—
Wuch er.
Abhandlungen.
Theſen über den Wucher. L. W. 12, 325—363. Theſen über den Wucher. L. W. 6, 321—335. Theſen über den Wucher. Allg. Synode 1869. über die Wucherfrage. L. W. 22, 47—51. Das Ausleihen des Geldes auf Intereſſen im Lichte des Gebotes der Nächſtenliebe. Luth. 22, 9—11. Leihet, da ihr nichts hoffet. Luth. 26, 113—115. Die Wucherfrage. Luth. 25, 97— 99. Iſt das Gebot vom Wucher ein ſpeziell jüdiſches Geſetz, wie Profeſſor Fritſchel meint, oder gehört es zu dem alle Menſchen verbindlichen Sittengeſetze Luth. 25, 145—147. Chemnitz über Wucher. L. W. 10, 171—181. 196—199. 225— 237. 257 263. Excerpte aus Luthers Schriften über den Wucher. Luth. 3, 107—111. An den Verfaſſer der Schrift: Das Ausleihen des Geldes auf Intereſſen im Lichte des Gebotes der Nächſtenliebe. L. W. 15, 70—82. — L. W. 15, 219. 243 —246. 13, 44.
Abkürzungen: Trak. 1. — Traktat: Die Wucherfrage.
Trak. 2. — Traktat: Das Leihen auf Zinſen.
Abriß.
Wucher iſt in der Schrift verboten. § 1. Was iſt Wucher? § 2. Leihen auf Zinſen imt wioer die Liebe. § 3. Leihen iſt ein Werk der Barmherzigkeit und ſoll umſonſt geſchehen. § 4. Erlaubte Kontrakte. § 5. Erlaubte Intereſſen. § 6. Einwände. § 7. Der Wucherſtreit. § 8. Die Lehre vom Wucher iſt kein Glaubensartikel. § 9. Wucher ſollen wir ſtrafen. § 10.
Wuch er.
L. W. 6, 321. Trak. 2, 1. Wucher iſt in der Schrift verboten. 3 Moſ. 25, 14. 1, 32. Ruh. 698 — 36: Du ſollſt nicht Wucher von ihm nehmen noch Über700. ſatz. Vers 37: Du ſollſt dein Geld nicht auf Wucher
tun. 2 Moſ. 22, 25: keinen Wucher auf ihn treiben.
Pũf. 15, 1. 5: Wer wird wohnen in deiner Hütte? Wer
ſein Geld nicht auf Wucher gibt. Heſ. 18, 8. 13. 17. —
Wucher
R. Pi. Kat. 1, 187. a. iſt gegen das 7. Gebot;
L. W. 6, 322. b. wird mit unter den groben Sünden aufgezählt, die
Gott ein Greuel ſind. Heſ. 18, 10—13;
L. W. 6, 321. Ruh. 704. c. iſt dem Nächſten ſchädlich und verderblich. Wucher
nagt an dem Nächſten. 3 Moſ. 25, 36: auf daß dein
Bruder neben dir leben könne;
. W. 6, 322. 323. d. bringet keinen Segen, ſondern wird ſchon hier auf 7—
Erden beſtraft. Spr. 28, 8: der ſammelt es zu Nutz
der Armen. Unrecht Gut gedeihet nicht. Hef. 22,
12—16;
L. W. 6, 322. 12, 325. e. ſchließt vom Reich Gottes aus. Heſ. 18, 13: Sollte
der leben? Pſ. 15, 5.
Trak. t, 19. 74. 72. Anm. Daß Wucher Sünde ſei, haben ſchon Heiden
Ruh. 705. aus der Vernunft erkannt. Ariſtoteles. L. W. 6, 327 —
325. 12, 338.
- L. W. 12, 325—363
- L. W. 6, 321—335 Fifteen Theses on Usury.
- L. W. 22, 47—51
- Luth. 22, 9—11
- Luth. 26, 113—115
- Luth. 25, 97— 99
- Luth. 25, 97— 99. I
- Luth. 25, 145—147
- L. W. 10, 171—181 Martin Chemnitz on Usury.
- L. W. 10, 171—181. 196—199 Martin Chemnitz on Usury. (Continued.)
- L. W. 10, 171—181. 196—199. 225— 237 Martin Chemnitz on Usury. (Continuation.)
- L. W. 10, 171—181. 196—199. 225— 237. 257 Martin Chemnitz on Usury. (Continuation and Conclusion.)
- L. W. 10, 171—181. 196—199. 225— 237. 257 263 Lic. Ströbel's Presentation of the Lutheran Doctrine of the Civil Magistrate as against the Calvinist.
- Luth. 3, 107—111 Excerpts from Luther's Writings on Usury.*)
- L. W. 15, 70—82
- L. W. 15, 219
- L. W. 15, 219. 243 —246
- L. W. 15, 219. 243 —246. 13, 44
- Trak. 1
- Trak. 2
- L. W. 6, 321 Fifteen Theses on Usury.
