Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 5, Nummer 2 › Seite 174

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1848-09-15, Seite 174

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gottesdienſt 3 · Katechismus · Katechismus 12 · Unzucht · Katechismus

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tagsvesper dieſes: Sie iſt ein dem Hauptgottes⸗
dienſte nachfolgender Gottesdienſt, denn ihr Wort
iſt die Epiſtel des Tages, ſie iſt aber auch zugleich
Schlußſtunde des ganzen gottesdienſtlichen Tages;
denn nie kommen in rein lutheriſchen Kirchenord⸗
nungen ſolche ſogenannte Abendgottesdienſte vor,
wie ſie hier zu Lande üblich ſind, und wenn in
manchen Ländern dieſer Name gebräuchlich war,
ſo war es eben nur eine Verdeutſchung von Ves⸗
per, oder wie man ſpäter zu ſagen pflegte, Nach—
mittagsdienſt. Für die Landgemeinden ſchreiben
die Kirchenordnungen faſt niemals Sonntags⸗
vesper vor, ſondern ſie laſſen, wie dies auch die
unirenden Kirchenordnungen thun, an ibre Stelle
den Katechismus-Gottesdienſt treten, dem Einige
eine der Vesper ähnliche Geſtalt dadurch zu ge⸗
ben ſuchen, daß ſie denſelben mit ſeinen Katechis⸗
mus⸗Liedern, Katechismus-Predigt und Examen
voraus gehen und dann gewiſſe Vesperſtücke als
Pſalmgeſang, Magnificat und Nune dimittis
folgen laſſen; dieſen ſchließen ſich dann auch
einige Kirchenordnungen rückſichtlich der kleineren
Städte an.

Die Wochenmetten und Wochenves—
pern im eigentlichen Sinne, die ſich nur in grö—
ßern Städten, und in manchen Ländern gar nicht
finden, wurden nur von den Schülerchören, ohne
Mitwirkung der Geiſtlichen, ausgeführt. Sie ſind
aus den römiſch-katholiſchen Horis eanonicis
hervorgegangen und die lutheriſche Kirche hat ſie
beibehalten, nicht blos zur Uebung der Schulchöre,
ſondern auch um die zu ihnen gehörigen Bibel—
lectionen zur Mittheilung der ganzen heiligen
Schrift an die Gemeinden zu benutzen. Ihre
Grundform iſt die bereits bekannte der Sonn⸗
abendsvesper und der Sonntagsmette, mit Weg⸗
laſſung der dieſen eigenthümlich zukommenden
Stücke.

Die Wochenpredigt an mehreren Orten
täglich, gewöhnlich wöchentlich zwei mal, wenig—
ſtens aber ein mal, ſchließt ſich an die Wochen—
mette an und zwar am häufigſten ſo, daß ſie auf
die bibliſche Lection folgt, oder an die Stelle der—
ſelben tritt. Immer aber ſoll wenigſtens ein- bis
zweimal wöchentlich nach der Wochenpredigt die
Litanei geſungen werden. Die auf ſolche Weiſe
entſtandene Form iſt im allgemeinen folgende:
deutſches Lied, Lection und Predigt, Litanei mit
Verſikel, Colleete und Segen; an dieſe Form
ſchließen ſich dann auch die unirenden Kirdenord⸗
nungen an, die die Mette ganz fallen laſſen, und
nur einen Wochengottesdienſt behalten, in welchem
ſelten die Litanei vorkommt, die aber auch dann
nicht von der Gemeinde geſungen, ſondern von
dem Prediger verleſen wird.

