# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 07 19_S165 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) wiederholt. Denn ſo hieß es u. A. in dem, dies⸗ mal jedoch nicht wie gewöhnlich mit Schimpf— und Scheltworten erfüllten Schreiben: „So lange die Ehrw. Synode von Miſſouri die unſeren Ereommunicirten geſand⸗ ten Prediger nicht zurückruft, ſon⸗ dern die Excommunicirten behält, abſolvirt und communicirt, ſind wir laut dieſer Handlung in ihren Augen keine lutheriſche Kirche mehr, und wenn wir ohne dieſe Abberufung und bußfertige Verſöhnung u. Abbitte mit ihnen colloquiren, be⸗ kennen wir uns eben ſo wohl, daß wir eine Sekte und keine lutheriſche Kirche mehr ſind, als Herr Paſtor Grabau zu der Verleumdung, ein Papſt zu ſein, ſich bekannt haben würde, wenn er es angenommen hätte, als die Synode von Miſ⸗ ſouri mit Uebergehung unſeres Miniſteriums und Synode nur ihm Verſöhnung und Collo⸗ quium anbot.“I? Wäre die Sache nicht ſo bit⸗ ter ernſt, ſo wäre man fürwahr verſucht, derglei⸗ chen Schlüſſe, wie die Ehrw. Herren hier ma⸗ chen, für Scherz und Spott zu nehmen; unter gegenwärtigen Umſtänden aber müſſen wir uns ſolche Schlüſſe aus der peinlichen Verlegenheit erklären, in welcher die Herren waren, da ſie das Colloquium auch ausſchlagen und doch einen Grund dafür angeben wollten. Was die Synode von Miſſouri betrifft, ſo konnte die⸗ ſelbe natürlich nicht auf dieſe Bedingung ein⸗ gehen. Warum? dies erklärte ſie der Synode in ihrem Antwortſchreiben unter Anderem in folgenden Worten: „Unſer einfacher Grund iſt dieſer, weil wir dann erſt überzeugt werden könnten, der Ehrw. Synode von Buffalo Un⸗ recht gethan zu haben, wenn uns nachgewieſen würde, daß dieſelbe die J rrthümer in der Lehre nicht hege, und die darauf ge⸗ gründete gewiſſensbeſchwerende Praris nicht befolge, um welcher willen wir von ihr ſich Trennende in unſern Verband aufgenommen haben . .. Wenn wir uns zu der uns angemutheten Verwerfung unſrer bis heri⸗ gen Handlungsweiſe im Verhältniß zur Synode von Buffalo verſtehen würden, würden wir da⸗ mit zugleich die von uns als göttliche Wahrheit erkannte u. bekannte Lehre verwerfen.“ — Weil jedoch die Spnode von Buffalo nur zu klar ein⸗ geſehen hatte, wie wichtig es für ſie ſei, den Schein hervorzubringen, als handle es ſich zwi⸗ ſchen ihr und unſerer Synode nicht urſprünglich und eigentlich um die Lehre, ſondern um be— gangenes Unrecht im Leben, ſo erhielt die Synode von Miſſouri ꝛc. auf den nun auch for⸗ mell an die ganze Synode von Buffalo gerich⸗ teten Antrag, mit ihr ein chriſtliches Colloquium anzuſtellen, von P. Grabau in Auftrag der letzt⸗ genannten Synode wieder denſelben Beſcheid. Derſelbe ſchrieb u. A.: „Demnach iſt der erſte Schritt zum wahren Frieden der, daß derſelbe mit Verſöhnung eingeleitet wird, nämlich, daß die Synode von Miſſouri uns damit die Hand reiche, daß ſie ihr ſündliches Parteigericht für unſere ercommunicirten Kirchglieder aufgebe und dieſelben aus ihrem Verbande entlaſſe.“ Sehr merkwürdig war hierbei dieſes: die Sy⸗ node von Miſſouri ꝛc. hatte in ihrem Schreiben — 164 die Synode von Buffalo an 1. Petr. 3, 15. 16. erinnert, wo es heißt: „Seid allezeit bereit zur Verantwortung Jedermann ꝛc.