- Trak. 2
- Trak. 2, 1
- Ruh. 698 — 36
- R. Pi. Kat. 1, 187
- L. W. 6, 322 Fifteen Theses on Usury.
- L. W. 6, 321 Fifteen Theses on Usury.
- Ruh. 704
- Spr. 28, 8
- L. W. 6, 322 Fifteen Theses on Usury.
- L. W. 6, 322. 12, 325
- Ruh. 705
- L. W. 6, 327 —
325 Fifteen Theses on Usury.
- L. W. 6, 327 —
325. 12, 338
vol d, printed page
394 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0478
2.
—
2. Was iſt Wucher? Die Schrift verſteht unter Wu⸗
d'er Leihen, bei dem von vornherein ein beſtimmter
Zinsfuß gefordert wird. Jedes Zinſenfordern über das
geliehene Kapital iſt Wucher. 2 Moſ. 22, 25: Wenn du
Geld leiheſt, ſollſt du keinen Wucher auf ihn treiben.
Luk. 19, 23: Warum haſt du mein Geld nicht auf die
Wechſelbank getragen und wenn ich kommen wäre, hätte
ich es mit Wucher gefordert? Hier wird das über das
Kapital Zurückerſtattete Wucher genannt.
Trak. 1,. 46.
Ruh. 696.
Anm. a. Ausdrücke in andern Sprachen: nooſchech
im Hebräiſchen, tokos im Griechiſchen Luk. 19, 23. Trak. 2, 7. Ruh. 697.
Lateiniſch: Usura, engliſch: usury.
Trak. 2, 8.
Anm. b. Man unterſcheidet Wucher an Geld und Wucher an Sachen, z. B. an Korn. Wenn man mehr
Korn zurückfordert, als geliehen iſt, ſo iſt das Überſatz.
Anm. c. Wucher kommt her von wach in wachſen. Das Kapital wächſt. Wuchern heißt ſich mehren.
Anm. d. Auch Wörterbücher nennen Zinſennehmen Wuchern. Die ungläubigen Sprachkenner machen jetzt einen Unterſchied zwiſchen erlaubtem und unerlaubtem Wucher.
Anm. e. Leihen und Wuchern ſind zwei ganz verſchiedene Dinge.
Anm. f. Es iſt ganz einerlei, wie hoch der Zinsfuß iſt. Nach der Schrift iſt 1 Prozent ebenſo Wucher wie 10 Prozent.
Anm. g. Die Welt verſteht unter Wucher, wenn man mehr Zinſen nimmt, als die Obrigkeit erlaubt. Daß das Wucher ſei, ſieht jedermann ein. — Aber dann könnte die Obrigkeit Sünde verringern oder vergrößern oder ganz aufheben.
- Trak. 1
- Trak. 1,. 46
- Ruh. 696
- Trak. 2
- Trak. 2, 7
- Ruh. 697
- Trak. 2
- Trak. 2, 8
- R. Pi. Kat. 1, 181
margin
- R. Pi. Kat. 1, 181. 182
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 17
margin
- Trak. 1, 17. 40
margin
- Trak. 1, 17. 40. 41
margin
- Trak. 1, 17. 40. 41. 44
margin
- Trak. 1, 17. 40. 41. 44. 4
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 3—6
margin
- Luth. 23, 147
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 4
margin
- Trak. 1, 4. 42
margin
- Trak. 1, 4. 42. 2
margin
- Trak. 1, 4. 42. 2, 6
margin
- L. W. 6, 323 Fifteen Theses on Usury.
margin
- L. W. 6, 323. 12, 331
margin
- Ruh. 697
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 44
margin
- Trak. 1, 44. 2
margin
- Trak. 1, 44. 2, 7
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 7
margin
- Trak. 2, 7. 1
margin
- Trak. 2, 7. 1, 4
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 42
margin
- Trak. 1, 42. 43
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 24
margin
- Luth. 25, 150
margin
- L. W. 12, 354
margin
- Ruh. 697
margin
- Luth. 22, 9
margin
- Luth. 22, 9. 23, 147
margin
- Ruh. 697
margin
- L. W. 6, 329 Fifteen Theses on Usury.
margin
- L. W. 6, 329. 21, 9
margin
vol d, printed page
395 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0479
3.
Leihen und dafür Zinſen fordern, iſt gegen das Gebot der Liebe
3. Leihen und dafür Zinſen fordern, iſt gegen das Gebot der Liebe. Wir ſollen alles meiden, woraus dem Nächſten Schaden erwachſen könnte. All. 69, 72.
