# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1851 11 11_S57 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) „Da wir uns ſeit Ihrem letzten Auftreten in „der Kirche bezüglich der Verbannung mehrerer „Glieder beunruhigt fühlen, finden wir nach „reichlicher Überlegung und im Zartgefühl chriſt⸗ „licher Nachſtenliebe, daß Sie nicht nur par⸗ „theiiſche, jeder chriſtlichen Ordnung zuwider⸗ Aaufende, grobe Mißgriſſe begangen, welche „uns verleiten, Sie in chriſtlicher Liebe aufzu⸗ „fordern, nach Gottes heiligem Wort darzulegen, „daß Sie gegen dieſe Seelen ohne allen Grund „und Urſache alſo handeln konnten. Wir fin⸗ „den gerade das Gegentheil, was Sie dieſen „Hinausgeſtoßenen zur Laſt legten und eben war „es von Ihnen gröblich gefehlt, einem Unirten „zu verſtatten, Leſegottesdienſte ꝛc. einzurichten „— was, weil es demſelben als ordnungswi⸗ „drig erklärt wurde, den aufgereizten Haß her⸗ vvorgebracht und Ihnen in ein falſches Licht ſtellen mußte.“ — Nirgends hat aber Herr Paſtor Winkler in ſeinen aktenmäßigen Gegenſchriften dieſe Be⸗ ſchwerde als eine erdichtete, aus der Luft gegrif⸗ fene dargeſtellt. Im Gegentheil er bezieht ſich llärlich darauf, wenn es in einem Schreiben vom 16. März v. J. wörtlich alſo heißt: „Aus zwei mir überreichten Schriften — ei⸗ ner vom 6. März und einer vom 12. geht hervor, daß ſie ihrer ſieben, nämlich Fr. Stricker ꝛe. ꝛe. gegen mich als Kläger auftreten — nicht wegen Lehre und Leben, ſondern wie ſie ſagen, wegen orober Mißgriffe“ in Handhabung der Kirchen⸗ zucht. —Nun iſt männiglich bekannt, daß unſere Zeit, was Kirchenzucht betriſtt, ganz und gar im Argen liegt; daß das jetzige Geſchlecht im Allgemeinen ein zuchtloſes iſt und ſein will, und daß daher die Aufrichtung chriſtlicher Disciplin von allen Seiten gehindert wird. Kein Wun⸗ der denn aber auch, wenn das Verfahren eines einzelnen Paſtors in dieſer Beziehung von Ver⸗ ſchiedenen verſchieden beurtheilt wird. Unter⸗ zeichneter iſt ſichs vor Gott bewußt, daß er bei Ausſchließung irgend eines Glieds allezeit nach beſtem Wiſſen und Gewiſſen verfahren iſt. Er hat jedesnial die Gründe ſolches Verfahrens öf— fentlich vorgelegt, und kann auch jetzt bei wieder⸗ bolter Prüfung der Sache nicht erkennen, daß einnem einzigen Ausgeſchloſſenen Unrecht geſche⸗ hen ſei.“ Demnach iſt es aus Paſtor Winklers eigenen Worten gewiß, welches der wahee Streitpunkt geweſen, und wenn auch er ſelber weiter unten die Privatbeichte mit hereinbringt, ſo verlau tet doch davon in der angezogenen Brſchwerdeſchrift auch nicht eine Sylbe. Freilich erkärt dies! Winkler nun nach mehr denn einem Jahre da⸗ hin, daß ſich die Leute geſchämt hätten, dieſelbe anzuführen, doch was gewinnt er damit? Aus ſeiner eignen Darſtellung muß jedermann er— kennen, daß ſich die Beſchwerde auf die viel⸗ fach berührten Bannfälle bezog, wie er ſich denn auch in der angezogenen Antwort ausdrücklich dahin erklaͤrte, eben dieſe Sache von einem ehr⸗ lichen, compekenten, bekenntnißtreuen, kirchlichen