Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 9 › Seite 65

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-12-22, Seite 65

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Bekenntnisſchriften 2

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Herausgegeben von der deutſchen ev

Belligirt von C. B. W. Wulther.

Der LCutheraner.

„Gottes Mlort und Tuthers Kehr' vergehet nun und nimmermehr.“

angeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und anderen Staaten.

dahrgang 6.

Ht. Louis, Mo., den 27. December 1849.

No. 9.

Bedingungen:
vorauszubezahlen und das

für 5 Cents verkauft.

enthalten, unter der Adreſſe: Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden.

Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſcriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreider, welche denſelben
Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer

Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Redacteur, alle anderen aber, welche Geſchäftliches, Beſtellungen, Abbeſtellungen, Gelder ꝛc.

Die Inauguralrede Herrn Dr. Sprechers.

(Schluß.)

Herr Dr. Sprecher fährt in ſeiner Rede weiter
alſo fort: „Sieben Jahre nach Uebergabe der
Augsburgiſchen Confeſſion (des einzigen je
allgemein von der lutheriſchen Kirche angenom⸗
menen Symbols), nemlich im Jahre 1537, tru⸗
gen die proteſtantiſchen Fürſten ihren Theologen
bei einer Convention zu Torgau auf, die Augs⸗
burgiſche Confeſſion noch einmal nach der Schrift
zu prüfen und alles zu ändern, was ſich darin
als mit dieſer untrüglichen Regel nicht beſtehend
erfinden möge. (Siehe Dr. Tittmann, „Die
Evangeliſche Kirche“, Leipzig, 1831. S. 3.),

Herr Dr. Sprecher will mit dieſer Notiz offen⸗
bar einen Wink geben, wie die lutheriſche Kirche
ſelbſt immer ungewiß geweſen ſei, ob auch die
Augsburgiſche Confeſſion in ihren Lehrartikeln
eine ſtrenge Prüfung nach Gottes Wort aushalte,
und wie daher ihr Sinn geweſen ſei, daß dieſes
ihr Bekenntniß von ihren aufgeklärteren Nach⸗
kommen immer aufs neue geprüft, von ſeinen
Irthümern gereinigt und verbeſſert werden
ſolle.

Daß der gelehrte Redner, wie es ſcheint, von
Tittmann irregeleitet, obige hiſtoriſche Notiz
gibt, darin ſogar Torgau mit Schmalkalden ver⸗
wechſelt wird, das wollen wir ihm gerne ver⸗
zeihen, da es ſein Fach nicht zu ſein ſcheint, die
Geſchichte aus den Quellen zu ſtudiren, und er
nicht wiſſen konnte, daß ſein Gewährsmann, den
wir im Jahre 1831 zu unſeren Lehrern zählten,
oft tiefer in das Champagnerglas, als in die
Quellen der Reformationsgeſchichte guckte. Die
Sache verhält ſich aber folgendermaßen. Pabſt
Paul III. hatte verſprochen, ein Generalconci⸗
linm auszuſchreiben, und die proteſtantiſchen
Fürſten eingeladen, daſelbſt in ihren Vertretern
zu erſcheinen, damit die ſtreitigen Religionshän⸗
del endlich verglichen werden möchten. Unter der
Bedingung, daß das Concilium ein „freies und
criſtliches“ ſei, waren denn auch die proteſtan⸗
tiſchen Fürſten und Theologen nicht abgeneigt, zu
erſcheinen, jedoch nicht, weil man für nöthig er⸗

mann die proteſtantiſchen Fürſten ihren Theolo⸗

achtet hätte, daß ein Concilium die öffentlich be⸗
kannte Lehre der Proteſtanten prüfe und läutere,
ſondern daß das von ihnen erkannte Wort Got⸗
tes weiter leuchte in die noch vom Pabſtthum um⸗
nachteten Länder und Reiche. Als daher u. A.
der päbſtliche Nuncius Peter Paul Vergerius am
6ten November 1535 in Angelegenheiten des zu⸗
ſammenzuberufenden Concils in Wittenberg er⸗
ſchien, äußerte Luther gegen ihn Folgendes:
„Wir ſind durch den Heiligen Geiſt
der Dinge aller gewiß und dürfen gar
keines Coneilii, ſondern andere arme Leute, ſo
durch eure Tyrannei unterdrückt werden; denn
ihr wiſſet nicht, was ihr gläubet. Nun wohlan,
habt ihr Luſt dazu, ſo machet eins; ich will,
ob Gott will, kommen, und wenn ich wüßte,
daß ihr mich verbrennen ſolltet.“ (Luthers
Werke. Hall. A. XVI, 2294.) Als nun der
genannte Pabſt im Jahr daranf ein im Mai
1537 zu Mantua zu haltendes Concilium aus⸗
geſchrieben hatte, ſtellten die Proteſtanten im
Februar dieſes Jahres einen Convent zu
Schmalkalden an, um ſich über eine defi⸗
nitive Antwort auf die Frage, ob auch ſie Theil
nehmen wollten, zu berathen. Hierbei ſollen
nun nach dem Bericht des verewigten Dr. Titt⸗

