Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 7, Nummer 19 › Seite 157

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1851-05-13, Seite 157

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nht.
gung der Ohio⸗

—

.

Das Lob, das ſich der Verfaſſer für ſeine frühere Veriheidi⸗
Synode wegen ihres entſchiedenen Bekenntniſſes

unſerer ſämmtlichen Symbole beimeſſen zu wollen ſcheint, hat nie⸗

eeeeeeee er

mand von ihm verlangt, und wenn er erwartet, daß die Synode für
eine zweideutige Schutzrede, in der er ſo pedantiſch ſie Mores lehren
will, ihm danke, ſo wird ſie ihm nur inſofern willfahren, daß ſie ſich
defür bedankt, denn ſein Lob und Tadel iſt ihr völlig gleichgültig.
Bildet er ſich aber darauf viel ein, auch nur Notiz von der Synode
genommen zu haben (in ſolchem Tone redet er ja), ſo weiß ſie ihm
noch viel weniger Dank.
ihnen in gemiſchten Gemeinden die Reichung des heil. Abendmahls

an ſolche erlaubt, die zwar nicht dem Namen, aber der Sache nach

lutheriſch ſind, und die lutheriſche Lehre als Wahrheit anerkennen,
ſo läßt ſich zu ihrer Rechtfertigung ſagen, daß ſie nur dann unluthe—
riſch handeln, wenn ſolche Anerkennung verweigert wird. Daß die
Synode das Beſtehen ſolcher Gemeinden (von denen es ohnehin nur
wenige unter uns giebt) als ein Uebel betrachtet, hat ſie gewiß deut⸗
lic genug erklärt, und daß ſie ernſtlich dahin ſtrebt, in Mäßigung
und Geduld, nicht aber im gewaltſamen Geiſte der Bilderſtürmer das
bſtebende Uebel abzuſchaffen, zeigt nur, daß wir nach demſelben Ziele
ſreben, aber in anderer Weiſe. Auf dem langſamen, aber rechten
Wege der Ueberzeugung, ohne Gewalt und Gewiſſensdruck, will ſie
ihren Zweck erreichen. Uebrigens möchte auch wohl Mancher mit
Recht fragen, wer Dr. Sihler zum Richter über ſein Gewiſſen geſetzt
babe? Seine Kathederſprache wird Keinen davon überzeugen.

„Ernſte und gründliche Prediger“, die redlich den Forderungen ihres

Gewiſſens nachzukommen ſuchen, kann es vielleicht auch geben, ohne
nach ſeinem Modell gebildet worden zu ſein.

2*

Dr. Sihler beſchuldigt ferner die Synode, daß ſie „ſelbſt
ſolche Prediger aufnimmt, die ſich gerade heraus
unioniſtiſch ausſprechen, und wider die kirchlichen
Symbole in ihrerpraktiſchen Ausführung ſich er⸗
klären“. Dieſe Behauptung kann nimmermehr bewieſen werden.
Die Aufnahme von Paſtor Gockelen kann ihm hier nicht dienen, denn
er bekannte ſich ja zu den ſämmtlichen ſymboliſchen Schriften. Alſo
desbalb iſt er unioniſtiſch, weil er in der Praxis mit jenem nicht über—
inſtimmt. Zwar bedient er Gemeinden, die Paſtor Heid Gewiſ⸗
ſens halber aufgab. Dies kann aber für uns voch kein Beweis
ſein, daß Paſtor Gokelen gefehlt habe, denn (ohne hier über Paſtor