Was endlich die Katechismuspredigten
beim Gottesdienſte betrifft, ſo waren die⸗
ſelben in der lutheriſchen Kirche weit zahlreicher,
als je in der früheren Kirche; denn in Städten
wurden dazu nicht nur oft die ſogenannten Mittags—
gottesdienſte, zwiſchen dem Hauptgottesdienſte und
der Vesper, ſondern auch ein, zwei, ja bisweilen
drei Wochengottesdienſte beſtimmt; auf dem Lande
traten ſie, wie ſchon bemerkt, faſt immer an die
Stelle der Vesper. Außerdem ſchreiben viele der

17⁴

älteſten und beſten Kirchenordnungen vierteljähr⸗
liche allgemeine Katechismusverhöre vor, während
welcher Zeit die gewöhnlichen Predigten (außer im
Hauptgottesdienſte) ausgeſetzt und alle Haupt⸗
ſtücke, nebſt dem ſogenannten Anhange des Kate⸗
chismus erklärt werden ſollten; auf dem Lande
ſollten dieſe Katechismusverhöre vierteljährlich
wenigſtens an einigen Sonntags-Nachmittagen
gehalten, und außerdem in Jahresfriſt die ganzen
Hauptſtücke beendigt werden. Endlich wurde
bei der Privatbeichte mit jedem Einzelnen ein Kate—
chis musverhör angeſtellt, und überdies der ganze
Text des Katechismus in jedem Hauptgottes⸗
dienſte nach der Predigt vorgeleſen. Die vollſte
Form der Katechismusgottesdienſte iſt dieſe:
Katechismuslehre, Katechismuspredigt, Katechis⸗
museramen, Vorleſung vor dem Altar von Si⸗
rach Cap. 3, Katechismuscollecte und Segen.
So hat die lutheriſche Kirche urſprünglich und
ſehr weislich die Katechismusexamina mit den
Katechismuspredigten verbunden, und iſt auch
hierin dem Rathe gefolgt, welchen Dr. Luther
am Schluſſe der Vorrede zu ſeinem großen Kate—
chismus gibt, indem er ſagt: „Es ſoll aber nicht
an dem genug ſein, daß man's allein den Worten
nach faſſe und erzählen könnte, ſondern laſſe das
junge Volk auch zur Predigt gehen, ſonderlich auf
die Zeit, ſo dem Katechismus geordnet, daß ſie es
hören, auslegen und verſtehen lernen, was ein
jeglich Stück in ſich habe, alſo, daß ſie es auch
können aufſagen, wie ſie es gehört haben, und
fein richtig antworten, wenn man ſie fragt, auf
daß es nicht ohne Nutz und Frucht gepredigt
werde.“,
(Fortſetzung folgt.)

— 2

(Eingeſandt.)
Bekanntmachung in Betreff des theologiſchen
Seminars, d. Z. zu Altenburg, Mo.

Zufolge eines Beſchluſſes der deutſchen ev.⸗
lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St.
während ihrer Sitzung in St. Louis 1848 ver⸗
ſammelte ſich das Wahlcollegium am S5ten Juli
1848 zu St. Louis, um über die Aufſtellung von
Candidaten für die theologiſche Profeſſur zu bera—
then. Aufgeſtellt wurden damals als Candidaten
die Herren Candidaten der Theologie in Deutſch—
land, O. Münchmeyer und Pariſius, und
Herr Paſtor Walther; dabei wurde die Bedin⸗—
gung gemacht, daß von den erſtgenannten beiden
Herren erſt genauere Erkundigungen eingezogen
werden ſollten. Da nun aber beide Herren die
Aufſtellung als Candidaten ablehnten, ſo ſah ſich
das Wahlcollegium genöthigt, die Wahlverhand—
lung fortzuſetzen, welches zu Fort Wayne am
16. Juni dieſes Jahres geſchah.

Gemäß der zu St. Louis gepflogenen Berathung
des Wahlcollegiums blieb Herr Paſtor Walther,
da die beiden andern Candidaten indeß weggefallen
waren, als Candidat primo loco ſtehen. Dazu
wurden in Fort Wayne die Herren Paſtoren
Crämer und Brohm als Candidaten auf⸗
geſtellt, ſo daß alſo jetzt die drei Herren: Walther,
Crämer und, Brohm auf der Wahlliſte ſtehen.

