# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 09 15_S174 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) tagsvesper dieſes: Sie iſt ein dem Hauptgottes⸗ dienſte nachfolgender Gottesdienſt, denn ihr Wort iſt die Epiſtel des Tages, ſie iſt aber auch zugleich Schlußſtunde des ganzen gottesdienſtlichen Tages; denn nie kommen in rein lutheriſchen Kirchenord⸗ nungen ſolche ſogenannte Abendgottesdienſte vor, wie ſie hier zu Lande üblich ſind, und wenn in manchen Ländern dieſer Name gebräuchlich war, ſo war es eben nur eine Verdeutſchung von Ves⸗ per, oder wie man ſpäter zu ſagen pflegte, Nach— mittagsdienſt. Für die Landgemeinden ſchreiben die Kirchenordnungen faſt niemals Sonntags⸗ vesper vor, ſondern ſie laſſen, wie dies auch die unirenden Kirchenordnungen thun, an ibre Stelle den Katechismus-Gottesdienſt treten, dem Einige eine der Vesper ähnliche Geſtalt dadurch zu ge⸗ ben ſuchen, daß ſie denſelben mit ſeinen Katechis⸗ mus⸗Liedern, Katechismus-Predigt und Examen voraus gehen und dann gewiſſe Vesperſtücke als Pſalmgeſang, Magnificat und Nune dimittis folgen laſſen; dieſen ſchließen ſich dann auch einige Kirchenordnungen rückſichtlich der kleineren Städte an. Die Wochenmetten und Wochenves— pern im eigentlichen Sinne, die ſich nur in grö— ßern Städten, und in manchen Ländern gar nicht finden, wurden nur von den Schülerchören, ohne Mitwirkung der Geiſtlichen, ausgeführt. Sie ſind aus den römiſch-katholiſchen Horis eanonicis hervorgegangen und die lutheriſche Kirche hat ſie beibehalten, nicht blos zur Uebung der Schulchöre, ſondern auch um die zu ihnen gehörigen Bibel— lectionen zur Mittheilung der ganzen heiligen Schrift an die Gemeinden zu benutzen. Ihre Grundform iſt die bereits bekannte der Sonn⸗ abendsvesper und der Sonntagsmette, mit Weg⸗ laſſung der dieſen eigenthümlich zukommenden Stücke. Die Wochenpredigt an mehreren Orten täglich, gewöhnlich wöchentlich zwei mal, wenig— ſtens aber ein mal, ſchließt ſich an die Wochen— mette an und zwar am häufigſten ſo, daß ſie auf die bibliſche Lection folgt, oder an die Stelle der— ſelben tritt. Immer aber ſoll wenigſtens ein- bis zweimal wöchentlich nach der Wochenpredigt die Litanei geſungen werden. Die auf ſolche Weiſe entſtandene Form iſt im allgemeinen folgende: deutſches Lied, Lection und Predigt, Litanei mit Verſikel, Colleete und Segen; an dieſe Form ſchließen ſich dann auch die unirenden Kirdenord⸗ nungen an, die die Mette ganz fallen laſſen, und nur einen Wochengottesdienſt behalten, in welchem ſelten die Litanei vorkommt, die aber auch dann nicht von der Gemeinde geſungen, ſondern von dem Prediger verleſen wird. Was endlich die Katechismuspredigten beim Gottesdienſte betrifft, ſo waren die⸗ ſelben in der lutheriſchen Kirche weit zahlreicher, als je in der früheren Kirche; denn in Städten wurden dazu nicht nur oft die ſogenannten Mittags— gottesdienſte, zwiſchen dem Hauptgottesdienſte und der Vesper, ſondern auch ein, zwei, ja bisweilen drei Wochengottesdienſte beſtimmt; auf dem Lande traten ſie, wie ſchon bemerkt, faſt immer an die Stelle der Vesper. Außerdem ſchreiben viele der 17⁴ älteſten und beſten Kirchenordnungen vierteljähr⸗ liche allgemeine Katechismusverhöre vor, während welcher Zeit die gewöhnlichen Predigten (außer im Hauptgottesdienſte) ausgeſetzt und alle Haupt⸗ ſtücke, nebſt dem ſogenannten Anhange des Kate⸗ chismus erklärt werden ſollten; auf dem Lande ſollten dieſe Katechismusverhöre vierteljährlich wenigſtens an einigen Sonntags-Nachmittagen gehalten, und außerdem in Jahresfriſt die ganzen Hauptſtücke beendigt werden. Endlich wurde bei der Privatbeichte mit jedem Einzelnen ein Kate— chis musverhör angeſtellt, und überdies der ganze Text des Katechismus in jedem Hauptgottes⸗ dienſte nach der Predigt vorgeleſen. Die vollſte Form der Katechismusgottesdienſte iſt dieſe: Katechismuslehre, Katechismuspredigt, Katechis⸗ museramen, Vorleſung vor dem Altar von Si⸗ rach Cap. 3, Katechismuscollecte und Segen. So hat die lutheriſche Kirche urſprünglich und ſehr weislich die Katechismusexamina mit den Katechismuspredigten verbunden, und iſt auch hierin dem Rathe gefolgt, welchen Dr. Luther am Schluſſe der Vorrede zu ſeinem großen Kate— chismus gibt, indem er ſagt: „Es ſoll aber nicht an dem genug ſein, daß man's allein den Worten nach faſſe und erzählen könnte, ſondern laſſe das junge Volk auch zur Predigt gehen, ſonderlich auf die Zeit, ſo dem Katechismus geordnet, daß ſie es hören, auslegen und verſtehen lernen, was ein jeglich Stück in ſich habe, alſo, daß ſie es auch können aufſagen, wie ſie es gehört haben, und fein richtig antworten, wenn man ſie fragt, auf daß es nicht ohne Nutz und Frucht gepredigt werde.