Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 12 › Seite 92

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1854-01-31, Seite 92

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——————T—— — — — ſrFrſſſſſſſſſſ

—

renz vorherrſchte, war den Gäſten aus Buffalo
nicht eben günſtig; die Leidenſchaftlichkeit, mit.
welcher ſie ihren Kirchenkampf bisher geführt
hatten, hatte manche Brüder geradezu abgeſtoben
und eine Abneigung gegen ſie hervorgebracht;
dennoch aber ſchien es uns Pflicht, den beiden
Delegaten einer unzweifelhaft lutheriſchen Sy—
node, die wir deshalb als Brüder erkennen muß—
ten, Raum und Zeit zu gewähren, um nach ih—
rem kundgegebenen Wunſche ihre kirchlichen An⸗
liegen vor der Conferenz auszuſprechen. Schon
die Möglichkeit, einen Streit unter Brüdern, der
bereits in weiteren Kreiſen Aergerniß zu erre—
gen anfing, zu ſchlichten, oder doch etwas zur
Schlichtung deſſelben beizutragen, machte uns
geneigt, keiner perſönlichen Verletztheit Raum
zu geben, ſondern um der hochwichtigen Sache
willen aufmerkſam ſie zu hören.

Da wir wußten, daß zunächſt die Lehrdiffe⸗
renz über das heilige Predigtamt die practiſchen
Anſtöße veranlaßt haite, die zwiſchen den Brü—
dern in Miſſouri und denen in Buffalo ſtatige⸗
funden haͤben, ſo wurde P. Grabau zuvörderſt
gebeten, die bei ihnen geführte Lehre vom Amte
uns in kurzen Zägen mitzutheilen. Nicht bloß
Löhe und ſeine enger verbundenen Freunde, ſon⸗
dern noch viele andere Pfarrer und Glieder der
lutheriſchen Kirche, darunter 2 Profeſſoren der
Theologie, waren bei dieſem Vortrage zugegen
und obwohl man mit der größten Spannung
demſelben folgte, ſo fand ſich nach demſelben doch
niemand veranlaßt, die kundgegebene Anſchau—
ung vom h. Anite als ſchriftwidrig oder romani—
ſirend zu bekämpfen. An dieſen Vortrag knüpfte
ſich nun die Darlegung der practiſchen Fragen
und Klagen, welche die beiden delegirten Paſto-
ren Ramens ihrer Synode gegen die miſſouri—
ſchen Brüder vorzubringen ſich gedrungen ſahen.
Um Einſicht in den ganzen Kampf zu geben,
verlas P. Grabau die ganze zwiſchen beiden
Synoden geführte Correſpondenz, wie ſie im
„Informatorium““ Jahrgang 2 Ro. 16 veröf⸗
fentlicht iſt, wörtlich genau und obwohl die feind⸗
ſelige Spannung beider Synoden, welchr trotz
aller Verſtändigungsverſuche aus derCorre—
ſpondenz zu erſehen war, alle Conferenzmitglie⸗
der ſehr ſchmerzlich berührte, ſo ließ ſich doch nicht
läugnen, daß die Sache nie ſo ſchlimm gewor—
den wäre, wenn der von der Synode zu Buffalo
ausgeſprochene Bann von Eurer Seite, ich will
nicht ſagen unbedingt gebilligt, ſondern nur
mehr geachtet worden wäre. Es iſt unſere feſte
Ueberzengung, daß ordnungsmäßig gebanntt
Leute einer für lutheriſch erkannten Spnode ohne
die unparteiiſſcheſte Unterſuchung über
Rechtmäßigkeit des Bannes von einer andern
lutheriſchen Synode nicht zu Kirchgliedern ſoll—
ten angenommen und ſo Altar gegen Altar auf⸗
gerichtet werden. Daß in Buffalo bei Aus⸗
übung des Bannes Sünden begangen worden
ſein mögen, wurde von uns ſehr wahrſcheinlich
gefunden und auch von den beiden Delegirten
aufrichtig und demüthig zugegeben; dennoch
aber ſcheinn Euer Verhalten, die Annahme der
Gebannten betreffend, —ſoweit wir bis jetzt Ein—
ſicht in daſſelbe haben —dadurch nicht gerechtfer—

Brüder aus Buffalo zu milderen Forderungen
zu beſtimmen, und ſo wurde man in folgenden,
ſogleich formulirten, Puncten einig:

1.) Wir mißbilligen es, wenn und daß die
Synode Miſſouri die von den Gemeinden der
Synode Buffalo Gebannten aufgenommen
hat, ohne ſie zuvor ihrem eigenen oberſten
Kirchengericht zugewieſen oder auch nur ſich
bei dieſem Kirchengerichte um den Grund der
Excommunication befragt zu haben. Wir
wünſchen und bitten, daß dies von allen Be—
theiligten als Unrecht eingeſehen, öffentlich be—
kannt und fernerhin vermieden werde.

