Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 6 › Seite 43

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1853-11-10, Seite 43

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Tanz 9

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————— πκ— —— ——— ——— —*

—I—⁴————4——— ——— —

(Offenb. Joh. Cap. 11, v 6. J. (

—— — —— —— ——— —⏑π— ——. —

„Sottes Wort und Juthers Lehr“ vergehet nun und nimmermehr.““

—.—

Herausgegeben von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſonri, Ohio und andern Staaten
Redigirt von C. F. W. Walther.

Jahrg. 10.

St. Lonis, Mo., den 9. November 1853.

No. 6.

Bedingungen:

ed Der Lutberaner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jäbrlichen
Subſcriptienspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben voraue zube⸗
jadleu und ras Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cente verkauft.

aber.

—

Lutheriſche Bibelgeſellſchaft.

Seit dem 24. April dieſes Jahres beſteht hier
im Weſten eine Bibelgeſellſchaft, deren Beſchaf—
fenheit und Ziel aus der unten folgenden Con⸗
ſtitution derſelben deutlich zu erſehen iſt. Wir
theilen dieſe Conſtitution unſern Leſern mit, hier⸗
zu aufgefordert durch die Geſellſchaft, mit dem
Wunſche, daß auch anderwärts das Bedürfniß
einer ſolchen Vereinigung für Verbreitung der
Bibel in guten Ausgaben erkannt und nicht
nur die Bildung von Zweigvereinen in dem hie⸗

ſellſchaften in anderen Theilen unſerer deutſch—
amerikaniſch lutheriſchen Kirche veranlaßt und
in's Leben gerufen werden mögen. Wir laſſen
nun folgen die
Verfaſſung
der deutſchen evangeliſch lutheri⸗
ſchen Central-Bibel-Geſellſchaft für
Miſſouri, Illinois und Jowa.

Capitel 1.
Name und Zweckder Geſellſchaft.

91. Der Name der Geſellſchaft iſt: „Die
deutſche evangeliſch lutheriſche Central-Bibelge⸗
ſellſchaft für Miſſouri, Illinois und Jowa, in
St. Louis, Mo.“ ö

2. Die Geſellſchaft hat den Zweck, die Ver⸗
breitung deutſcher Bibeln und Neuer Teſtamente,
in vollſtändigen und cerrecten Ausgaben, wo

ſigen Kreiſe, ſondern auch von ſelbſtſtändigen Ge⸗

Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Rebakteur, alle andere
welche Geſchäflliches. Beſtellungen. Abbeſtellungen. Gelder 16. entbalten.
Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., aubęv ſenden.

unter der Aoref

—

möglich mit guten Summarien und Parallelen,
in gutem Druck und Papier und in dauerhaftem
Einband zu fördern.

Capitel 2.
Bedingungen ver Gliedſchaft.

83. Nur Lutheraner, und zwar nur ſolche,
welche Abendmahlsgenoſſen ſind, können Glie⸗
der der Geſellſchaft werden und bleiben, ſo lange
ſie jenes ſind.

d4. Jedes Glied der Geſellſchaft hat einen
Beitrag von mindeſtens zwei Cents pro Mo—
nat zu zahlen.

85. Die Unterzeichnung eines regelmäßigen
Beitrags verpflichtet wenigſtens auf ein Viertel⸗
jahr zur Entrichtung dieſes Beitrags. An je⸗
der vierteljährlichen Verſammlung kann ein
Glied die Summe ſeines regelmäßigen Beitrags
für das nächſte Vierteljahr verändern.

§6. Wer während eines Vierteljahrs ſeinen
regelmäßigen Beitrag nicht entrichtet, ohne ſich
deshalb entſchuldigt zu haben, hört damit auf,
ein Glied der Geſellſchaft zu ſein. Solche, die
dennoch Glieder zu bleiben wünſchen, haben ihre
Wiederaufnahme von Neuem zu beantragen.

897. Die ausgetretenen oder ausgeſchloſſenen
Glieder haben keinen Anſpruch auf Rückzahlung
früher eingezahlter Beiträge, oder auf Theilnah⸗
me an dem Beſitz der Güter der Geſellſchaft.

„
57.
— ——

1171 72———

Capitel 3.

Aceußere Einrichtung der Geſellſchaft.

88. Zur Beſorgung der laufenden Geſchäfte
wählt die Geſellſchaft folgende Beamte: einen
Vorſitzer, einen Stellvertreter deſſelben. einen
Schriftführer, einen Schatzmeiſter, der zugleich
Hauptagent des Vereins iſt, und für die Stadt
St. Louis vier Commiſſionäre und vier Collec⸗
toren.

89. Die Beamten werden ſämmtlich auf ei⸗
nen Termin von drei Jahren, und zwar in der
Verſammlung, welche am Sonntag nach Michae⸗
lis Iſ. § 13.] gehalten wird, durch Stimmen-
mehrheit der anweſenden Glieder gewählt.

810. Nach Verfluß von je drei Monate
findet eine Verſammlung der Glieder der Geſell
ſchaft ſtatt, und zwar: am Sonntage nach Epi
phanias, nach Oſtern, nach Johannis und na
Michaclis. An jeder dieſer Verſammlungen win
Rechnung abgelegt und über alle Angelegenhei
ten des Vereins gemeinſchaftliche Berathun
gehalten.

811. Jede Verſammlung wird mik. Gebet be
gonnen und geſchloßen; um Sprechung deſſel
ben wird der jemalige Prediger erſucht, in deſſe
Diſtrikt de Verſammlung gehalten wird—

912: Jahre am 22.
als am Tae der Vollendung der Überſetzun
de?. Neuen Teſtaments im Jahre 1522, hält. di
Geſellſchaft ein Bibelfeſt.

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