# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1849 12 22_S65 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Herausgegeben von der deutſchen ev Belligirt von C. B. W. Wulther. Der LCutheraner. „Gottes Mlort und Tuthers Kehr' vergehet nun und nimmermehr.“ angeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und anderen Staaten. dahrgang 6. Ht. Louis, Mo., den 27. December 1849. No. 9. Bedingungen: vorauszubezahlen und das für 5 Cents verkauft. enthalten, unter der Adreſſe: Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden. Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſcriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreider, welche denſelben Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Redacteur, alle anderen aber, welche Geſchäftliches, Beſtellungen, Abbeſtellungen, Gelder ꝛc. Die Inauguralrede Herrn Dr. Sprechers. (Schluß.) Herr Dr. Sprecher fährt in ſeiner Rede weiter alſo fort: „Sieben Jahre nach Uebergabe der Augsburgiſchen Confeſſion (des einzigen je allgemein von der lutheriſchen Kirche angenom⸗ menen Symbols), nemlich im Jahre 1537, tru⸗ gen die proteſtantiſchen Fürſten ihren Theologen bei einer Convention zu Torgau auf, die Augs⸗ burgiſche Confeſſion noch einmal nach der Schrift zu prüfen und alles zu ändern, was ſich darin als mit dieſer untrüglichen Regel nicht beſtehend erfinden möge. (Siehe Dr. Tittmann, „Die Evangeliſche Kirche“, Leipzig, 1831. S. 3.), Herr Dr. Sprecher will mit dieſer Notiz offen⸗ bar einen Wink geben, wie die lutheriſche Kirche ſelbſt immer ungewiß geweſen ſei, ob auch die Augsburgiſche Confeſſion in ihren Lehrartikeln eine ſtrenge Prüfung nach Gottes Wort aushalte, und wie daher ihr Sinn geweſen ſei, daß dieſes ihr Bekenntniß von ihren aufgeklärteren Nach⸗ kommen immer aufs neue geprüft, von ſeinen Irthümern gereinigt und verbeſſert werden ſolle. Daß der gelehrte Redner, wie es ſcheint, von Tittmann irregeleitet, obige hiſtoriſche Notiz gibt, darin ſogar Torgau mit Schmalkalden ver⸗ wechſelt wird, das wollen wir ihm gerne ver⸗ zeihen, da es ſein Fach nicht zu ſein ſcheint, die Geſchichte aus den Quellen zu ſtudiren, und er nicht wiſſen konnte, daß ſein Gewährsmann, den wir im Jahre 1831 zu unſeren Lehrern zählten, oft tiefer in das Champagnerglas, als in die Quellen der Reformationsgeſchichte guckte. Die Sache verhält ſich aber folgendermaßen. Pabſt Paul III. hatte verſprochen, ein Generalconci⸗ linm auszuſchreiben, und die proteſtantiſchen Fürſten eingeladen, daſelbſt in ihren Vertretern zu erſcheinen, damit die ſtreitigen Religionshän⸗ del endlich verglichen werden möchten. Unter der Bedingung, daß das Concilium ein „freies und criſtliches“ ſei, waren denn auch die proteſtan⸗ tiſchen Fürſten und Theologen nicht abgeneigt, zu erſcheinen, jedoch nicht, weil man für nöthig er⸗ mann die proteſtantiſchen Fürſten ihren Theolo⸗ achtet hätte, daß ein Concilium die öffentlich be⸗ kannte Lehre der Proteſtanten prüfe und läutere, ſondern daß das von ihnen erkannte Wort Got⸗ tes weiter leuchte in die noch vom Pabſtthum um⸗ nachteten Länder und Reiche. Als daher u. A. der päbſtliche Nuncius Peter Paul Vergerius am 6ten November 1535 in Angelegenheiten des zu⸗ ſammenzuberufenden Concils in Wittenberg er⸗ ſchien, äußerte Luther gegen ihn Folgendes: „Wir ſind durch den Heiligen Geiſt der Dinge aller gewiß und dürfen gar keines Coneilii, ſondern andere arme Leute, ſo durch eure Tyrannei unterdrückt werden; denn ihr wiſſet nicht, was ihr gläubet. Nun wohlan, habt ihr Luſt dazu, ſo machet eins; ich will, ob Gott will, kommen, und wenn ich wüßte, daß ihr mich verbrennen ſolltet.