Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 24 › Seite 176

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1850-07-20, Seite 176

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Ehe 8

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nicht eine ſchlechte geringe Sache iſt), daß ihr euch
mit den Kirchenräubern nicht verſchuldet, und ein
Theil des Fluchs nicht auch über euch gehe.

Fragt ihr nun, was euch hierinne zu thun ſei?
Ich zwar weiß nicht viel zu rathen; doch ſehe ich
für gut an, ermahne euch auch treulich, daß ihr
bei der Sache thut, wie ich ihm thun wollte.

Erſtlich ſollet ihr den unberufenen und einge⸗
drungenen Prediger vor euch, in Gegenwart der
andern eurer Gehülfen, fordern, und ihm gütlich,
doch mit einem Ernſt vorhalten des Raths Frevel
und Durſt; und weiter ihm anzeigen, daß er
durch euch (dem die Kirche befohlen) nicht be⸗
rufen ſei, derhalben als ein Dieb und Mörder
komme, und gleichwohl in derſelben eurer Kirche
lehre und regiere, für welche ihr müſſet Rechen⸗
ſchaft geben. Solle derhalben wiſſen, daß er ſich
mit Gewalt eindringe, und raube euer Pfarramt,
ohne euer Wiſſen und Bewilligung. Derhalben
ihr ihn vermahnet, daß er von ſolchem Raube ab⸗
ſtehe; oder ſoll zuſehen, mit was Gewiſſen er ſol⸗
chem geraubten Amte könne vorſtehen? Denn
euch die Kirche vertrauet und befohlen. Der⸗
halben ohn euren Willen niemand gebühren will,
darin weder Lehre noch Regiment zu üben.

Kehret er ſich nun an dieſe Vermahnung nicht,
ſo ſonderlich in Beiſein weniger Perſonen mit ihm
vorgenommen iſt; ſo zeiget ihm an: Ihr wollet
eben ſolches, ſo ihr ihm inſonderheit vorgehalten,
auch einem ehrbaren Rath anzeigen. Das thut
auf dieſe Weiſe: Fordert ſie entweder zu euch, oder
gehet zu ihnen. Aufs erſte fraget ſie, ob ſie euch
für ihren Paſtor und der Kirchen zu N. Seelſorger
erkennen? Sagen ſie, Ja; ſo haltet ihnen mit
ernſtlichen Worten für das Amt und Gefahr eines
treuen Paſtors, und wie ihr müſſet Rechenſchaft
geben für dieſelbe eure Kirche, und was es für
Mühe, Sorge und Arbeit koſte, das ganze Leben
über für ſie ſorgen, und ſtehen in aller Noth, zur
Peſtilenzzeit, oder andern Krankheiten, die vor⸗
fallen können; wie droben zum Theil angezogen.
Weil ihr aber mit ſolcher ſaurer ſchweren Arbeit
eures Amts keines beſſern Lohns ſollt gewärtig
ſein, denn daß ſie euch einen Prediger (von dem
ihr nicht wiſſet, wie es eine Gelegenheit um ihn
habe ſeiner Lehre und Lebens halben) euch un⸗
gefragt, ja wider euren Willen eindringen, den
vorigen aber hinter euch, ohne einige Erkenntniß
des Rechtens, ſchmählich und böslich verſtoßen;
ſo wollt ihr vor ihnen bezeuget haben, daß ihr in
dieſen ihren Durſt und Frevel nie bewilliget habt,
noch jetzt drein bewilliget, und nimmermehr drein
bewilligen wollet.

