Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 6, Nummer 9 › Seite 68

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1849-12-22, Seite 68

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was ſeine armen Kinder auf Erden bedürfen.
Die übrig gebliebenen Häuflein ſammelten ſich
zu lutheriſchen Gemeinden, die Gemeinden zu
einer lutheriſchen Kirche. Aber ſchwer war die
Glaubensprobe, welche die Treugebliebenen zu
beſtehen hatten, und groß und erdrückend die Laſt,
die damit auf ihre Schultern gelegt ward. Sie
mußten ihre kirchlichen Bedürfniſſe aus eignen
Mitteln aufbringen. Sie ſollten daneben die
unirte Kirche und deren Anſialten und Diener,
wie bisher, mit erhalten. Und weil ſie deſſen
ſich weigerten, um nicht mittelbar ihre Kirche und
deren Rechte zu verleugnen, ſo traten Executionen
und Auspfändungen ein, welche viele Familien
arm gemacht und Tauſende über das Weltmeer
nach Amerika und Auſtralien vertrieben haben.
Die kleine Lutziner Gemeinde mußte beiſpiels⸗
weiſe 2000 Thaler an ausgepfändeten Strafgel⸗
dern erlegen, die zu einem Straßenbau verwendet
worden ſind. Es gibt Coloniſten in der Ge⸗
meinde Hakenwalde (in Pommern), die durch
jene Verfolgungsjahre mit 1000 Thalern verſchul⸗
det worden ſind, denen alles Rindvieh, alle
Schafe, ſelbſt das Saatkorn abgepfän—
det wurde, ſo daß ſie mit ihren Familien, die
ſonſt im Wohlſtand geweſen, endlich geradezu von
der Liebe ihrer Glaubensgenoſſen erhalten werden
mußten. Dazu nehmt, daß unſere Paſtoren ver⸗
folgt und oft Jahre lang gefangen gehalten wur⸗
den; daß, wenn ſie frei waren, die weiten Reiſen,
die ſie machen mußten, um die im ganzen Lande
zerſtreut wohnenden Lutheraner zu beſuchen und
zu ſtärken, große Koſten verurſachten; daß wir
von Jedermann, ſelbſt von Gutgeſinnten, als
eigenſinnige Störenfriede und unruhige Köpfe
angeſehen und unſere Schriften, in welchen wir
uns vertheidigen wollten, verboten wurden, ſo
daß wir den Glaubensgenoſſen des Auslandes
entweder ganz unbekannt blieben, oder aber durch
den Pinſel unſerer Feinde als eine neue Secte
und Rotte lutheriſcher Separatiſten abgemalt
wurden; daß endlich, wenn auch die Zahl der
aus der Union in die Kirche der Väter Zurücktre⸗
tenden von Jahr zu Jahr wuchs, dadurch zwar
unſere Freude, aber immer zugleich auch unſere
Noth gemehrt wurde, da alle, die zurücktraten,
Geiſtliche wie Laien, die von der unirten Kirche in
Beſchlag genommenen Kirchen- und Pfarrgüter
verlaſſen und opfern mußten, und ihre Zerſtreuung
und Vereinzelung die Anſprüche, die an uns ge⸗
macht wurden, um auch ſie mit kirchlicher und
gottesdienſtlicher Pflege zu verſorgen, nur ſteigern
konnten. Das alles nehmt zuſammen, ſo habt
Ihr den ganzen heißen Ofen des Elends, in den
uns Gott warf um unſrer Sünden willen, in wel⸗
chen er uns aber nur warf, um uns, wie wir
feſtiglich vertrauen, in demſelbigen auserwählt zu
machen.

Es hat ſich nun freilich ſeit dem Regierungs⸗
antritt unſeres theuren Königs in unſerer Lage
vieles geändert und gebeſſert. Wir haben nun
wieder freie Religionsübung und können unſere
Gemeinden und unſere Kirche in Ruhe und Frie⸗
den erbauen. Unſere Zahl iſt durch Gottes Er⸗
barmen auf 27,000 geſtiegen, und die innere

—

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Geſchichte unſerer Kirche erinnert (wir dürfen es
ja in aller Demuth bekennen, da nichts davon
unſer Werk iſt, ſondern alles iſt Gottes!) an die
blühendſten Zeiten der chriſtlichen Kirche. Auch
ſind wir wenigſtens frei von den perſönlichen Pa⸗
rochiallaſten an die Pfarrer der evangeliſchen
Landeskirche. Weil aber gleichwohl alle Grund—
abgaben an dieſelben nach wie vor von uns ge⸗
tragen werden, und wir alſo außer der eigenen
immer auch noch die unirte Kirche erhalten helfen
müſſen, weil wir Kirchen und Schulen bauen
und dotiren müſſen, weil unſere Pfarrſprengel
überaus groß an Flächeninhalt und meiſtens
überaus klein an Seelenzahl ſind, weil meiſtens
nur die Armen zu uns gehören, weil viele unſerer
Gemeinden noch von ſchweren Schulden aus
früherer Zeit gedrückt werden: ſo brechen wir
unter dieſer Laſt faſt zuſammen. Unſere Her⸗
zen werden oft matt, unſere Kniee ſtraucheln und
die Füße wollen nicht mehr laufen. Es fehlt
uns oft am Allernothdürftigſten, geſchweige, daß
wir hätten Hand anlegen können an das, was
uns auch je länger, je nöthiger wird, an Errich⸗
tung von Schullehrer- oder Predigerſeminarien.
Es ſtehen in mancher Gegend unſeres Vaterlan⸗
des die Felder weiß zur Ernte, aber es fehlt an
neuen Arbeitern, ja oft an Brod für die vorhan⸗
denen.
(Schluß ſolgt)
(Eingeſandt.)
Fortſetzung des Auszugs von dem Protokoll
der vierteljährlichen am 26. und 27. Septbr.
zu Fort Wayne abgehaltenen Conferenz des
Conferenz⸗Diſtriets von Fort Wayne.