Gericht unterſuchen und entſcheiden zu laſſen. Obwohl ſich nun die Beſchwerdeführenden in ihrer Erwiederung ernſtlich verwahrten, daß ſie ja zuvörderſt nicht gegen ihren Paſtor klagen, ſondern ihm nur aus Gottes Wort hätten Vor⸗ ſtellungen machen wollen, ſo blieb ihnen doch, da ſie ſich über die vorgefallenen Banne nicht beruhigen konnten, kein anderer Ausweg, als auf Winklers Vorſchlag einzugehen, zu wel⸗ chem Ende ſie denn, ohne daß Schreiber dieſes das Geringſte davon ahnte oder wußte, ſich an den Präſes unſerer Synode mit der Bitte wen⸗ deten, ihnen einen Mann zuzuſenden, der ihrer Seits Glied einer Committee wäre, von welcher, der dortigen Conſtitution gemäß, die Sache ge⸗ richtet und geſchlichtet werden ſollte. Winkler ſagt nun freilich in ſeiner Bemerkunz zu dem Schreiben vom 6. März, daß nach 1. Tim. 5, 19. eigentlich kein chriſtliches Kirchengericht die⸗ ſe Kläger hätte hören können, wenn ſie nicht chriſtliche und unverdächtige Zeugen aus der Gemeine, die von ihnen ſelbſt anerkannt wur⸗ den, herbeibrachten. Wenn aber dieſe Bemer⸗ kung hier irgend einen Sinn und Zweck haben ſoll, ſo müßte es leider der ſein, die Unwiſſen⸗ den glauben zu machen, daß wir uns bei Ge⸗ währung jener Bitte gegen 1 Tim. 5, 19. ver⸗ fehlt hätten. Doch es urtheile ein jeder ſelbſt; ob das eine unbezeugte Klage wider einen Alte⸗ ſten annehmen heißt, wenn der Paſtor und ein Beſchwerde führender zahlreicher Theil einer Ge⸗ meine, auf des erſteren Antrag und ihrer Con⸗ ſtitution gemäß, dahin übereinkommen, Glieder einer Committee zu berufen, die die Sache be⸗e urtheilen und entſcheiden ſoll und eine von dem allen aktenmäßig in Kenntniß geſetzte Synode ſchickt auf dringende Bitte des einen Theils dem⸗ ſelbigen einen Mann zu, der ihnen als Commit⸗ teeglied dienen ſoll. In der That, es wird Herrn Paſtor Winkler ſchwer werden, mit ſo flacher Sophiſtik auch nur einen einzigen Ein⸗ fältigen zu täuſchen. Im Gegentheil alle Red⸗ lichen werden bekennen müſſen, daß der Präſes unſerer Synode, indem er obige Bitte gewährte, nur nach chriſtlicher Liebe und göttlicher Ord- nung nicht zuwider gehandelt hat, daß er aber den Unterzeichneten ohne deſſen Wiſſen und Wil⸗ len mit dieſer Sache betraut hat, wird jeder na⸗ türlich finden, der bedenkt, daß derſelbe dazumal Paſtor in Frankenmut, 90 Meilen nördlich von Detrolt geweſen iſt, ſomit unter den älteren Gliedern unſeres Synodalverbandes Winkler's nächſter Nachbar war! (Fort ſetzung folgt) Zweite Nachricht von unsern Delegaten aus Deutschland. — So eben iſt der zweite Privatbrief des einen unſrer Freunde d. d. Erlangen vom 11. Oktober eingetroffen; und da dieſer gelegentlich auf einen bereits früher abgeſendeten amtlichen Bericht für den „Lutheraner“ zurückweiſet, der jedoch der interimiſtiſchen Redaction bis jetzt noch nicht zu Händen gekommen iſt, ſo geht daraus hervor, daß derſelbe entweder verloren gegangen, oder irgendwie unterwegs noch aufgehalten iſt. Wir können deshalb nur auszugsweiſe aus dem vorliegenden Briefe unſern Leſern das ſach⸗ lich Wichtige und Intereſſante mittheilen. Was nun zunächſt das Ergebniß ihrer Ver⸗ handlungen mit Herrn Paſtor Löhe und ſeinen. Freunden betrifft, ſo war dasſelbe beim Abſen⸗ den des Briefes noch nicht zum Abſchluß gebracht. Doch ſind, wie es lautete, „manche gegenſeitige Bedenken gefallen und Löhe hat ſich auch in mehreren wichtigen Punkten jetzt beſſer erklärt.