—
Anm. a.
Das intuitu fidei iſt in die Schrift hinein—
getragen:
1. Es ſieht nicht Röm. 8, 29. nicht 1 Perr. 1.
— nicht Eph. 1. ö
2. Man muß die Schriftworte erſt umſchreiben: anſtatt Gott hat Perſonen (Röm. 8, 29. 30: welche) vorausgeſehen, ſetzen: Gott hat den Glan ben vorausgeſehen. — Wenn der eine umſchreibt: von welchem er vorausſah, „daß er im Glauben be— ſtändig bleibt,“ ſo kann ein anderer umſchreiben, daß er bleiben werde in guten Werken und in der Liebe“ u. ſ. w. L. W. 27, 178.
3. Gegen das intuitu fidei zeugt Ap. 13, 18 und wurden gläubig u. ſ. w.
1 Petr. 1, 2. erwählt zum Gehorſam, Eph. 1, 5. verordnet zur Kindſchaft.
Anm. b. Wäre der Streit auf dem Gebiet der Eregeſe
ausgefochten, ſo wäre er bald zu Ende geweſen.
Anm. c. Schriftgemäß iſt nur der 1. Lehrtropus, der
2. beruht auf unrichtiger Eregeſe.
Einwände.
a. Am jüngſten Tag wird intuitu fidei gerichtet. Was
in der Zeit geſchieht, iſt in Gottes Rat von Ewigkeit
geweſen. — Aber dann hätten wir eine doppelte Wahl,
auch eine Wahl zur Verdammnis.
b. Die Rechtfertigung iſt intuitn dei geſchehen, alſo
auch die Wahl. Wie die Rechtfertigung den Glauben
voraus ſetzt, ſo auch die Wahl. Darum führt man
Schriftſtellen an, die von der Rechtfertigung handeln. ſ.
§34. Anm. b. 5. — Dagegen:
1. Wahl und Rechtfertigung ſind nicht identiſch. Die Wahl iſt kein actus forensis, ein Urteil eines Richters.
2. Auch die Rechtfertigung geſchieht nicht in Anſehung des Glaubens, ſondern durch den Glau— ben.
3. Wohl redet die Schrift von Rechtferti⸗— gung durch den Glauben, aber nicht von Wahl durch den Glauben.
4. Aus dem Satz: „in Anſehung des Glaubens gerecht geworden“ den Schluß ziehen, „alſo ſind wir in Anſehung des Glaubens erwählt.“ iſt kein Schriftwort, ſondern willkürliche Folgerung.
5. Die Schrift ſagt: gerechtfertigt aus dem Glauben Röm. 3, 30, aber: erwählt. Joh. 15, 19. aus der Welt.
c. Beide, Rechtfertigung und Gnadenwahl, ſind Gna—
denwirkungen Gottes. — Das iſt auch Berufung und
Bekehrung, und doch geht der Glaube den Handlungen
nicht vor.
d. Die Erekution der göttlichen Ratſchlüſſe muß mit
den Ratſchlüſſen ſelbſt harmonieren. Nun aber läßt
Jott in der Zeit den Glauben der Rechtfertigung voran—
gehen, ergo. — Das hieße den Beſchluß, etwas zu tun,
mit der beſchloſſenen Tat ſelbſt identifizieren.
e. Wie kann Gott ſolche wählen, an denen er nichts
- L. W. 27, 178
- L. W. 27, 178.
3
- L. W. 50. 20
margin
- L. W. 50. 20. 30, 17
margin
- Quart. 1, 56
margin
- Quart. 1, 56. 57
margin
- L. W. 26, 354
margin
- L. W. 26, 354. 27, 517
margin
- L. W. 26, 354. 27, 517. 518
margin
- W. 80, 35
margin
- Syn. 84, 38
margin
- L. W. 27, 518
margin
- Syn. 81, 20
margin
- W. 80, 37
margin
- L. W. 30, 10
margin
- L. W. 31, 135
margin
- L. W. 31, 135. 29, 121
margin
- L. W. 31, 135. 29, 121 27, 477
margin
- L. W. 31, 135. 29, 121 27, 477 174
margin
- L. W. 31, 135. 29, 121 27, 477 174. 2
margin
- L. W. 50, 350
margin
- Syn. 84. 167
margin
- Syn. 84. 167. 354
margin
- Syn. 84. 167. 354. 355
margin
- Luth. 60. 10
margin
- W. 80, 10
margin
- W. 80, 10. 135
margin
- L. W. 26, 353
margin
- L. W. 26, 353. 355
margin
- L. W. 26, 353. 355. 50, 176 The Free Conference in Detroit.
margin
- L. W. 26, 353. 355. 50, 176. 2
margin
- L. W. 26, 353. 355. 50, 176. 2 356
margin
- Syn. Frei. 81. 113
margin
vol b, printed page
385 · scan: bub_gb_YkEUAAAAYAAJ/n0461
13.
—
13. In Bezug auf das Verhältnis des Glaubens zut Wahl gibt es zwei Lehrweiſen, Propen, vergl. Zitate ven Chemnitz und Hunnius. § 32.
a. Der 1. Lehrtropus. Die Wahl iſt die Urſache de— Glaubens. Der Glaube fließt aus der Wahl. Wahl. Berufung. Bekehrung, Rechtfertigung, Heiligung. Crhaltung. Luther. Konkordia.
Anm. a. Hier geht die praevisio des Glaubens nicht der Prädeſtination voraus, ſondern fällt mit de— Wahl in einen Att zuſammen.