2. Der Vorſitzer theilte der Conferenz ein
Schreiben mit, das unter ſeiner Adreſſe vor Kur⸗
zem, von der Conferenz der lutheriſchen Miſſion
und Kirche „im Tamulenlande“ (Oſtindien) an
die „lutheriſchen Brüder in Nordamerika“ ge⸗
richtet, an ihn gelangt war. In dieſem Schrei⸗
ben wird das Entſtehen der lutheriſchen Gemein⸗
den in und um Trankebar und Madras, ihr
Wachſen und Auf blühen unter mehrerlei Kämpfen
und Leiden, darnach ihr Abnehmen und Ermat⸗
ten und ihr neueſter Zuſtand berichtet, der ein
für geſunde kirchliche Geſtaltung vielverſprechen⸗
der ſei. Die dortige Schweſterkirche begehrt
ſchließlich, daß ihr die hieſige auch Gruß, An—
ſprache und Nachricht in einem Briefe möge zu⸗
gehen laſſen, damit auch dadurch ſichtbarlich und
zur gegenſeitigen Glaubensſtärkung die Einigkeit
im Geiſte zwiſchen beiden möge bezeugt und be⸗
kräftigt werden.

Die Conferenz beſchloß, daß dieſer Brief im
Lutheraner veröffentlicht und zugleich die St.
Louis Conferenz erſucht werde, ihn zu beantwor⸗
ten,“) und ſprach über folgende Punkte ihre herz⸗
liche Freude aus:

1. Daß der HErr in den verſchiedenen Ge—
genden der Erde und in mancherlei Völ⸗
kern, Sprachen und Zungen die lutheriſche

*) Iſt bereits geſchehen. D. Red.

Kirche wieder lebendig mache und zugleich
ſie, wie z. B. nach Auſtralien, als Miſ⸗
ſions⸗Gemeinde ausſende; .
„daß ſich an ſo mancherlei Orten und En⸗
den das Bedürfniß des lebendigen Zu⸗
ſammentritts und der kirchlichen Gemein⸗
ſchaft in ihr rege;
daß es ſich anlaſſe, als ob unter des ge⸗
treuen Gottes gnädiger Leitung und Se⸗

gen eine Zeit in Ausſicht ſtehe, in welcher J.

die rechtgläubige Kirche, dermalen luthe—
riſch genannt, in allerlei Landen, in dem
Schmuck des reinen Wortes und Sacra⸗
ments wieder hell leuchten, die ernſteren
Wahrheit ſuchenden Seelen aus beſon⸗
dern Glaubensparteien zu wahrer Union
zu ſich ſammeln und in ſich einigen, und
die reine Liebe ſowohl im Bezeugen und
Vertheidigen der göttlichen Wahrheit, als
im Thun gottwohlgefälliger Werke mit
der reinen Lehre verbinden werde. —

3. Wie iſt da zu verfahren, wo ſich Leute, trotz
aller angewandten „Geduld und Lehre“, doch von
einer rechtgläubigen Gemeinde getrennt haben,
weil ſie einen Artikel der Gemeinde⸗Ordnung
nicht wollen, der wider das zeitweiſe Dingen und
Miethen des Predigers gerichtet iſt und auf or⸗
dentliche Berufung, die dem Worte Gottes ge⸗
mäß iſt, beſteht — wie iſt da zu verfahren, iſt die
Frage, wenn ſolche Separirte einen ſogenannten
licenziirten Predigtamts⸗Candidaten einer andemn
Synode annehmen, und dieſer auch Willens dazu
iſt, wenn ſein Präſident es erlaubt?

Zunächſt hat der Paſtor der betreffenden Ge⸗
meinde eine Zuſammenkunft mit dem Candidaten
zu halten, wenn dieſer ehrlich genug iſt, ſie zu
begehren oder derſelben ſich nicht zu weigem.
Findet es ſich hier nun wie gewöhnlich vor, daß
jene Leute den Paſtor noch ſonſtig verdächtigt und
verleumdet haben, ſo hat letzterer zuerſt dem Can⸗
didaten den Vorſchlag zu thun, daß eine Dis⸗
putation der Separirten und der Gemeinde nebſt
dem Paſtor und dem Candidaten irgendwo und
wenn zuſammenkommen, wo ſich ja die Wahrheit
herausſtellen werde.

Doch iſt der Candidat vorher ſhon zu verwar⸗
nen, ſich uit jenen Leuten einzulaſſen, wenn ſie
dieſe Zuſammenkunft ablehnen; denn dann müſſe
er billig Mißtrauen in ſie ſetzen und vielmehr
annehmen, daß ſie ohne rechtlichen Grund ſich
von der Gemeinde getrennt haben. Sei dieſes
aber der Fall und er nehme darnach eine Bedie⸗
nung bei ihnen an, ſo mache er ſich ihrer Sünden
theilhaftig, ſtärke und beſtätige ihr ſeparatiſtiſches
Weſen und ſei ein Rottenprediger; denn Leute,
die ſich ohne einen Rechtsgrund, ja wider die
heilige Schrift von einer rechtgläubigen Gemeinde
getrennt hätten, ſeien keine beſondere Gemeinde,
ſondern eine Rotte.

Wolle der Candidat, nachdem er in Erfahrung

gebracht, daß die Separirten in einer ſchriftwidri⸗
gen Sonderung beharren, als ein Chriſt gegen
ſie handeln, ſo könne er nichts anderes thun, als

ſie ernſtlich zu ermahnen, Buße zu thun gegen

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