beid's Verhältniſſe urtheilen zu wollen) es giebt Fälle genug, in de—

nen unter dem Vorwand der Gewiſſenhaftigkeit Prediger durch eigen—
nächtiges, herrſchſüchtiges Beuehmen ganze Gemeinden aufgelöſt,
die durch einſichtsvolles Wirken, ohne auch nur im Mindeſten die
Wabrheit preiszugeben, für unſere Kirche hätten gerettet werden kön—
nen, und die durch die Herrſchſucht ihrer Prediger den Sekten in die
Ame getrieben wurden. Das heißt Niederreißen, nicht Bauen. Zwar
ſagt Dr. Sihler, daß jene Gemeinden „nur einen Predigt⸗
dalter, aber keinen Seelſorger wollten“, bei ihm gilt
uber oft leere Muthmaßung für Thatſache; ſein Dünkel iſt noch kein
Deweis. Ferner behauptet er, daß jene Gemeinden „unter dem
vorgeben ihrer amerikaniſchen Freiheit der von
den Herrn Chriſto (Matth. 18, 15-17) geordneten
Lirchenzucht widerſtrebten und trotz aller Beleh—
rung auf keinerlei Weiſe ihrem Paſtor geſtatten
vollten, ſie vor dem Genuß auch nur des erſten
Abendmahls einzeln zu befragen“. Wenn wir dies
men ohne Beweis nur auf ſeine Angabe hin annähmen, ſo könnten
liicht auch ſolche, die nicht das „Joch auf der Jünger Hälſe laden“
uẽnd ſich zu einer (nicht Privat , ſondern) Ohrenbeichte zwingen
hͤſen, verdammt werden. Nicht alle Paſtoren wiſſen zwiſchen Ge⸗
Rauch und Mißbrauch zu unterſcheiden. Welch ein Mißgriff! daß
die Synode, die durch ihren Präſidenten die Angabe von Paſtor Heid,

vwie auch andererſelts die von Paſtor Gockelen vernahm, ſelbſt ein

— ũ157— —
Zum Schluß noch einige Bemerkungen über Einzelnes im Be⸗ K ie die Schlangen, wenn dieſe Herren die hieſigen Volks⸗Sünden in

in ihren Gemeinen nicht ſcharf und ernſilich krafen, krinen ordenuuchen
Beruf begehren, mit ihren Gemeinden die arme Jugend kirchlich verwahrloſen
helfen, auf die Matth. 18, 15 — 17. vorgeſchriebene Kirchenzucht nicht mit
allem Ernſte dringen ꝛc., — ob dies aber ſei „ohne falſch ſein, wie die
Tauben“, das überlaſſe ich dem Gewiſſen des Herrn L. und der Seinen
ſelber zu urtheilen, und wünſche von Herzen, daß ſie früher mit ſich ſelber ins
Gericht gehen, als es Gott thut in ihrem Sterbeſtündlein, wenn Er ihr Wei⸗
den ſeiner Lämmer und Schafe beſehen wird. — Böſe Schäden aus Menſchen—

furcht gehen laſſen, heißt doch wahrlich auch nicht „die Schwachen mit
Wenn das Gewiſſen einzelner Glieder

Geduld tragen“.

Da aber ſchließlich Herr L. meint, daß ich armer Zelot mit Niederreißen,
aber nicht mit Aufbanen zu thun habe, ſo erſuche ich ihn ganz freundlich, zur
Ferienzeit herzukommen, und auf alle Weiſe unſer Seminar und meine Ge⸗
meinde zu beſehen. Es möchte am Ende doch ſein, falls er ſein Herz bezwin⸗
gen kann, und keine geſchwärzte Brille mitbringt, daß er einen gus Gottes
Gnaden gewirkten Anfang eines geſunden Aufbaues vorfände. Auch würde
er in unſeren Gemeinde-Verſammlungen weder „hierarchiſchen Des⸗
potismus“ noch demokratiſche Willkühr, ſondern die Herrſchaft des goͤtt⸗
lichen Wortes und einträchtiges Zuſammenwirken von vehrer und Hörern auf
dem Grunde dieſes Wortes finden.

