# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S166 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ven Streitigkeiten Stirn gegen Stirn zu verhan⸗ deln — Hr. P. Grabau hat ſteis Aus flüchie geſucht und endlich ſeine ganze Synode ver⸗ mocht, mit ihm eben ſo unehrenhaft einen offe⸗ nen ehrlichen Kampf auszuſchlagen. Wir haben uns fort und fort erboten, wo nur ein Unrecht nachgewieſen werde, daſſelbe gern ein⸗ geſtehen zu wollen; ja, wir haben im Voraus zugegeben, daß wir hie und da in einzelnen Fäl⸗ len mögen gefehlt haben; nur das Eine haben wir von uns gewieſen, im Voraus unſere Lehre durch Verwerfung unſerer darauf ge⸗ gründeten Handlungsweiſe zu verdammen. — Hr. Paſtor Grabau hingegen hat von uns blinden Gehorſam auf ſein dictatoriſches Begehr gefordert, erſt unſer Unrecht im Verhältniß zu ihm einzugeſtehen, ehe er mit uns ein Religions⸗ geſpräch halten könne “). — Wir fragen hier⸗ nach, wer iſt es, dem das Wort Gottes gilt: „Wer Arges thut, der haſſet das Licht, und kommt nicht an das Licht, auf daß ſeine Werke nicht geſtraft werden“? Sind wir's, die wir fort und fort flehentlich um öffentliche Unterſuchung der Sache gebeten haben, und zwar erſt, was die Lehre betrifft, die den Maß⸗ ſtab der Beurtheilung gibt, und dann, was die Handlungen betrifft, die darnach gerichtet werden müſſen? — oder iſt es nicht vielmehr Herr Paſtor Grabau, der durchaus nicht auf den Plan heraustreten und durchaus nicht in dem Sonnenlicht einer öffentlichen Unterſuch⸗ ung vor Zeugen ſtehen will, ſondern ſich fort und fort unter den Schatten von Bedingungen ſtellt, von denen er weiß, daß wir ſie nicht erfül⸗ len können, ohne ihm das Kleinod der reinen Lehre zu überliefern, das Gott uns armen Sün⸗ dern anvertraut hat, und von deſſen treuer Be⸗ wahrung er einſt eine ſchwere Rechenſchaft uns abfordern wird? — O möchte doch Herr Paſtor Grabau bedenken, was er thut! Es iſt wahr, er hat eine Gewandtheit, wenn er ſich durch Gottes Wort geſchlagen ſieht, den Sieger zu ſpielen und in die Gewiſſen zu bohren und zu donnern, die kaum ihres Gleichen hat und durch die er ſelbſt viele redliche Herzen fängt; aber was hilft ſolcher kurzer Sieg? Gott, der Her⸗ zen und Nieren prüft, der Augen hat, wie Feuer⸗ flammen, läßt ſich damit nicht fangen. Er wird * Eben ſo lichtſchen hat ſich Herr Paſtor Winkler erwieſen. Er hatte öffentiich geſchrieben, Prediger der Miſ⸗ ſouri⸗Synode hätten ſelbſi ihm geſtanden, ſchon ſeit Jahren gehe dieſe Synode darauf aus, die Synode von Buffalo zu Grunde zu richten, koſte es, was es wolle ꝛc. Er wurde hierauf öffentlich im „Lutheraner“ (Nro. 10. dieſes Jahrg.) aufgefordert, die ſe „Miſſouriſchen Paſtoren“ zu nennen, widrigenfalls „der öffentliche Vorwurf der Lüge auf ihm haf⸗ ten ſolle.