# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 06 22_S172 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Verpflichtungen des Chriſten⸗ thums aufgelegt werden. *) Freilich werden uns in der Taufe Verpflich⸗ tungen aufgelegt, aber eine Verpflichtung, die uns aufgelegt wird, iſt nicht, was Gott über⸗ nimmt zu thun, ſondern was w ir zu thun über⸗ nehmen ſollen. Nun fragen wir: Kann es auch Jemand übernehmen, ſich ſelbſt wiederzugebären. Soll er es gleichwohl können (und das wird vorausgeſetzt, wenn die Wiedergeburt zu den Verpflichtungen gehören ſoll) — wozu wird denn die Wiedergeburt gemacht? zu Gottes oder zu Menſchenwerk? Fr. 14. finden wir einen Satz, der zwar nicht die Wiedergeburt, wohl aber das ſchon beſpro⸗ chene Kapitel von der heil. Dreieinigkeit betrifft. Der Ausdruck des Vf. iſt ein abermaliges Beiſpiel, daß der Vf. durchaus nicht daran will, den Sohn und den heil. Geiſt Gott zu nen⸗ nen. ) Es lag ſo nahe zu ſagen: an Gott den Va⸗ ter, Gott den Sohn und Gott den heil. Geiſt, aber er braucht den Beiſatz „Gott“ nur bei dem Worte „Vater“, beim Sohne aber und bei dem heil. Geiſte läßt er ihn weg. Es wäre ſo auffällig nicht, wenn er gar keiner der drei Perſonen das Wörtlein „Gott“ beigegeben und ſchlechtweg geſagt hätte: „Vater, Sohn und heil. Geiſt, aber dann hätte er alle drei Per⸗ ſonen einander gleich gemacht. Wer nun alle drei Perſonen für Gott hält, der braucht ſich na⸗ türlich über dieſe Gleichſtellung kein Gewiſſen zu machen. Wen aber das Gewiſſen ſchlägt, daß er dann ja auch die Gottheit des Vaters zwei⸗ felhaft machen würde, der ſetzt mit Bedacht das Wörtlein „Gott“ allein zum Vater und verräth damit, daß er es für keine Sünde hält, den Sohn und den heil. Geiſt nicht für Gott zu halten. ö Und ob Jemand den Vf. entſchuldigen und ſagen wollte, das Wörtlein „Gott“ iſt zwar nur bei dem Vater geſetzt, aber ohne Zweifel auf alle 3 Perſonen zu beziehen, dem antworten wir: Dieſe Beziehung hat der Vf. ſelbſt verhindert dadurch, daß er in einer ungleichen Redewe iſe fortfährt, indem er beim Vater „Gott“ ſaget, beim Sohne aber „Gottes.“ Denn damit will er das Wörtlein Gott beim Sohne in einer anderen Beziehung gebraucht wiſſen, als beim Vater. Er will nicht, daß man ſage Gott der Sohnz; er hat aber nichts dawider, daß man ſage Sohn Gottes. Iſt das nicht einerlei? Mit nichten. Denn wenn geſagt wird Gottder Sohn, ſo wird alle Leugnung der Gottheit Chriſti unbedingt ausgeſchloſſen. Wenn aber geſagt wird Sohn Gottes, ſo behält man ſich noch vor, den Ausdruck Sohn Gottes nach Belieben aus⸗ zulegen. Curtſetzung folgt.) ) Fr. 11. 2. S. 153. („In welcher Abſicht geſchieht ſol⸗ chts ·“/) — „Um die Verpflichtungen des Ehritempums hm aunulegen.“ ) Fr. 14. S. 154. „Welches find aber die Verpflich- „Daz un e abe in 6 u den Vat aufgelegt Sodn 7• — ir glauben an Gott den Vater, den Sohn 1 ies und den heil. Gei.