Anm. a. Daß Zinſen fordern auf ein geliehenes Ka— pital unrecht iſt, wird einem ſofort klar, wenn man be— denkt,
1. daß man dem, der in Not iſt, umſonſt
helfen ſoll. Liebesdienſte, Werke der Barmherzigkeit
ſoll man ſich nicht bezahlen laſſen;
2. daß man dem, der nicht in Not und
Verlegenheit iſt, nicht zu leihen ver⸗
pflichtet iſt. Er bedarf keines Werkes der Barm⸗
herzigkeit. Will man ihm dennoch leihen, weil er
mit unſerm Gelde Geſchäfte treiben will, ſo
ſollte man auch dann nicht von vornherein einen be—
ſtimmten Zinsfuß fordern, einerlei ob der Borger
Gewinn oder Verluſt hat, ſondern einen Kontrakt
mit ihm eingehen, nach dem Gewinn und Verluſt ge⸗
meinſam getragen werden, ähnlich wie man früher
Land für etwa ein Drittel der Ernte verpach-
tete.
Anm. b. Obwohl Zinſen fordenn unrecht iſt, ſo iſt doch Zinſen bezahlen nicht unrecht. Unrecht leiden iſt erwas anderes als Unrecht tun.
Anm. c. Zeugniſſe ngegen Wucher von Kirchen⸗verſammlungen, Kirchenvätern, lutheriſchen Lehrern Trak. 1, 75. 94. Luther L. W. 12, 331. 332. Chemnitz L. W. 10, 171. 16, 368. 369. Trak. 1, 39. 102.
Anm. d. In der Konkordia kommt das Wort Wucher nur vor 297, 12: Wucher und Geiz ſind wie eine Sintflut eingeriſſen.
Anm. e. Von der Wucherlehre weichen ab z. B. Eck, der erſte Verteidiger des Zinſennehmens Trak. 1, 20, Gerhard, welcher Leihkontrakte auf Zinſen erlaubte L. W. 15, 181. 12, 333. 334. Trak. 1, 38. 47, Walch, der mäßige Zinſen erlaubte. Trak. 1, 37. Calvin L. W. 15, 87. 88.
- Luth. 26, 114
margin
- Luth. 26, 114. 145
margin
- Luth. 26, 114. 145. 146
margin
- L. W. 6, 325 Fifteen Theses on Usury.
margin
- Ruh. 701
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 51
margin
- Allg. 69, 58
margin
- Luth. 25, 185
margin
- Luth. 25, 185. 186
margin
- Trak. 1
- Trak. 1, 75
- Trak. 1, 75. 94
- L. W. 12, 331
- L. W. 12, 331. 332
- L. W. 10, 171 Martin Chemnitz on Usury.
- L. W. 10, 171. 16, 368
- L. W. 10, 171. 16, 368. 369
- Trak. 1
- Trak. 1, 39
- Trak. 1, 39. 102
- Trak. 1
- Trak. 1, 20
- L. W. 15, 181
- L. W. 15, 181. 12, 333
- L. W. 15, 181. 12, 333. 334
- Trak. 1
- Trak. 1, 38
- Trak. 1, 38. 47
- Trak. 1
- Trak. 1, 37
- L. W. 15, 87
- L. W. 15, 87. 88
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 22
margin
- L. W. 12, 357
margin
- L. W. 12, 31
margin
- Ruh. 705
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 37
margin
- Trak. 1, 37. 2
margin
- Trak. 1, 37. 2, 16
margin
- L. W. 12, 333
margin
vol d, printed page
395–396 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0479
4.
—
J. Leihen ſoll ein Werk der Liebe und Barmherzigkeit ſein, das umſonſt geſchehen ſoll.
Anm. a. Luk. 6, 35: Leihet, da ihr nichts dafür hoffet. Wo Gott das Leihen gebietet, gebietet er das Leihen ohne Zinſen. Liebeswerke ſoll man ſich nicht bezahlen laſſen. Wir ſollen dem himmliſchen Vater ähnlich werden, der umſonſt gibt. Ruh. 700. 701. — Nicht einmal den Gedanten ſollte man haben, daß der Nächſte uns ſpäter einmal wieder helfen könnte.
Anm. b. Dem Dürftigen umſonſt zu leihen, iſt nicht bloß ein guter Rat, ſondern ein Gebot der Liebe, ebenſo wie es Pflicht iſt, dem Armen Almoſen zu geben.
Anm. c. Das geborgte Kapital darf man freilich wieder zurückhoffen. Pſ. 37, 21: Der Gottloſe borgt und bezahlet nicht. Doch mögen auch Fälle eintreten, wo man es ihm lieber ſchenken ſollte. Darum ſoll man auch nicht mehr ausborgen, als man nötigenfalls verlieren kann.
Anm. d. Wem ſoll man leihen? Dem, der in Not iſt. Leuten, die nicht in Not ſind, zu leihen, wäre
1. ein unnötig gutes Werk und Torheit. Es wäre
ähnlich, wie wenn man einem Bemittelten ein Al⸗
moſen geben wollte. Wir ſollen unſer Geld nicht
in den Wind ſchleudern;
2. Teilhaftigmachung fremder Sünden, wenn
man den Borger dadurch im Reichwerdenwollen un⸗
terſtützt.
