Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 7, Nummer 19 › Seite 154
Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1851-05-13, Seite 154
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riſch; und bringt nur Schmach auf die Sache de:
Herrn.
1. Der Bericht iſt falſch. — Er wirft uns Glaubens⸗ und
Kirchenmengerei vor, während er doch ſelbſt das Gegentheil zeigt.
Iſt das der Beweis ihres Synkretismus, daß die Synode ſich aus⸗
drücklich zu ſämmtlichen Symbolen bekannt; daß ſie mehrere Male
das Gründen und Bauen gemeinſchaftlicher Gemeinden und Kirchen
entſchirden verworfen und in einem beſondern Beſchluß ihren Glie⸗
dern die Weiſung gegeben hat, nur als lutheriſche Prediger in
(früher gegründeten) vereinigten Gemeinden zu wirken? Zwar
herrſchte fruͤher große Unentſchiedenheit in Bekenntniß und Praxis
unter uns vor, allein Dr. Sihler weiß, daß die Synode in dieſen
Beziehungen ſeit geraumer Zeit ganz anders denkt und wirkt. Wie
kann er nun, während es ihm bekannt iſt, daß ſie die entgegengeſetzte
Richtung verfolgt, die falſche Behauptung aufſtellen, daß ſie „uni⸗
oniſtiſch“ ſei, und ihr den Vorwurf machen, daß ſie „Glaubens⸗
und Kirchenmengerei“ begünſtige!
2. Er iſt ungerecht. — Mit allem Fleiß deckt der Bericht⸗
ſieller Alles 22, das die Synode auch nur einigermaaßen in ein gün⸗
ſtigeres Licht ſtellen könnte. Niemand kann an ſeinem Zerrbilde den
Körper, de⸗ es vorſtellen ſoll, erkennen. Selbſt gegen Feinde ſollen
wir gerecht ſein; wit viel mehr gegen Glaubensbrüder! Unge⸗
recht iſt Dr. Sihler's Behauptung, daß es der Ohio ⸗Synode
„gar nicht anliege, Bekenntnißtreue zu zeigen“;
denn es iſt ihm ja als Thatſache bekannt, daß ſie „Beſchlüſſe
gefaht hat, ihre kirchliche Handlungsweiſe dem
Bekenniniß gemäß einzurichten. Ich weiſe nur hin
auf die Beſchlüſſe gegen die Gründung gemeinſchaftlicher Gemeinden
und das Erbauen gemeinſchaftlicher Kirchen; auf den Verweis, den
der Präſident, im Auftrag der Synode, dem Lizentiaten
Abele dafür gab, daß er den Heidelberger Catechismus neben dem
lutheriſchen lehrte; und endlich auf den Beſchluß, daß kein Glied der
Synode anders, denn nur als lutheriſcher Seelſorger lehre und
wirke. Dies Alles ſucht er nun entweder wegzuerklären, oder ſchilt
die Synode „eine Feindin der bekenninißtreuen Lutheraner und
eine Freundin der bekenntnißloſen Unioniſten“. — Iſt das ge⸗
recht? — Meint er denn, alles Lutherthum ſei mit ihm aus der
Ohio⸗Synode getreten?
3. Der Verfaſſer der „Denkwürdigkeit“ hat lieblos gehan⸗
velt. Er wird vielleicht vorſchützen, daß allerlei Schwärmer ſich auf
die chriſtliche Liebe beziehen, und unter ihr vor denPfeilen der Wahr⸗
hell Schutz ſuchen. Demungeachtet aber iſt ſie geboten, und daher
auch Pflicht. Während Paulus vor falſcher Liebe uns warnt,
beſchreibt er die wahre als langmüthig und freundlich;
er ſagt: „ſie eifert nicht, treibt nicht Muthwillen,
blähet ſich nicht, ſtellt ſich nicht ungeberdig, ſucht
nicht das Ihre, läßt ſich nicht erbittern, trachtet
nicht nach Schaden, freut ſich nicht der Ungerech⸗
tigkeit, aber der Wahrheit — verträgt, glaubt,
bofft, duldet alles“. Hat der Verfaſſer ſolche Liebe in
ſeinem Urtheil über Andersdenkende gezeigt? — Uoberall ſieht er
nur Heuchelei. Menſchendienſt und Fleiſchlichkeit. Bei ihm ſcheint
chriſtliche Liebe, wie er auch öffentlich und privatim in ſeinem Ver⸗
halten gegen uns zur Genüge bewieſen hat, unter die Adiaphora zu
gehören. Zu jeder Zeit iſt er bereit, als Richter über Andere herzu⸗
fallen, von denen er oft nichts, oder nur aus zweiter Quelle etwas
weiß. Kurz, was ſeinem erbitterten Richterſinn willkommen iſt, das
iſt auch ohne Weiteres ihm ſchon gewiß. Richte nicht, a uf
daß ihr nicht gerichtet werdet; verdammet nicht,
ſo werdet ihr auch nicht verdammet“. Ueberhaupt unionifiſcer Migbräache abgewieſen nud ins Lächerliche gezogen hat.
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Lehre nicht wiherſprechen, ohne zu verlangen, daß ſie zuglelch die reformirte
Lehre als falſch verwerfen; und allein dadurch können doch die Diener der
lutheriſchen Kirche in ihrem Gewiſſen beruhigt werden, daß die Anerkennung
der lutheriſchen Lehre als allein ſchriftgemäß von Seiten der Reformirten
ehrlich und ernſtlich gemeint ſei, und nicht aus der landesüblichen und her⸗
gebrachten Eleichgültigkeit in Hinſicht auf Einheit und Reinheit der Lehre
herfließe. Auch laſſen dieſe Prediger nach wie vor das Gewiſſen der Refor⸗
mirten entweder in der Schwebe, ob dieſe bei ihrem ſteten Abendsmahlsneh⸗
men von einem lutheriſchen Prediger und mit einer lutheriſchen Gemeindt
denn eigentlich lutheriſch oder reformirt ſeien, oder in dem Wahne, daß ſie
nach wie vor gut reformirt ſeien, welches doch vor Gott und Menſchen nicht
wahr iſt.
