# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S186 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) zu No. 8. Beiläge Jahrg. 9. des Lutheraners. I. Die lutheriſche Dreieinigkeitsgemein⸗ de rechtgläubigen Bekenntniſſes zu Milwankie und das Kirchenminiſte⸗ rium der Synode von Buffald in den Jahren 1843—1847.* Der Streit, welcher ſich im Jahre 1845 zwi— ſchen der hieſigen Gemeinde und deren damali⸗ gem Seelſorger, Herrn P. Krauſe, entſpann und in Folge deſſen ſich ihre Berbindung mit der Buffaloer Synode löste, iſt von unſern Gegnern in deren zweitem Synodalbrief kurz und in ih⸗ rer Weiſe dargeſtellt worden. Audiatur et al- tera pars (d. i. man höre den anderen Theil auch!) Zwar iſt auch über den nachfolgenden⸗ Bericht ſchon der Stab gebrochen worden, noch che er entſtehen, geſchweige zur Veröffentlichung übergeben werden konnte; dem chriſtlichrn Leſer kann jedoch verſichert werden, daß derſelbe ſtreng der Wahrheit gemäß und größtentheils nichts als ein getreuer Auszug der im Gemelndearchiv aufbewahrten, der Synode im Jahre 1847 und wiederholt im Jahre 1850 ſchon vorgelegten, be— treffenden Dokumente iſt, die, wenn nöthig, zu ſeiner Zeit auch veröffentlicht werden können. Es wird hier weder Herrn Paſtor Krauſe's Unglimpf geſucht, noch will man ſchadenfroh un⸗ ſerer Gegner Sünden aufdecken. Gott weiß es, daß der Schreiber dieſes mit Unluſt daran geht, den alten traurigen Handel wieder an die Oef—⸗ fentlichkeit zu ziehen. Hat ſich doch Paſtor Krauſe im Spätjahr 1850 mit der hieſigen Gemeinde ausgeſöhnt, und nach Ablegung der Binde, die auch er in ſeiner vorigen Gemeinſchaft um ſeine Augen trug, anerkannt, daß jene Gemeinde im guten Rechte war, ſich von ihm zu trennen, wenn gleich, wie ja nicht geleugnet wird, Sünde und Unrath auch auf ihrer Seite vorgekommen iſt.— und welcher Chriſt, der ſelber lediglich von der Gunade lebt, wird mit Freuden die Sünden ſelbſt ſeiner Feinde offenbar machen —Nicht nur aber werd ſeit dem Erſcheinen des zweiten Spnodal⸗ briefs und des Informatoriums die hieſige Ge⸗ meinde und deren Paſtoren fort und fort mit dem Prädikat „Rotte, Rottenprieſter“ auf das freige— bigſte beſchenkt, und deren bisheriges Schweigen ob allen dieſen Schmähungen und Beſchuldi⸗ gungen zu ibrem Unglimpf gedeutet; ſondern P. Grabau ſelbſt hat uns auch wiederholt und aufs hitzigſte zur Vertheidigung herausgefordert. So⸗ mit geſchehe denn aus Noth und um höherer: Rückſichten willen, was wir ſo gern um der Liebe willen unterlaſſen hätten! Von Freiſtadt aus bediente P. Krauſe die hie⸗ ſige Gemeinde als Filia, die ihn jedesmal durch eine beſondere Fuhre zu ſich kommen ließ; mit⸗ unter aber benutzte derſelbe auch eine ſich ihm darbietende Farmergelegenheit. Um ſo oft als möglich nach Milwaukie kommen zu können und nicht immer von fremdem Fuhrwerk abhängig zu ſein, trug P. Krauſe im Jahre 1845 bei der hie⸗ ſigen Gemeinde darauf an, ihm zur Anſchaffung eines Pferdes und Wagens in der Weiſe behilf⸗ lich zu ſein, daß jeder Communikant zwanzig logiſch ordnen. Hiermit erhält denn der Leſer den verſprochenen „Bei⸗ wagen.“ Anfangs wollten wir das darein Gehörige crono⸗ Um jedoch die Erfüllung unſeres Verſpre⸗ ceus nicht läuger zu verziehen, wollen wir nun die eingegan⸗ genen Beiträge, ohne auf die Zeitfolge Rückſicht zu nehmen, nach einander mittneilen, wie der Raum es gerade geſtattet. Die Redakiion des „Lutheraner.