“ vn GHo „r/ 2 nichts Anderes, alsjene Streitfrage über Kir⸗ Kirche und Amt nach lutheriſcher Lehre. In grundlegenden Sätzen mit Luthers Zeug⸗ niſſen zuſammengeſtellt von Dr. G. Chr. Adolpb Harleß, Oberconffſtorialpräfident in München. (Stuttgart bei Lie ſching.) Unter dieſem Titel iſt endlich auch von dem ausgezeichneten und hochgeſtellten Theologen Dr. Harleß Ende vorigen Jahres eine Schrift erſchienen, in welcher derſelbe ſeine Stimme in dem Streit über die Lehre von Kirche und Amt ebenſo kurz, als klar und entſchieden abgiebt. Ueber die Veranlaſſung, welche der hochgeehrte Herr Verfaſſer zur Veröffentlichung dieſer Schrift bekam, ſpricht er ſich ſelbſt in dem Vorworte fol⸗ gendermaßen aus: „Ein beſonderer Anlaß hat den hiemit veröffentlichten Blättern ihre Entſteh⸗ ung gegeben. Es war die Aufforderuug, in einem in der deutſch⸗lutheriſchen Kirche Nord⸗ amerika's aufgetauchten Streite neben Andern eine Art ſchiedsrichterlichen Urtheils abzugeben.“) Allein da es ſich dort nicht blos um Principien, ſondern auch um die Art ihrer Geltendmachung in einzelnen Fällen zu handeln ſcheint, ſah ich mich außer Stande, ohne Verhör der ſtreiten den Theile u. ohne Einſicht in die beiderſeitigen Akten ein Ur⸗ theilin ſchiedsrichterlicher Form zu fällen.“*) Aber die Aufforderung war mir wichtig genug, mir ſelbſt die Frage zu ſtellen, ob nicht hierin ein deutlicher Wink liege, ein langes Schweigen zu brechen. Denn was dort die Ge⸗ müther bewegt, iſt ſeinem letzten Grunde nach che und Ami, welche innerhalb der lutheriſchen Kirche Deutſchlands ſeit längerer Zeit aufgetaucht iſt und zu mancher Fehde geführt hat. Ich habe bis jetzt es weder mit dem einen, noch dem anderen der ſtreitenden Theile ganz u. ungetheilt halten können. Theils lag es in der Sache, theils in der Art der Streit⸗ und Beweisführnng.“ Merkwürdig iſt, was Herr Dr. Harleß da⸗ rüber ſagt, daß er ſeine Theſen nur mit Zeug⸗ niſſen aus Luther begleitet hat. Er ſchreibt hierüber: „Ich gehe hiebei von der oft gemach— ten Erfahrung aus, daß bei dieſem Streit über das, was lutheriſcher Weiſe gemäß ſei, vielfach in einer Art geredet und geſchrieben wird, als habe man Luthers Schriften und öffentliche Zeugniſſe nicht geleſen oder nicht recht verſtanden. Und doch ſind dieſe die geſchichtliche Grundlage unſeres öffentlichen kirchlichen Bekenntniſſes. ) Sollten beide ein⸗ *) Von wem die ſe Aufforderung ergangen ſei, wird nicht geſagt. D. R. d. L. 5) Herr Dr. Harleß ſtimmt alſo nicht mit den Grund⸗ ſätzen, nach denen die Leipziger Conferenz gehandelt hat. D. R. d. L. +) So traurig es iſt, daß jetzt nicht wenige Theologen, die ſich lutheriſche nennen, rund herans bekennen, daß ſie nicht mehr mit Luthers und unſerer Svmbole Lehre über Kir⸗ che und Amt ſtimmen können, ſo verdient doch die Ehrlichkeit ſolcher Männer ihre Achtung; viel kläglicher iſt jedenfalls, ander widerſprechen, ſo wäre das erſt zu un⸗ terſuchen und zu beweiſen. Sollte die Schrift wider beide kirchliche Auktoritäten zeugen, ſo müßte ich mich unterwerfen. Aber ich habe we⸗ der das eine noch das andere bis jetzt gefunden. Wäre namentlich letztes der Fall „(daß die lu⸗ theriſche Lehre der Schrift widerſpräche),“ ſo