# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1851 05 13_S154 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) riſch; und bringt nur Schmach auf die Sache de: Herrn. 1. Der Bericht iſt falſch. — Er wirft uns Glaubens⸗ und Kirchenmengerei vor, während er doch ſelbſt das Gegentheil zeigt. Iſt das der Beweis ihres Synkretismus, daß die Synode ſich aus⸗ drücklich zu ſämmtlichen Symbolen bekannt; daß ſie mehrere Male das Gründen und Bauen gemeinſchaftlicher Gemeinden und Kirchen entſchirden verworfen und in einem beſondern Beſchluß ihren Glie⸗ dern die Weiſung gegeben hat, nur als lutheriſche Prediger in (früher gegründeten) vereinigten Gemeinden zu wirken? Zwar herrſchte fruͤher große Unentſchiedenheit in Bekenntniß und Praxis unter uns vor, allein Dr. Sihler weiß, daß die Synode in dieſen Beziehungen ſeit geraumer Zeit ganz anders denkt und wirkt. Wie kann er nun, während es ihm bekannt iſt, daß ſie die entgegengeſetzte Richtung verfolgt, die falſche Behauptung aufſtellen, daß ſie „uni⸗ oniſtiſch“ ſei, und ihr den Vorwurf machen, daß ſie „Glaubens⸗ und Kirchenmengerei“ begünſtige! 2. Er iſt ungerecht. — Mit allem Fleiß deckt der Bericht⸗ ſieller Alles 22, das die Synode auch nur einigermaaßen in ein gün⸗ ſtigeres Licht ſtellen könnte. Niemand kann an ſeinem Zerrbilde den Körper, de⸗ es vorſtellen ſoll, erkennen. Selbſt gegen Feinde ſollen wir gerecht ſein; wit viel mehr gegen Glaubensbrüder! Unge⸗ recht iſt Dr. Sihler's Behauptung, daß es der Ohio ⸗Synode „gar nicht anliege, Bekenntnißtreue zu zeigen“; denn es iſt ihm ja als Thatſache bekannt, daß ſie „Beſchlüſſe gefaht hat, ihre kirchliche Handlungsweiſe dem Bekenniniß gemäß einzurichten. Ich weiſe nur hin auf die Beſchlüſſe gegen die Gründung gemeinſchaftlicher Gemeinden und das Erbauen gemeinſchaftlicher Kirchen; auf den Verweis, den der Präſident, im Auftrag der Synode, dem Lizentiaten Abele dafür gab, daß er den Heidelberger Catechismus neben dem lutheriſchen lehrte; und endlich auf den Beſchluß, daß kein Glied der Synode anders, denn nur als lutheriſcher Seelſorger lehre und wirke. Dies Alles ſucht er nun entweder wegzuerklären, oder ſchilt die Synode „eine Feindin der bekenninißtreuen Lutheraner und eine Freundin der bekenntnißloſen Unioniſten“. — Iſt das ge⸗ recht? — Meint er denn, alles Lutherthum ſei mit ihm aus der Ohio⸗Synode getreten? 3. Der Verfaſſer der „Denkwürdigkeit“ hat lieblos gehan⸗ velt. Er wird vielleicht vorſchützen, daß allerlei Schwärmer ſich auf die chriſtliche Liebe beziehen, und unter ihr vor denPfeilen der Wahr⸗ hell Schutz ſuchen. Demungeachtet aber iſt ſie geboten, und daher auch Pflicht. Während Paulus vor falſcher Liebe uns warnt, beſchreibt er die wahre als langmüthig und freundlich; er ſagt: „ſie eifert nicht, treibt nicht Muthwillen, blähet ſich nicht, ſtellt ſich nicht ungeberdig, ſucht nicht das Ihre, läßt ſich nicht erbittern, trachtet nicht nach Schaden, freut ſich nicht der Ungerech⸗ tigkeit, aber der Wahrheit — verträgt, glaubt, bofft, duldet alles“. Hat der Verfaſſer ſolche Liebe in ſeinem Urtheil über Andersdenkende gezeigt? — Uoberall ſieht er nur Heuchelei. Menſchendienſt und Fleiſchlichkeit. Bei ihm ſcheint chriſtliche Liebe, wie er auch öffentlich und privatim in ſeinem Ver⸗ halten gegen uns zur Genüge bewieſen hat, unter die Adiaphora zu gehören. Zu jeder Zeit iſt er bereit, als Richter über Andere herzu⸗ fallen, von denen er oft nichts, oder nur aus zweiter Quelle etwas weiß. Kurz, was ſeinem erbitterten Richterſinn willkommen iſt, das iſt auch ohne Weiteres ihm ſchon gewiß. Richte nicht, a uf daß ihr nicht gerichtet werdet; verdammet nicht, ſo werdet ihr auch nicht verdammet“. Ueberhaupt unionifiſcer Migbräache abgewieſen nud ins Lächerliche gezogen hat. —1⁵⁴—.— Lehre nicht wiherſprechen, ohne zu verlangen, daß ſie zuglelch die reformirte Lehre als falſch verwerfen; und allein dadurch können doch die Diener der lutheriſchen Kirche in ihrem Gewiſſen beruhigt werden, daß die Anerkennung der lutheriſchen Lehre als allein ſchriftgemäß von Seiten der Reformirten ehrlich und ernſtlich gemeint ſei, und nicht aus der landesüblichen und her⸗ gebrachten Eleichgültigkeit in Hinſicht auf Einheit und Reinheit der Lehre herfließe. Auch laſſen dieſe Prediger nach wie vor das Gewiſſen der Refor⸗ mirten entweder in der Schwebe, ob dieſe bei ihrem ſteten Abendsmahlsneh⸗ men von einem lutheriſchen Prediger und mit einer lutheriſchen Gemeindt denn eigentlich lutheriſch oder reformirt ſeien, oder in dem Wahne, daß ſie nach wie vor gut reformirt ſeien, welches doch vor Gott und Menſchen nicht wahr iſt. Heißt ſolche Verwahrloſung der Gewiſſen „als lutheriſcher Seelſorger lehren und wirken?