“ Wie ſuchte nun Paſt. G. dieſem klaren Spruch gött⸗ lichen Wortes, durch den er ſich gewiß gern hätte gefangen nehmen und zu einem Colloquium bewegen laſſen ſollen, zu entgehen? — Er ant⸗ wortete: „Das Wort, was die Ehrw. Synode von Miſſouri betont: „„Seid bereit zur Ver⸗ antwortung gegen Jedermann,“ zeigt ja recht wohl diejenigen an, die die Macht oder Recht haben, die Verantwortung zu fordern, als: Obrigkeiten, Vorgeſetzte u. dgl. mehr.“ Merkwürdig, wie geſagt, iſt nehmlich, daß die in Regensburg mit den Lutheranern ge⸗ zwungen colloquirenden Jeſniten Grether und Tommer eine ähnliche Auslegung jenes Pe⸗ triniſchen ihnen vorgehaltenen Ausſpruchs mach— ten, um ihre Weigerung, über ihren Richter in Glaubensſtreitigkeiten Red und Antwort zu ge— ben, zu entſchuldigen). — Um das Aeußerſte zu thun, was zum Frieden dienen könne, ant⸗ wortete unſere Synode der Synode von Buffalo noch einmal, und zwar u. A. wie folgt: „Die Synode von Miſſouri fühlt ſich gedrungen, der Ehrw. Synode von Buffalo nochmals vorzu— halten, wie unbillig ihre Zumuthungen und wie billig das Anerbieten unſerer Synode war. Jene fordert von uns, als Bedingung, unter welcher ſie ſich mit uns unterreden will, ein vor— angehendes Erkennen und Abthun eines Un⸗ rechts, von welchem wir uns aber nicht über⸗ zeugen können, daß wir uns deſſelben ſchuldig gemacht haben. Iſt es nicht wider alle Regeln chriſtlicher Billigkeit, uns eine Handlung wider unſer Gewiſſen abnöthigen zu wollen? Heißt das nicht offenbar den Friedens⸗ weg verſchmähen, wenn die Ehrw. Syno⸗ de von Buffalo auf ein Colloquium mit uns nur unter der Bedingung eingehen will, daß wir etwas leiſten, welches unſer Gewiſſen ver⸗ letzt? T) Wir dagegen begehrten von der Ehrw. *) Calow erwähnt dies in ſeiner Biblia ihustrata zu 1. Petr. 3, 15. Er ſchreibt: „Arſo (ſoll man zur Ver⸗ antwortung bereit ſein) nicht blos, wenn es die Obrigkeit fordert, wie die Jeſuiten im Regensburger Colloquium erwiederten — welche Einſchränkung auch Perkins macht — ſondern jedermann, der es fordert, iſt Rechen⸗ ſchaft zu geben, wenn er die Sache nur im Ernſte handelt und zu gehöriger Zeit und an gehörigem Ort.“ 4) Wir ſollen nehmlich Prediger als „Rottenprediger“ ibrer Aemter entſetzen, denen wir „erſtlich das Amt gar nicht gegeben haben, und die wir zum andern für ordentlich berufene und treue Diener Chriſti erkennen; wir ſollen Die⸗ jenigen, welche aus den Gemeinden der Synode in Buffalo ausgegangen ſind und deren wir uns auf ihr Bitten ange⸗ nommen haben, als ſolche von uns ſloßen, die ſich ſelbſt⸗ richteriſch und wider Recht ihrem Kirchengericht entzogen, während wir nach ſirenger Unterſuchung erkannt haben, daß die ſelben ſich um des Gewiſſens, nämlich um der falſchen Lehre ihrer Prediger willen und erſt dann von ihrem Kir⸗ chengericht losgeſagt haben, als ſie bei demſelben kein Recht mehr fanden; wir ſollen die jenigen als rechtmäßig Gebaunte ihren Bannern zurückſenden, die entweder ſchon vorher er⸗ wieſener Maßen ungerecht gebannt waren, oder, wie es meiſt ſ rſt in ihre eggangs und Anſchluſſes an unſer Gemenſchant noh machtraclih 5 ven Baun Hethan worden ſind. — Es iſt nun wohl wahr, dies