be⸗ käme der Streit eine ganz andere Wendung. Er gälte dann der Schriftwahrheit gegen Luther. Ob es ſo ſtehe oder geſtellt werden wolle, darüber müßte man ſich auch erſt ins Klare bringen. Den Verſuch zur Klärung mache ich mit den nachfol— genden Blättern. Sie laſſen ſich auf nichts ein, als auf das, was mir bei der ſchwebenden Frage zu den oberſten Grundſätzen zu gehören ſcheint. Auf die hieraus ſich ergebenden weite⸗ ren Folgerungen z. B. in Bezug auf die von der äußeren Kirche anzuſtellende Or din a⸗ tion, Kirchenzucht und dgl. gehe ich zur Zeit abſichtlich nicht ein. Ich werde mich ſpä⸗ terem Dienſte, ſo weit ich ihn leiſten kann und Gott Zeit und Kraft ſchenkt, nicht entziehen. Aber zuerſt gilt es Sicherſtellung des Princips (der Grundlehre). Man muß das Pferd da zäumen, wo der Zaum hingehört. Damit man nun wiſſe, was ich meine, gebe ich meine Anſicht in kurzen grundlegenden Sätzen. Wenn ich dann ausführlicher Luther eitite, bitte ich das nichtals ein bloßes Citat der Aus⸗ ſage eines Andern anzuſehen. Ich laſſe Luther für mich reden; denn er redet beſſer, als ich zu reden ver⸗ möchte. Auch geht es mit Männern ſolchen Berufes, daß ſie das, was ſie für beſtimmte Zei⸗ ten geſagt haben, durch providentielle Fügung“ (d. h. dadurch, daß es Gott, der alles voraus⸗ ſieht, ſo gefügt hat) „wie für alle Geſchlechter geredet zu haben ſcheinen. In dieſem Sinne führe ich ihn ein und zwar in herzlicher Meinung für beide ſtreitende Theile. Gott der Herr gebe Segen und Frieden im Wachsthum zur ſeligen Einheit des Glaubens und Bekenntniſſes. — Gott ſei gelobt und geprieſen in alle Ewigkeit, daß Er in dieſer letzten betrübten Zeit, wo es ſchien, als ob alle einflußreichen Theologen un⸗ ſerer Kirche unter dem Schein ſtrengerer Ortho⸗ dorie undKirchlichkeit nicht nur unſeren Luther, ſondern auch unſer theueres Bekenntn i ß in einer der allerwichtigſten Lehren fallen laſſen u. den alten Sauerteig römiſch⸗papiſtiſcher Irrlehre als ein nach und nach abhanden gekomments von jener Lehre romaniſirend abgehen, dennoch durch aller⸗ hand dialcktiſche (d. h. Disputir-) Kün ſte dit Leute zu über. reden ſuchen, daß ſie mit Luther und den lutheriſchen Be· kenntniſſen uimmten. Welche Verwüſtung ſolches Verfahrer anrichtet, iſt nicht auszuſprechen. Aller Sinn für ſtreng Wahrhaſtigktit, alle Ehrlichkeit muß da zu Grunde gehen und ſolchen „Feſthalten'' am Bekenntniß von Seiten de „Freunde deſſelben muß nothwendig das Vekenntniß, ſein Auktorität und ſeinen Nutzen für die Bewahrung der Lehr Einheit und ⸗Reinheit mehr uniergraben, als es durch di entſchievenſten Feinde deſſelben geſchehen kann. Was di betreffenden Perſonen betrifft, ſo haben wir die Hoffnun und den Troſt, daß viele von denſelben den Schriften Luther und den Symbolen unbewußt, von vorgefaßten Meinun gen verblendet, Gewalt anthun. Dies muß ja ſreilich übt ſolche Per ſonen das Urtheil mildern, die Sache abe bleibt nichts deſto weniger in hohem Grade gefährlich und ver daß ſich jetzt eine Anzahl auch ſolcher findet, die, obwohl ſie 1