Sollet ſie auch darneben vermahnen, daß ſie
wohl mögen zuſehen, wen ſie hören, weil er nicht
berufen, ſondern mit Gewalt eingedrungen wird,
und derhalben als ein Dieb komme und Räuber
göttliches Amts. Bezeuget auch, ihr wollet ent⸗
ſchuldiget und rein ſein vom Blut derer, die ſolche
Gewalt und Beraubung eures Amts vornehmen,
drein bewilligen und beſtätigen. Daß ihr ſolches
thun ſollt, fordert die Noth, damit ihr euch nicht
theilhaftig macht fremder Sünde. Bewegt ſie
ſolche Vermahnung, zwiſchen euch und ihnen
allein, nicht; ſo zeiget ihnen an, ihr wollet ſolches

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auch dem Volke öffentlich von der Canzel unan⸗
gezeigt nicht laſſen. Wie ihr auch thun ſollt, mit
dieſen oder dergleichen Worten:

Lieben Leute, ihr wiſſet, daß ich euer Pfarr⸗
herr bin, und muß für euch Rechenſchaft geben,
und alle Tage mein Leib und Leben für euch wa⸗
gen, wider den Teufel und alle Gefahr der See⸗
len, darum ich auch ſoll und muß die Predigt
verſorgen in dieſer Stadt. Nun habt ihr einen
Prediger verjagt, ehe er vor Gericht überwunden,
und ohne mein Zuthun, da ich doch ſollte für⸗
nehmſt dazu thun; und über das einen andern
in mein Amt, ohne meinen Willen eingeſetzt, da⸗
mit mir mein Pfarramt genommen. Nun weil
ich aber Pfarrherr bin, und ſein muß, will ich
nicht davon fliehen, noch ſie übergeben, bis ich
mit Recht davon geſetzt werde. Kann auch indeß
nicht davon fliehen, oder ſie übergeben; ſondern
das will ich thun, wie Chriſtus lehret Matth. 5,
40., Luc. 6, 29., wenn der Mantel genommen
wird, ſoll ich den Rock dazu laſſen fahren, und
ſoll allen Raub und Gewalt leiden. Alſo will
ich jetzt auch thun, und bedinge hiemit, daß dieſe
Pfarre meine ſei, und mir befohlen iſt das Predigt⸗
amt zu verſorgen und beſtellen; will ſolch Amt
auch nicht laſſen übergeben. Aber weil es mir
mit Gewalt genommen und abgedrungen wird,
will ichs leiden, und mir laſſen geraubet und ge⸗
nommen ſein, und alſo eine Zeitlang weichen von
hinnen, bis mirs Gott wieder einräumet; will
indeß zuſehen, wer ſo dürſtig ſein will, der ſich
in meine genommene und geraubte Pfarre ſetzen
darf, und mit was Gewiſſen er mein Amt beſitzen
möge.

Wenn ihr ſie auf dieſe Weiſe geſegnet habt, ſo
weichet eine Zeitlang, entweder hierher zu uns,
oder anderswohin. Denn die argen Leute wol⸗
len dazu noch rühmen, und läſtern uns vor dem
Landesfürſten, als wollten wir in ihre weltliche
Obrigkeit greifen, ſchelten uns damit Aufrührer,
und aufs allerhöchſte, ſo jemand zu ſchelten iſt;
da ſie doch wiſſen, daß ſie daran unrecht thun und
lügen. Sie ſind Sacrilegi,*) nicht wie die, ſo
man aufs Rad ſtößt, um geſtohlen Kirchengut,
was wir leiden können, ſie auch derhalben wohl
ungeſtraft laſſen; ſondern ſolche Sacrilegi ſind
ſie, die dem Heiligen Geiſte ſein Amt und
Ehre rauben, und ſich ſelbſt zum Heiligen Geiſt
machen, weil ſie ihres Gefalleus Prediger ab⸗
und einſetzen, ſelbſt Pfarrherr wollen ſein, und
das Predigtamt beſtellen; ſo lernen ſie das Evan⸗
gelium.

