Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 9 › Seite 71

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-12-22, Seite 71

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chenordnung nicht anerkennen und unterſchreiben
wollten, ohne Unterricht in der Schule gelaſſen
werden ſollten) auf den Standpunkt des Rechts
geſtellt, und obengedachte Kinder aus der Schule
gewieſen oder vielmehr ſie ohne Unterricht in der⸗
ſelben gelaſſen haben. Wohl wird dieſes Ver⸗
fahren manchem Leſer des „Lutheraner“ als ein
hartes erſcheinen, und ich muß geſtehen, ob wir
gleich anfangs nothgedrungen unſeren Gegnern
ernſtlich gegenüber treten mußten, daß es mir
auch ſo erſchienen, und daß es mir immer mehr
als ein ſolches erſcheint, deßhalb ich ſchon unter
Mitwirkung des Kirchenraths Verſuche gemacht,
die Gemeinde dahin zu vermögen, die Kinder
unſeres Widerparts in ihre Schule aufzunehmen,
wobei ich mich erboten habe, dieſe Kinder umſonſt
zu unterrichten, während jedes wirkliche Glied
der Gemeinde verpflichtet iſt, ein jährlich feſtge⸗
ſetztes Schulgeld zu entrichten. Doch bis jetzt iſt
es mir noch nicht gelungen, die Gemeinde zur
Einwilligung dieſes Vorſchlags zu bewegen.“)
So viel zur Beleuchtung der im Aufſatze des
Herrn Suhr angegebenen Thatſachen.
G. Sauer.

Wir, der unterzeichnete Kirchenrath der erſten
evangeliſch-lutheriſchen St. Johannis-Gemeinde,
bezeugen, daß ſich die Sache alſo verhält, wie ſie
unſer Herr Paſtor dargethan hat.

Heinrich Otte.
Heinrich Sieg.
Friedrich Surenkamp.
Heinrich Driehaus.
Friedrich Stuckwiſch.
Friedrich Kleekamp.

Kirchliche Nachrichten.

Nachdem es der uunerforſchliche allweiſe Gott
über unſern theuren Amtsbruder, Paſtor Lo renz
Fleſſa, verhängt hat, daß derſelbe auf beiden
Augen erblindet und ſo zu fernerer Verwaltung
ſeines heiligen Amtes unfähig geworden, auch
die Hoffnung der Geneſung mehr und mehr ge⸗
ſchwunden iſt, ſo hat ſich deſſen Gemeinde, wie⸗
wohl mit herzlicher Betrübniß, genöthigt geſehen,
auf Berufung eines Succeſſors ihres aus ihrer
Mitte ſcheidenden geliebten Seelſorgers Bedacht
zu nehmen. Die Wahl iſt erfolgt und auf den
bisherigen Paſtor E. O. Wolff in Perryville,
Mo., gefallen. Derſelbe hat denn auch bereits
ſein neues Amt am Yten dieſes Monats, Dom.
II. Adv., angetreten. Die Adreſſe desſelben iſt
daher von jetzt an: Union, Jefferson Co., Mo.

Zum Nachfolger des Vorgenannten iſt der
Candidat des Predigtamtes Herr Friedrich
Reißner von Harburg, Kreiſes Schwaben und
Neuburg, Königreich Baiern, gewählt worden.
Derſelbe, zuletzt Lehrer zu Marienheim bei Neu⸗

*) Wir können hierbei die Bemerkung nicht zurückhalten,
daß es uns herzlich leid thut, zu hören, wie unſer lieber
Herr Amtsbruder Sauer ſammt ſeiner theuren Gemeinde
zur Ergreifung einer ſolchen Maßregel ſich habe verleiten
laſſen können, die wir gerade unter den obwaltenden Um-
ſtänden für eine durchaus verwerfliche erklären müſſen.

Die Red.

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burg an der Donau, kam, nachdem er ſich für das
amerikaniſch⸗lutheriſche Predigtamt vorbereitet
hatte, im Sommer des laufenden Jahres nach
Amerika, genoß hierauf eine kurze Zeit den Unter⸗
richt in dem Seminar zu Fort Wayne, beſtand
hier vor verſammelter Predigerconferenz das
Examen pro munere und iſt am 12. d. M.
durch Paſtor Gruber unter Aſſiſtenz des Paſtor
Biltz inmitten ſeiner Gemeinde in und um Per⸗
ryville, Perry Co., Mo., ordinirt worden.

Da endlich Paſtor Schieferdecker einen Ruf
nach Altenburg, Perry Co., Mo., erhalten und
ſammt ſeinen bisherigen Gemeinden für göttlich
erkannt und angenommen hat, ſo hat bereits die
eine dieſer Gemeinden, nemlich die zu Centreville,
den Candidaten der Theologie Herrn Heinrich
Wunder aus Franken, bisher Zögling des
Altenburger theologiſchen Seminars, an ihr va⸗
cant gewordenes Paſtorat berufen. Derſelbe iſt
denn, nach Beſtehung einer öffentlichen Prüfung,
am 16. d. M., Dom. III. Adv., inmitten ſeiner
Gemeinde durch den Präſes der Synode ordinirt
und in ſein Amt feierlich eingewieſen worden.
Das Poſtamt iſt: Millstadt P. O., St. Clair
Co., IIl.

Mögen dieſe Nachrichten viele Herzen zur Für⸗
bitte nicht nur für dieſe neuen Arbeiter im Wein⸗
berge des HErrn, ſondern überhaupt für unſere
ganze nordamerikaniſche Kirche bewegen, da ge⸗
genwärtig inſonderheit unter dem Miniſterium
derſelben eben ſo große, als entſcheidungsvolle
Veränderungen vor ſich gehen, auch, wie wir zu
erfahren Gelegenheit haben, mehrere unſerer
theuren Amtsbrüder mitten in ihren Gemeinden
in hartem Kampfe ſtehen. Vergleiche den letzten
Theil des 12. Verſes von Cap. 12 der Offenba⸗
rung St. Johannis.

