# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 08 03_S187 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) * n idid Sſenb. Hop. Czv. 11. v. G. 7. Herausgegeben von der- Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten Redigirt von C. F. W. Walther. Jahrg. 10. St. Louis, Mo., den 29. Juli 185. No. 24 u. 25. dedingungen: Lubſetiplienavreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben vorauszube⸗ lableu und das Poftgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cents verkauft. Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen 1 aber. Nur die Brieſe, welche Mittheilungen für das Blatt en thalten, ſind an den Redakteur, alle andeer welche Geſchäftliches, Beſte lungen. Abbeſtellungen, Gelder 14. enthalten, unter der Abreſſe Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Lonis, Mo., anher zu ſenden. — — — Antwort zuf die von der Leipziger Conferenz an die Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. ergangene Ermahnung. Gnade, Barmherzigkeit, Friede von Gott dem Vater, u. von dem HErrn IEſu Chri⸗ ſto, dem Sohne des Vaters, in der Wahr⸗ heit und in der Liebe! Amen. Ehrwürdige, theure Brüder in HErrn! Ihre brüderliche Zuſchrift vom 21. Okt. 1853 iſ richtig in unſfre Hände gekommen und wir daben das aufrichtige Wohlmeinen und die hetzliche Theilnahme an dem Ergehen unſrer theuren Kirche hieſigen Landes, die ſich darin ausſpricht, nicht verkannt; auch iſt es uns lieb und werth geweſen, daraus zu entnehmen, daß dit Brüder drüben unſermhieſigen Kampfe mit der Buffaloer Synode, resp. Herrn P. Grabau, thre liebende Aufmerkſamkeit zugewendet haben, wie es denn der Liebe und dem Sinne Chriſti Igemäß iſt, als geſchrieben ſteht: „ſo ein Glied kidet, ſo leiden alle Glieder mit.“ ö Gleichwohl können wir nicht umhin, es als kine geringe Beſchwerung zu empfinden, daß obzleich dieN Ehrw. Conferenz erklärt, „keine Ent⸗ ſcheidung in unſern hieſigen Lehrſtreitigkeiten ſich )Es iſt dieſe ECrmahnung in No. 10. dieſes Jahrgangs des „Luiberaner“ mitgetheilt worden. D. R. d. L. herausnehmen zu wollen,“ uns dennoch ſachlich Unrecht giebt und eine demgemäße Vorhaltung thut, indeß doch unſre ganze Praxis im Verhal⸗ ten gegen die Synode von Buffalo im genaue⸗ ſten Zuſammenhange mit unſrer Lehre ſtehet ; ſo⸗ dann aber iſt es uns nicht minder beſchwerend, daß die Ehrw. Conferenz zu ſolchem Schluſſe ge⸗ langte, ohne unſre Verantwortung vernommen zu haben; denn die Anweſenheit des Hrn. Miſ⸗ ſionars Baierlein, früherhin Glied unſres Sy⸗ nod alverbandes, war fürs Erſte nur zufällig u. ſodann war er hier theils durch die Iſolirung ſeiner Wohnſtätte, theils durch die Eigenthüm⸗— lichkeit ſeiner beſonderen Berufsverhältniſſe der Ueberſchaugn des Zuſammenhanges dieſes Han⸗ dels mehr oder minder entrückt, ja endlich hatte er ſich auf der Synode zu Milwaukie im Jahre 1851 durch eine voreilige Sympathie mit Hrn. P;. Winkler in Detroit, eines Gliedes der Buffalo⸗ Synode, gar verleiten laſſen, unſre Synode in Anklageſtand zu verſetzen, und ſie ungerechter Handlungsweiſe zu zeihen, was er jedoch, nach⸗ dem ſeine einzelnen Klagepunkte, auf Grund vorliegender Documente, als unbegründet ihm nachgewieſen waren, wieder zurücknahm. Summa, der Ehrw. Conferenz wird hieraus zur Genüge erſichtlich ſein, daß wir ſchwerlich den Hrn. Miſſionar Baierlein, gegenüber von den beiden Delegaten der Synode von Buffalo, gleichſam als unſern Vertreter anſehen können, wiewohl es uns billig Wunder nehmen müßte, wenn er, wie es ſcheint, ſo gar geſchwiegen und nichts zu unſrer Vertheidigung zu ſagen gewußt hätte, da er ſich hier ausdrücklich gegen mehrere Brüder alſo erklärt hat, daß er in Lehre und Praxis mit uns völlig einverſtanden ſei. Wir könnten alſo demgemäß, vom rechtlichen Standpunkte aus, uns wohl beſcheiden, Ihre Ent⸗ ſcheidung, daß wir gegen die Synode von Buffalo in den betreffenden Klagepunkten ſachlich Unrecht haben, als unbegründet abzulehnen und es der Conferenz zu überlaſſen, ob ſie näheren Bericht unſrerſeits begehre. Damit es aber nicht den Schein habe, als ſei⸗ en wir menſchlicher Weiſe darüber beleidigt, oder als wollten wir den juriſtiſchen Standpunkt ge⸗ gen die beſtrafenden Brüder geltend machen, ſo wollen wir, um der Liebe, aber zugleich um der Wahrheit und Gerechtigkeit willen, auch unge⸗ fragt Alles thun, um die l. Brüder in den Stand zu ſetzen, nachdem ſie beide Theile gehört, ein gerechtes Urtheil zu fällen. ö Die Deputirten der Synode von Buffalo ha⸗ ben Ihnen alſo geklagt, daß wir „die von ihnen in der Ordnung Chriſti excommunicirten Sün⸗ der ohne Weiteres aufnähmen und ſo lange auf⸗ zunehmen Willens wären, bis der gegenwärtige Lehrſtreit einmal möchte beendigt ſein; daß wir in ihre Gemeinden und Parochien Rottenprediger geſendet, Gegenaltäre da aufgerichtet hätten.“ (Vergl. die 2. Frage der PP. Grabau und v. Rohr auf der Leipziger Conferenz.) Darauf