Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 7, Nummer 13 › Seite 110

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1851-02-18, Seite 110

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Synode von Ohio im Junt 1850 zu Neu⸗Bre⸗
men, Ohio, vorgefallen, den wir jedoch an und
für ſich, als etwas Hergebrachtes und Gewohn⸗
tes, nicht zur allgemeinen Kenntniß bringen
würden, wenn er nicht höͤchſt lehrreich wäre und
gründlichen Aufſchluß über die eigentliche Ge⸗
ſinnung der Synode von Weſt-⸗Ohio gäbe, näm⸗
lich daß ſie, bei all ihrem Sichbekennen zu den
kirchlichen Symbolen, eine Feindin der bekennt⸗
nißtreuen Lutheraner und eine Freundin der be⸗
kenninißloſen Unioniſten iſt.

Die Sache iſt nämlich dieſe:

Vor drei Jahren wurde der Paſtor P. Heid
von drei luth. Gemeinden in und bei Wappaco⸗
netto, Auglaize Co., Ohio, berufen. Zwei jedoch
von dieſen war er nach einiger Zeit Gewiſſens
halber genöthigt wieder aufzugeben; denn ſie
wollten nur einen Predigthalter, aber keinen
Seelſorger, widerſtrebten der von dem Herrn
Chriſto in Matth. 18, 15—17 geordneten Kir⸗
chenzucht unter dem Vorgeben ihrer amerikani⸗
ſchen Freiheit, und wollten auf keinerlei Weiſe,
trotz aller Belehrung, ihrem Paſtor geſtatten, ſie
vor dem Genuß auch nur des erſten Abendmahls
einzeln zu befragen, um ſich, ſo viel als möglich,
von ihrer Befähigung zum würdigen Genuſſe
des heil. Abendmahls zu unterrichten, und nicht
durch ſeine Schuld unwürdige Gäſte zu abſolvi⸗
ren und zu commu niciren, ſich alſo nicht theil⸗
haftig zu machen fremder Sünden.

Da kam Herr Paſtor Gogelen, früher, wenn
ich nicht irre, Glied der luth. Synode von Penn⸗
ſolvanien, in jene Gegend und übernahm zuerſt
die Bedienung einer kleinen unirten Gemeinde
in St. Marys, zehn Meilen von Wappaconetto,
wohin er ſich dann begab, ſich von jenen loſen
Leuten „dingen“ ließ und ohne nähere Erkun⸗
digung offenbar Gottloſen flugs das h. Abend⸗
mahl reichte; denn ſo lrichtfertig und gewiſſenlos
handelte dieſer Miethsprediger, daß er nicht nur
nicht vor der Übernahme jener ſog. Gemeinde in
und um Wappac. zu Paſtor Heid kam und ihn
um den Stand der Dinge befragte, noch ſonſt
auf unpartheiiſche Weiſe zur richtigen Anſchau—
ung der Sachlage zu gelangen trachtete, ſondern
vielmehr Paſtor Heid ſpröde abwies, als dieſer
zu ihm kam und den geſchichtlichen Hergang die⸗
ſes betrübten Handels ihm mittheilte und ihn
dringend ermahnte, ſich nicht ſo verderblich theil⸗
haftig zu machen fremder Sünden, indem er of⸗
fenbar Böswillige und Störrige, die des Herrn
Chriſti heilſame Zucht und Ordnung, trotz al⸗
ler an ſie gewandten Geduld und Lehre, verach⸗

teten und verwürfen, als chriſtliche Gemeinde

anerkenne und bediene und ſie dadurch in ihrer
Bosheit und Unbußfertigkeit ſtärke. Denn auf
ſolche Vorhaltung erwiederte Paſtor Gogelen dem
Paſtor Heid „ich bin eraminirt und ordinirt und
laſſe mir von Ihnen nichts ſagen“.

