Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 22 › Seite 172

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1854-06-22, Seite 172

162 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186

⤓ Download page image (full resolution)

German transcription machine transcription, uncorrected

Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Katechismus 3

⤓ Download .txt · copy text

Verpflichtungen des Chriſten⸗
thums aufgelegt werden. *)

Freilich werden uns in der Taufe Verpflich⸗
tungen aufgelegt, aber eine Verpflichtung, die
uns aufgelegt wird, iſt nicht, was Gott über⸗
nimmt zu thun, ſondern was w ir zu thun über⸗
nehmen ſollen. Nun fragen wir: Kann es auch
Jemand übernehmen, ſich ſelbſt wiederzugebären.
Soll er es gleichwohl können (und das wird
vorausgeſetzt, wenn die Wiedergeburt zu den
Verpflichtungen gehören ſoll) — wozu wird denn
die Wiedergeburt gemacht? zu Gottes
oder zu Menſchenwerk?

Fr. 14. finden wir einen Satz, der zwar nicht
die Wiedergeburt, wohl aber das ſchon beſpro⸗
chene Kapitel von der heil. Dreieinigkeit
betrifft.

Der Ausdruck des Vf. iſt ein abermaliges
Beiſpiel, daß der Vf. durchaus nicht daran will,
den Sohn und den heil. Geiſt Gott zu nen⸗
nen. )

Es lag ſo nahe zu ſagen: an Gott den Va⸗
ter, Gott den Sohn und Gott den heil. Geiſt,

aber er braucht den Beiſatz „Gott“ nur bei dem

Worte „Vater“, beim Sohne aber und bei
dem heil. Geiſte läßt er ihn weg. Es wäre
ſo auffällig nicht, wenn er gar keiner der drei
Perſonen das Wörtlein „Gott“ beigegeben und
ſchlechtweg geſagt hätte: „Vater, Sohn und
heil. Geiſt, aber dann hätte er alle drei Per⸗
ſonen einander gleich gemacht. Wer nun alle
drei Perſonen für Gott hält, der braucht ſich na⸗
türlich über dieſe Gleichſtellung kein Gewiſſen
zu machen. Wen aber das Gewiſſen ſchlägt, daß
er dann ja auch die Gottheit des Vaters zwei⸗
felhaft machen würde, der ſetzt mit Bedacht das
Wörtlein „Gott“ allein zum Vater und
verräth damit, daß er es für keine Sünde hält,
den Sohn und den heil. Geiſt nicht für Gott zu
halten. ö

Und ob Jemand den Vf. entſchuldigen und
ſagen wollte, das Wörtlein „Gott“ iſt zwar
nur bei dem Vater geſetzt, aber ohne Zweifel auf
alle 3 Perſonen zu beziehen, dem antworten wir:
Dieſe Beziehung hat der Vf. ſelbſt verhindert
dadurch, daß er in einer ungleichen Redewe iſe
fortfährt, indem er beim Vater „Gott“ ſaget,
beim Sohne aber „Gottes.“ Denn damit
will er das Wörtlein Gott beim Sohne in einer
anderen Beziehung gebraucht wiſſen, als beim
Vater. Er will nicht, daß man ſage Gott der
Sohnz; er hat aber nichts dawider, daß man
ſage Sohn Gottes.

Iſt das nicht einerlei? Mit nichten. Denn
wenn geſagt wird Gottder Sohn, ſo wird
alle Leugnung der Gottheit Chriſti unbedingt
ausgeſchloſſen. Wenn aber geſagt wird Sohn
Gottes, ſo behält man ſich noch vor, den
Ausdruck Sohn Gottes nach Belieben aus⸗
zulegen.

Curtſetzung folgt.)

) Fr. 11. 2. S. 153. („In welcher Abſicht geſchieht ſol⸗
chts ·“/) — „Um die Verpflichtungen des Ehritempums hm
aunulegen.“
) Fr. 14. S. 154. „Welches find aber die Verpflich-
„Daz un e abe in 6 u den Vat aufgelegt Sodn 7• —
ir glauben an Gott den Vater, den Sohn 1
ies und den heil. Gei.“ vn GHo

„r/ 2

nichts Anderes, alsjene Streitfrage über Kir⸗

Kirche und Amt
nach
lutheriſcher Lehre.
In grundlegenden Sätzen mit Luthers Zeug⸗
niſſen zuſammengeſtellt von

Dr. G. Chr. Adolpb Harleß,
Oberconffſtorialpräfident in München.
(Stuttgart bei Lie ſching.)