Allesleugnet P. Grabau mit unerhörter Dreiſligkeit, beweiſt aber eben eit or wie nothwendig ein Colloquium ſei, um dit Wahr⸗ eit oder Unwahrheit der beiderſeitigen Behauptungen ans Licht zu bringen, ehe die eine Partei an die andere die Jor⸗ derung, Buße zu thun, ſtellen ann. D. R. Synode von Buffalo etwas, das dieſelbe ohne eine Gewiſſensverletzung unbedenklich erfüllen konnte. Obwohl wir von der Schriftmäßigkeit unſerer Lehre und der Schriftwidrigkeit der Lehre der Buffaloer Synode vollkommen überzeugt waren, ſo machten wir doch nicht etwa erſt zut Bedingung eines zu haltenden Colloquiums eine ihm vorausgehende Zuſtimmung zu unſerer Lehre oder ein Eingeſtändniß der der Buffaloer Synode von uns Schuld gegebenen hierarchi⸗ ſchen Praxis, noch weniger die vorhe⸗ rige Wiederaufnahme Derjenigen, die wir als mit Unrecht von ihr ge⸗ bannt anſahen, ſondern wir begehrten einfach nichts weiter, als eine Zuſammenkunft, in welcher vorerſt die Uneinigkeit in der Lehre durch Gottes Guade gehoben werden ſollte, welche die Urſache desentſtan⸗ denen Schisma geweſen; wir haben uns auch nicht geweigert, der Ehrw. Synode von Buffalo auf ihre Beſchuldigungen Rede zu ſtehen, ja ſind ſelbſt erbötig, ein uns nach ge— wieſenes Unrecht zu erkennen und abzuthun, nur daß es uns wirklich nachgewieſen werde. Auch bitten wir die Ehrw. Synode, zu beden⸗ ken, daß, wenn ohne vorherige Einig⸗ ung in der Lehre über die einzelnen Fälle, in welchen ſie uns des Unrechts beſchuldigt, ent⸗ ſchieden werden ſollte, die Verſtändigung dar⸗ über ſich ſo lange als unmöglich heraus⸗ ſtellen würde, als wir bei der Verſchiedenheit unſerer Lehre nothwendig auch über bieſe Fälle verſchieden urtheilen müßten. Wenn bei der Ehrw. Synode von Buffalo nur irgend eine Bereitwilligkeit zur Verſöhnung vor⸗ waltete, wie hätte ſie nicht mit Freuden auf un⸗ ſern Wunſch eingehen ſollen?“ Unſere Synode erklärte nun nochmals ſchließlich, daß ſie noch immer zu einem Colloquium erbötig ſei. Auf dieſes letzte Schreiben iſt denn in der neueſten Nummer des „Informatorium“ eine „öffentliche Antwort“ Paſtor Grabau's „im Na⸗ men und Auftrage des Kirchen-Miniſterii“ er⸗ ſchienen. Der theure Name Jeéſu ſteht zwar an der Spitze dieſer „Antwort“, aber von Sci⸗ nem Geiſte iſt nichts darin zu ſpüren; wohl aber jener Geiſt, der ſich ſelbſt über die Gewiſſen eine Herrſchaft anmaßt; jener Geiſt, der in den. Bullen und Decreten derjenigen weht, welche ſich „die Knechte aller Knechte“ nennen; der Geiſt, der da ſpricht: Sie volo, sie jubeo, sit pro ratione voluntas, das iſt: So will ich, ſo befehle ich, anſtatt der Gründe gelte mein Wille. Klug iſt das Motto gewählt, wel⸗ ches Herr Paſtor Graban über ſein Ultimatum geſetzt hat, nehmlich: „Die Menſchen liebten dit Finſterniß mehr, denn das Licht, denn ihre Wer⸗ ke waren böſe.“ Joh. 3, 19. Wir ſagen, klug; denn jedenfalls hat Herr Paſtor Grabau uns damit zuvorkommen wollen. Wer ſcheut das Licht? wir fragen alle unſere Leſer, ſie ſeien Freund oder Feind, wir, oder Herr Paſtor Grabau? — Wir haben uns ſchon fünf⸗ mal erboten, mit Herrn Paſtor Grabau öffent⸗ lich, oder vor ſo viel Zeugen, als es Herrn P. ö Grabau beliebt, über die unter uns obſchweben⸗