Soeben erhalten wir noch die Nachricht, daß
der als bereits ordinirter Candidat der Theologie
aus Baiern herüber gekommene Herr Ottmar
Clöter, welcher von der deutſchen evangeliſch—
lutheriſchen Gemeinde zu Saginaw City in Mi⸗
chigan einen ordentlichen Beruf erhalten hatte,
auf ſein und der berufenden Gemeinde Anſuchen
bei dem Präſidium unſerer Synode durch Paſtor
Sievers kirchlich in ſein Amt eingeführt worden
iſt. Letzterer ſchreibt uns hierüber u. A. Fol⸗
gendes: „Auf den 30. November Morgens war,
als auf den Tag des heiligen Apoſtels Andreas,
die Feier der Einführung feſtgeſetzt. Morgens
9 Uhr fanden ſich die Gemeindeglieder in einem
der Säle des Saginawer Courthauſes ein. Es
fand zuvörderſt die Beichthandlung ſtatt. Herr
Paſtor Clöter hielt die Beichtrede und Privat⸗
beichte; er ſelbſt empfing von mir die Abſolution.
Nach vollendeter Beichthandlung aber wurde ein
öffentliches Colloquium von uns beiden gehalten,
wobei die ganze Gemeinde gegenwärtig war.
Zum Gegenſtande des Colloquiums hatte ich die
Concordienformel in ihren Hauptpunkten gewählt.
Die ganze Gemeinde hat ſich mit mir überzeugt,
daß ſie einen Paſtor berufen hat, der ſie und ihre
Kinder in der heilſamen Lehre gründen und ſtär⸗
ken wird. Auch hat er ſolches bei der Einfüh⸗

rung, die nach Löhe's Agende vor ſich ging, an⸗
gelobt. Es machte auf die Gemeinde einen wohl⸗
thuenden Eindruck, ſich ſelber durch unſer Col⸗
loquium überzeugen zu dürfen, daß das Kleinod
der reinen Lehre ihr gewahrt ſei. Nach dem
Colloquium hielt ich die Introductionspredigt
über Matth. 4, 18—- 22. Thema: Von der
Berufung, 1. durch wen und unter welchen Um⸗
ſtänden erhielt Andreas ſeine Berufung und
durch wen und unter welchen Umſtänden erhalten
noch heute die rechtmäßigen Prediger des Evan⸗
geliums ihre Berufung? 2. wozu ward Andreas
berufen, und wozu werden noch heute die Pre⸗
diger des Evangeliums berufen? — Auf die
Predigt folgte die Einführung und⸗Verpflichtung
auf das Wort Gottes und die in dem Concor⸗
dienbuche enthaltenen Bekenntniſſe der Kirche,
und endlich die Abendmahlshandlung.“ — Wir
ſchließen dieſen Bericht mit dem Wunſche und
Gebete zu Gott, daß in Michigan, wo nun ſchon
in ſo mancher kleinen Gemeinde beſonders
rüſtige Arbeiter ſtehen, die göttliche Verheißung
Pſ. 84, 7. 8. immer herrlicher ſich erfülle.

—

Sollt' ich meinem Gott nicht ſingen.

Unter der Regierung des Herzogs Carl von
Würtemberg ward einſt durch Hofränke ein
in guten Ehren ſtehender Mann ſeines Amtes
entſetzt und verlor ſein Brod, ſo daß er genöthigt
war, in ſeinen Mutterort, ein kleines Dörflein,
ſich zurückzuziehen und dort endlich gar das Amt
eines Nachtwächters zu übernehmen, nur um ſich
durchzubringen. Da rief er nun bei jeder Stunde,
die er des Nachts als Wächter zu rufen hatte,
jedesmal noch nach dem gewöhnlichen Stunden⸗
ruf den Refrain*) dieſes Liedes:

Alles Ding währt ſeine Zeit,
Gottes Lieb in Ewigkeit.

Dieſe Worte waren ſein Stecken und Stab, an
dem er feſthielt in ſeinem Jammer und Unglück,
und ſo tröſtete er ſich allezeit des, daß Gottes
Liebe ewig währe. So hatte er es nun ſchon
manches Jahr getrieben, da übernachtete eins⸗
mal in ſeinem Orte ein hochgeſtellter herzoglicher
Beamter. Als der den Nachtwächter jede Stunde
ſo rufen hörte, fiel es ihm auf und er fragte
nach der Perſon dieſes Nachtwächters; nachdem
er aber Alles über denſelben wohl erkundet hatte,
hinterbrachte er die ganze Sache dem Herzog.
Dieſer, gerührt durch dieſen Vorgang, gab dem
Manne, der ſein Vertrauen auf Gottes Liebe ge⸗
ſetzt, wieder Brod und Amt. Der Winter hatte
nun für ihn ausgeſchneit und es trat der ſchöne
Sommer ein. (V. 10.) Zeitlebens ſang jetzt
dieſer Mann zu ſeinem Morgengebet voll herz⸗
lichen Dankes:

Alles Ding währt ſeine Zeit,
Gottes Lieb' in Ewigkeit.

Dieſes Lied iſt um 1659 von Paul Gerhardt

gedichtet.

) Refrain, ein Wiederholungsſat, beſonders Schluß⸗
oder Ringel⸗Reim am Ende jedes Lied⸗ oder Geſang⸗
verſes.

English translation

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