Im erſten Stücke des Schluſſes ſucht Herr L. wirderum ihre oberfläch—
liche Praris gegen Reformirte in Hinſicht auf Reichung des heiligen Abend⸗
mahles als gründlich und genügend zu rechtfertigen, wogegen ich auf No. 14.
Seite 109. Spalte 3. verweiſe; es iſt eben wieder lauter Deklamiren und
Räſonniren; denn Herr L. nrüßte beweiſen, daß und wie jenes ſachlich allein
richtige Verfahren wirklich „aus dem gewaltſamen Geiſte der Bilder⸗
ſtürmer“ herſtamme, und nicht vielmehr aus chriſllicher Gewiſſenhaftigkeit.

Der Herr Profeſſor ſcheint überhaupt über das Weſen des Gewiſſens noch
etwas im Unklaren zu ſein, und noch nicht einzuſehen, daß deſſen Feinheil
und Schärfe von dem Grade der Erkenntniß des göttlichen Wortes abhängig
iſt. Wer nun aus dieſem nicht gründlich über die groben und ſerlenverderb⸗
lichen Irrlehren der Reformirten klar geworden iſt, auch noch eine ſehr geringe
Einſicht über die jetzige Union und den Zuſammenhang zwiſchen Bekenntniß
und Praris der lutheriſchen Kirche beſitzt, der kann freilich im Anfange meinen,
es genüge, wenn die Reformirten die vorgelegte lutheriſche Lehre nicht verwer—
fen oder auch laut anerkennen, und da handelt er freilich noch nicht wider ſein
(eben noch nicht völlig aus Gottes Wort gereinigtes) Gewiſſen. Wenn er
aber aus Gottes Wort, und anderen darauf gegründeten Schriften eine gründ—
liche Erkenntniß auch über die reine Sakraments -Lehre der lutheriſchen,
und die falſche der reformirten Kirche gewinnt, auch zugleich über die jetzige
Union und den Zuſammenhang zwiſchen Bekenntniß und Praris klarer wird,
ſo wird natürlich durch beides auch ſein eonfeſſionelles Gewiſſen geſchärft,
und er kann dann nicht, wenn er nicht durch böſen Willen die jetzt geſchärfte
Stimme ſeines Gewiſſens gewaltſam unterdrückt, nach ſeinem früheren un⸗
klaren Gewiſſen in Hinſicht auf das Reichen des heiligen Abendmahles an Re
formirte handeln, ſondern kann es eben nicht anders machen, als oben ange—
geben iſt. — Nun ſind aber im „Lutheraner“, den ja auch Herr Profeſſor
Lehmann und andere Paſtoren halten, aus minder verhaßten Federn, als der
meinigen, mehrfach Aufſätze auch über obige Stücke erſchienen, alſo, daß man
billig annehmen muß, Herr Lehmann müßte nun eines Beſſeren belehrt ſein.
Gleichwohl will er nach wie vor die frühere Praris feſthalten, ja nennt es
„Gewalt und Gewiſſensdruck“, von Reformirten zu verlangen,
deren Abendmahlslehre, nachdem ſie aus Gottes Wort grundlich über Wahr—
heit und Irrthum unterwieſen ſind, als falſch zu mißbilligen, und darnach
ihren Abendmahlsgenuß von einem Diener der lutheriſchen Kirche und mit
einer lutheriſchen Gemeinde als gliedlichen Eintritt in die lutheriſche Kirche
und thatſächlichen Austritt aus ihrer bisherigen Kirchen -Gemeinſchaft an⸗
zuerkennen. Nun iſt dies aber vor Gott und Menſchen unzweifelhaft wahr;
aber es meinen vielleicht welche, es ſei weislicher, obiges Begehren erſt ſpäter
und allmählig an die Reformirten zu ſtellen; es wäre dies aber nicht „o hme
Falſch wie die Tauben“ und auch nicht einmal „klug wie die
Schlangen“, ſondern ebenſo unlauter als unklug gehandelt; denn mit
Recht würden dann ſpäter die Reformirten ſich ärgern und ſprechen: Warum
haſt du es uns imAnfange verſchwiegen, und zu öfteren Malen uns das heil.
Abendmahl gegeben, ohne daß wir branchten unſeren reformirten Glauben

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