“ Die Urſache der Unterbrechung ihrer Verhand⸗ lungen war eine nothwendige Conferenz, die B5 Paſtor Löhe mit ſeinen Freunden in Betreff ihres Austritts aus der Landeskirche am 9. Ot⸗ tober zu Schwabach hielt und wo auch unſert Delegaten zugegen waren. Es war nämlich von dem Oberconſiſtorium ein Reſcript auf ihrt Vorſtellung eingegangen, „welches allen ſtrengen Lutheranern ihre Berufung auf das lutheriſcht Bekenntniß als berechtigt zuerkannte und ven⸗ hieß, daß die lutheriſche Kirche Baierns in die rechte Verfaſſung geſetzt werden ſollte.“ „Es iſt daher von Löhe und ſeinen Freunden beſchloſſen worden, und zwar mit unſrer völligen und fröͤh ;⸗ lichen Beiſtimmung, daß man in der Verbin⸗ dung der Landeskirche verbleiben und auf Beſ⸗ ſerung warten wolle, nur daß man ſich von al⸗ ler religionsmengeriſchen Abendmahlsgemein. ſchaft, die ſich noch in der Landeskirche finde, öffentlich und feierlich losſage und dieſe Losſa⸗ gung auch praͤktiſch durchzuführen gedenke. In der Antwort an das Ober⸗ Conſiſtoriuin ‚ Heikt es wörtlich: „So entſchieden unſer Wille iſt, der weitern Entwickelung einer wahrhaft lutheriſchen Kirche Baierns mit Vertrauen auf das Königliche Ober⸗ Conſiſtorium ferner entgegen zu harren, eben ſo entſchieden müſſen wir unſeren väterlichen Obern bekennen, daß wir 1. keine Abendmahlsgeineln⸗ ſchaft mit den Reformirten und Unirten anzuer⸗ kennen vermögen; 2. daß wir keinen Pfarrer oder andern Chriſten, welcher bewußtermaaßen in ſolcher Abendmahlsgemeinſchaſt verharrt, für lutheriſch halten können: und 3. daß wir in allen unſern amtlich praktiſchen Verhältniſſen die⸗ ſer unfrer Ueberzeugung Folge geben müſſen, ſo ſchwer, ſeufzer- und thränenreich für uns ſelbſt das auch hie und da werden kann.“ Ich hoffe — ſo ſchreibt der Correſpondent fer⸗ ner — dieſer Weg wird zu einem beſſern Ziele führen als ein voreiliger Austritt; ja je beſſer wir die deutſchen Landeskirchen kennen gelernt haben: deſto deutlicher haben wir einſehen müſ⸗ ſen, daß nicht das Bleiben darin, ſondern das Fortlaufen jetzt wider das Gewiſſen ſtreiten wür⸗ de; denn die Rechtgläubigen werden darin nur wenig in ihrer Amtsführung beengt und be⸗ drängt und ſelbſt die praktiſche Ausführung des Bekenntniſſes iſt ihnen nicht mehr unmöglich, geſchweige das Bekenntniß ſelbſt. Jedenfalls müſſen die entſchiedenen lutheriſchen Prediger erſt ſehen, was ihnen geſchieht, wenn ſie, tren ihrer Kirche, ihr Aut verwalten.“ „Hier in Baiern ſind die ſogenannten ſtrengen Lutheraner in zwei einander ſchroff gegenüber⸗ hebendt Heerlager getheilt, in die Anhänger