Anm. e. Borgen ohne Not iſt unrecht, noch mehr unrecht, wenn man ſogar auf Zinſen borgt und dadurch den Nächſten zum Wucher reizt. L. W. 6, 335. 12, 358.
- Ruh. 700
- Ruh. 700. 701
- L. W. 6, 335 Fifteen Theses on Usury.
- L. W. 6, 335. 12, 358
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 24
margin
- Trak. 1, 24. 15
margin
- Luth. 26, 113
margin
- Luth. 26, 113. 114
margin
- R. Pi. Kat. 1, 182
margin
- Luth. 25, 146
margin
- Luth. 25, 146. 26, 113 —115
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 16
margin
- Trak. 1, 16. 44
margin
- Trak. 1, 16. 44. 2
margin
- Trak. 1, 16. 44. 2, 19
margin
- L. W. 15, 153
margin
- L. W. 15, 153. 154
margin
- L. W. 15, 153. 154. 6, 321 Fifteen Theses on Usury.
margin
- Ruh. 700
margin
- L. W. 12, 341
margin
- Luth. 26, 114
margin
- L. W. 12, 329
margin
- L. W. 12, 329. 15, 74
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 66
margin
- Trak. 1, 66. 16
margin
- Luth. 26, 114
margin
- Luth. 26, 114. 115
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 24
margin
- Trak. 1, 24. 45
margin
- R. Pi. Kat. 1. 182
margin
- L. W. 12, 354
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 14
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 14
margin
- Ruh. 706
margin
vol d, printed page
396 · thesis number recovered from a garbled
character · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0480
5.
Erlaubte Kontrakte
5. Erlaubte Kontrakte. Leiht man dem Nächſten, der nicht in Not iſt, Geld, damit er mit unſerm Gelde Geſchäfte macht, dann ſollen wir
a. nicht von vornherein unter allen Umſtänden einen beſtimmten Zinsfuß fordern, ohne Rückſicht darauf, ob der Borger mit unſerm Gelde Gewinn oder Verluſt erzielt, ſondern
b. einen Kontrakt mit ihm eingehen, wonach Gewinn oder Verluſt gemeinſam getragen wird. Schaden und Verluſt ſollen nicht bloß auf ei: ner Seite liegen. Luth. 25, 186. 187. Iſt es nicht unrecht, wenn der Nächſte nicht nur für das Kapital, ſondern auch für einen ſicheren Gewinn einſtehen und alle Arbeit und Gefahr allein tragen ſoll? Luth. 25, 146.
Anm. a. Ob der Kreditor arm oder reich iſt, hat hier nichts zu ſagen. Die Liebe ſoll gegen alle Menſchen gleich ſein.
Anm. b. Das Geld an ſich vermehrt ſich nicht. Das gewinnende Element ſteckt nicht im Geld, ſondern in der Arbeit. Den Segen Gottes, der auf der Arbeit liegt, kannn man nicht im voraus bemeſſen. Allg. 69, 76. 77. ö
Anm. c. Man kann darum Zinſen nur mit Bedingung fordern. Was könnte uns hindern, dieſe Bedingung gleich mit in den Kontrakt zu ſchreiben: Im Falle es keine Ernte oder Gewinn gibt, verzichte ich auf Gewinn. Welcher Weltmenſch würde ſich das nicht ge— fallen laſſen?
Anm. d. Die weltüblichen Kontrakte ſind derart, daß mögliche Unglücksfälle, ſchlechte Zeiten, Krieg, Feuer, ſchlechte Ernte u. ſ. w. nicht berückſichtigt werden.
Anm. e. Der Chriſt kann ſich beim Einſtreichen ſeines Gewinnes nicht damit entſchuldigen, daß es ja nach dem Kontrakt ſei und derſelbe vor der Obrigkeit zu Recht be— ſteht. ö
Anm. f. Wir ſollen unſer eigen Brot eſſen.
Anm. g. Inſofern tragen freilich auch bei weltüblichen Kontrakten Kreditor und Debitor Gefahr des Verluſtes gemeinſam, als alles irdiſche Gut der Gefahr und dem Verluſt ausgeſetzt iſt. Der Kreditor kann ſeine Note verlieren, der Borger kann ein Betrüger werden oder alles verlieren.
Anm. h. Anſtatt Geld auf Zinſen auszuborgen, ſoll man ſich ehrlicher Kontrakte bedienen, ſolange man ſich damit helfen kann.
Einwand 1. Ein Chriſt wird im Falle eines Verluſtes nicht nach der Strenge des Kontraktes handeln. — Dann ſollte man den Kontrakt auch nicht machen.
Einwand 2. Der Gewinn kann allerdings größer oder kleiner ſein, darum wird der Zinsfuß ſo geſetzt, daß un— gefähr die Durchſchnittsſum me herauskommt. So werden Unglücksfälle mit berückſichtigt. — Aber dabei mögen doch noch viele Ungleichheiten beſtehen blei— ben.
