde. Die Verſammlung am 10. Sonnt. p. Tri- nit. ſei keine unrechtmäßige zu nen⸗ nen, weil P. Krauſe am Sonntag zu⸗ vor mit der Auf forderung wegge⸗ gangen ſei, ihm nach Verlauf einer Woche eine beſtimmte Erklärung zu geben, ebenſowenig könne vom Umſtoßen eines am Jacobi Tag gefaßten Beſchlußes die Rede ſein, indem an jenem Tage gar kein Be⸗ ſchluß gefaßt worden wäre und eben deswe⸗ gen P. Krauſe jene Erklärung bei ſeinem Weg⸗ gang begehrt hatte. So habe er auch in ſeinem Schreiben vom 14. Aug. ganz lieblos und un⸗ chriſtlich wider das 8. Gebot die Gemeinde be— ſchuldigt, daß ſie zwanzig mal drei Cents höher achte, als ihre Seligkeit, habe auf leicht⸗ fertige Art der Gemeinde ſein Amt aufgekündigt, ſich in der Predigt eines un⸗ göttlichen Eifers bedient, durch ſeine öffentliche Verkündigung nach jener Strafpredigt die Geg⸗ ner ſeines Antragseigenmächtig in den Bann gethan und etliche der⸗ ſelben bei vorkommender Gelegen⸗ heit auch als Gebannte behandelt, auch habe er große Härte und Liebloſigkeit da⸗ durch bewieſen, daß er dem Geſuch um eine Ge⸗ meindeverſammlung nicht willfahrte u. a. m. Die Gemeinde hingegen beſchuldigt P. Kinder⸗ mann, daß ſie, wie ihm ſcheine, in der Fuhran⸗ gelegenheit überhaupt cine große Fahrläßigkeit bewieſen habe und dei ganzen traurigen Han⸗ del dadurch hätte vorbeugen können, daß gleich anfangs eine beſtimmie Ordnung hierin gemacht und für ein anſtändiges Fuhrwerk geſorgt wor⸗ den wäre. So hätte auch die Gemeinde gleich von vornherein den Paſtor mit Beſcheidenheit bitten ſollen, die Betreibung dieſer Angelegenheit ihr gänzlich zu überlaßen und bei Ueberſendung des Gemieindebeſchlußes vom 10. S. p. Trinit. genau die Gründe angeben ſollen, warum ſie auf des Paſtors Antrag nicht eingehen könne; dieje⸗ nigen aber hätten ſich ſchwer verſündigt, welche über die Strafpredigt P. Krauſe's auf öffentli⸗ cher Straſte geſpottet hätten. — So urtheilte da— mals Kindermann über dieſen Streit. Der Le⸗ ſer vergleiche nun damit die Darſtellung und Beurtheilung im zweiten Synodalbrief der Buf⸗ faloer Synode und bedenke, daß ſich Kinder⸗ mann zu dieſem bekannt hat!— Bei der ſo verſchiedenen Beurtheilung des Streites von Seiten der Glieder des Kirchenmi— niſterinms war der Sache nichts geholfen. Das Feuer der Zwietracht brannte fort, und nun ent⸗ ſtand auch Unruhe in der Nachbargemeinde we— gen eines an einem gewißen Martin Crüͤger voll—⸗ zogenen Bannes, ja zwiſchen den beiden Paſto⸗ ren Krauſe und Kindermann ſelbſt war ſchon ſeit einiger Zeit Mishelligkeit entſtanden. Da erſchien im Frühjahr 1846 P. Grabau, als Se⸗ nior Miniſterii den Sneit zu ſchlichten, begab ſich jedoch ſogleich nach Freiſtatt, um dort erſt das Feuer zu löſchen, indem ihm gleich bei ſeiner Ankunft eine Beſchwerdeſchrift der Freiſtätter —2 2. * überreicht wurde. In Begleitung Krauſes und Kindermanns von dort zurück gekehrt, begann Grabau am Himmelfahrtsnachmittage die Un— terſuchung. Wiewohl nun aber ſchon in der Beſchwerdeſchrift von der Gemeinde der geſchicht— liche Thatbeſtand war dargeſtellt worden und dies nun auch wieder bei den mündlichen Ver⸗ handlungen geſchah, und wiewohl P. Kinder⸗ mann in ſeinem Gutachten, wie oben angegeben, dargethan hatte, daß die Berſammlung am 10. S. p. Trinit. vom P. Krauſe ja ſelbſt veranlaßt und daß die Gemeinde der Umſtoßung eines mit dem Paſtor ſchon gefaßten Beſchlußes mit Recht nicht beſchuldigt werden könne: ſo giug P. Gra— bau doch auch hier wieder, wie in ſeinem Gut— achten, von der Vorausſetzung aus, es ſei ein Beſchluß