“ Was that Herr Paſtor Winkler? Er gab ausweichende Antwort. So hat denn unſere Synode, nach⸗ dem ſie in ibrer letzten Verſammlung deßhalb Umfrage bei ihren Paſtoren gethan, nun Herrn Paſtor Winkler in einem officiellen Schreiben aufgefordert, ſeine „miſſouriſchen“ Ge⸗ währsmänner zu nennen, und zugleich die Spnode von Buf⸗ ſalo erſucht, es Herrn Winkler, ihrem Mitgliede, aufzuer⸗ legen, daß er die Paſtoren unſerer Synode öffentlich nenne, welche ihm jenes Bekenntniß „frei und unverhohlen“ gethan baben ſollen. Und was iſt geſchehen? — Sowohl Herr Paſtor Winkler als die Ehrw. Synode von Buffalo haben ſich über dieſen Punkt bis Dato auch nicht mit einem Wörtchen vernehmen laſſen? Sollten dieſe Herren hiernach nicht jenes Motto Joh. 3, 19, vielmehr auf ſich ſelbſt, als auf uns an⸗ wenden? ſchuldigen, noch nicht bewie ſen hätten. —165— es dem Aufrichtigen gelingen laſſen, und zu ſei⸗ ner Zeit das Spinnengewebe frommſcheinender Menſchenkünſte zerreißen. Herr P. Grabau be⸗ denke doch, gelänge es ihm auch, die Miſſouri⸗ Synode mit ihrem Zeugniß zum Schweigen zu bringen: die Wahrheit, die ſie vertritt, hat er damit noch keinesweges ſtumm gemacht. Hör⸗ ten wir auch auf, ihr unſeren Mund zu leihen, ſo würde ſie ſich bald einen anderen und noch Le⸗ redteren Mund geſucht haben. „Recht muß doch Recht bleiben, und dem werden alle frommen Herzen zufallen.“ Was iſt denn aber der Endbeſcheid, den Herr P. Grabau in ſeiner neueſten Antwort giebt? Er ſchreibt erſtlich: „Was man noch nicht be— wieſen hat, darauf kann man nichts gründen. Da nun die Synode von Miſſouri keines von beiden, weder ſchriftwidrige Lehre, noch gewiſ⸗ ſensbeſchwerende Praxis bewieſen hat, ſo kann ſie auch darauf nicht gründen, daß es wider ihr Gewiſſen ſei, die bei uns Erxcommu⸗ nicirten, die ſie aufgenommen hat, wieder zu entlaſſen; vielmehr fordert dies das Gewiſſen. Denn wir haben oft und viel bewieſen, daß unſere Lehre und Praris mit dem heiligen Worte Go ttes und mit den Sym⸗ bolen der Kirche übereinſtimme, als z. B. in der Lehre vom hl. Predigtamt, von der Kirche, vom Amt der Schlüſſel, vom geiſtlichen Prieſterthum, chriſtlicher Freiheit ꝛc. Es ſind nämlich von unſerer Seite der Synode von Miſſouri ſo viele Beweiſe aus Gottes Wort geſtellt, daß ſie von uns gar keiner mehr bedarf.“ Antwort: Offenbarer hätte Herr Paſtor Grabau ſich ſelbſt kaum ſchlagen können, als hiermit. Er ſagt, deswegen müßten wir erſt die von ihm Gebannten entlaſſen und in ſeine Hände liefern, ehe an ein Colloquium gedacht werden könne, weil wir die Irrlehren und die gewiſſensbeſchwerende Praris, deren wir ihn be— Er giebt alſo zu, wenn wir dies bewieſen hätten, dann würde es allerdings gegen unſer Gewiſſen ſein, die von ihm Verſtoßenen ihm preiszugeben. Da wir nun aber wiſſen und hiermit behaupten und alle unpartheiiſchen und urtheilsfähigen Leſer deß zu Zeugen aufrufen, daß wir den Beweis geliefert haben, was ſoll nun geſchehen? Iſt's hiernach nicht unwiderſprechlich klar, daß das einzige noch übrige Mittel, zu einer Einigung zu kommen, eben ein Colloquium iſt“ Oder ſoll es etwa genug ſein, daß es Herr Paſtor Grabau ſagt: „Nein! nein! es iſt noch nicht bewieſen! ich aber habe meine Sache bewie— ſen! Was bedürfen alſo weiter Zeugniß? Die Miſſourier ſind des Todes ſchuldig! Sie volo, sic jubeo“ eto.! — Uebrigens iſt ſelbſt das falſch, zu behaupten, wenn jemand die Un⸗ gerechtigkeit einer Handlung noch nicht bewie— ſen habe, ſo könne es auch nicht wider ſein Gewiſſen ſein, dieſe Handlung zu begehen. Wäre dies wahr, ſo könnte es keine irrenden