Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 24 › Seite 192

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1854-08-03, Seite 192

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Katechismus 3

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die unausſprechliche Schmach und Noth auf
uns zu nehmen, die jederzeit einer ſolchen An⸗
nahme folgte und die wir vorausſahen. Zum
andern aber, haben wir nur ſolche ganze Ge⸗
meinſchaften aufgenommen, die es in ihrem Ge⸗
wiſſen nicht mehr ertragen konnten, der falſchen
Lehre und ungerechten Praris ſich theilhaftig zu
machen, die in ihrer vorigen Gemeinſchaft nicht
nur im Schwange ging, ſondenn ihnen auch
aufgedrungen werden ſollte. Denn wehe
dem, welcher „Miſſouriſche“ Grundſätze laut
werden ließ! Dem war alsbald als einem Ju⸗
das unter den Jüngern die ſchwerſte Ahndung
geſchworen, der furchtbarſte Bann. Was ſollten
wir nun mit den armen Seelen thun, die zu
einem nicht geringen Theile offenbar recht⸗

ſchaffene, gottesfürchtige, wiedergeborene Chriſten

und Kinder Gottes und nichts weniger als des
Bannes würdig waren und die unſere Lehre als
die rechte evangeliſche Lehre erkannten, wenn ſie
uns um Gottes u. ihrer Seligkeit willen baten,
uns ihrer anzunehmen? Bei der Buffalo⸗Sy⸗
node konnten ſie gewiſſenshalber nicht bleiben
und die Buffalo⸗Synode ſelbſt duldete die Lehre
nicht, welche ſie für Gottes ewiges Wort erkannt
hatten, ſondern erklärte dieſelbe für gottloſe Ke⸗
gerei, Schwärmerei und Unionismus: nahm ſich
nun kein lutheriſches Miniſterium ihrer an, ſo
war vorauszuſehen, daß ſie entweder in allerlei
ſeparatiſtiſche Unordnungen gerathen, oder in
Verzweiflung fallen, oder eine Beute der hieſigen
Schwärmer oder Ungläubigen werden würden.
Dazu kam, daß der Buffalo⸗Sy⸗
node vorgeſtellt wurde, wie die
entſtandenen Riſſe alsbald wieder
geheilt und alles wieder in die
alte Ordnung gebracht werden
knnte, wenn ſie, die Buffalo⸗Sy⸗
no de, nur auf ein friedliches Reli⸗
gionsgeſpräch eingehen wolle un d
wenigſtens aufhöre, unſere Lehre
zu verdammen.
durch uns in ihren Parochialrechten gekränkt
glauben, wir hielten uns nach der apoſtoliſchen
Eniſcheidung: „Von unſerer Gewalt, welche
uns der HErr gegeben hat, zu beſſern, u. nicht zu
verderben.“ 2 Cor. 10, 8.—

Mochte letztere nun ſich

Es ſei uns nun noch ſchließlich erlaubt uns

einige Punkte Ihrer brüderlichen Zuſchrift uns
zu em

1. Wenn die l. Bruder es ablehnen in unſerer
Lehrſtreitigkeit mit der Synode von Buffalo
eine Entſcheidung abzugeben, ſo thut dieſes
uns herzlich leid; denn wir würden mit
Freuden uns ſolcher Entſcheidung unterwer⸗
fen, falls ſie uns durch Gottes Wort und
nach den Zeugniſſen unſrer kirchlichen Sym⸗
bole des Irrthums überwieſe. Wir ſelber
aber haben, wie wir deß gewiß ſind, im Ge⸗
horſam gegen die hl. Schrift und im Ein⸗
klang mit unſern kirchlichen Bekenntnißſchrif⸗
ten, unſre Lehre d. i. die Stimme der Kir⸗
che über Kirche und Amt, wie der Ehrw.
Conferenz ja wohl bekannt iſt, bei Anweſen⸗
beit unſerer beiden Deputirten in Deutſch⸗
land vor 2. Jahren in Druck ausgehen laſ⸗
ſen; und ſicherlich wird jeder unbefangene

nen, jemals namentlich und ausdrücklich
zurückgenommen habe, obgleich er ſpäter
dies und jenes ſtillſchweigend hat fallen laſ⸗

