Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 8, Nummer 6 › Seite 57
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1851-11-11, Seite 57
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„Da wir uns ſeit Ihrem letzten Auftreten in
„der Kirche bezüglich der Verbannung mehrerer
„Glieder beunruhigt fühlen, finden wir nach
„reichlicher Überlegung und im Zartgefühl chriſt⸗
„licher Nachſtenliebe, daß Sie nicht nur par⸗
„theiiſche, jeder chriſtlichen Ordnung zuwider⸗
Aaufende, grobe Mißgriſſe begangen, welche
„uns verleiten, Sie in chriſtlicher Liebe aufzu⸗
„fordern, nach Gottes heiligem Wort darzulegen,
„daß Sie gegen dieſe Seelen ohne allen Grund
„und Urſache alſo handeln konnten. Wir fin⸗
„den gerade das Gegentheil, was Sie dieſen
„Hinausgeſtoßenen zur Laſt legten und eben war
„es von Ihnen gröblich gefehlt, einem Unirten
„zu verſtatten, Leſegottesdienſte ꝛc. einzurichten
„— was, weil es demſelben als ordnungswi⸗
„drig erklärt wurde, den aufgereizten Haß her⸗
vvorgebracht und Ihnen in ein falſches Licht
ſtellen mußte.“ —
Nirgends hat aber Herr Paſtor Winkler in
ſeinen aktenmäßigen Gegenſchriften dieſe Be⸗
ſchwerde als eine erdichtete, aus der Luft gegrif⸗
fene dargeſtellt. Im Gegentheil er bezieht ſich
llärlich darauf, wenn es in einem Schreiben
vom 16. März v. J. wörtlich alſo heißt:
„Aus zwei mir überreichten Schriften — ei⸗
ner vom 6. März und einer vom 12. geht hervor,
daß ſie ihrer ſieben, nämlich Fr. Stricker ꝛe. ꝛe.
gegen mich als Kläger auftreten — nicht wegen
Lehre und Leben, ſondern wie ſie ſagen, wegen
orober Mißgriffe“ in Handhabung der Kirchen⸗
zucht. —Nun iſt männiglich bekannt, daß unſere
Zeit, was Kirchenzucht betriſtt, ganz und gar
im Argen liegt; daß das jetzige Geſchlecht im
Allgemeinen ein zuchtloſes iſt und ſein will, und
daß daher die Aufrichtung chriſtlicher Disciplin
von allen Seiten gehindert wird. Kein Wun⸗
der denn aber auch, wenn das Verfahren eines
einzelnen Paſtors in dieſer Beziehung von Ver⸗
ſchiedenen verſchieden beurtheilt wird. Unter⸗
zeichneter iſt ſichs vor Gott bewußt, daß er bei
Ausſchließung irgend eines Glieds allezeit nach
beſtem Wiſſen und Gewiſſen verfahren iſt. Er
hat jedesnial die Gründe ſolches Verfahrens öf—
fentlich vorgelegt, und kann auch jetzt bei wieder⸗
bolter Prüfung der Sache nicht erkennen, daß
einnem einzigen Ausgeſchloſſenen Unrecht geſche⸗
hen ſei.“
Demnach iſt es aus Paſtor Winklers eigenen
Worten gewiß, welches der wahee Streitpunkt
geweſen, und wenn auch er ſelber weiter unten
die Privatbeichte mit hereinbringt, ſo verlau tet
doch davon in der angezogenen Brſchwerdeſchrift
auch nicht eine Sylbe. Freilich erkärt dies!
Winkler nun nach mehr denn einem Jahre da⸗
hin, daß ſich die Leute geſchämt hätten, dieſelbe
anzuführen, doch was gewinnt er damit? Aus
ſeiner eignen Darſtellung muß jedermann er—
kennen, daß ſich die Beſchwerde auf die viel⸗
fach berührten Bannfälle bezog, wie er ſich denn
auch in der angezogenen Antwort ausdrücklich
dahin erklaͤrte, eben dieſe Sache von einem ehr⸗
lichen, compekenten, bekenntnißtreuen, kirchlichen
Gericht unterſuchen und entſcheiden zu laſſen.
