# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1850 07 20_S176 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) nicht eine ſchlechte geringe Sache iſt), daß ihr euch mit den Kirchenräubern nicht verſchuldet, und ein Theil des Fluchs nicht auch über euch gehe. Fragt ihr nun, was euch hierinne zu thun ſei? Ich zwar weiß nicht viel zu rathen; doch ſehe ich für gut an, ermahne euch auch treulich, daß ihr bei der Sache thut, wie ich ihm thun wollte. Erſtlich ſollet ihr den unberufenen und einge⸗ drungenen Prediger vor euch, in Gegenwart der andern eurer Gehülfen, fordern, und ihm gütlich, doch mit einem Ernſt vorhalten des Raths Frevel und Durſt; und weiter ihm anzeigen, daß er durch euch (dem die Kirche befohlen) nicht be⸗ rufen ſei, derhalben als ein Dieb und Mörder komme, und gleichwohl in derſelben eurer Kirche lehre und regiere, für welche ihr müſſet Rechen⸗ ſchaft geben. Solle derhalben wiſſen, daß er ſich mit Gewalt eindringe, und raube euer Pfarramt, ohne euer Wiſſen und Bewilligung. Derhalben ihr ihn vermahnet, daß er von ſolchem Raube ab⸗ ſtehe; oder ſoll zuſehen, mit was Gewiſſen er ſol⸗ chem geraubten Amte könne vorſtehen? Denn euch die Kirche vertrauet und befohlen. Der⸗ halben ohn euren Willen niemand gebühren will, darin weder Lehre noch Regiment zu üben. Kehret er ſich nun an dieſe Vermahnung nicht, ſo ſonderlich in Beiſein weniger Perſonen mit ihm vorgenommen iſt; ſo zeiget ihm an: Ihr wollet eben ſolches, ſo ihr ihm inſonderheit vorgehalten, auch einem ehrbaren Rath anzeigen. Das thut auf dieſe Weiſe: Fordert ſie entweder zu euch, oder gehet zu ihnen. Aufs erſte fraget ſie, ob ſie euch für ihren Paſtor und der Kirchen zu N. Seelſorger erkennen? Sagen ſie, Ja; ſo haltet ihnen mit ernſtlichen Worten für das Amt und Gefahr eines treuen Paſtors, und wie ihr müſſet Rechenſchaft geben für dieſelbe eure Kirche, und was es für Mühe, Sorge und Arbeit koſte, das ganze Leben über für ſie ſorgen, und ſtehen in aller Noth, zur Peſtilenzzeit, oder andern Krankheiten, die vor⸗ fallen können; wie droben zum Theil angezogen. Weil ihr aber mit ſolcher ſaurer ſchweren Arbeit eures Amts keines beſſern Lohns ſollt gewärtig ſein, denn daß ſie euch einen Prediger (von dem ihr nicht wiſſet, wie es eine Gelegenheit um ihn habe ſeiner Lehre und Lebens halben) euch un⸗ gefragt, ja wider euren Willen eindringen, den vorigen aber hinter euch, ohne einige Erkenntniß des Rechtens, ſchmählich und böslich verſtoßen; ſo wollt ihr vor ihnen bezeuget haben, daß ihr in dieſen ihren Durſt und Frevel nie bewilliget habt, noch jetzt drein bewilliget, und nimmermehr drein bewilligen wollet. Sollet ſie auch darneben vermahnen, daß ſie wohl mögen zuſehen, wen ſie hören, weil er nicht berufen, ſondern mit Gewalt eingedrungen wird, und derhalben als ein Dieb komme und Räuber göttliches Amts. Bezeuget auch, ihr wollet ent⸗ ſchuldiget und rein ſein vom Blut derer, die ſolche Gewalt und Beraubung eures Amts vornehmen, drein bewilligen und beſtätigen. Daß ihr ſolches thun ſollt, fordert die Noth, damit ihr euch nicht theilhaftig macht fremder Sünde. Bewegt ſie ſolche Vermahnung, zwiſchen euch und ihnen allein, nicht; ſo zeiget ihnen an, ihr wollet ſolches 17⁵ auch dem Volke öffentlich von der Canzel unan⸗ gezeigt nicht laſſen. Wie ihr auch thun ſollt, mit dieſen oder dergleichen Worten: Lieben Leute, ihr wiſſet, daß ich euer Pfarr⸗ herr bin, und muß für euch Rechenſchaft geben, und alle Tage mein Leib und Leben für euch wa⸗ gen, wider den Teufel und alle Gefahr der See⸗ len, darum ich auch ſoll und muß die Predigt verſorgen in dieſer Stadt. Nun habt ihr einen Prediger verjagt, ehe er vor Gericht überwunden, und ohne mein Zuthun, da ich doch ſollte für⸗ nehmſt dazu thun; und über das einen andern in mein Amt, ohne meinen Willen eingeſetzt, da⸗ mit mir mein Pfarramt genommen. Nun weil ich aber Pfarrherr bin, und ſein muß, will ich nicht davon fliehen, noch ſie übergeben, bis ich mit Recht davon geſetzt werde. Kann auch indeß nicht davon fliehen, oder ſie übergeben; ſondern das will ich thun, wie Chriſtus lehret Matth. 