Einwand 3. Dann dürfte man auch das Kapital nicht
unbedingt zurückfordern. — Das kann man der Gerech⸗— tigteit nach. Oo man es der Liebe nach immer tun kann?
6. Erlaubte Intereſſen.
Erlaubte Intereſſen ſind ſolche, die gegeben werden als
20.
a. Schadenerſatz. Wird das geborgte Geld nicht zur rechten Zeit zurückerſtattet und dem Kreditor erwächſt dadurch Schaden, könnte jemand das Geld, das er ausleihen ſoll, für ſich ſelbſt gebrauchen und weiß, daß durch das Ausleihen ihm ein ſicherer Schaden erwächſt, ſo ſollte der Borger den Schaden decken. Luther nennt das Scha⸗
[(dewacht. L. W. 12, 345.
L.
Anm. Hierher gehört auch Luthers Notwucher. Ein Fall, der wohl nie vorkommt, daß ein Armer einem Reichen in der Verlegenheit leiht und eine Vergütung nicht ſordert, ſondern bittet und der Reiche ſie ihm frei⸗
willig giot;
12,
b. Geſchenk aus Dankbarkeit. Hat der Nächſte mit
dem Gelde, das wir ihm frei geliehen haben, Geſchäfte gemacht, und gibt uns aus Dankbarkeit zehn Prozent, ſo darf man das annehmen. Doch darf das Geſchenk— geben nicht zur Bedingung des Leihens gemacht werden. Iſt das Geldleihen ein Werk der Barmherzig— keit, ſo wird man es ſich freilich auch nicht bezahlen lai— ſen. Trak. 1, 23. 24;
c. Dividenden, die einem als Anteil vom Ge— winn nach einem ehrlichen Kontrakt, wie oben beſchrie—
ben, zukommen.
Anm. a. Darf man Teilhaber eines Bankgeſchäj— tes ſein? Die Teilhaber bekommen ihre Dividenden je nach dem Gang des Geſchäftes, nehmen am Gewinn und Verluſt teil, bekommen manchmal viel, manchmal nichts, müſſen manchmal zulegen. — Die Bank leiht zwar Geld auf Zinſen aus, doch kann ſie das nicht umſonſt tun, ſondern muß das Gebäude erhalten, Löhne aus zahlen u. ſ. w., ſo daß man das Wucherverbot wohl kaum hier an— wenden kann.
1,
Anm. b. Man ſollte unterſcheiden zwiſchen Zin ſen und Intereſſen. Intereſſen war früher Schaden⸗— orſab, Zinſen Wucher. Jetzt nennt man Zinſen auch oft Intereſſen.
7. Einwände.
W.
a. An den Armen darf man nicht wuchern. Wenn Moſes vom Wucher redet, erwähnt er oft die Armen. 2 Moſ. 22, 25: wenn du Geld leiheſt meinem Volk, das
—2—. 2
arm iſt. 3 Moſ. 25, 35: wenn dein Bruder verarmt. Von Reichen kann man darum Zinſen fordern. — Da— gogen:
2.
1. Auch Reiche können manchmal in Not und Ver⸗
legenheit kommen, daß man ihnen borgen muß. Sie
ſind ebenſo gut unſere Nächſten, denen wir Werke
der Liebe ſchuldig ſind.
2. Die Armen werden manchmal beſonders ge—
nannt, weil ſie leicht unterdrückt werden und weil
ſie beſonderer Gegenſtand der Fürſorge Gottes ſind;
3. Aus dem Spruch: Du ſollſt das Recht des
Armen nicht beugen 2 Moſ. 23, 6 folgt nicht,
daß man das Recht des Reichen beugen darf. Den
Witwen ſollen wir kein Unrecht tun, aber den Ver⸗
heirateten darf man es tun!
Anm. a. Daß man Armen keine Zinſen abverlangen
ſoll, das ſehen noch viele ein, aber daß das Leihen auf
Zinſen im allgemeinen verboten ſein ſoll, wird von vie—
len geleugnet.
Anm. b. Wäre Wucher recht, dann dürfte man es an
den Armen tun wie an den Reichen.
b. 5 Moſ. 23, 19. 20: An dem Fremden magſt du
wuchern. Hier wird das Wuchern erlaubt. — Dagegen:
1. LTie Fremden mögen die Kananiter geweſen
ſein, die Israel ausrotten ſollte. An Leuten, die
man töten darf, darf man auch wuchern.
2. Auch wenn ſich dieſe Worte nicht bloß auf die
Kananiter beziehen, ſondern alle Fremden, ſo war
es doch ein bürgerliches Geſetz, ähnlich wie
das vom Scheidebrief, das um der Herzenshärtigkeit
der Juden willen gegeben war.