gefaßt und die Gemeinde habe in einer hinter dem Rücken ihres Paſtors gehaltenen Ver⸗ ſammlung denſelben wieder umgeſtoßen. Hierin ſollte ſich die Gemeinde durchaus ſchuldigen. Mehr als einmal, ſo wird von Augen- und Oh- renzeugen einſtimmig berichtet, ermahmte P. Kindermann ſowohl den P. Krauſe zur Anerkennung maucher unleug⸗ baren Vergehungen, als auch den P. Grabau zu einem gewißenhaften, unpartheiiſchen Verfahren gegen die Kläger, worauf dann Grabanu, über ſol⸗ che Erinnerung unwillig, Kindermann anbot, doch die Unterſuchung für ihn zu führen. In dieſer Verſammlung, die vom Nachmittage bis zum andern Morgen dauerte, wurde nichts aus— gerichtet. Unzufrieden mit dem ganen Handel, ſaß Kindermann am andern Tage ſchon auf dem Wagen, um wieder heimzukehren; auf Grabau's Zureden ſtieg er wieder ab. So begann denn am Nachmittag des Sonntags Exaudi die Un— terſuchung von neuem. Es kam endlich gegen Mitternacht zu einer Art von Verſöhnung. P. Krauſe hatte laut des zweiten Synodalberichts zugeſianden, „daß er in der Form und Weiſe ſei⸗ ner Predigt am Jakobitage 1845 und in der derſelben angehefteten Verkündigung und ſonſt in ſeiner ſcharfen redigtweiſe möge gefehlt ha— ben, aber vom Inhalt ſeiner Preditzten nehme er nichts zurück, denn das ſei die Wahrheit; auch bat er alle, die an ſeiner ſcharfen Art zu predigen Anſtoß möchten genommen haben, um Verzeih— ungz er habe Niemanden kränken, ſondern Jeder⸗ mann zur Buße führen und bewegen wollen.“ Das Uebrige mußte die Gemeinde auf ſich neh— men“ und die Meiſten, des Grabauiſchen In⸗ quirirens herzlich überdrüßig und dabei ſchläfrig, gingen mit Ausnahme Bewersdorf's, der die Berſammlung ſchon verlaßen hatte, die Verſöh— nung ein. Von dem Klage führenden Theil war jedoch fortwährend dargethan worden, daß in Folge des Geſchehenen die Gemeinde zu einer ferneren geſegneten Amtsführung ihres Paſtors kein rechtes Zutrauen mehr faͤßen könne, ſie wolle ihm gerne alles vergeben, aber P. Grabau möge eine Verſetzung Krauſe's vornehmen; und der feſten Meinung, daß das geſchehen Es mag freilich manchmal mit der Sündenanerkennung der Gemein egtieder ganz eigenthümeich hergehen. Ein Glied der Gemeinde 5. Türr's dahier bezengte vor unſerer dahier 1851 abgehartenen Synode, nachdem er ums Wort gereten ratte, wie ſehr auch ien darnach verlauge, dag eine Verſtändi⸗ gung und Vereiniguig ſeiner und uſerer Synode ermöglicht werde. Das „irchl. Inſormatorium“ bradte nun in ſeiner 3. Nummer.des 2. Ihrgs. in Anmerzung die Nachricht, daß Oito, ſo hieß der Mann, nunmeor be eugt abe, „daß es ihm herzlich leid ſei, mit den miſſouriſchen Füͤchſen ſich eingelaßen zu haben.“ Gleichwohlaber bezeugte derſel⸗ beſſeinen beiden Brüdern, Glirdern meiner Gemeinde, dit ihn auf dieſe Stelle im In⸗ formatorium aufmerkſam mach ten, daß ihm ſeine Ausſprache vor unſerer Synode noch nie leid geweſen ſei, er auch nicht einſehen tönne, wie⸗ ſern das Sünde ſei und wie er darüber Buße zu thun habe. ſam 19. Sonnt. p. Trinit. desſelbigen Jahres ſolche Hiſtörchen als gewiße Thatſachen in die Welt hinaue⸗ werde, hatte man die Hand zur Ver⸗ ſöhnung gereicht. Als jedoch die Meiſten am andern Tage inne wurden, daß Grabau dies keineswegs zu thun im Sinne habe, widerriefen ſie die in der Racht geſchehene Berſohnung als eine erſchlichene, wenn ſie von Seiten des Kir⸗ chenminiſteriums in der Meinung angenommen worden ſei, als habe die Gemeinde ihre Bitte um Verſetzung Krauſe's fallen laſſen. So erfolgte denn bald nach Grabau's Abreiſe ein entſchiedener Bruch: der