Gewiſſen geben. Vielmehr ſind alle Collo⸗ quien von den rechtgläubigen Chriſten eben deß⸗ wegen angeſtellt worden, weil dieſelben von dem Grundſatz ausgiengen, daß nicht alle Wider⸗ ſacher wider ihr Gewiſſen, ſondern viele aus Irrthum und Schwachhtit Gegner der guten Sache ſeien, ohne den nöthigen Beweis dagegen liefern zu können; daß daher eine klare münd⸗ liche Auseinanderſetzung die Sache ihnen klar machen und ſie, ob Gott wollte, gewinnen könne. Den Fall geſetzt alſo (doch nicht zugegeben D, daß wir die Irrlehre und gewiſſensbeſchwerende Praris Paſtor Grabau's noch nicht bewieſen hätten, ſo läge darin noch keinesweges der Be⸗ weis, daß es gerecht oder auch nur vernünftig ſei, uns erſt das Zugeſtändniß unſeres Unrechts abzufordern und uns erſt dann ein Colloquium zugeſtehen zu wollen. Wollte man unſer Gewiſ⸗ ſen nicht mit Machtſprüchen tyranniſiren, ſo müßte man vielmehr mit Freuden das Anerbieten eines Colloquiums zu dem Zwecke annehmen, uns von unſerem Unrecht und daß unſer Gewiſſen hierin irre, zu überzeugen; vorausgeſetzt natür⸗ lich, daß unſere Gegner ſelbſt ein gutes Gewiſ⸗ ſen haben, ihre Lehre für wahr und ihre Sache für gut in ihrem Gewiſſen halten und da⸗ her der Kraft der Wahrheit und ihrer guten Sache vertranen, gegen welche Vorausſetzung freilich das Benehmen unſerer Gegner nur zu laut ſpricht. Es heißt in der öffentlichen Antwort weiter: „Streit über chriſtliche Lehrartikel ſind in der gläubigen Kirche oft geweſen. Aus dem bloßen Streit, wie er jetzt daliegt, folgt kein Schisma oder Kirchenſpaltung; da derſelbe oaeteris pa- ribus unter Glaubensgenoſſen von Zeit zu Zeit richtig erörtert und beigelegt werden kann. Dies erkannte unſere Synode ſchon 1845 und ſchrieb in ihrem Synodalbriefe: Wir wollten von den Miſſouriern um der Lehrdifferenz willen nicht getrennt ſein, wenn ſie die Rottenprediger weg⸗ nähmen. Jedoch hat die beleidigende und krän⸗ kende Praxis der Miſſouriſchen Synode nie auf⸗ gehört, indem ſie ohne Weiteres in unſeren Pa⸗ rochien rottiſche Gegenaltäre aufrichtete, um unſere Gemeinen dadurch zu verſtören. Dem⸗ nach hat die miſſouriſche Synode eine Spaltung bewirkt. In unſern Augen ſollte der Lehrſtreit, wie gerecht er war, kein Schisma abgeben; nur die miſſouriſche Synode hat ihn zur Urſache eines Schismas ſtempeln wollen, indem ſie uns verketzerte, verläumderiſcher Weiſe, um die aufgebauten rottiſchen Gegenaltäre nur ſcheinbar zu entſchuldigen.“ Antwort: Kaum trauten wir unſeren Ar⸗ gen, als wir dies laſen. Wie? Herr Paſtor Grabau kann es wagen, zu ſchreiben, in ſeinen Augen habe in den Lehrdifferenzen kein Grund zur Spaltung gelegen, nur wir hätten ihn ver— ketzert? und er erröthet nicht? Wo haben wir ihn verketzert? Hat er nicht immer gerade unſer Zugeſtaͤndniß, daß er von uns noch nicht für einen Ketzer und ſeine Synode nicht fur eine Sccte, ſondern daß ſie von uns nur für Irrende in der lutheriſchen Kirche angeſehen werde, im⸗ mer vortrefflich für ſich und gegen uns noch im Verlaufe dieſes Jahres auszubeuten gewußt, und hat hingegen er uns nicht ſchon ſeit langen Jahren vor aller Welt als Ketzer und unſere Synode als eine ſchändliche Secte oder Rotte