Unter dieſem Titel iſt endlich auch von dem
ausgezeichneten und hochgeſtellten Theologen Dr.
Harleß Ende vorigen Jahres eine Schrift
erſchienen, in welcher derſelbe ſeine Stimme in
dem Streit über die Lehre von Kirche und Amt
ebenſo kurz, als klar und entſchieden abgiebt.
Ueber die Veranlaſſung, welche der hochgeehrte
Herr Verfaſſer zur Veröffentlichung dieſer Schrift
bekam, ſpricht er ſich ſelbſt in dem Vorworte fol⸗
gendermaßen aus: „Ein beſonderer Anlaß hat
den hiemit veröffentlichten Blättern ihre Entſteh⸗
ung gegeben. Es war die Aufforderuug, in
einem in der deutſch⸗lutheriſchen Kirche Nord⸗
amerika's aufgetauchten Streite neben Andern

eine Art ſchiedsrichterlichen Urtheils abzugeben.“)
Allein da es ſich dort nicht blos um Principien,
ſondern auch um die Art ihrer Geltendmachung
in einzelnen Fällen zu handeln ſcheint, ſah ich
mich außer Stande, ohne Verhör der
ſtreiten den Theile u. ohne Einſicht
in die beiderſeitigen Akten ein Ur⸗
theilin ſchiedsrichterlicher Form zu
fällen.“*) Aber die Aufforderung war mir
wichtig genug, mir ſelbſt die Frage zu ſtellen, ob
nicht hierin ein deutlicher Wink liege, ein langes
Schweigen zu brechen. Denn was dort die Ge⸗
müther bewegt, iſt ſeinem letzten Grunde nach

che und Ami, welche innerhalb der lutheriſchen
Kirche Deutſchlands ſeit längerer Zeit
aufgetaucht iſt und zu mancher Fehde geführt
hat. Ich habe bis jetzt es weder mit dem einen,
noch dem anderen der ſtreitenden Theile ganz u.
ungetheilt halten können. Theils lag es in der
Sache, theils in der Art der Streit⸗ und
Beweisführnng.“

Merkwürdig iſt, was Herr Dr. Harleß da⸗
rüber ſagt, daß er ſeine Theſen nur mit Zeug⸗
niſſen aus Luther begleitet hat. Er ſchreibt
hierüber: „Ich gehe hiebei von der oft gemach—
ten Erfahrung aus, daß bei dieſem Streit über
das, was lutheriſcher Weiſe gemäß ſei, vielfach
in einer Art geredet und geſchrieben wird, als
habe man Luthers Schriften und
öffentliche Zeugniſſe nicht geleſen
oder nicht recht verſtanden. Und doch ſind
dieſe die geſchichtliche Grundlage
unſeres öffentlichen kirchlichen
Bekenntniſſes. ) Sollten beide ein⸗

*) Von wem die ſe Aufforderung ergangen ſei, wird nicht
geſagt. D. R. d. L.

5) Herr Dr. Harleß ſtimmt alſo nicht mit den Grund⸗
ſätzen, nach denen die Leipziger Conferenz gehandelt hat.

D. R. d. L.

+) So traurig es iſt, daß jetzt nicht wenige Theologen,
die ſich lutheriſche nennen, rund herans bekennen, daß ſie
nicht mehr mit Luthers und unſerer Svmbole Lehre über Kir⸗

che und Amt ſtimmen können, ſo verdient doch die Ehrlichkeit
ſolcher Männer ihre Achtung; viel kläglicher iſt jedenfalls,