“ Wochen hindurch je drei Cent beiſteure und ſo von 150 Communikanten die Summe von 90 Dollars aufgebracht würde. Da aber die Ge— meinde nach mancherlei ſchriftlichen und münd— lichen Verhandlungen mit dem Paſtor über die— ſen Antrag ſich nicht einigen konnte, ſo forderte ſie derſelbe nach Beendigung des Gottesdienſtes am Jakobi Tage auf, ihm nach Verlauf einer Woche eine beſtimmte Erklärung zu geben. Dem— zufolge berieth ſich darauf die Gemeinde am 10. Sonnt. p. Trinit., und zeigte ſofort dem Paſtor ſchriftlich an, daß ſie ſeinen Antrag nicht anneh— men könne, ſondern beſchloßen habe, daß ſie ihn alle ſechs Wochen durch ein gutes Fuhrwerk hin und her bringen laſſen wolle; wolle er aber auſ⸗ ſerdem zu ihr kommen, was ihr nur lieb ſein könnte, ſo möchte es durch eine für ſie koſtenfreie Gelegenheit geſchehen, indem ſie dermalen nicht im Stande ſei, mehr für das Fuhrwerk unter ſich aufzubringen.“ Wiewohl nun P. Krauſe frü⸗ her, wo er auf Koſten der Gemeinde kommen konnte, ſo oft er wollte, ſie auch nicht eher, als höchſtens alle 6Wochen beſuchte, u. wiewohl er in einein früheren Schreiben vom Jahre 1844 es ganz in den Willen der Gemeinde geſtellt hatte, wie oft ſie ihn zu ſich holen laſſen wolle: ſo er— folgte denn doch wegen dieſes Beſchlubes am 14 Aug. ein heftiger Strafbrief von demſelben, der auf ſein Begehren am nächſtfolgenden Sonntag der Gemeinde vorgeleſen werden mußte. Daß der am 10. Sonnt. p. Trinit. gefaßte Beſchluß ſündlich ſei, weil damit die Gemeinde in des Seelſorgers Amt gegriffen, daß die, welche den Beſchluß gefaßt, zwanzig mal drei Cents höher achteten, als ihre Seligkeit, daß damit der Paſtor zu einen Terminprediger gemacht und ſeines Amtes entſetzt ſei, daß er unter ſolchen Umſtänden auch mit gutem Gewißen das Amt in der Gemeinde zu Mil⸗ waukienicht mehr verwalten könne. Dies war der Inhalt des Strafbriefs. Auf dieſen Brief gab die Gemeinde eine ſchriftliche Antwort, von der zwar keine Abſchrift mehr vor⸗ handen iſt, in welcher ſie aber, laut des Zeugnißes P. Kindermanns ſelbſt erklärte, daß ſie ihrem Seelſorger keineswegs in das Amt habe greifen wollen und daß er ihr, wo ſie in Worten oder ſonſt gegen ihn ſich verſündigt habe, verzeihen wolle. Am 16. Sonnt. p. Trinit. kam P. Krau⸗ ſe ſelbſt, ſchalt in der Predigt ſeine Zuhörer auf⸗ gedunſene Rülpſe, dummze Ochſen, alte Schwei⸗ ne K. und las nach der Predigt eine Verkündi⸗ gung ab des Inhalts, daß Alle, die bei dieſem Beſchluß ſich betheiligt hät⸗ ten, nicht eher zum h. Abendmahl zu⸗ gelaßen werden könnten, bis ſie öf⸗ fentlich ihre Sünde erkannt und abgebeten hätten. Hierdurch entſtand nach dem Gottesdienſte große Aufregung unter den Gemeindegliedern, in Folge deren die beiden Gemeindevorſteher Bruß und Eggert zu R. Krauſe geſendet wurden, ihn zu erſuchen, am Nachmittag eine Gemeindeverſammlung abzu⸗ halten, um ſich mit der Gemeinde über ſeine har— te Predigt zu verſtändigen, ſowie diejenigen an⸗ zuzeigen, die eine Abweiſung vom h. Abendmahl verdient hätten, damit ſie zur Buße ermahnt werden könnten. Mit den Worten: „Ich habe — — 7+** 7 „Iede Fuhre kam damals der Gemeinde be den