“ (Luthers Werke. Hall. A. XVI, 2294.) Als nun der genannte Pabſt im Jahr daranf ein im Mai 1537 zu Mantua zu haltendes Concilium aus⸗ geſchrieben hatte, ſtellten die Proteſtanten im Februar dieſes Jahres einen Convent zu Schmalkalden an, um ſich über eine defi⸗ nitive Antwort auf die Frage, ob auch ſie Theil nehmen wollten, zu berathen. Hierbei ſollen nun nach dem Bericht des verewigten Dr. Titt⸗ gen den Auftrag gegeben haben, die Augsbur⸗ giſche Confeſſion noch einmal ſorgfältig durchzu⸗ leſen und was dieſelben als mit der heiligen Schrift unvereinbar darin finden würden, zu ſtreichen. Dieſe Darſtellung der Sache hat Titt⸗ mann in ſeiner Schrift: „Die Evangeliſche Kirche“, die leider! nicht in unſeren Händen iſt, ohne Zweifel aus Johann Aurifaber's kur⸗ zem „Bericht, was ſich mit Luthero begeben“, genommen, darin allerdings dergleichen berichtet und zugleich gemeldet wird, daß jedoch „die Theo⸗ logen und unter denſelben auch Bucer im Namen des ganzen Straßburger Miniſteriums die Augs⸗ burgiſche Confeſſion und deren Apologie aufs neue mit eigener Hand unterſchrieben“ haben, und daß dieß am 24ſten Februar 1537 geſchehen ſei. Geſetzt nun, Aurifaber hätte, warum es ſich damals handelte, wirklich richtig gefaßt und wiedergegeben, ſo würde daraus doch nur ſo viel mit Recht geſchloſſen werden können, daß es ſich einige proteſtantiſche Fürſten damals als mög⸗ lich gedacht, es dürfte wohl noch etwas Irriges in den genannten Bekenntniſſen ſich vorfinden, und daß ſie daher, da es zur letzten Entſcheidung durch eine allgemeine Kirchenverſammlung kom⸗ men ſollte, eine ſchließliche nochmalige Reviſion (Muſterung) für nöthig erachtet haben. Es iſt uns jedoch außer Zweifel, daß der liebe Aurifa⸗ ber, wie er ſich durch ſeine Sammlung der Tiſch⸗ reden Lutheri bekanntlich nicht eben als ein kriti⸗ ſches Genie bewieſen, auch die Sache, um die es ſich hier handelte, falſch aufgefaßt hat. Hierzu kommt, daß Aurifaber zu der Zeit, als der Con⸗ vent zu Schmalkalden gehalten wurde, noch ein Jüngling von ſiebenzehn Jahren war und erſt darnach die Wittenberger Univerſität bezog, um da.Theologie zu ſtudiren. Er redet alſo nicht als Augen⸗ und Ohrenzeuge, ſondern erzählt die Sache, wie er ſie vernommen. Wie drücken ſich aber die Augen- und Ohrenzeugen aus? Luther erſtlich gibt den erhaltenen Befehl in der Vorrede zu den Schmalkaldiſchen Artikeln mit den Worten an: „(Es) ward mir befohlen, Artikel unſerer Lehre zu ſtellen, und zuſammen zu bringen, ob's zur Handlung käme, was und wie ferne wir wollten oder könnten den Papiſten weichen, und auf welchen wir gedächten endlich zu beharren und zu bleiben.“?ꝰ Ferner ſchreibt davon Melanchthon in einem Briefe an Camerarius am Iten März noch von Schmalkalden aus folgendermaßen: Man ſei auf Befehl der Fürſten zuſammengekommen, „daß man beſchlöſſe, über welchen Artikeln man feſt halten und ſolche aufs äußerſte mit Hintanſetzung der gemeinen Ruhe und aller menſchlichen Dinge behaupten; und welche man dagegen dem *) Zu bemerken iſt, daß Luther die Augsburgiſche Con- feſſion, welche ihm noch vor derrn öffenilicher Uebergabe zur Reviſion zugeſendet worden war im Mai 1530, mit der Autwort dem Kurfürſten wieder zuſtellte: „Ich habe M. Philipps Apologia überleſen; die gefällt mir faſt (d. i. ſehr) wohl, und weiß nichts daran zu beſſern, noch zu ändern, würde ſich auch nicht ſchicken; denn ich ſo ſanft und leiſe nicht treten kann.“