Ich habe euch treulich meinen Rath mitgethei⸗
let, GOtt gebe einen ſtarken Muth, ſolchem nach⸗
zukommen; ſo würde es, ob GOtt will, ohne
Frucht nicht abgehen. Denn ich hierinne nichts
mit Unſug oder Gewalt vornehme, ſondern
rathe, alles in der Güte mit Demuth (doch auch
mit rechtem Ernſt) und aus Noth des Gewiſ⸗
ſens anzufahen und zu thun. Wenn ihr alſo
euren Abſchied genommen, möchte N.“*) auch
proteſtiren, ſo es ihm gefiele, daß er an meuch⸗

*) Kirchenräuber.
*n) Cordatus, ein anderer Prediger zu Zwickau.

lings entwendeter und geraubter Kirchen, darinn
ordentlich berufene Perſonen mit Gewalt des
Predigtamts entſetzet wären, nicht predigen wolle,
auf daß er nicht auch mit fremdem Kirchenraube
und Sünden beſchweret würde. Diß könnte viel⸗
leicht ein Weg ſein, den Bann und Interdiet
wieder anzurichten. Denn ſo ſich jemand an
eure Stätte würde eindringen, ſo will ich ſein
Gewiſſen mit meinem Schreiben ſo ſchrecken, daß
ich hoffe, er ſoll nicht leichtlich da bleiben.“ Da-
tum 17. April anno 1531.

Viel und Wenig.

In Heſſen war einsmal ein reicher Edelmann
Amtmann in der Grafſchaft Nidda, der hatte
einen einzigen Sohn, welcher nicht heirathen
wollte, ſo ſehr es auch der Vater wünſchte, und
zwar bloß darum nicht wollte, weil er ſorgte, es
fehle ihm an Mitteln, eine Frau ſeinem Stande
gemäß zu halten. Alle Bitten und Vorſtellun⸗
gen des Vaters waren mehrere Jahre hindurch
umſonſt; der kluge Sohn wußte immer neue
Schwierigkeiten aufzufinden, und wurde nicht
müde, alle nur erdenkliche Unglücksfälle auszu⸗
ſinnen, die ihn und ſeine künftige Frau und
Kinder treffen könnten, ſo daß ſie zuletzt, meinte
er, vielleicht noch betteln gehen müßten. Kurz,
er machte es wie die kluge Elſe, die darum nicht
heirathen wollte, weil ſie fürchtete, ihr künftiger
Sohn könnte einmal von einer herabfallenden
Spitzhaue erſchlagen werden. Schon fürchtete
der Vater, ſeine ſchönen Güter würden dereinſt,
da der Sohn nach des Vaters Tode gewiß noch
viel weniger geheirathet haben würde, theils in
fremde Hände kommen, theils wenigſtens zer⸗
ſplittert werden, da ſie in verſchiedener Herren
Ländern lagen, an die ſie nach des Vaters Tode
zurückfallen mußten.

Es trug ſich aber zu, daß ein armer Bauers⸗
knecht eine Magd freiete, welche aus der Graf⸗
ſchaft Nidda gebürtig war, alſo des Amtmanns
Conſens haben, oder wie man nur jetzt ſpricht,
ſich bei Amt einſchreiben laſſen mußte.

Als nun der Knecht mit ſeiner Braut vor dem
Amtmann erſchien, war des Amtmanns Sohn
eben bei ſeinem Vater im Zimmer. Der Amt⸗
mann fragte: Wie viel Geld bringt ihr zwei zu⸗
ſammen? wie hoch erſtreckt ſich euer Vermögen?
Der Knecht ſagte: Herr Amtmann, ich habe
nichts von meinen Eltern, meine Braut auch
nichts. Allein ich hab funfzehn Gulden an mei⸗
nem Lohn erſpart, und meine Braut ſechs Gul⸗
den, das ſind zuſammen einundzwanzig Gulden,
damit wollen wir anfangen. Wie willſt du mit
einundzwanzig Gulden eine Frau ernähren?
fagte der Amtmann. Ich weiß einen jungen
Mann, der wird alle Jahre mehr als einund⸗
zwanzigtauſend Gulden haben, und getraut ſich
doch keine Frau damit zu ernähren. O! ſagte
der Knecht, das muß gar ein Schelm ſein, der
muß niemals in der Kirche geweſen ſein, und ge⸗
hört haben, daß uns Gott alle wolle ernähren,
Leib und Seel auch wohl bewahren. Der Amt⸗

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