# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 08 03_S192 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) die unausſprechliche Schmach und Noth auf uns zu nehmen, die jederzeit einer ſolchen An⸗ nahme folgte und die wir vorausſahen. Zum andern aber, haben wir nur ſolche ganze Ge⸗ meinſchaften aufgenommen, die es in ihrem Ge⸗ wiſſen nicht mehr ertragen konnten, der falſchen Lehre und ungerechten Praris ſich theilhaftig zu machen, die in ihrer vorigen Gemeinſchaft nicht nur im Schwange ging, ſondenn ihnen auch aufgedrungen werden ſollte. Denn wehe dem, welcher „Miſſouriſche“ Grundſätze laut werden ließ! Dem war alsbald als einem Ju⸗ das unter den Jüngern die ſchwerſte Ahndung geſchworen, der furchtbarſte Bann. Was ſollten wir nun mit den armen Seelen thun, die zu einem nicht geringen Theile offenbar recht⸗ ſchaffene, gottesfürchtige, wiedergeborene Chriſten und Kinder Gottes und nichts weniger als des Bannes würdig waren und die unſere Lehre als die rechte evangeliſche Lehre erkannten, wenn ſie uns um Gottes u. ihrer Seligkeit willen baten, uns ihrer anzunehmen? Bei der Buffalo⸗Sy⸗ node konnten ſie gewiſſenshalber nicht bleiben und die Buffalo⸗Synode ſelbſt duldete die Lehre nicht, welche ſie für Gottes ewiges Wort erkannt hatten, ſondern erklärte dieſelbe für gottloſe Ke⸗ gerei, Schwärmerei und Unionismus: nahm ſich nun kein lutheriſches Miniſterium ihrer an, ſo war vorauszuſehen, daß ſie entweder in allerlei ſeparatiſtiſche Unordnungen gerathen, oder in Verzweiflung fallen, oder eine Beute der hieſigen Schwärmer oder Ungläubigen werden würden. Dazu kam, daß der Buffalo⸗Sy⸗ node vorgeſtellt wurde, wie die entſtandenen Riſſe alsbald wieder geheilt und alles wieder in die alte Ordnung gebracht werden knnte, wenn ſie, die Buffalo⸗Sy⸗ no de, nur auf ein friedliches Reli⸗ gionsgeſpräch eingehen wolle un d wenigſtens aufhöre, unſere Lehre zu verdammen. durch uns in ihren Parochialrechten gekränkt glauben, wir hielten uns nach der apoſtoliſchen Eniſcheidung: „Von unſerer Gewalt, welche uns der HErr gegeben hat, zu beſſern, u. nicht zu verderben.“ 2 Cor. 10, 8.— Mochte letztere nun ſich Es ſei uns nun noch ſchließlich erlaubt uns einige Punkte Ihrer brüderlichen Zuſchrift uns zu em 1. Wenn die l. Bruder es ablehnen in unſerer Lehrſtreitigkeit mit der Synode von Buffalo eine Entſcheidung abzugeben, ſo thut dieſes uns herzlich leid; denn wir würden mit Freuden uns ſolcher Entſcheidung unterwer⸗ fen, falls ſie uns durch Gottes Wort und nach den Zeugniſſen unſrer kirchlichen Sym⸗ bole des Irrthums überwieſe. Wir ſelber aber haben, wie wir deß gewiß ſind, im Ge⸗ horſam gegen die hl. Schrift und im Ein⸗ klang mit unſern kirchlichen Bekenntnißſchrif⸗ ten, unſre Lehre d. i. die Stimme der Kir⸗ che über Kirche und Amt, wie der Ehrw. Conferenz ja wohl bekannt iſt, bei Anweſen⸗ beit unſerer beiden Deputirten in Deutſch⸗ land vor 2. Jahren in Druck ausgehen laſ⸗ ſen; und ſicherlich wird jeder unbefangene nen, jemals namentlich und ausdrücklich zurückgenommen habe, obgleich er ſpäter dies und jenes ſtillſchweigend hat fallen laſ⸗ Wenn Sie ferner ſagen, „daß die Oerter Leſer befinden, daß und wie wir darin dem hl. Predigtamte ſeine göttliche Einſetzung und Würde vindicirt haben und dieſelbe als den bis an den jüngſten Tag bleibenden ei⸗ gentlichen Urquell anſehen, daraus jede ört⸗ liche mittelbare Berufung dieſes und jenes Dieners der Kirche herfließt, alſo daß wir fern von der ungebuhrlichen ſchwärmeri⸗ ſchen Ausdehnung des allgemeinen Prie⸗ ſterthums aller wahren Chriſten ſind, nach welcher etwa jeder Chriſt, als ſolcher, Amt und Beruf zum Pfarramte habe, oder als ſei dieſes Amt und Dienſt nur „um gemei⸗ ner Ordnung“ willen nöthig. Gleichwohl behaupten wir ebenſo entſchieden auf der an⸗ dern Seite, daß ein jeder Chriſt als ſolcher, alſo auch jede relative Mehrheit in kleine⸗ ren oder größeren Verſammlungen, ſeien es 3 oder 3000, als die vor Gott bereits Köni⸗ ge und Prieſter ſind, auch das evangeliſche Grundrecht und die Macht haben, das hl. Predigtamt zu verwalten, wenn gleich kei⸗ ner dieſes Rechtes ſich in öffentl. Verſamm⸗ lung bedienen darf, es ſei denn daß ſeine andern Mitchriſten ſich ihres gleichen Rech⸗ tes begeben, und einem rechtgläubigen, lehrtüchtigen und unſträflichen Bruder aus ihrer Mitte oder irgendwoandersher es zur öffentlichen Verwaltung übertragen, ſo daß der alſo Berufene eben ſo ſehr des HErrn