“ Herr L. muß wenigſtens eine ſehr unklare Vorſtellung von der zarten Gewiſſenhaftigkeit eines bekenntnißtreuen, wahrhaft lutheriſchen Seelſorgers haben. Und ich frage ferner: wird durch ſolche Abendmahls⸗ praxis nicht thatſächlich und gröblich wider das Bekenntniß geſündigt, und die Glaubens⸗ und Kirchenmengerei unſerer Zeit gefördert? Dieſes böſe Stück aber wurde von mir angegriffen, und als betenntnißwidrige Handlungsweiſt nachgewieſen. Wo iſt aber in Bezug hierauf ein Spnodal-Beſchluß von Herrn L. vorgezeigt, der es den Synodalen zur Pflicht machte, jene allein ſachlich richtige Abenrmahlspraxis zu befolgen? Antwort: es iſt kein ſolcher Beſchluß vorhanden, folglich iſt meine Beſchuldigung ihres praktiſchen Unionis⸗ mus nicht falſch und ungerecht. Denn was hilft es, daß die Ohio⸗Predi⸗ ger nicht neue gemiſchte Gemeinen annehmen ſollen, wenn ſie doch die alten beibehalten, und nicht wider alle Anläufe der Menſchenfurcht und Bauchſorge einen ehrlichen und ernſtlichen Verſuch machen, lebendige bekenntnißtreut lutheriſche Gemeinen zu bilden? Aber ſelbſt jenes Verbot bezieht ſich meines Wiſſens, nur auf ſolche Gemeinden, die unirt heißen, und es natürlich auch ſind, aber nicht auf ſolche, dielutheriſch heißen, aber es nicht ſind, indem vielleicht mehr oder winder Reformirte ſich darunter befinden. Dieſe können natürlich nach der nicht widerrufenen alten ſchlechten Abendmahlspraris das heilige Abendmahl bekommen, und auch Glieder der Gemeinde ſein. S0 werden alſo doch Unions⸗Kirchen nach wie vor gebaut, wenngleich nicht aus Holz und Backſteinen. Oder iſt dem nicht alſo, ſo möge Herr L. zuvor den Beweis führen, daß jenes in No. 14 des Lutheraners S. 109 wiederum angezeigte Verfahren mit Reformirten und überhaupt Andersgläubigen vor Reichung des heiligen Abendmahls nicht das allein ſachlich richtige ſei. ad 3. Indem ich hier der Liebloſigkeit geziehen werde, wird der unpar⸗ theiiſche Leſer bemerken, daß Herr L. in dieſem ſeinen Urtheile ſchwerlich ſelbe in ver Liebe geblieben iſt; denn er liefert nicht bloß hohle Deklamationen, ſon⸗ dern richtet auch meinen Herzensgrund, während ich mich deß nicht unierfan⸗ gen habe, bei der Sache geblieben bin, dieſe allerdings aus Liebe ſcharf uni ernſt geſtraft, und das böſe Stück auch mit dem rechten Namen genannt ha Herr L. möge doch ſo gut ſein, nur einen Prediger ihres Verbandes zu ne nen, der einen „ordentlichen Beruf“ von ſeiner Gemeinde in den Hän⸗ den habe, und den ſeine Gemeinde nicht entweder ſtillſchweigend oder ausgrr ſprochener Maßen alſo anſieht, daß ſie ihm nach einem, zwei oder mehreren Jahren „aufkündigen“ könne und den ſie nicht als ihren „gedingten“ Pfarmt betrachtet. Solche Leutlein aber ſind und bleiben nun einmal „Mieths⸗ prediger“, es möge ihnen das Wort gefallen oder nicht. ad 4. Herr L. fährt hier fort, theils zu deklamiren, theils die Geſin⸗ nungen des Herzens zu richten, ſtatt bei den Thatſachen zu bleiben. Er mögt doch erſt beweiſen, daß unſere früheren ſchriftlichen und mündlichen Geſucht (da wir noch Glieder der Ohio-Synode waren) um Abſtellung der beſtehenden unioniſtiſchen Mißbräuche Anmaßungen *), und nicht Gewiſſensnolh waren, zudem, da unſere Bitten auch in der Form nichts Anmaßendes hatten Auch iſt meine Rüge des leichtfertigen und ungerechten Verfahrens der Synodg in der Gockelen⸗Heid'ſchen Sache keine Anmaßung und hängt natürlich wil meinem Amt in unſerer Synode nicht im Mindeſten zuſammen. Jeder ehrs liche Lutheraner, der ſolches Verfahren in Erfahrung brachte, war und it. befugt, dawider zu zeugen und es zu ſtrafen, möge er ein Prediger ſein oder *) Herr L. möge ſich doch gefälligſt beſinnen, mit welchem anmaßenden Dünkel und Spet er vor Andern, obwohl er damals noch ſeyr unreif an Zakren, Ertenntniß und Errahrung war, auf der Synode zu Lancaſter 18 5 un ſere gerechten Bitten um Abſtellung bekenntnigwid