ſchlech⸗ ten Wegen und dem Mangel an Fuhrwerken auf 8 Dollars, das gepredigt, und dabei bleibt es,“ ſchlug P. Krauſe das Geſuch um eine Verſammlung ab. Um das traurige Zerwürfnis zu heben, ging ein Theil der Gemeinde durch die Vorſteher Bruß und Bewersdorf den Amtsnachbar und Beichtvater ihres Seelſorgers, P. Kindermann zu Kirchhayn, um Unterſuchung an. Die Briefe, die hierüber P. Kindermann an die Gemeinde ſchrieb, liegen dem Schreiber vor und er kann nicht umhin deſſen väterliche und unpartheiiſche Haltung in dieſen Briefen öffentlich anzuerken⸗ nen. Wollte Gott, P. Kindermann hätte in der Weiſe fortgefahren! Die begehrte Unterſuchung ablehnend, weil vom Kirchenminiſterium hierzu nicht beauftragt, räth er in ſeinem erſten Briefe vom 19. Sept., um Unterſuchung beim Kirchen⸗ miniſterium anzuhalten, verſpricht aber, durch eine Privatunterredung mit P. Kranſe zuvor den Berſuch zu machen, den geſtörten Frieden wieder herzuſtellen. Am 8. Okt. darauf meldet er, daß ſeine Vorſtellung an P. Krauſe den ge— wünſchten Erfolg nicht gehabt habe, ermahnt die Gemeinde zu ernſter Prüfung und zum bußfer⸗ tigen Bekenntnis, wo von allen oder einzelnen Gliedern der Gemeinde gefehlt worden wäre, er⸗ klärt aber, daß die Weigerung, dem Paſtor ein Pferd zu kaufen, für ſich gehöre und noch keine Ausſchließung vom h. Abendmahl nach ſich zie— hen'könne, wenn ſich nicht andere Sünden daran geknüpft haben ſollten, die ſolche Strafe verwirk— ten. In einem Briefe vom 11. Dez. verſichert er hoch und theuer die Gemeinde, daß er für ſei⸗ ne Perſon und in dem ihm von Gott gegebenen Amte, die Gemeine Chriſti zu bauen, in dieſer Sache auf das allergewißenhafteſte handeln wer— de, ſo daß ſich die Beſchwerdeführer nicht zu be— klagen haben würden, als ſei ihnen das Recht über den Kopf genommen; er hoffe, daß ein Gleiches auch von den anderen beiden Gliedern des⸗Miniſteriums geſchehen werde. Am 9. Febr. 1846 endlich ſchreibt er: „Ich kann mir es nicht denken, daß P. Krauſe in ſei⸗ ner vffenbar ungerechten Sache ſoll⸗ te gerechtfertigt werden.“ Der Nath Kindermanns, Klage beim Kirchen⸗ miniſterium zu führen, wurde befolgt. Die Ge— meinde ſandte an den Senior P. Grabau eine Beſchwerdeſchrift, nachdem ſie dieſelbe erſt Kin⸗ dermann zur Durchſicht eingehändigt hatte. Es erfolgte darauf ein dreifaches ſchriftliches Gut— achten von den P. P. Grabau, v. Rohr u. Kin⸗ dermann. Um nicht die Geduld des Leſers zu ermüden, wird hier nur das Hauptſächlichſte mit— getheilt. Grabay ſetzt in ſeinem Gutachten vor— aus, daß die Gemeinde in Gemeinſchaft mit dem Paſtor einen ordentlichen und gültigen Beſchluß zum Ankauf eines Pferdes gefaßt und denſelben in Abweſenheit des Paſtors freventlich wieder umgeſtoßen habe, ſtraft dies ſcharf und macht ſo⸗ dann Friedensvorſchläge. In Betreff der er— wähnten Strafpredigt aber ſagt Grabau, daß er gewünſcht hätte, P. Krauſe wäre ſeines ſonſt ge⸗ wohnten Muthes mehr ein Herr geweſen, hätte, unbekümmert um die Gegenparthei, gepredigt, wie ſonſt und dann nach dem Gottesdienſt eine Gemeindeverſammlung gehalten, um der Ge⸗ meinde ihr Unrecht, hinter dem Rücken des Pfar— rers. Verſammlungen zu Halten und bereits ge⸗ faßlte Beſchlüße wieder umzuſtoßen, zu Gemüthe zu führen. Das Gutachten von Nohr's ſtimmt