als der Kirche Diener iſt; denn kraft des Befehls und nach der Ordnung des Haus⸗ herrn hat die Hausfrau und Eheliebſte, als Mitbeſitzerin aller geiſtlichen und himmli⸗ ſcher Güter nud Gaben, Aemter und Ge⸗ walten, den Haushalter in ſeinen Dienſt und Amt berufen. Demgemäß alſo vermeiden wir eben ſo ſehr die papiſtiſche als die ſchwärmeriſche Abir⸗ rung von der graden Richtſchnur der heilſa⸗ menLehre; dagegen möge Hr. P. Graban auf⸗ zeigen, wo er die in ſeinem ſog. „Hirtenbrie fe“ von 1840 aufgeſtellte Behauptung, daß erſtdurch das Amt die hl. Sacramente kraͤftig und wirkſam wären, was Sie mit Reaft „als zum Romanismus abſchüſſig“ bezeich⸗ ſen. Dieſes iſt, in der Kürze geredet, die Lehre unſerer Kirche, die wir in oberwähn⸗ tem Zeugniß „die Stimme unſerer Kirche in der Frage von Kirche und Amt“ des Weite⸗ ren bezeugt haben; unb billig dürfte man von einer meiſt aus Theologen beſtehenden lutheriſchen Conferenz erwarten und vorausſetzen, daß ſie in dieſer Lehre ſich in keiner Schwebe befinde, ſondern gegründet und geſchickt genug ſei, in dem zwiſchen uns und der Buffalo Synode reſp. Herrn P. Grabau obſchwebendem Lehrſtrei te zu ent⸗ ſcheiden. von der Kirche und vom kirchlichen Amte und was damit zuſammenhängt ohne Zwei⸗ fel ſolche ſeien, welche unſere Symbole, wenn ſie auch die Grundlage zu deren Aus⸗ führung richtig und vollſtändig enthalten, doch nicht bis zur vollen theologiſchen Durch⸗ arbeitung und Abſchließung geführt haben, und daß dieſe letzte vielmehr die Aufgabe i unſerer Tage auszumachen ſcheine,“ ſo wa⸗ re es uns ſehr lieb, hierüber des Weiteren berichtet zu werden, wo die Lücken und Män⸗ gel oder die ſchiefen und einſeitigen Auffaſ⸗ ſungen in den ausführlichen dogmatiſchen Lehrgebaͤuden unſerer rechtgläubigen Lehr⸗ väter, als z. B. eines Joh. Gerhard, Quenſtedt und A. erſichtlich wären; wir unſrerſeits haben dieſelben noch nicht ent⸗ decken können und haben ebenſo wenig in neueren Schriften, die ſich näher oder fer⸗ ner mit jenen zwei Lehrartikeln befaſſen, =i ne geſchichtliche und dogmatiſche Anknüy⸗ fung an die bereits vorhandene Entwich lung der Lehre gefunden, dagegen leider be⸗ merken müſſen, wie dieſe und jene gewij aufrichtig geſinnte Brüder im redlichſten Wohlmeinen dennoch für „den gemeinen Nutz“ der Kirche in ihren Beſtrebung ſchwerlich das Rechte erſtreben; denn ſtal an dem quia in der Anerkennung der kirch⸗ lichen Symbole unverbrüchlich feſtzuhalin und deren Herleitnung für die Erkenntniß der heilſamen Lehre aus und in der heiliher Schrift nicht zu verlaſſen, ſtatt den theuen werthen edlen Lehrſchatz unſerer Kirche ſit zuvor organiſch angeeignet zu haben und o Gott wollte, mit den erleuchteten Augn unſerer geſalbten rechtgläubigen Lehrvatn die hl. Schrift anzuſchauen, will es un vielmehr bedünken, als ob dieſe Brüder mur durch die gefärbte Brille beſonderer Leb. ligsgedanken und Privatmeinungen in Hi⸗ ſicht auf die Kirche und deren äußere Er— ſcheinung in der Schrift forſchen; und wan Wunder, wenn ſie dann dieſelbe in da Schrift zu finden wähnen; und indeß ſi vermeinen, neue exegetiſche Entdeckungn zu machen, kann es ihnen leichtlich bege⸗ nen, daß ſie in romaniſirende Abirrungenge⸗ rathen, welche die erleuchteten Lehrväter in ſerer Kirche längſt erkannt und überwunda haben. Denn wir ſind der Ueberzeug ö daß die Fragen von Kirche und Amt, wal beide ſeien und wie ſie zuſammenhangn keine offenen mehr ſind, ſondern läͤngſt ſchu, im 16. und 17. Jahrhundert ihre gründ Be antwortung und Erledigung gefunden he ben; und in der That waren es ja au — zwei Cardinalfragen, um die ſich grohen theils auch die großartigen Lehrkämpfe du Reformation bewegt haben und welche dun die zwiefachen Gegenſätze der Papiſten un Schwärmer ſchon von Luther mannigfull hindurchgetrieben und die reine ſ chriftgenih Lehre davon ſchon von ihm ſiegreich behau tet wurde. Sollten aber dieſe zwei Lehrſtücke u nicht, etwa wie die von der Rechtfertigm und von den Sacramenten, ihre volle thn logiſche Entwickelung, wie man in Deutſhh land ſich gern auszudrücken pflegt- haben, ſowürde doch Zweierlei Noth thun Fur's Erſte nämlich, daß man den vorhanſ nen Mangel anzeige, wo er denn eigentlichl cke, und falls man denſelben wirklich nacph weiſen vermöchte, daß man doch geſchichtü u. organiſch zugleich die bereits vorhande dogmatiſche Entwickelung wieder aufnen u. mit Untertretung des modernen Indiv lismus und Subjektivismus, dem auch