ander widerſprechen, ſo wäre das erſt zu un⸗
terſuchen und zu beweiſen. Sollte die Schrift
wider beide kirchliche Auktoritäten zeugen, ſo
müßte ich mich unterwerfen. Aber ich habe we⸗
der das eine noch das andere bis jetzt gefunden.
Wäre namentlich letztes der Fall „(daß die lu⸗
theriſche Lehre der Schrift widerſpräche),“ ſo be⸗
käme der Streit eine ganz andere Wendung. Er
gälte dann der Schriftwahrheit gegen Luther.
Ob es ſo ſtehe oder geſtellt werden wolle, darüber
müßte man ſich auch erſt ins Klare bringen. Den
Verſuch zur Klärung mache ich mit den nachfol—
genden Blättern. Sie laſſen ſich auf nichts
ein, als auf das, was mir bei der ſchwebenden
Frage zu den oberſten Grundſätzen zu gehören
ſcheint. Auf die hieraus ſich ergebenden weite⸗
ren Folgerungen z. B. in Bezug auf die
von der äußeren Kirche anzuſtellende Or din a⸗
tion, Kirchenzucht und dgl. gehe ich zur
Zeit abſichtlich nicht ein. Ich werde mich ſpä⸗
terem Dienſte, ſo weit ich ihn leiſten kann und
Gott Zeit und Kraft ſchenkt, nicht entziehen.
Aber zuerſt gilt es Sicherſtellung des Princips
(der Grundlehre). Man muß das Pferd da
zäumen, wo der Zaum hingehört. Damit man
nun wiſſe, was ich meine, gebe ich meine Anſicht
in kurzen grundlegenden Sätzen. Wenn ich dann
ausführlicher Luther eitite, bitte ich das
nichtals ein bloßes Citat der Aus⸗
ſage eines Andern anzuſehen. Ich
laſſe Luther für mich reden; denn er
redet beſſer, als ich zu reden ver⸗
möchte. Auch geht es mit Männern ſolchen
Berufes, daß ſie das, was ſie für beſtimmte Zei⸗
ten geſagt haben, durch providentielle Fügung“
(d. h. dadurch, daß es Gott, der alles voraus⸗
ſieht, ſo gefügt hat) „wie für alle Geſchlechter
geredet zu haben ſcheinen. In dieſem Sinne
führe ich ihn ein und zwar in herzlicher Meinung
für beide ſtreitende Theile. Gott der Herr gebe
Segen und Frieden im Wachsthum zur ſeligen
Einheit des Glaubens und Bekenntniſſes. —
Gott ſei gelobt und geprieſen in alle Ewigkeit,
daß Er in dieſer letzten betrübten Zeit, wo es
ſchien, als ob alle einflußreichen Theologen un⸗
ſerer Kirche unter dem Schein ſtrengerer Ortho⸗
dorie undKirchlichkeit nicht nur unſeren Luther,
ſondern auch unſer theueres Bekenntn i ß in
einer der allerwichtigſten Lehren fallen laſſen u.
den alten Sauerteig römiſch⸗papiſtiſcher Irrlehre
als ein nach und nach abhanden gekomments

von jener Lehre romaniſirend abgehen, dennoch durch aller⸗
hand dialcktiſche (d. h. Disputir-) Kün ſte dit Leute zu über.
reden ſuchen, daß ſie mit Luther und den lutheriſchen Be·
kenntniſſen uimmten. Welche Verwüſtung ſolches Verfahrer
anrichtet, iſt nicht auszuſprechen. Aller Sinn für ſtreng
Wahrhaſtigktit, alle Ehrlichkeit muß da zu Grunde gehen
und ſolchen „Feſthalten'' am Bekenntniß von Seiten de
„Freunde deſſelben muß nothwendig das Vekenntniß, ſein
Auktorität und ſeinen Nutzen für die Bewahrung der Lehr
Einheit und ⸗Reinheit mehr uniergraben, als es durch di
entſchievenſten Feinde deſſelben geſchehen kann. Was di
betreffenden Perſonen betrifft, ſo haben wir die Hoffnun
und den Troſt, daß viele von denſelben den Schriften Luther
und den Symbolen unbewußt, von vorgefaßten Meinun
gen verblendet, Gewalt anthun. Dies muß ja ſreilich übt
ſolche Per ſonen das Urtheil mildern, die Sache abe
bleibt nichts deſto weniger in hohem Grade gefährlich und ver

daß ſich jetzt eine Anzahl auch ſolcher findet, die, obwohl ſie
1

English translation

Not yet translated.