Anm. b. Die Dogmatiker vor der Verabfaſſung der Konkordienformel ſchweigen vom 444.27 fidei. L. V
453, oder weiſen es ab. R. Pi. 2, 322, was ſeinen Grund darin hatte, daß der Ausdruck bei den Philippiſten in ſemipelagianiſchem Sinne gebraucht wurde. L. B. 27, 470.
Anm. c. Jowa verſteht unter dem 1. Lehrtropus di— Wahl, alsallgemeinen Gnadenwillen sge faßt, welcher eine Urſache des Glaubens iſt. Ohio ver ſteht unter dem 1. Lehrtropus die ordinatio mediorum. unter dem 2. Lehrtropus die praedestinatio electorum f. 7b.
b. Der 2. Lehrtropns. Die Wahl wird als Muſterune oder Auswahl gedacht und geſchieht intuitu fidei. Bern— fung. Rechtfertigung. Erhaltung. Wahl.
Anm. a. Hier lann man die Wahl nicht Urſache des Glaubens ſein laiſen. denn der Erwählende muß der Glauben in Gottes Vorauswiſſen ſchon haben.
Anm. b. Dieſer 2. Lehrtropus
1. iſt in Gebrauch ſeit Hunnius,
2. wurde von Andreä auf dem Kolloquium zu
Mömpelgard 1586 zu rechtfertigen geſucht,
3. findet ſich bei den meiſten ſpäteren Dogmati
kern.
Anm. c. Der Urſache der Verſchiedenheit im Lehrtropus liegt eine Verſchiedenheit der Schriftauslegung zugrunde. Die erſteren überſetzen Prognosis mit „zuvorverſehen“, die ſpäteren mit Vorauswiſſen. Ben den erſteren iſt Prognosis die Wahl ſelbſt. bei den ſpäte ren nicht. § 41 und 8 5.
Anm. d. Der Unterſchied zwiſchen uns und den ſte teren Dogmatikern iſt: Wir nehmen den Glauben in den Wahlratſchluß ſelbſt auf, jene beſchränken die Wahl aui die Verordnung zur ſchließlichen Herrlichkeit und laſſen darum den Glauben vorausgehen.
Anm. e. Der 1. Lehrtropus iſt den Synergiſten unbeguem. Hinter dem 2. können ſie den Synergismus beſ. ſer verſtecken.
Anm. f. Jit man in den großen Hauptwahrheiten einig von dem allgemeinen Gnadenwillen. Erbſünde. Ve kehrung. Rechtfertigung, dann könnte, einerlei, ob man den 1. oder 2. Lehrtropus braucht. ein weſentlicher Unterſchied nicht herauskommen.
vol b, printed page
380 · scan: bub_gb_YkEUAAAAYAAJ/n0456
—
b. Die Gegner ſtoßen das sola gratia um, die Vär—
nicht.
c. Die Gegner kämpfen gegen die reine Lehre. d'
Väter gegen Calvinismus.
Anm. Würden die Gegner das intuitu fidei imm Sin:
der Väter, 3. B. wie Gerhard, gebrauchen und dami
bloß ſagen, daß der Glaube in den Beſchluß der War
gehört, ſo wäre ihnen nicht widerſprochen worden.
20. Gründe gegen das intwitn Hdet.
a. Iſt die Wahl in Anſehung des Glaubens geſchehe
dann
1. iſt die Wahl keine Wahl mehr, ſondern e——
Vorauswiſſen Gottes, Chic. 50, ein richterliche
Urteilsſpruch über die, welche ſelig geworden ſnz
L. W. 20, 221, das Urteil des jüngſten Tages. ge
fällt vor Grundlegung der Welt. ſ. S6f. De
allgemeine Gnadenwille. Trak. 2, 9;
2. iſt der Glaube von der Wahl ausgeſchlho
ſen und vor der Wahl als Vorausſetzung gedach:
3. wird Rechtfertigung. Kindſchaft u. ſ. w. erſ
nach dieſem Leben in jene Ewigkeit verlegr
Gott hat in Anſehung des beharrliche
Glaubens bis ans Ende zur Kindſchaft. Heiligug.
u. ſ. w. erwählt. Dieſer verzweifelten Cage en—
gehen die Gegner nur ſo, daß ſie in Gedanten der
beharrlichen Glauben fahren laſſen und d—
für den Glauben ſetzen.
b. Wird man in Anſehung des Glaubens erwählt zu
Berufung. Kindſchaft u. ſ. w., dann betehrt Got:
Anſehung des Glaubens. Synergismus.
Anm. So wenig die Bekehrung intnitu fdei 3.
ſchieht, ſo wenig dio Wahl.
- L. W. 20, 221
- Trak. 2
- Trak. 2, 9
- Trak. 2, 9;
2
- Trak. 2, 9;
2. i
- L. W. 28, 140
margin
- L. W. 27, 328
margin
- Trak. 4
margin
- Trak. 4, 15
margin
- Wis. 82, 75
margin
- Wis. 82, 75. 76
margin
- Syn. 82, 69
margin
- Syn. 82, 69. 79
margin
- Trak. 1
margin
- Trak. 1, 8
margin
- Luth. 62, 204
margin
- L. W. 27, 415
margin
- L. W. 27, 415. 120
margin
- W. 77, 28
margin
- L. W. 27, 104
margin
- L. W. 27, 168
margin
- L. W. 27, 168. 169
margin
- L. W. 27, 168. 169. 593
margin
- L. W. 27, 168. 169. 593. 120
margin
- L. W. 50, 345
margin
- L. W. 27, 260
margin
- L. W. 27, 260. 261
margin
- W. 13.
vol b, printed page
388 · scan: bub_gb_YkEUAAAAYAAJ/n0464