Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 24 › Seite 187

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1854-08-03, Seite 187

187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202

⤓ Download page image (full resolution)

German transcription machine transcription, uncorrected

Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Katechismus 3

⤓ Download .txt · copy text

*

n idid
Sſenb. Hop. Czv. 11. v. G. 7.

Herausgegeben von der- Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten
Redigirt von C. F. W. Walther.

Jahrg. 10. St. Louis, Mo., den 29. Juli 185. No. 24 u. 25.

dedingungen:

Lubſetiplienavreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben vorauszube⸗
lableu und das Poftgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cents verkauft.

Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen
1

aber.

Nur die Brieſe, welche Mittheilungen für das Blatt en thalten, ſind an den Redakteur, alle andeer
welche Geſchäftliches, Beſte lungen. Abbeſtellungen, Gelder 14. enthalten, unter der Abreſſe
Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Lonis, Mo., anher zu ſenden.

— —

—

Antwort
zuf die von der Leipziger Conferenz an die
Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St.
ergangene Ermahnung.

Gnade, Barmherzigkeit, Friede von Gott
dem Vater, u. von dem HErrn IEſu Chri⸗
ſto, dem Sohne des Vaters, in der Wahr⸗
heit und in der Liebe! Amen.

Ehrwürdige, theure Brüder in HErrn!

Ihre brüderliche Zuſchrift vom 21. Okt. 1853
iſ richtig in unſfre Hände gekommen und wir
daben das aufrichtige Wohlmeinen und die
hetzliche Theilnahme an dem Ergehen unſrer
theuren Kirche hieſigen Landes, die ſich darin
ausſpricht, nicht verkannt; auch iſt es uns lieb
und werth geweſen, daraus zu entnehmen, daß
dit Brüder drüben unſermhieſigen Kampfe mit
der Buffaloer Synode, resp. Herrn P. Grabau,
thre liebende Aufmerkſamkeit zugewendet haben,
wie es denn der Liebe und dem Sinne Chriſti

Igemäß iſt, als geſchrieben ſteht: „ſo ein Glied
kidet, ſo leiden alle Glieder mit.“ ö
Gleichwohl können wir nicht umhin, es als

kine geringe Beſchwerung zu empfinden, daß
obzleich dieN Ehrw. Conferenz erklärt, „keine Ent⸗
ſcheidung in unſern hieſigen Lehrſtreitigkeiten ſich

)Es iſt dieſe ECrmahnung in No. 10. dieſes Jahrgangs
des „Luiberaner“ mitgetheilt worden.
D. R. d. L.

herausnehmen zu wollen,“ uns dennoch ſachlich
Unrecht giebt und eine demgemäße Vorhaltung
thut, indeß doch unſre ganze Praxis im Verhal⸗
ten gegen die Synode von Buffalo im genaue⸗
ſten Zuſammenhange mit unſrer Lehre ſtehet ; ſo⸗
dann aber iſt es uns nicht minder beſchwerend,
daß die Ehrw. Conferenz zu ſolchem Schluſſe ge⸗
langte, ohne unſre Verantwortung vernommen
zu haben; denn die Anweſenheit des Hrn. Miſ⸗
ſionars Baierlein, früherhin Glied unſres Sy⸗
nod alverbandes, war fürs Erſte nur zufällig u.
ſodann war er hier theils durch die Iſolirung
ſeiner Wohnſtätte, theils durch die Eigenthüm⸗—
lichkeit ſeiner beſonderen Berufsverhältniſſe der
Ueberſchaugn des Zuſammenhanges dieſes Han⸗
dels mehr oder minder entrückt, ja endlich hatte er
ſich auf der Synode zu Milwaukie im Jahre 1851
durch eine voreilige Sympathie mit Hrn. P;.
Winkler in Detroit, eines Gliedes der Buffalo⸗
Synode, gar verleiten laſſen, unſre Synode in
Anklageſtand zu verſetzen, und ſie ungerechter

Handlungsweiſe zu zeihen, was er jedoch, nach⸗

dem ſeine einzelnen Klagepunkte, auf Grund
vorliegender Documente, als unbegründet ihm
nachgewieſen waren, wieder zurücknahm.
Summa, der Ehrw. Conferenz wird hieraus
zur Genüge erſichtlich ſein, daß wir ſchwerlich
den Hrn. Miſſionar Baierlein, gegenüber von
den beiden Delegaten der Synode von Buffalo,
gleichſam als unſern Vertreter anſehen können,

wiewohl es uns billig Wunder nehmen müßte,

wenn er, wie es ſcheint, ſo gar geſchwiegen und
nichts zu unſrer Vertheidigung zu ſagen gewußt
hätte, da er ſich hier ausdrücklich gegen mehrere
Brüder alſo erklärt hat, daß er in Lehre und
Praxis mit uns völlig einverſtanden ſei.

Wir könnten alſo demgemäß, vom rechtlichen
Standpunkte aus, uns wohl beſcheiden, Ihre Ent⸗
ſcheidung, daß wir gegen die Synode von Buffalo
in den betreffenden Klagepunkten ſachlich Unrecht
haben, als unbegründet abzulehnen und es der
Conferenz zu überlaſſen, ob ſie näheren Bericht
unſrerſeits begehre.

Damit es aber nicht den Schein habe, als ſei⸗
en wir menſchlicher Weiſe darüber beleidigt, oder
als wollten wir den juriſtiſchen Standpunkt ge⸗
gen die beſtrafenden Brüder geltend machen, ſo
wollen wir, um der Liebe, aber zugleich um der
Wahrheit und Gerechtigkeit willen, auch unge⸗
fragt Alles thun, um die l. Brüder in den Stand
zu ſetzen, nachdem ſie beide Theile gehört, ein
gerechtes Urtheil zu fällen. ö

Die Deputirten der Synode von Buffalo ha⸗
ben Ihnen alſo geklagt, daß wir „die von ihnen
in der Ordnung Chriſti excommunicirten Sün⸗
der ohne Weiteres aufnähmen und ſo lange auf⸗
zunehmen Willens wären, bis der gegenwärtige
Lehrſtreit einmal möchte beendigt ſein; daß wir in
ihre Gemeinden und Parochien Rottenprediger
geſendet, Gegenaltäre da aufgerichtet hätten.“
(Vergl. die 2. Frage der PP. Grabau und v.
Rohr auf der Leipziger Conferenz.) Darauf

English translation

Not yet translated.