Da nun Paſtor Heid gehört hatte, daß ſich
Paſtor Gogelen an die Ohio⸗Synode anzuſchlie⸗
ſen gedenke, ſo that jener, wozu ſein Gewiſſen
ihn antrieb. Er erzählte nämlich bei der letzten
Synodal⸗Verſammlung zu Neu⸗Bremen dem

Herrn Präſidenten, Paſtor Spielmann, in Ge⸗

genwart dreier Glieder der Synode, den Her⸗

— 110—

gang der Sache, um die Synode vor ſofortiger
Aufnahme des Paſtor Gogelen zu warnen. Der
Herr Präſident ſagte, er wolle dieſes Alles vor—
bringen, da Herr Paſtor Gogelen ſich ſchon um
Aufnahme gemeldet habe. Paſtor Heid erſuchte
ihn, dieſes am folgenden Tage zu thun, weil er
noch ſo lange in Neu⸗Vremen zu bleiben gedächte
und gegenüber von Paſtor Gogelen gern auf Be⸗
fragen nähere Auskunft geben wolle. Als nun
gleichwohl am andern Tage nichts davon zur
Sprache kam, ſo fragte Paſtor Heid noch einmal
bei dem Präſidenten nach und erhielt zur Ant—
wort, daß dieſer Handel nicht in der Synode, ſon⸗

dern im Miniſterio vorkomme.“) Dahin hatte

nun freilich Paſtor Heid keinen Zutritt. Wie
aber dieſe Sache werde gehandelt werden, ließ
ſich doch ſchon aus einem Vorfalle abnehmen,
der an demſelben Tage in der Synodal⸗Verſamm⸗
lung ſich ereignete.

Es begab ſich nämlich daß Herr Kleinegees,
ein Licenziirter, in dem wirklich ein rechtſchaffe-
ner Ernſt und Lauterkeit der Geſinnung zu ſein
ſcheint, auftrat und ſich Belehrung erbat, wie er
ſein lutheriſches Gewiſſen mit ſeiner „unirten
Gemeinde“ in Einklang bringen und ſein amt—
liches Verfahren in und mit ihr ferner einrichten
ſolle; denn obwohl er in Unwiſſenheit und in
pietiſtiſch-unioniſtiſchem Liebeswahn dieſe Ge⸗
meinde angenommen hatte, ſo war er doch, durch
heilſame Amtserfahrung und durch genauere Er⸗
kenntniß der Gegenlehre und des Zuſammen⸗
hangs zwiſchen Bekenntniß und Praxis zu der
Einſicht gekommen, daß das Bedienen vermiſch⸗
ter Gemeinden, als ſolcher, nicht zum Aufbau,

ſondern zur Zerſtörung der luth. Kirche gereiche.

Auf jene Frage und Bitte um Belehrung trat
nun—der Schreiber dieſes war nämlich gegen⸗
wärtig —eine ziemlich lange tiefe Stille ein, und
es ſchien zumal den Vätern der Synode dieſe
Frage eher verdrießlich, als erwünſcht zu ſein,
theils weil der Geſchäftsgang der Synode da⸗
durch unterbrochen wurde und z. B. die Gelder
zur Synodalkaſſe noch nicht eingezahlt waren,
womit herkömmlich die edle Sitzungszeit theil⸗
weiſe todtgeſchlagen wird,“*) theils weil ſie, wie
aus dem endlich gegebenen Rath ſo ziemilich klar
wird, in dem unangenehmen Zuſtande der Rath⸗
loſigkeit ſich befanden, theils weil vielleicht hier
und da ein ſchlafendes Gewiſſen etwas unſanft

durch jene Frage aufgewekt wurde und dem er⸗

wachenden ehrwürdigen Vater das Sprüchwort
einfiel: „Arzt, hilf dir ſelber“.

*) Es iſt übrigens dieſes Verfahren in dem vorliegenden
Fallt wider allen richtigen kirchlichen Brauch. Denn muß
nicht der ganzen S.node, alſo auch den Licenzürten (die⸗
ſem ſeltſamen Zwitterweſen zwiſchen Candidaten und Ordi-
nirten) und den Deputirten es Gewiſſens⸗und Herzensſache
ſein, aus eigener Anſchauung, etwa durch ein öffentlich ge⸗
haltenes Colloquium, ſich zu überzeugen, ob der Paſtor,
der Aufnahme in die Synode begehrt, rechtgläubig oder irr⸗
gläubig ſei?

