# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 12 22_S71 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) chenordnung nicht anerkennen und unterſchreiben wollten, ohne Unterricht in der Schule gelaſſen werden ſollten) auf den Standpunkt des Rechts geſtellt, und obengedachte Kinder aus der Schule gewieſen oder vielmehr ſie ohne Unterricht in der⸗ ſelben gelaſſen haben. Wohl wird dieſes Ver⸗ fahren manchem Leſer des „Lutheraner“ als ein hartes erſcheinen, und ich muß geſtehen, ob wir gleich anfangs nothgedrungen unſeren Gegnern ernſtlich gegenüber treten mußten, daß es mir auch ſo erſchienen, und daß es mir immer mehr als ein ſolches erſcheint, deßhalb ich ſchon unter Mitwirkung des Kirchenraths Verſuche gemacht, die Gemeinde dahin zu vermögen, die Kinder unſeres Widerparts in ihre Schule aufzunehmen, wobei ich mich erboten habe, dieſe Kinder umſonſt zu unterrichten, während jedes wirkliche Glied der Gemeinde verpflichtet iſt, ein jährlich feſtge⸗ ſetztes Schulgeld zu entrichten. Doch bis jetzt iſt es mir noch nicht gelungen, die Gemeinde zur Einwilligung dieſes Vorſchlags zu bewegen.“) So viel zur Beleuchtung der im Aufſatze des Herrn Suhr angegebenen Thatſachen. G. Sauer. Wir, der unterzeichnete Kirchenrath der erſten evangeliſch-lutheriſchen St. Johannis-Gemeinde, bezeugen, daß ſich die Sache alſo verhält, wie ſie unſer Herr Paſtor dargethan hat. Heinrich Otte. Heinrich Sieg. Friedrich Surenkamp. Heinrich Driehaus. Friedrich Stuckwiſch. Friedrich Kleekamp. Kirchliche Nachrichten. Nachdem es der uunerforſchliche allweiſe Gott über unſern theuren Amtsbruder, Paſtor Lo renz Fleſſa, verhängt hat, daß derſelbe auf beiden Augen erblindet und ſo zu fernerer Verwaltung ſeines heiligen Amtes unfähig geworden, auch die Hoffnung der Geneſung mehr und mehr ge⸗ ſchwunden iſt, ſo hat ſich deſſen Gemeinde, wie⸗ wohl mit herzlicher Betrübniß, genöthigt geſehen, auf Berufung eines Succeſſors ihres aus ihrer Mitte ſcheidenden geliebten Seelſorgers Bedacht zu nehmen. Die Wahl iſt erfolgt und auf den bisherigen Paſtor E. O. Wolff in Perryville, Mo., gefallen. Derſelbe hat denn auch bereits ſein neues Amt am Yten dieſes Monats, Dom. II. Adv., angetreten. Die Adreſſe desſelben iſt daher von jetzt an: Union, Jefferson Co., Mo. Zum Nachfolger des Vorgenannten iſt der Candidat des Predigtamtes Herr Friedrich Reißner von Harburg, Kreiſes Schwaben und Neuburg, Königreich Baiern, gewählt worden. Derſelbe, zuletzt Lehrer zu Marienheim bei Neu⸗ *) Wir können hierbei die Bemerkung nicht zurückhalten, daß es uns herzlich leid thut, zu hören, wie unſer lieber Herr Amtsbruder Sauer ſammt ſeiner theuren Gemeinde zur Ergreifung einer ſolchen Maßregel ſich habe verleiten laſſen können, die wir gerade unter den obwaltenden Um- ſtänden für eine durchaus verwerfliche erklären müſſen. Die Red. 7¹ burg an der Donau, kam, nachdem er ſich für das amerikaniſch⸗lutheriſche Predigtamt vorbereitet hatte, im Sommer des laufenden Jahres nach Amerika, genoß hierauf eine kurze Zeit den Unter⸗ richt in dem Seminar zu Fort Wayne, beſtand hier vor verſammelter Predigerconferenz das Examen pro munere und iſt am 12. d. M. durch Paſtor Gruber unter Aſſiſtenz des Paſtor Biltz inmitten ſeiner Gemeinde in und um Per⸗ ryville, Perry Co., Mo., ordinirt worden. Da endlich Paſtor Schieferdecker einen Ruf nach Altenburg, Perry Co., Mo., erhalten und ſammt ſeinen bisherigen Gemeinden für göttlich erkannt und angenommen hat, ſo hat bereits die eine dieſer Gemeinden, nemlich die zu Centreville, den Candidaten der Theologie Herrn Heinrich Wunder aus Franken, bisher Zögling des Altenburger theologiſchen Seminars, an ihr va⸗ cant gewordenes Paſtorat berufen. Derſelbe iſt denn, nach Beſtehung einer öffentlichen Prüfung, am 16. d. M., Dom. III. Adv., inmitten ſeiner Gemeinde durch den Präſes der Synode ordinirt und in ſein Amt feierlich eingewieſen worden. Das Poſtamt iſt: Millstadt P. O., St. Clair Co., IIl. Mögen dieſe Nachrichten viele Herzen zur Für⸗ bitte nicht nur für dieſe neuen Arbeiter im Wein⸗ berge des HErrn, ſondern überhaupt für unſere ganze nordamerikaniſche Kirche bewegen, da ge⸗ genwärtig inſonderheit unter dem Miniſterium derſelben eben ſo