Anm. a. So wird auch jetzt in der Welt der Wucher
erlaubt. Chriſten aber können nicht von jeder obrigkeit—
lichen Erlaubnis Gebrauch machen.
Anm. b. Die Phariſäer legten dieſen Spruch ſo aus,
daß es nur Pflicht ſei, denen zu leihen, von denen man
gleichen Dienſt wieder erwarten könne.
c. Das Wucherverbot gehöre nicht in das Moral-
geſetz, ſondern in das jüdiſche Polizeigeſetz, das uns
nichts angeht. — Dagegen:
1. Es liegt aber ſchon im allgemeinen Gebot der
Liebe. Auch führt es der 15. Pſalm in einer Reihe
mit andern Moralgeſetzen auf.
2. Es wird im Neuen Teſtament wieder einge—
ſchärft. Leihet, da ihr nichts hoffet.
d. Das Leihen auf Intereſſen ſei nicht immer ein
Werk der Barmherzigkeit. — Wo die Bibel da—
von redet, iſt es immer ein ſolches.
e. Mäßige Zinſen ſeien erlaubt. — So wenig mä⸗
ßige Hurerei erlaubt iſt, ſo wenig mäßiger Wucher. f. Luk. 19, 23: Warum haſt du dein Geld nicht dem
Wechsler gegeben u. ſ. w. — Wie die Welt ihre Güter
durch Wucher mehrt, ſo ſollen wir mit den geiſtlichen Gü⸗
tern wuchern. AÄhnlich iſt es, wenn uns die Klugheit des
Haushalters als Vorbild vorgeſtellt wird.
g. Durch Leihen auf Zinſen erweiſe ich dem Nächſten
einen Dienſt. Die Zinſen ſind Bezahlung dafür. —
Liebesdienſte läßt man ſich nicht bezahlen.
h. Wie mancher bezahlt gern Intereſſen, weil ihm
das geborgte Kapital mehr einbringt. Die Zinſen na⸗
gen nicht an ihm. — Die Zinſen, ſie mögen hoch oder
niedrig ſein, nagen. Wie wenn eine Teurung käme und er nicht bezahlen könnte!
i. Es iſt doch nicht unrecht, mit meinem Gelde Haus oder Acker zu faufen und dann zu vermieten zu einem gewiſſen Gewinn. Dann kann es auch nicht unrecht ſein, ihm das Geld dazu zu leihen und dafür die üblichen Intereſſen zu nehmen. — Häuſer und Acker zu vermieten iſt nicht gegen die Liebe, wenn im Kontrakt nichts gegen die Liebe iſt.
k. Wenn es unrecht iſt, ſich den Gebrauch des geliehe—
nen Geldes bezahlen zu laſſen, dann ſei es auch unrecht, ſich den Gebrauch des vermieteten Hauſes bezahlen zu laſſen.
l. Hat dann nicht der Reiche das Vorrecht, meinen Lie— besdienſt rückſichtslos in Anſpruch zu nehmen und mit meinem Gelde Geſchäfte zu treiben, während ich leer ausgehe? — Man kann Kontrakte ſchließen, wo Gewinn und Verluſt geteilt ſind.
m. Die Obrigkeit erlaubt es. — Aber von den
35.
Chriſten fordert Gott mehr, als die Obrigkeit von ihnen
40.
fordert. Der Chriſt macht von ſolcher Erlaubnis der Ob⸗
rigkeit keinen Gebrauch. Daß die Welt Zinſen fordert, müſſen wir dulden, wie vieles andere.
n. Die Welt, ja ſelbſt viele Chriſten tun es. — Damit kann ſich ein Chriſt nicht entſchuldigen.
o. Ich ſehe nicht ein, daß ich verpflichtet bin, dem umſonſt zu leihen, der mehr hat als ich. — Gewiß iſt das unbillig. Leihe ihm nicht. Mache Kontrakte. Der Einwand beweiſt nicht, daß man Wucher treiben darf.
p. In der Bibel iſt Wucher verboten. Vom Zin⸗
ſennehmen ſagt die Schrift nichts. — Das iſt ein
und dasſelbe.
g9. Große Theologen machen einen Unterſchied zwiſchen erlaubtem und unerlaubtem Wucher. — Wir ſollen nicht ungeprüft alles hinnehmen, was große Männer ſagen. Manche haben aus Schwachheit geirrt.
r. Luther hat Zinſen genommen. — Nicht Luther,
ö
ſondern der Kurfürſt war es.
26,
ſ. Wir ſeien blinde Nachbeter Luthers. Wir gingen über Luther hinaus.
t. Dann wird niemand mehr Geld leihen wollen. —
1,.
Das wäre dasſelbe, als wenn jemand ſagte, dann wird niemand mehr gute Werke tun wollen oder die Lehre von der Rechtfertigung mache träge zu guten Werken.