Indem der Unterzeichnete, als pr. t. erwählter
Secretär des Wahlcollegiums, dieſes bekannt
macht, fordert er ſämmtliche Glieder des Wahl⸗
collegiums auf, ihre Stimmen bis 1. October
d. J. an ihn einzuſenden. Zugleich erſucht er
diejenigen Gemeinden, welche von ihrem Rechte,
eine Perſon als Candidaten für das theologiſche
Lehramt vorzuſchlagen oder wider die eine und
andere der aufgeſtellten Perſonen zu proteſtiren,
(ſiehe Synodalbericht von 1848, S. 16, § 100
Gebrauch machen wollen, ſolches bis zum 1. Sep⸗
tember 1849 zu thun. Einſendungen in Be—
ziehung auf die Wahl, welche von einem ſpäteren
Datum, als dem 1. September 1849 gemacht
werden, bleiben unberückſichtigt.

Alle auf die Wahl bezügliche Briefe bitte ich
mir unter der Adreſſe des Herrn A. B. Tſchirpe,
St. Louis, Mo., zuzuſenden.

H. Fick, pr. t. Secretär
des Wahlcollegiums.

2——

Doctor Martin Luther ſagte: Wenn ſichs be⸗
gibt, daß zwo Ziegen einander begegnen auf einem
ſchmalen Stege, der über ein Waſſer gehet, wie
halten ſie ſich? Sie können nicht hinter ſich
gehen, ſo mögen ſie auch nicht neben einander
hingehen, der Steg iſt zu enge. Sollten ſie denn
einander ſtoßen, ſo möchten ſie beide ins Waſſer
fallen und ertrinken. Wie thun ſie denn? Die
Natur hat ihnen gegeben, daß ſich eine niederlegt,
und läſſet die andere über ſich hingehen; alſo blei⸗
ben ſie beide unbeſchädigt. Alſo ſollte ein Menſch
gegen den andern auch thun, und auf ihn laſſen
mit Füßen gehen, ehe denn er mit einem Andern
ſich zanken, hadern und kriegen ſollte.

Vom Friedenſtiften in menſchlichen Dingen.

Von Einigkeit zu machen, gab der Herr Doctor
Martinus Luther (als er zu Eisleben handelte
zwiſchen den Grafen von Mansfeld, ſo ſehr un—
eins waren), dieſes Gleichniß und ſprach: Wenn
man einen Baum mit viel knörrigen Aeſten und
Zweigen hätte abgehauen, und wollte ihn in ein
Haus oder in eine Stube bringen, da muß man
nicht vorne bei dem Wipfel faſſen und hinein
ziehen wollen; denn da würden ſich die Aeſte ſper⸗
ren und zurücke legen, denn ſie ſtehen alle gegen
dem Hauſe oder Stube; und wenn man alſo mit
Gewalt den Baum in das Haus oder Stube
wollte dehnen, ſo zerbräche man alle Aeſte, ja man
würde den Baum gar nicht in das Haus bringen.
Aber alſo müſſe man thun: den Baum müßte
man am Stamme angreifen, da er abgehauen iſt,
da denn alle Aeſte von der Thür wegſtünden, und
denn den Stamm zur Thür hinein ziehen, denn
beugeten ſich die Aeſte fein zuſammen, und man
könnte den Baum ohne alle Mühe, Beſchwerung
und Arbeit in das Haus bringen. Alſo ſoll es
auch zugehen, wenn man will Einigkeit machen,
da muß Einer dem Andern nachgeben und nach⸗
laſſen; ſonſt wenn ein Jeglicher will Recht haben
und Keiner dem Andern weichen unds fein zu⸗
ſammen rücken, da wird nimmermehr Einigkeit;
denn die Aeſte ſperren ſich und ſtehen gegen der
Hausthür, man kann ſie nicht alſo hineinbringen.

English translation

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