Heißt ſolche Verwahrloſung der Gewiſſen „als lutheriſcher Seelſorger
lehren und wirken?“ Herr L. muß wenigſtens eine ſehr unklare Vorſtellung
von der zarten Gewiſſenhaftigkeit eines bekenntnißtreuen, wahrhaft lutheriſchen
Seelſorgers haben. Und ich frage ferner: wird durch ſolche Abendmahls⸗
praxis nicht thatſächlich und gröblich wider das Bekenntniß geſündigt, und
die Glaubens⸗ und Kirchenmengerei unſerer Zeit gefördert? Dieſes böſe Stück
aber wurde von mir angegriffen, und als betenntnißwidrige Handlungsweiſt
nachgewieſen. Wo iſt aber in Bezug hierauf ein Spnodal-Beſchluß von
Herrn L. vorgezeigt, der es den Synodalen zur Pflicht machte, jene allein
ſachlich richtige Abenrmahlspraxis zu befolgen? Antwort: es iſt kein ſolcher
Beſchluß vorhanden, folglich iſt meine Beſchuldigung ihres praktiſchen Unionis⸗
mus nicht falſch und ungerecht. Denn was hilft es, daß die Ohio⸗Predi⸗
ger nicht neue gemiſchte Gemeinen annehmen ſollen, wenn ſie doch die alten
beibehalten, und nicht wider alle Anläufe der Menſchenfurcht und Bauchſorge
einen ehrlichen und ernſtlichen Verſuch machen, lebendige bekenntnißtreut
lutheriſche Gemeinen zu bilden? Aber ſelbſt jenes Verbot bezieht ſich meines
Wiſſens, nur auf ſolche Gemeinden, die unirt heißen, und es natürlich
auch ſind, aber nicht auf ſolche, dielutheriſch heißen, aber es nicht ſind, indem
vielleicht mehr oder winder Reformirte ſich darunter befinden. Dieſe können
natürlich nach der nicht widerrufenen alten ſchlechten Abendmahlspraris das
heilige Abendmahl bekommen, und auch Glieder der Gemeinde ſein. S0
werden alſo doch Unions⸗Kirchen nach wie vor gebaut, wenngleich nicht aus
Holz und Backſteinen. Oder iſt dem nicht alſo, ſo möge Herr L. zuvor den
Beweis führen, daß jenes in No. 14 des Lutheraners S. 109 wiederum
angezeigte Verfahren mit Reformirten und überhaupt Andersgläubigen vor
Reichung des heiligen Abendmahls nicht das allein ſachlich richtige ſei.
ad 3. Indem ich hier der Liebloſigkeit geziehen werde, wird der unpar⸗
theiiſche Leſer bemerken, daß Herr L. in dieſem ſeinen Urtheile ſchwerlich ſelbe
in ver Liebe geblieben iſt; denn er liefert nicht bloß hohle Deklamationen, ſon⸗
dern richtet auch meinen Herzensgrund, während ich mich deß nicht unierfan⸗
gen habe, bei der Sache geblieben bin, dieſe allerdings aus Liebe ſcharf uni
ernſt geſtraft, und das böſe Stück auch mit dem rechten Namen genannt ha
Herr L. möge doch ſo gut ſein, nur einen Prediger ihres Verbandes zu ne
nen, der einen „ordentlichen Beruf“ von ſeiner Gemeinde in den Hän⸗
den habe, und den ſeine Gemeinde nicht entweder ſtillſchweigend oder ausgrr
ſprochener Maßen alſo anſieht, daß ſie ihm nach einem, zwei oder mehreren
Jahren „aufkündigen“ könne und den ſie nicht als ihren „gedingten“ Pfarmt
betrachtet. Solche Leutlein aber ſind und bleiben nun einmal „Mieths⸗
prediger“, es möge ihnen das Wort gefallen oder nicht.
ad 4. Herr L. fährt hier fort, theils zu deklamiren, theils die Geſin⸗
nungen des Herzens zu richten, ſtatt bei den Thatſachen zu bleiben. Er mögt
doch erſt beweiſen, daß unſere früheren ſchriftlichen und mündlichen Geſucht
(da wir noch Glieder der Ohio-Synode waren) um Abſtellung der beſtehenden
unioniſtiſchen Mißbräuche Anmaßungen *), und nicht Gewiſſensnolh
waren, zudem, da unſere Bitten auch in der Form nichts Anmaßendes hatten
Auch iſt meine Rüge des leichtfertigen und ungerechten Verfahrens der Synodg
in der Gockelen⸗Heid'ſchen Sache keine Anmaßung und hängt natürlich wil
meinem Amt in unſerer Synode nicht im Mindeſten zuſammen. Jeder ehrs
liche Lutheraner, der ſolches Verfahren in Erfahrung brachte, war und it.
befugt, dawider zu zeugen und es zu ſtrafen, möge er ein Prediger ſein oder
*) Herr L. möge ſich doch gefälligſt beſinnen, mit welchem anmaßenden Dünkel und Spet
er vor Andern, obwohl er damals noch ſeyr unreif an Zakren, Ertenntniß und Errahrung war,
auf der Synode zu Lancaſter 18 5 un ſere gerechten Bitten um Abſtellung bekenntnigwid
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