größte Theil der Gemeinde ſagte ſich am 1. Juni ſchriftlich von der Seelſorge P. Krauſe's los und reichte zu gleicher Zeit bei P. Kindermann ein Geſuch um Bedienung mit Wort und Saerament ein. Als Glied des Kirchenminiſteriums ging natürlich! Kindermann darauf nicht ein. Er verwies des⸗ halb die Bittſteller zum bleiben bei P. Krauſe und ermahnte ſie, ſo lange als irgend möglich Abhilfe ihrer Gewißensbeſchwerden innerhalb— der kirchlichen Ordnung zu ſuchen. Zu dem En⸗ de zeigte er ihnen zwei Wege: ſie könnien entweder von andern lutheriſchen Paſtoren außerhalb des Synodal⸗ verbandes ſich ein Gutachten erho⸗ len, oder ſie könnten die Entſchei⸗ dung einer Synode übertragen. Die Gemeinde, auf Grund gemachter Erfahrungen. an einer gerechten Entſcheidung ihrer Sache durch das Miniſterium ihrer Synode verzweifelnd, er⸗ wählte den erſteren Weg. Mit einem Theil der Freiſtätter Gemeinde, in welcher auch eine Tren— nung vor ſich gegangen war, wandie ſie ſich da— her, wie bekannt, an die ſächſiſchen Paſtoren in Miſſouri und erhielt ſodann von unſerer damals zu Chicago 1817 verſammelten Synode ein ſchriftliches Gutachten, das meiſt auf Grund der vorhandenen Documente ausgefertigt und mit Ausnahme einiger ſchweren Beſchuldigun⸗ gen, wie z. B. die res Meineids, von P. Krauſe bei deſſen Verſöhnung mit der Gemeinde im Jahre 1850 als richtig anerkannt wor⸗ den iſt. Die Gemeinde, nun die auch ſonſtigen Irrthümer ihrer Paſtoren einſehend, berief daher bald darauf einen von den ſächſiſchen Paſtoren, P. Keyl zu Frohna in Miſſouri, der denn auch ſein Amt antrat und in hieſiger Stadt ſich nie⸗ derließ.* Siehe den erſten Synodalbericht der Synode von Miſ= ſouri zꝛc. Da P. Krauſe auf die Cinladung der Sonode nicht kam, ſo hatte die Synode freilich keinen anderen Weg als den a enS. vornemlich auf Grund der Dorumente zu ver⸗ übfaßen. Wie wobl begründe! und wahrbaftig die Grabaulſchen Berichte über die ſogenaunten „Rottenprieſter“ ſind, davon zeugt auch das, was er in ſeinem zweiten Synodalbrief p. 37 über P. Keyl's Amtsantritt in Mi waukie ſchreibt. RNach den revid. Statuten des Staates Wisconſin muß nämich jever Prediger durch Einreichung einer Copie ſeiner Credlen: tials oτ Ordination (Ordinationszeugnis) zum Copuliren vom Staate authoriſirt werden. Da nun BP. Keyl ſein la⸗ teiniſches Ordinationezeugniß nicht einreichen konnte, ſo wur⸗ de im Namen der Gemeinde ein engliſches Zeugnis verabfaßt. worin ſie vor der Obrigkeit ertlärte, daß b. Keyl ibr orvinir⸗ ter und kerufener Prediger ſei, und das ſie von dem Vorſe⸗ her Bruß und dem Schullehrer A. Lemke, als ihrem Schrift⸗ führer, unterzeichnen ließ. Dies wird nun von Grabau alſo dargeſtellt: „Als Keyt in Wisconſin angerommen war, ſo ließ er ſich von dem abgeſetzten Schullehzrer vLem'e und dem Schiffszimmerm ann Bruß noch ciamal ordinirez, welche beide inm dann bti der Obrigkeit das Ordinationszeugnis ausſtell“ ten!“ — Schämt ſich denn der Senior Ninisterii gar nichty zuſchreiben, die er, wenn er noch einigen geſunden Menſchen⸗ verſtand hat, wohl kaum ſelber im Ernſte glauben kann? Und voch beſchuldigt er uns in einem fort der Lüge und Venleum. dung! BVon einer Abſetzung vemte's weiß man übrigens auch nichis. Dieſer legte wohl früber einmal ſein Amt vieder, in⸗ dem er aus Mangel au Verſorgung zu einem anderen Beruſc greiſen mußte, wurde aver nicht abgeſetzt, ſondern vielmehr von l. Krauſe in Gegenwart P. Kindermanns und etliche“ anderer Perſonen ermahnt, um des Gehaltes willen ſeun Schulamt noch nicht aufzugeben. 2**1 *