gen den Auftrag gegeben haben, die Augsbur⸗
giſche Confeſſion noch einmal ſorgfältig durchzu⸗
leſen und was dieſelben als mit der heiligen
Schrift unvereinbar darin finden würden, zu
ſtreichen. Dieſe Darſtellung der Sache hat Titt⸗
mann in ſeiner Schrift: „Die Evangeliſche
Kirche“, die leider! nicht in unſeren Händen iſt,
ohne Zweifel aus Johann Aurifaber's kur⸗
zem „Bericht, was ſich mit Luthero begeben“,
genommen, darin allerdings dergleichen berichtet
und zugleich gemeldet wird, daß jedoch „die Theo⸗
logen und unter denſelben auch Bucer im Namen
des ganzen Straßburger Miniſteriums die Augs⸗
burgiſche Confeſſion und deren Apologie aufs
neue mit eigener Hand unterſchrieben“ haben,
und daß dieß am 24ſten Februar 1537 geſchehen
ſei. Geſetzt nun, Aurifaber hätte, warum es

ſich damals handelte, wirklich richtig gefaßt und

wiedergegeben, ſo würde daraus doch nur ſo viel
mit Recht geſchloſſen werden können, daß es ſich
einige proteſtantiſche Fürſten damals als mög⸗
lich gedacht, es dürfte wohl noch etwas Irriges
in den genannten Bekenntniſſen ſich vorfinden,
und daß ſie daher, da es zur letzten Entſcheidung
durch eine allgemeine Kirchenverſammlung kom⸗
men ſollte, eine ſchließliche nochmalige Reviſion
(Muſterung) für nöthig erachtet haben. Es iſt
uns jedoch außer Zweifel, daß der liebe Aurifa⸗
ber, wie er ſich durch ſeine Sammlung der Tiſch⸗
reden Lutheri bekanntlich nicht eben als ein kriti⸗
ſches Genie bewieſen, auch die Sache, um die es
ſich hier handelte, falſch aufgefaßt hat. Hierzu
kommt, daß Aurifaber zu der Zeit, als der Con⸗
vent zu Schmalkalden gehalten wurde, noch ein
Jüngling von ſiebenzehn Jahren war und erſt
darnach die Wittenberger Univerſität bezog, um
da.Theologie zu ſtudiren. Er redet alſo nicht als
Augen⸗ und Ohrenzeuge, ſondern erzählt die
Sache, wie er ſie vernommen. Wie drücken ſich
aber die Augen- und Ohrenzeugen aus?
Luther erſtlich gibt den erhaltenen Befehl in
der Vorrede zu den Schmalkaldiſchen Artikeln
mit den Worten an: „(Es) ward mir befohlen,
Artikel unſerer Lehre zu ſtellen, und zuſammen
zu bringen, ob's zur Handlung käme, was und
wie ferne wir wollten oder könnten
den Papiſten weichen, und auf welchen wir
gedächten endlich zu beharren und zu bleiben.“?ꝰ
Ferner ſchreibt davon Melanchthon in einem
Briefe an Camerarius am Iten März noch von
Schmalkalden aus folgendermaßen: Man ſei auf
Befehl der Fürſten zuſammengekommen, „daß
man beſchlöſſe, über welchen Artikeln man feſt
halten und ſolche aufs äußerſte mit Hintanſetzung
der gemeinen Ruhe und aller menſchlichen Dinge
behaupten; und welche man dagegen dem

*) Zu bemerken iſt, daß Luther die Augsburgiſche Con-
feſſion, welche ihm noch vor derrn öffenilicher Uebergabe
zur Reviſion zugeſendet worden war im Mai 1530, mit
der Autwort dem Kurfürſten wieder zuſtellte: „Ich habe M.
Philipps Apologia überleſen; die gefällt mir faſt (d. i. ſehr)
wohl, und weiß nichts daran zu beſſern, noch
zu ändern, würde ſich auch nicht ſchicken; denn ich ſo
ſanft und leiſe nicht treten kann.“

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