Wenn Sie ferner ſagen, „daß die Oerter

Leſer befinden, daß und wie wir darin dem
hl. Predigtamte ſeine göttliche Einſetzung
und Würde vindicirt haben und dieſelbe als
den bis an den jüngſten Tag bleibenden ei⸗
gentlichen Urquell anſehen, daraus jede ört⸗
liche mittelbare Berufung dieſes und jenes
Dieners der Kirche herfließt, alſo daß wir

fern von der ungebuhrlichen ſchwärmeri⸗

ſchen Ausdehnung des allgemeinen Prie⸗
ſterthums aller wahren Chriſten ſind, nach
welcher etwa jeder Chriſt, als ſolcher, Amt
und Beruf zum Pfarramte habe, oder als
ſei dieſes Amt und Dienſt nur „um gemei⸗
ner Ordnung“ willen nöthig. Gleichwohl
behaupten wir ebenſo entſchieden auf der an⸗
dern Seite, daß ein jeder Chriſt als ſolcher,
alſo auch jede relative Mehrheit in kleine⸗
ren oder größeren Verſammlungen, ſeien es
3 oder 3000, als die vor Gott bereits Köni⸗
ge und Prieſter ſind, auch das evangeliſche
Grundrecht und die Macht haben, das hl.
Predigtamt zu verwalten, wenn gleich kei⸗
ner dieſes Rechtes ſich in öffentl. Verſamm⸗
lung bedienen darf, es ſei denn daß ſeine
andern Mitchriſten ſich ihres gleichen Rech⸗
tes begeben, und einem rechtgläubigen,
lehrtüchtigen und unſträflichen Bruder aus
ihrer Mitte oder irgendwoandersher es zur
öffentlichen Verwaltung übertragen, ſo daß
der alſo Berufene eben ſo ſehr des HErrn
als der Kirche Diener iſt; denn kraft des
Befehls und nach der Ordnung des Haus⸗
herrn hat die Hausfrau und Eheliebſte, als
Mitbeſitzerin aller geiſtlichen und himmli⸗
ſcher Güter nud Gaben, Aemter und Ge⸗
walten, den Haushalter in ſeinen Dienſt
und Amt berufen.

Demgemäß alſo vermeiden wir eben ſo ſehr
die papiſtiſche als die ſchwärmeriſche Abir⸗
rung von der graden Richtſchnur der heilſa⸗
menLehre; dagegen möge Hr. P. Graban auf⸗
zeigen, wo er die in ſeinem ſog. „Hirtenbrie
fe“ von 1840 aufgeſtellte Behauptung, daß
erſtdurch das Amt die hl. Sacramente kraͤftig
und wirkſam wären, was Sie mit Reaft
„als zum Romanismus abſchüſſig“ bezeich⸗

ſen. Dieſes iſt, in der Kürze geredet, die
Lehre unſerer Kirche, die wir in oberwähn⸗
tem Zeugniß „die Stimme unſerer Kirche in
der Frage von Kirche und Amt“ des Weite⸗
ren bezeugt haben; unb billig dürfte man
von einer meiſt aus Theologen beſtehenden
lutheriſchen Conferenz erwarten und
vorausſetzen, daß ſie in dieſer Lehre ſich in
keiner Schwebe befinde, ſondern gegründet
und geſchickt genug ſei, in dem zwiſchen uns
und der Buffalo Synode reſp. Herrn P.
Grabau obſchwebendem Lehrſtrei te zu ent⸗
ſcheiden.