8. Zum Wucherſtreit. Über die Lehre vom Wucher er—
Allg.
hob ſich Ende der ſechziger Jahre Streit. Die Meinungen waren geteilt. Die einen meinten, aller Wucher wäre wider die Liebe. Die andern meinten, nur der
Wucher, welcher wider die Liebe iſt, iſt verboten. Die einen ſagten, man wolle ein Geſetz auflöſen, die andern. man wolle ein jüdiſches Gebot auflegen und die Gewiſſen unnötig beſchweren.
Anm. a. Die Sache kam im öſtlichen Diſtrikt zur
Sprache S. 68, 27 und wurde dann auf der allgemeinen
Walther verließ
Synode 1869 weitläufig verhandelt.
ſich auf Gott. Luth. 45, 120.
Anm. b. Eine Schrift, die gegen die Wucherlehre ge—
ſchrieben worden war, wurde ſpäter widerrufen.
Anm. c. Gegen die Lehre vom Wucher trat beſonders
Prof. Fritſchel aus der Jowaſynode auf, nannte
unſere Lehre eine mittelalterliche Lehre L. W. 23, 111.
114 und meinte, daß das Zinſennehmen, das die Obrig-
kteit erlaubt, recht ſei. Denn die Obrigkeit iſt von Gott.
(Dann müßten aber auch alle Eheſcheidungen, die die
Obrigkeit erlaubt, recht ſein.) Luth. 26, 179.
9. Die Lehre vom Wucher iſt kein fundamentaler Glau⸗
bensartikel. Sie iſt nicht kirchentrennend oder Bedingung
der Kirchengemeinſchaſt. Wir kämpfen für dieſe Lehre
nicht aufs äußerſte. L. W. 23, 112. Unterſcheidungs⸗
lehren 48.
ehre nicht unwichtig.
Anm. Dennoch iſt auch dieſe L
Sie iſt ein Stück vom 7. Gebot.
10. Da Wuchern oder auf Zinſenleihen unrecht iſt, ſo
ſollen
a. Chriſten nicht wuchern und nichts mit Wucher-
geſellſchaften zu tun haben;
b. Paſtoren den Wucher
ſtrafen. Der Prediger darf keine Wahrheit verſchweigen. Das Strafen des
Wuchers ſoll aber nur ſo im allgemeinen geſchehen. Vorkommende ſchwierige Fälle ſoll man der Privatunterweiſung vorbehalten. L. W. 12, 362.
Anm. Der Paſtor ſoll dieſe Sache aber mit Beſcheidenheit und Vorſicht angreifen. Bei vielen mangelt es an Erkenntnis. Auch Chriſten werden unverſehens hineinverſtrickt. Nicht alle laſſen 35⁰ 86 der Richtigkeit dieſer Lehre überzeugen. L. W. 22,
c. grobe Wucherer und n in Zucht genommen werden.
Anm. a. Wenn Luther ſagt, man ſolle Wucherern das Sakrament nicht reichen, hat er die groben Wucherer und Weltfreſſer im Auge.
Anm. b. In unſerer Synode wurde einmal jemand über dieſe Sache hinausgetan, aber nur, nachdem er die Wahrheit der Lehre zugegeben hatte, ſich aber rechtfertigen wollte, es ſei einmal der Welt Lauf. Ein anderer, der nicht einſehen konnte, daß Zinſennehmen Wucher ſei, wurde nicht ausgeſchloſſen.
Anm. c. Volksjuſtiz gegen einen Wucherer Luth. 40, 174.
Anm. d. In der Welt iſt der Wucher allgemein im Schwange. Lied 442, 2.
Homiletik.
15. Sonntag nach Trin. — Ev. — Von der Sünde des Wuchers. ter Wucher zu verſtehen iſt, b. was Wucher für eine ſchwere
Reminiscere. — Epi. — Daß niemand zu weit durch Wucher und Überſatz, b. wie verderblich es iſt.