**) Indeß nämlich wichtige Bekenntuiß⸗und Lehrfragen

mit ungrünblicher Eile beſeitigt werden, bringen ſie Stunden
lang während der Sitzung mit Einzahlung der Gelder in die
Sypnodal-oder Erziehungskaſſe oder mit Einreichung der Pa⸗
rochialberichte zu —Geſchäfte, die doch ein jeder ganz gut
außer der Sitzungszeit mit dem Secretair oder Caſſirer ab⸗
machen kann.

„ 4

Endlich trat nun der ehrwürdige Vater, Herr
Paſtor Heinecke aus Miamisberg auf und er⸗
theilte den wohlweiſen Rath, der auch ſpäter
zum Synodalbeſchluß erhoben wurde, nämlich:
„Beſchloſſen, daß wir, als Synode, die Bildung
gemiſchter oder ſog. unirter Gemeinden m ißbil⸗
ligen und unſern Predigern anrathen,
daß, wo ſolche ſchon beſtehen, ſie dieſelben nur
als luth. Prediger bedienen“.

Da aber hierüber keine weitere Erklärung er—
folgte und eine ſachgemäße Frage nur eine zor⸗
nige Abfertigung, aber keine Antwort von dem
Herrn Rathgeber erfuhr, ſo waren Herr Kleine—
gees, (und andere Amtsbrüder in ähnlicher
Lage) eben ſo klug, als zuvor; denn das be—
gehrte ja Herr Kleinegees grade zu wiſſen, auf
welche Weiſe er eben als luth. Prediger
ſeine unirte Gemeinde noch ferner bedienen
könne, nachdem er ſelber zur Erkenntniß der
Wahrheit gekommen ſei.

Hätte der liebe Gott nun nicht anderswoher
für den Frager geſorgt, ſo hätte natürlich jener
ſog. Rath ſein Gewiſſen nach wie vor in der
Schwebe und peinlicher Ungewißheit gelaſſen,
wie er doch nun eigentlich als luther. Prediger
mit ſeiner unirten Gemeinde ferner zu verfahren
habe, ohne wider die Wahrheit oder wider die
Liebe weſentlich zu verſtoßen, d. i. ohne die gött⸗
liche Wahrheit der heil. Schrift und das darauf
gegründete Bekenntniß der luth. Kirche durch
unioniſtiſche Handlungsweiſe ferner zu verleug⸗
nen und ohne anderſeits ſofort die Gemeinde zu
verlaſſen, die er doch durch ſeine frühere Über—
nahme als luth. Prediger, in ihrem Unionswahn
geſtärkt hatte.

Denn natürlich war er nun in ſeinem Herzen
und Gewiſſen gehalten, ſeiner Gemeinde, ob
Gott wollte, auch die Augen aufzuthun, und
ſie auf dem Wege gründlichen Unterrichts über
die reine Lehre der luther. Kirche und die falſche
Lehre der Reformirten von dem Unding und der
Lüge der jetzigen Union göttlich zu überzeugen,
damit'entweder die ganze bisher unirte Ge⸗
meinde oder doch ein Theil derſelben eine luth.
Gemeinde werde. Wolle dagegen entweder die
ganze Gemeinde ſchon von vornherein ſolchen
Unterricht verwerfen oder nach demſelben ſtörrig
und böswillig eine unirte Gemeinde bleiben, ſo
habe doch Herr Kleinegees redlich das Seine ge⸗
than und könne ſie getroſt verlaſſen.

Wiewohl nun alſo jener obige Rath und ſpaͤ⸗
tere Beſchluß der Synode kein eigentlicher Rath
und keine väterliche Handleitung für den jungen
Amtsbruder war, ſo iſt doch nicht zu leugnen, daß
er einen Schein von kirchlicher Geſinnung hatte.

Wie wenig ernſtlich es aber damit gemeint
war, wurde alsbald am Nachmittag klar; denn
da ſprach ſich der luth. Paſtor, Herr Gogelen, der
Bittſteller um Aufnahme in die Synode, ganz
offen und unumwunden für die Union und die
herkömmliche unioniſtiſche Handlungsweiſe der
(ſogenannten) luth. Paſtoren aus, ohne auch nur
von ein er Seite her Widerlegung und Zurecht⸗
weiſung durch die Synode zu erfahren; ja zum
Zeichen ihrer brüderlichen Einigkeit mit Herrn

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