“, (Fortſetzung folgt.) — 2 (Eingeſandt.) Bekanntmachung in Betreff des theologiſchen Seminars, d. Z. zu Altenburg, Mo. Zufolge eines Beſchluſſes der deutſchen ev.⸗ lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. während ihrer Sitzung in St. Louis 1848 ver⸗ ſammelte ſich das Wahlcollegium am S5ten Juli 1848 zu St. Louis, um über die Aufſtellung von Candidaten für die theologiſche Profeſſur zu bera— then. Aufgeſtellt wurden damals als Candidaten die Herren Candidaten der Theologie in Deutſch— land, O. Münchmeyer und Pariſius, und Herr Paſtor Walther; dabei wurde die Bedin⸗— gung gemacht, daß von den erſtgenannten beiden Herren erſt genauere Erkundigungen eingezogen werden ſollten. Da nun aber beide Herren die Aufſtellung als Candidaten ablehnten, ſo ſah ſich das Wahlcollegium genöthigt, die Wahlverhand— lung fortzuſetzen, welches zu Fort Wayne am 16. Juni dieſes Jahres geſchah. Gemäß der zu St. Louis gepflogenen Berathung des Wahlcollegiums blieb Herr Paſtor Walther, da die beiden andern Candidaten indeß weggefallen waren, als Candidat primo loco ſtehen. Dazu wurden in Fort Wayne die Herren Paſtoren Crämer und Brohm als Candidaten auf⸗ geſtellt, ſo daß alſo jetzt die drei Herren: Walther, Crämer und, Brohm auf der Wahlliſte ſtehen. Indem der Unterzeichnete, als pr. t. erwählter Secretär des Wahlcollegiums, dieſes bekannt macht, fordert er ſämmtliche Glieder des Wahl⸗ collegiums auf, ihre Stimmen bis 1. October d. J. an ihn einzuſenden. Zugleich erſucht er diejenigen Gemeinden, welche von ihrem Rechte, eine Perſon als Candidaten für das theologiſche Lehramt vorzuſchlagen oder wider die eine und andere der aufgeſtellten Perſonen zu proteſtiren, (ſiehe Synodalbericht von 1848, S. 16, § 100 Gebrauch machen wollen, ſolches bis zum 1. Sep⸗ tember 1849 zu thun. Einſendungen in Be— ziehung auf die Wahl, welche von einem ſpäteren Datum, als dem 1. September 1849 gemacht werden, bleiben unberückſichtigt. Alle auf die Wahl bezügliche Briefe bitte ich mir unter der Adreſſe des Herrn A. B. Tſchirpe, St. Louis, Mo., zuzuſenden. H. Fick, pr. t. Secretär des Wahlcollegiums. 2—— Doctor Martin Luther ſagte: Wenn ſichs be⸗ gibt, daß zwo Ziegen einander begegnen auf einem ſchmalen Stege, der über ein Waſſer gehet, wie halten ſie ſich? Sie können nicht hinter ſich gehen, ſo mögen ſie auch nicht neben einander hingehen, der Steg iſt zu enge. Sollten ſie denn einander ſtoßen, ſo möchten ſie beide ins Waſſer fallen und ertrinken. Wie thun ſie denn? Die Natur hat ihnen gegeben, daß ſich eine niederlegt, und läſſet die andere über ſich hingehen; alſo blei⸗ ben ſie beide unbeſchädigt. Alſo ſollte ein Menſch gegen den andern auch thun, und auf ihn laſſen mit Füßen gehen, ehe denn er mit einem Andern ſich zanken, hadern und kriegen ſollte. Vom Friedenſtiften in menſchlichen Dingen. Von Einigkeit zu machen, gab der Herr Doctor Martinus Luther (als er zu Eisleben handelte zwiſchen den Grafen von Mansfeld, ſo ſehr un— eins waren), dieſes Gleichniß und ſprach: Wenn man einen Baum mit viel knörrigen Aeſten und Zweigen hätte abgehauen, und wollte ihn in ein Haus oder in eine Stube bringen, da muß man nicht vorne bei dem Wipfel faſſen und hinein ziehen wollen; denn da würden ſich die Aeſte ſper⸗ ren und zurücke legen, denn ſie ſtehen alle gegen dem Hauſe oder Stube; und wenn man alſo mit Gewalt den Baum in das Haus oder Stube wollte dehnen, ſo zerbräche man alle Aeſte, ja man würde den Baum gar nicht in das Haus bringen. Aber alſo müſſe man thun: den Baum müßte man am Stamme angreifen, da er abgehauen iſt, da denn alle Aeſte von der Thür wegſtünden, und denn den Stamm zur Thür hinein ziehen, denn beugeten ſich die Aeſte fein zuſammen, und man könnte den Baum ohne alle Mühe, Beſchwerung und Arbeit in das Haus bringen. Alſo ſoll es auch zugehen, wenn man will Einigkeit machen, da muß Einer dem Andern nachgeben und nach⸗ laſſen; ſonſt wenn ein Jeglicher will Recht haben und Keiner dem Andern weichen unds fein zu⸗ ſammen rücken, da wird nimmermehr Einigkeit; denn die Aeſte ſperren ſich und ſtehen gegen der Hausthür, man kann ſie nicht alſo hineinbringen.