# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 11 10_S43 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) —— — ————— ——— —— — — ————— ————— πκ— —— ——— ——— —* —I—⁴————4——— ——— — (Offenb. Joh. Cap. 11, v 6. J. ( —— — —— —— ——— —⏑π— ——. — „Sottes Wort und Juthers Lehr“ vergehet nun und nimmermehr.““ —.— Herausgegeben von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſonri, Ohio und andern Staaten Redigirt von C. F. W. Walther. Jahrg. 10. St. Lonis, Mo., den 9. November 1853. No. 6. Bedingungen: ed Der Lutberaner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jäbrlichen Subſcriptienspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben voraue zube⸗ jadleu und ras Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cente verkauft. aber. — Lutheriſche Bibelgeſellſchaft. Seit dem 24. April dieſes Jahres beſteht hier im Weſten eine Bibelgeſellſchaft, deren Beſchaf— fenheit und Ziel aus der unten folgenden Con⸗ ſtitution derſelben deutlich zu erſehen iſt. Wir theilen dieſe Conſtitution unſern Leſern mit, hier⸗ zu aufgefordert durch die Geſellſchaft, mit dem Wunſche, daß auch anderwärts das Bedürfniß einer ſolchen Vereinigung für Verbreitung der Bibel in guten Ausgaben erkannt und nicht nur die Bildung von Zweigvereinen in dem hie⸗ ſellſchaften in anderen Theilen unſerer deutſch— amerikaniſch lutheriſchen Kirche veranlaßt und in's Leben gerufen werden mögen. Wir laſſen nun folgen die Verfaſſung der deutſchen evangeliſch lutheri⸗ ſchen Central-Bibel-Geſellſchaft für Miſſouri, Illinois und Jowa. Capitel 1. Name und Zweckder Geſellſchaft. 91. Der Name der Geſellſchaft iſt: „Die deutſche evangeliſch lutheriſche Central-Bibelge⸗ ſellſchaft für Miſſouri, Illinois und Jowa, in St. Louis, Mo.“ ö 2. Die Geſellſchaft hat den Zweck, die Ver⸗ breitung deutſcher Bibeln und Neuer Teſtamente, in vollſtändigen und cerrecten Ausgaben, wo ſigen Kreiſe, ſondern auch von ſelbſtſtändigen Ge⸗ Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Rebakteur, alle andere welche Geſchäflliches. Beſtellungen. Abbeſtellungen. Gelder 16. entbalten. Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., aubęv ſenden. unter der Aoref — möglich mit guten Summarien und Parallelen, in gutem Druck und Papier und in dauerhaftem Einband zu fördern. Capitel 2. Bedingungen ver Gliedſchaft. 83. Nur Lutheraner, und zwar nur ſolche, welche Abendmahlsgenoſſen ſind, können Glie⸗ der der Geſellſchaft werden und bleiben, ſo lange ſie jenes ſind. d4. Jedes Glied der Geſellſchaft hat einen Beitrag von mindeſtens zwei Cents pro Mo— nat zu zahlen. 85. Die Unterzeichnung eines regelmäßigen Beitrags verpflichtet wenigſtens auf ein Viertel⸗ jahr zur Entrichtung dieſes Beitrags. An je⸗ der vierteljährlichen Verſammlung kann ein Glied die Summe ſeines regelmäßigen Beitrags für das nächſte Vierteljahr verändern. §6. Wer während eines Vierteljahrs ſeinen regelmäßigen Beitrag nicht entrichtet, ohne ſich deshalb entſchuldigt zu haben, hört damit auf, ein Glied der Geſellſchaft zu ſein. Solche, die dennoch Glieder zu bleiben wünſchen, haben ihre Wiederaufnahme von Neuem zu beantragen. 897. Die ausgetretenen oder ausgeſchloſſenen Glieder haben keinen Anſpruch auf Rückzahlung früher eingezahlter Beiträge, oder auf Theilnah⸗ me an dem Beſitz der Güter der Geſellſchaft. „ 57. — —— 1171 72——— Capitel 3. Aceußere Einrichtung der Geſellſchaft. 88. Zur Beſorgung der laufenden Geſchäfte wählt die Geſellſchaft folgende Beamte: einen Vorſitzer, einen Stellvertreter deſſelben. einen Schriftführer, einen Schatzmeiſter, der zugleich Hauptagent des Vereins iſt, und für die Stadt St. Louis vier Commiſſionäre und vier Collec⸗ toren. 89. Die Beamten werden ſämmtlich auf ei⸗ nen Termin von drei Jahren, und zwar in der Verſammlung, welche am Sonntag nach Michae⸗ lis Iſ. § 13.] gehalten wird, durch Stimmen- mehrheit der anweſenden Glieder gewählt. 810. Nach Verfluß von je drei Monate findet eine Verſammlung der Glieder der Geſell ſchaft ſtatt, und zwar: am Sonntage nach Epi phanias, nach Oſtern, nach Johannis und na Michaclis. An jeder dieſer Verſammlungen win Rechnung abgelegt und über alle Angelegenhei ten des Vereins gemeinſchaftliche Berathun gehalten. 811. Jede Verſammlung wird mik. Gebet be gonnen und geſchloßen; um Sprechung deſſel ben wird der jemalige Prediger erſucht, in deſſe Diſtrikt de Verſammlung gehalten wird— 912: Jahre am 22. als am Tae der Vollendung der Überſetzun de?. Neuen Teſtaments im Jahre 1522, hält. di Geſellſchaft ein Bibelfeſt.