von der Kirche und vom kirchlichen Amte
und was damit zuſammenhängt ohne Zwei⸗
fel ſolche ſeien, welche unſere Symbole,
wenn ſie auch die Grundlage zu deren Aus⸗
führung richtig und vollſtändig enthalten,
doch nicht bis zur vollen theologiſchen Durch⸗
arbeitung und Abſchließung geführt haben,
und daß dieſe letzte vielmehr die Aufgabe i

unſerer Tage auszumachen ſcheine,“ ſo wa⸗
re es uns ſehr lieb, hierüber des Weiteren
berichtet zu werden, wo die Lücken und Män⸗
gel oder die ſchiefen und einſeitigen Auffaſ⸗
ſungen in den ausführlichen dogmatiſchen
Lehrgebaͤuden unſerer rechtgläubigen Lehr⸗
väter, als z. B. eines Joh. Gerhard,
Quenſtedt und A. erſichtlich wären; wir
unſrerſeits haben dieſelben noch nicht ent⸗
decken können und haben ebenſo wenig in
neueren Schriften, die ſich näher oder fer⸗
ner mit jenen zwei Lehrartikeln befaſſen, =i
ne geſchichtliche und dogmatiſche Anknüy⸗
fung an die bereits vorhandene Entwich
lung der Lehre gefunden, dagegen leider be⸗
merken müſſen, wie dieſe und jene gewij
aufrichtig geſinnte Brüder im redlichſten
Wohlmeinen dennoch für „den gemeinen
Nutz“ der Kirche in ihren Beſtrebung
ſchwerlich das Rechte erſtreben; denn ſtal
an dem quia in der Anerkennung der kirch⸗
lichen Symbole unverbrüchlich feſtzuhalin
und deren Herleitnung für die Erkenntniß der
heilſamen Lehre aus und in der heiliher
Schrift nicht zu verlaſſen, ſtatt den theuen
werthen edlen Lehrſchatz unſerer Kirche ſit
zuvor organiſch angeeignet zu haben und o
Gott wollte, mit den erleuchteten Augn
unſerer geſalbten rechtgläubigen Lehrvatn
die hl. Schrift anzuſchauen, will es un
vielmehr bedünken, als ob dieſe Brüder mur
durch die gefärbte Brille beſonderer Leb.
ligsgedanken und Privatmeinungen in Hi⸗
ſicht auf die Kirche und deren äußere Er—
ſcheinung in der Schrift forſchen; und wan
Wunder, wenn ſie dann dieſelbe in da
Schrift zu finden wähnen; und indeß ſi
vermeinen, neue exegetiſche Entdeckungn
zu machen, kann es ihnen leichtlich bege⸗
nen, daß ſie in romaniſirende Abirrungenge⸗
rathen, welche die erleuchteten Lehrväter in
ſerer Kirche längſt erkannt und überwunda
haben. Denn wir ſind der Ueberzeug ö
daß die Fragen von Kirche und Amt, wal
beide ſeien und wie ſie zuſammenhangn
keine offenen mehr ſind, ſondern läͤngſt ſchu,

im 16. und 17. Jahrhundert ihre gründ

Be antwortung und Erledigung gefunden he
ben; und in der That waren es ja au —
zwei Cardinalfragen, um die ſich grohen
theils auch die großartigen Lehrkämpfe du
Reformation bewegt haben und welche dun

die zwiefachen Gegenſätze der Papiſten un
Schwärmer ſchon von Luther mannigfull
hindurchgetrieben und die reine ſ chriftgenih
Lehre davon ſchon von ihm ſiegreich behau

tet wurde.

Sollten aber dieſe zwei Lehrſtücke u
nicht, etwa wie die von der Rechtfertigm
und von den Sacramenten, ihre volle thn
logiſche Entwickelung, wie man in Deutſhh
land ſich gern auszudrücken pflegt-
haben, ſowürde doch Zweierlei Noth thun
Fur's Erſte nämlich, daß man den vorhanſ
nen Mangel anzeige, wo er denn eigentlichl
cke, und falls man denſelben wirklich nacph
weiſen vermöchte, daß man doch geſchichtü
u. organiſch zugleich die bereits vorhande
dogmatiſche Entwickelung wieder aufnen

u. mit Untertretung des modernen Indiv
lismus und Subjektivismus, dem auch

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