Obwohl ſich nun die Beſchwerdeführenden in
ihrer Erwiederung ernſtlich verwahrten, daß ſie
ja zuvörderſt nicht gegen ihren Paſtor klagen,
ſondern ihm nur aus Gottes Wort hätten Vor⸗
ſtellungen machen wollen, ſo blieb ihnen doch,
da ſie ſich über die vorgefallenen Banne nicht
beruhigen konnten, kein anderer Ausweg, als
auf Winklers Vorſchlag einzugehen, zu wel⸗
chem Ende ſie denn, ohne daß Schreiber dieſes
das Geringſte davon ahnte oder wußte, ſich an
den Präſes unſerer Synode mit der Bitte wen⸗
deten, ihnen einen Mann zuzuſenden, der ihrer
Seits Glied einer Committee wäre, von welcher,
der dortigen Conſtitution gemäß, die Sache ge⸗
richtet und geſchlichtet werden ſollte. Winkler
ſagt nun freilich in ſeiner Bemerkunz zu dem
Schreiben vom 6. März, daß nach 1. Tim. 5,
19. eigentlich kein chriſtliches Kirchengericht die⸗
ſe Kläger hätte hören können, wenn ſie nicht
chriſtliche und unverdächtige Zeugen aus der
Gemeine, die von ihnen ſelbſt anerkannt wur⸗
den, herbeibrachten. Wenn aber dieſe Bemer⸗
kung hier irgend einen Sinn und Zweck haben
ſoll, ſo müßte es leider der ſein, die Unwiſſen⸗
den glauben zu machen, daß wir uns bei Ge⸗
währung jener Bitte gegen 1 Tim. 5, 19. ver⸗
fehlt hätten. Doch es urtheile ein jeder ſelbſt;
ob das eine unbezeugte Klage wider einen Alte⸗
ſten annehmen heißt, wenn der Paſtor und ein
Beſchwerde führender zahlreicher Theil einer Ge⸗
meine, auf des erſteren Antrag und ihrer Con⸗
ſtitution gemäß, dahin übereinkommen, Glieder
einer Committee zu berufen, die die Sache be⸗e
urtheilen und entſcheiden ſoll und eine von dem
allen aktenmäßig in Kenntniß geſetzte Synode
ſchickt auf dringende Bitte des einen Theils dem⸗
ſelbigen einen Mann zu, der ihnen als Commit⸗
teeglied dienen ſoll. In der That, es wird
Herrn Paſtor Winkler ſchwer werden, mit ſo
flacher Sophiſtik auch nur einen einzigen Ein⸗
fältigen zu täuſchen. Im Gegentheil alle Red⸗
lichen werden bekennen müſſen, daß der Präſes
unſerer Synode, indem er obige Bitte gewährte,
nur nach chriſtlicher Liebe und göttlicher Ord-
nung nicht zuwider gehandelt hat, daß er aber
den Unterzeichneten ohne deſſen Wiſſen und Wil⸗
len mit dieſer Sache betraut hat, wird jeder na⸗
türlich finden, der bedenkt, daß derſelbe dazumal
Paſtor in Frankenmut, 90 Meilen nördlich von
Detrolt geweſen iſt, ſomit unter den älteren
Gliedern unſeres Synodalverbandes Winkler's
nächſter Nachbar war!
(Fort ſetzung folgt)
Zweite Nachricht
von
unsern Delegaten aus Deutschland.
—
So eben iſt der zweite Privatbrief des einen
unſrer Freunde d. d. Erlangen vom 11. Oktober
eingetroffen; und da dieſer gelegentlich auf einen
bereits früher abgeſendeten amtlichen Bericht für
den „Lutheraner“ zurückweiſet, der jedoch der
interimiſtiſchen Redaction bis jetzt noch nicht zu
Händen gekommen iſt, ſo geht daraus hervor,
daß derſelbe entweder verloren gegangen, oder
irgendwie unterwegs noch aufgehalten iſt.