große, als entſcheidungsvolle Veränderungen vor ſich gehen, auch, wie wir zu erfahren Gelegenheit haben, mehrere unſerer theuren Amtsbrüder mitten in ihren Gemeinden in hartem Kampfe ſtehen. Vergleiche den letzten Theil des 12. Verſes von Cap. 12 der Offenba⸗ rung St. Johannis. Soeben erhalten wir noch die Nachricht, daß der als bereits ordinirter Candidat der Theologie aus Baiern herüber gekommene Herr Ottmar Clöter, welcher von der deutſchen evangeliſch— lutheriſchen Gemeinde zu Saginaw City in Mi⸗ chigan einen ordentlichen Beruf erhalten hatte, auf ſein und der berufenden Gemeinde Anſuchen bei dem Präſidium unſerer Synode durch Paſtor Sievers kirchlich in ſein Amt eingeführt worden iſt. Letzterer ſchreibt uns hierüber u. A. Fol⸗ gendes: „Auf den 30. November Morgens war, als auf den Tag des heiligen Apoſtels Andreas, die Feier der Einführung feſtgeſetzt. Morgens 9 Uhr fanden ſich die Gemeindeglieder in einem der Säle des Saginawer Courthauſes ein. Es fand zuvörderſt die Beichthandlung ſtatt. Herr Paſtor Clöter hielt die Beichtrede und Privat⸗ beichte; er ſelbſt empfing von mir die Abſolution. Nach vollendeter Beichthandlung aber wurde ein öffentliches Colloquium von uns beiden gehalten, wobei die ganze Gemeinde gegenwärtig war. Zum Gegenſtande des Colloquiums hatte ich die Concordienformel in ihren Hauptpunkten gewählt. Die ganze Gemeinde hat ſich mit mir überzeugt, daß ſie einen Paſtor berufen hat, der ſie und ihre Kinder in der heilſamen Lehre gründen und ſtär⸗ ken wird. Auch hat er ſolches bei der Einfüh⸗ rung, die nach Löhe's Agende vor ſich ging, an⸗ gelobt. Es machte auf die Gemeinde einen wohl⸗ thuenden Eindruck, ſich ſelber durch unſer Col⸗ loquium überzeugen zu dürfen, daß das Kleinod der reinen Lehre ihr gewahrt ſei. Nach dem Colloquium hielt ich die Introductionspredigt über Matth. 4, 18—- 22. Thema: Von der Berufung, 1. durch wen und unter welchen Um⸗ ſtänden erhielt Andreas ſeine Berufung und durch wen und unter welchen Umſtänden erhalten noch heute die rechtmäßigen Prediger des Evan⸗ geliums ihre Berufung? 2. wozu ward Andreas berufen, und wozu werden noch heute die Pre⸗ diger des Evangeliums berufen? — Auf die Predigt folgte die Einführung und⸗Verpflichtung auf das Wort Gottes und die in dem Concor⸗ dienbuche enthaltenen Bekenntniſſe der Kirche, und endlich die Abendmahlshandlung.“ — Wir ſchließen dieſen Bericht mit dem Wunſche und Gebete zu Gott, daß in Michigan, wo nun ſchon in ſo mancher kleinen Gemeinde beſonders rüſtige Arbeiter ſtehen, die göttliche Verheißung Pſ. 84, 7. 8. immer herrlicher ſich erfülle. — Sollt' ich meinem Gott nicht ſingen. Unter der Regierung des Herzogs Carl von Würtemberg ward einſt durch Hofränke ein in guten Ehren ſtehender Mann ſeines Amtes entſetzt und verlor ſein Brod, ſo daß er genöthigt war, in ſeinen Mutterort, ein kleines Dörflein, ſich zurückzuziehen und dort endlich gar das Amt eines Nachtwächters zu übernehmen, nur um ſich durchzubringen. Da rief er nun bei jeder Stunde, die er des Nachts als Wächter zu rufen hatte, jedesmal noch nach dem gewöhnlichen Stunden⸗ ruf den Refrain*) dieſes Liedes: Alles Ding währt ſeine Zeit, Gottes Lieb in Ewigkeit. Dieſe Worte waren ſein Stecken und Stab, an dem er feſthielt in ſeinem Jammer und Unglück, und ſo tröſtete er ſich allezeit des, daß Gottes Liebe ewig währe. So hatte er es nun ſchon manches Jahr getrieben, da übernachtete eins⸗ mal in ſeinem Orte ein hochgeſtellter herzoglicher Beamter. Als der den Nachtwächter jede Stunde ſo rufen hörte, fiel es ihm auf und er fragte nach der Perſon dieſes Nachtwächters; nachdem er aber Alles über denſelben wohl erkundet hatte, hinterbrachte er die ganze Sache dem Herzog. Dieſer, gerührt durch dieſen Vorgang, gab dem Manne, der ſein Vertrauen auf Gottes Liebe ge⸗ ſetzt, wieder Brod und Amt. Der Winter hatte nun für ihn ausgeſchneit und es trat der ſchöne Sommer ein. (V. 10.) Zeitlebens ſang jetzt dieſer Mann zu ſeinem Morgengebet voll herz⸗ lichen Dankes: Alles Ding währt ſeine Zeit, Gottes Lieb' in Ewigkeit. Dieſes Lied iſt um 1659 von Paul Gerhardt gedichtet. ) Refrain, ein Wiederholungsſat, beſonders Schluß⸗ oder Ringel⸗Reim am Ende jedes Lied⸗ oder Geſang⸗ verſes.