5, 40., Luc. 6, 29., wenn der Mantel genommen wird, ſoll ich den Rock dazu laſſen fahren, und ſoll allen Raub und Gewalt leiden. Alſo will ich jetzt auch thun, und bedinge hiemit, daß dieſe Pfarre meine ſei, und mir befohlen iſt das Predigt⸗ amt zu verſorgen und beſtellen; will ſolch Amt auch nicht laſſen übergeben. Aber weil es mir mit Gewalt genommen und abgedrungen wird, will ichs leiden, und mir laſſen geraubet und ge⸗ nommen ſein, und alſo eine Zeitlang weichen von hinnen, bis mirs Gott wieder einräumet; will indeß zuſehen, wer ſo dürſtig ſein will, der ſich in meine genommene und geraubte Pfarre ſetzen darf, und mit was Gewiſſen er mein Amt beſitzen möge. Wenn ihr ſie auf dieſe Weiſe geſegnet habt, ſo weichet eine Zeitlang, entweder hierher zu uns, oder anderswohin. Denn die argen Leute wol⸗ len dazu noch rühmen, und läſtern uns vor dem Landesfürſten, als wollten wir in ihre weltliche Obrigkeit greifen, ſchelten uns damit Aufrührer, und aufs allerhöchſte, ſo jemand zu ſchelten iſt; da ſie doch wiſſen, daß ſie daran unrecht thun und lügen. Sie ſind Sacrilegi,*) nicht wie die, ſo man aufs Rad ſtößt, um geſtohlen Kirchengut, was wir leiden können, ſie auch derhalben wohl ungeſtraft laſſen; ſondern ſolche Sacrilegi ſind ſie, die dem Heiligen Geiſte ſein Amt und Ehre rauben, und ſich ſelbſt zum Heiligen Geiſt machen, weil ſie ihres Gefalleus Prediger ab⸗ und einſetzen, ſelbſt Pfarrherr wollen ſein, und das Predigtamt beſtellen; ſo lernen ſie das Evan⸗ gelium. Ich habe euch treulich meinen Rath mitgethei⸗ let, GOtt gebe einen ſtarken Muth, ſolchem nach⸗ zukommen; ſo würde es, ob GOtt will, ohne Frucht nicht abgehen. Denn ich hierinne nichts mit Unſug oder Gewalt vornehme, ſondern rathe, alles in der Güte mit Demuth (doch auch mit rechtem Ernſt) und aus Noth des Gewiſ⸗ ſens anzufahen und zu thun. Wenn ihr alſo euren Abſchied genommen, möchte N.“*) auch proteſtiren, ſo es ihm gefiele, daß er an meuch⸗ *) Kirchenräuber. *n) Cordatus, ein anderer Prediger zu Zwickau. lings entwendeter und geraubter Kirchen, darinn ordentlich berufene Perſonen mit Gewalt des Predigtamts entſetzet wären, nicht predigen wolle, auf daß er nicht auch mit fremdem Kirchenraube und Sünden beſchweret würde. Diß könnte viel⸗ leicht ein Weg ſein, den Bann und Interdiet wieder anzurichten. Denn ſo ſich jemand an eure Stätte würde eindringen, ſo will ich ſein Gewiſſen mit meinem Schreiben ſo ſchrecken, daß ich hoffe, er ſoll nicht leichtlich da bleiben.“ Da- tum 17. April anno 1531. Viel und Wenig. In Heſſen war einsmal ein reicher Edelmann Amtmann in der Grafſchaft Nidda, der hatte einen einzigen Sohn, welcher nicht heirathen wollte, ſo ſehr es auch der Vater wünſchte, und zwar bloß darum nicht wollte, weil er ſorgte, es fehle ihm an Mitteln, eine Frau ſeinem Stande gemäß zu halten. Alle Bitten und Vorſtellun⸗ gen des Vaters waren mehrere Jahre hindurch umſonſt; der kluge Sohn wußte immer neue Schwierigkeiten aufzufinden, und wurde nicht müde, alle nur erdenkliche Unglücksfälle auszu⸗ ſinnen, die ihn und ſeine künftige Frau und Kinder treffen könnten, ſo daß ſie zuletzt, meinte er, vielleicht noch betteln gehen müßten. Kurz, er machte es wie die kluge Elſe, die darum nicht heirathen wollte, weil ſie fürchtete, ihr künftiger Sohn könnte einmal von einer herabfallenden Spitzhaue erſchlagen werden. Schon fürchtete der Vater, ſeine ſchönen Güter würden dereinſt, da der Sohn nach des Vaters Tode gewiß noch viel weniger geheirathet haben würde, theils in fremde Hände kommen, theils wenigſtens zer⸗ ſplittert werden, da ſie in verſchiedener Herren Ländern lagen, an die ſie nach des Vaters Tode zurückfallen mußten. Es trug ſich aber zu, daß ein armer Bauers⸗ knecht eine Magd freiete, welche aus der Graf⸗ ſchaft Nidda gebürtig war, alſo des Amtmanns Conſens haben, oder wie man nur jetzt ſpricht, ſich bei Amt einſchreiben laſſen mußte. Als nun der Knecht mit ſeiner Braut vor dem Amtmann erſchien, war des Amtmanns Sohn eben bei ſeinem Vater im Zimmer. Der Amt⸗ mann fragte: Wie viel Geld bringt ihr zwei zu⸗ ſammen? wie hoch erſtreckt ſich euer Vermögen? Der Knecht ſagte: Herr Amtmann, ich habe nichts von meinen Eltern, meine Braut auch nichts. Allein ich hab funfzehn Gulden an mei⸗ nem Lohn erſpart, und meine Braut ſechs Gul⸗ den, das ſind zuſammen einundzwanzig Gulden, damit wollen wir anfangen. Wie willſt du mit einundzwanzig Gulden eine Frau ernähren? fagte der Amtmann. Ich weiß einen jungen Mann, der wird alle Jahre mehr als einund⸗ zwanzigtauſend Gulden haben, und getraut ſich doch keine Frau damit zu ernähren. O! ſagte der Knecht, das muß gar ein Schelm ſein, der muß niemals in der Kirche geweſen ſein, und ge⸗ hört haben, daß uns Gott alle wolle ernähren, Leib und Seel auch wohl bewahren. Der Amt⸗