Wir können deshalb nur auszugsweiſe aus
dem vorliegenden Briefe unſern Leſern das ſach⸗
lich Wichtige und Intereſſante mittheilen.
Was nun zunächſt das Ergebniß ihrer Ver⸗
handlungen mit Herrn Paſtor Löhe und ſeinen.
Freunden betrifft, ſo war dasſelbe beim Abſen⸗
den des Briefes noch nicht zum Abſchluß gebracht.
Doch ſind, wie es lautete, „manche gegenſeitige
Bedenken gefallen und Löhe hat ſich auch in
mehreren wichtigen Punkten jetzt beſſer erklärt.“
Die Urſache der Unterbrechung ihrer Verhand⸗
lungen war eine nothwendige Conferenz, die B5
Paſtor Löhe mit ſeinen Freunden in Betreff
ihres Austritts aus der Landeskirche am 9. Ot⸗
tober zu Schwabach hielt und wo auch unſert
Delegaten zugegen waren. Es war nämlich
von dem Oberconſiſtorium ein Reſcript auf ihrt
Vorſtellung eingegangen, „welches allen ſtrengen
Lutheranern ihre Berufung auf das lutheriſcht
Bekenntniß als berechtigt zuerkannte und ven⸗
hieß, daß die lutheriſche Kirche Baierns in die
rechte Verfaſſung geſetzt werden ſollte.“ „Es iſt
daher von Löhe und ſeinen Freunden beſchloſſen
worden, und zwar mit unſrer völligen und fröͤh ;⸗
lichen Beiſtimmung, daß man in der Verbin⸗
dung der Landeskirche verbleiben und auf Beſ⸗
ſerung warten wolle, nur daß man ſich von al⸗
ler religionsmengeriſchen Abendmahlsgemein.
ſchaft, die ſich noch in der Landeskirche finde,
öffentlich und feierlich losſage und dieſe Losſa⸗
gung auch praͤktiſch durchzuführen gedenke.
In der Antwort an das Ober⸗ Conſiſtoriuin ‚
Heikt es wörtlich:
„So entſchieden unſer Wille iſt, der weitern
Entwickelung einer wahrhaft lutheriſchen Kirche
Baierns mit Vertrauen auf das Königliche Ober⸗
Conſiſtorium ferner entgegen zu harren, eben ſo
entſchieden müſſen wir unſeren väterlichen Obern
bekennen, daß wir 1. keine Abendmahlsgeineln⸗
ſchaft mit den Reformirten und Unirten anzuer⸗
kennen vermögen; 2. daß wir keinen Pfarrer
oder andern Chriſten, welcher bewußtermaaßen
in ſolcher Abendmahlsgemeinſchaſt verharrt, für
lutheriſch halten können: und 3. daß wir in
allen unſern amtlich praktiſchen Verhältniſſen die⸗
ſer unfrer Ueberzeugung Folge geben müſſen, ſo
ſchwer, ſeufzer- und thränenreich für uns ſelbſt
das auch hie und da werden kann.“
Ich hoffe — ſo ſchreibt der Correſpondent fer⸗
ner — dieſer Weg wird zu einem beſſern Ziele
führen als ein voreiliger Austritt; ja je beſſer
wir die deutſchen Landeskirchen kennen gelernt
haben: deſto deutlicher haben wir einſehen müſ⸗
ſen, daß nicht das Bleiben darin, ſondern das
Fortlaufen jetzt wider das Gewiſſen ſtreiten wür⸗
de; denn die Rechtgläubigen werden darin nur
wenig in ihrer Amtsführung beengt und be⸗
drängt und ſelbſt die praktiſche Ausführung des
Bekenntniſſes iſt ihnen nicht mehr unmöglich,
geſchweige das Bekenntniß ſelbſt. Jedenfalls
müſſen die entſchiedenen lutheriſchen Prediger
erſt ſehen, was ihnen geſchieht, wenn ſie, tren
ihrer Kirche, ihr Aut verwalten.“
„Hier in Baiern ſind die ſogenannten ſtrengen
Lutheraner in zwei einander ſchroff gegenüber⸗
hebendt Heerlager getheilt, in die Anhänger
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