- Luth. 25, 186
- Luth. 25, 186. 187
- Luth. 25, 186. 187. I
- Luth. 25, 146
- Allg. 69, 76
- Allg. 69, 76. 77
- Luth. 22, 9
margin
- Luth. 22, 9. 10
margin
- Luth. 22, 9. 10. 26, 180
margin
- L. W. 12, 342
margin
- Theol. 3, 442
margin
- Theol. 3, 442. 443
margin
- Allg. 69, 77
margin
- Ruh. 702
margin
- Luth. 25, 187
margin
- Luth. 25, 146
margin
- L. W. 15, 181
margin
- L. W. 15, 181. 182
margin
- L. W. 15, 181. 182. 16, 125
margin
- L. W. 15, 181. 182. 16, 125. 126
margin
- L. W. 15, 181. 182. 16, 125. 126. 369
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 10
margin
- Trak. 1, 10. 45
margin
- Trak. 1, 10. 45. 2
margin
- Trak. 1, 10. 45. 2, 20
margin
- Trak. 1, 10. 45. 2, 20. 25—30
margin
- Allg. 69, 73—76
margin
- Ruh. 705
margin
- Ruh. 705. 706
margin
- Luth. 22, 10
margin
- Luth. 25, 187
margin
- L. W. 17, 314
margin
- Ruh. 703
margin
- Ruh. 703. 704
margin
- Allg. 69, 79—81
margin
- Luth 25, 187
margin
- Allg. 69, 81
margin
- Allg. 69, 81. 73—76
margin
- Theol. 3, 443
margin
- Ruh. 703
margin
- Allg. 69, 73
margin
- Allg. 69, 73. 76
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 22
margin
- Trak. 1, 22. 23
margin
- Trak. 1, 22. 23. 39
margin
- Allg. 69, 79
margin
- Allg. 69, 85
margin
- Allg. 69, 83
margin
- L. W. 12, 345
- Trak. 1
- Trak. 1, 23
- Trak. 1, 23. 24
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 43
margin
- Trak. 1, 43. 9
margin
- Trak. 1, 43. 9. 2
margin
- Trak. 1, 43. 9. 2, 19
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 22
margin
- Trak. 1, 22. 25—28
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 20
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 70
margin
- Trak. 1, 70. 59
margin
- Trak. 1, 70. 59. 61
margin
- Allg. 69, 54
margin
- Allg. 69, 54. 13
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1. 33
margin
- Trak. 1. 33. 36
margin
- Trak 17
margin
- Trak 17. 18
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 18
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 33
margin
- Luth. 22, 10
margin
- Luth. 22, 9
margin
- L. W. 16, 370
margin
- Luth. 25, 146
margin
- L. W. 6, 321 Fifteen Theses on Usury.
margin
- L. W. 6, 321. 12, 325
margin
- L. W. 6, 321. 12, 325. 326
margin
- Ruh. 698
margin
- Ruh. 698. 699
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 34
margin
- Trak. 1, 34. 35
margin
- Trak. 1, 34. 35. 2
margin
- Trak. 1, 34. 35. 2, 9— 12
margin
- L. W. 12, 327
margin
- L. W. 12, 327. 328
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 13
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 46
margin
- Luth. 25, 146
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 14
margin
- Trak. 2, 14. 15
margin
- Luth. 25, 112
margin
- Luth. 25, 112. 118
margin
- Luth. 25, 146
margin
- Ruh. 700
margin
- L. W. 15, 154
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 22
margin
- Trak. 1, 22. 25
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 13
margin
- Trak. 2, 13. 14
margin
- L. W 12, 328
margin
- L. W 12, 328. 329
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1. 7
margin
- Trak. 1. 7. 8
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 6
margin
- Trak. 2, 6. 7
margin
- Trak. 2, 6. 7. 19
margin
- Luth. 22, 10
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 5
margin
- Luth. 22, 10
margin
- Luth. 22, 10. 11
margin
- Allg. 69, 85
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 13
margin
- Trak. 2, 13. 1
margin
- Trak. 2, 13. 1, 39
margin
- Trak. 2, 13. 1, 39. 47
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 4
margin
- Trak. 2, 4. 1
margin
- Trak. 2, 4. 1, 7
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 44
margin
- Trak. 1, 44. 45
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 40
margin
- Trak. 1, 40. 41
margin
- Trak. 2
margin
- Trak. 2, 9
margin
- Trak. 2, 9. 15
margin
- Trak. 2, 9. 15. 16
margin
- Luth. 26, 181
margin
- L. W. 25, 72
margin
- Luth. 179
margin
- L. W. 12, 360
margin
- Trak. 7
margin
- Süd. 97, 26
margin
- Luth. 45, 120
- L. W. 23, 111
- L. W. 23, 111.
114
- Luth. 26, 179
- Luth. 26, 179.
9
- L. W. 23, 112
- L. W. 12, 362
- Luth. 40, 174
- Lied 442, 2
- L. W. 15, 153
margin
- L. W. 15, 153. 223
margin
- L. W. 15, 153. 223. 368
margin
- L. W. 15, 153. 223. 368. 119
margin
- L. W. 15, 153. 223. 368. 119. 360
margin
- L. W. 15, 153. 223. 368. 119. 360. 16, 20
margin
- L. W. 15, 153. 223. 368. 119. 360. 16, 20, 305
margin
- Luth. 48, 19
margin
- Luth. 48, 19. 361
margin
- Luth. 48, 19. 361. 357
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 45
margin
- L. W. 12, 363
margin
- Allg. 69, 6
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 21
margin
- Trak. 1, 21. 31
margin
- Luth. 16, 23
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 20
margin
- Trak. 1, 20. 21
margin
- Ruh. 695
margin
- Ruh. 696
margin
- Ma. 2,
- L. W. 22,
c. grobe Wuche
- Allg. 69, üd. 97, 28. 9
- L. W. 12,
vol d, printed page
396–401 · scan: bub_gb_akAUAAAAYAAJ/n0480