2.) So ſern die Synode von Miſſouri dar⸗
auf eingehen wird, ſo bitten und vermahnen
wir die Synode von Buffalo, daß ſie ihrer⸗
ſeits damit zufrieden ſei, die durch Seeeſſion
entſtandenen Gemeinden nicht weiter angreife
und überhaupt den ganzen Streit über An⸗
nahme der Gebannten beruhen laſſe.

3.) Wir erkennen einſtimmig die Amts⸗
frage als eine offene und wünſchen, daß ſie
auch in Nordamerika ſo angeſehen und behan—
delt werden möchte.

4.) Wir mißbilligen und beklagen von
Grund der Seele, daß von beiden Synsden
die unter ihnen obwaltenden Streitpuncte
zum Aergerniß der Kirche in ſo hartem, bit—
terem und leidenſchaftlichem Tone behandelt
worden ſind, und bitten und vermahnen, daß
die Sünde, welche ſie damit gegenſeitig an ſich
und auch an uns gethan, erkannt, bekannt
und fernerhin vermieden werde.

Die anweſenden Paſtoren Grabau und von
Rohr ſtimmten für ihre Perſon mit den obigen
Puncten überein und ſind bereit, dieſelben ihrer
Synode vorzulegen; wenn nun auch Ihr, ge—
liebte Brüder in Miſſouri! Euch könntet beſtim⸗
men laſſen, dieſe Punete als Grundlage eines
kirchlichen Friedens mit der Synode in Buffalo
unzunehmen, ſo wäre zu hoffen, daß die getrenn⸗
ten Glieder Eines Leibes zur Freude aller Gläu—
bigen diesſeits und jenſeits des Oceans, ja hier
und dort wieder vereinigt werden. Möchte na⸗
mentlich der Zte Punct-Euch nicht abhalten, un—
ſere Friedensvorſchläge anzunehmen. Damit, daß

wir die Amtsfrage für eine offene anſehen,

iſ ſie uns nicht eine gleichgültige Frage gewor—

den, ſondern ſie ſcheint uns werth, unter ſtetem

Anrufen des heiligen Geiſtes auf Grund des
göttlichen Wortes nach einem kirchlichen Aus—
druck zu ſuchen, der vor Allem ſchriftmäßig ſei
und ebenſowohl den römiſchen Irrthum als den
der Schwarmgeiſter ausſchließe. Wir zweifeln
nicht, —wenn wir nur das Wort Gottes in allen
Dingen zur alleinigen Richtſchnur nehmen —
und unſere guten Bekenntniſſe nach Anleitung
der SchriftJund dem jedesmal bekämpften Ge⸗
) Wir haben bisher geglanbt, daß Lutheraner nicht
ihre Sombole nach der Schrift, ſondern die Schrift nach ih⸗
ren Symbolen auslegen zu müſſen ülerzengt ſind und daß
nur Rationaliſten und Unirte, die von der Schriftmäßigkeit
oder Wahrheit der Belenntniſſe nicht überzeugt ſind, ſagen,
man nehme die Bekenntniſſe an, wenn man dieſelben „nach
der Schrift“ verſtehe und auslege; daher ja bekanntlich

tigt. Andererſeits ſuchten wir aber auch die

— ů —
genſatz gegenüber verſtehen, ſo wird der Geiſt
der Wahrheit auch in dieſer Frage ſrine Kirche
in alle Wahrheit leiten. Der HErr kennt un—

ſere Liebe zu Euch; die nicht wankend geworden

iſt; ER weiß es, daß wir nur aus Liebe zu
Euch da widerſprechen, wo Ihr uns von Sei—
nem Worte mehr oder weniger abzuweichen
ſcheint; während wir alsbald unſern Irrthum
in der Amtsfrage öffentlich bekeunen würden, ſo
bald wir uns durch ruhigen, klaren Schriftbe⸗
weis überwunden ſähen. Der HErr ſchenke uns
allen demüthige und gläubige Herzen; damit
wir in Dem, der die Wahrheit ſelber iſt, Frie⸗
den finden mit allen, die mit uns. in Einem
Glauben von Einem Brode eſſen und aus Ei⸗
nem Kelche trinken. Alle Brüder, namentlich
die Euch perſönlich bekannten, grüßen Sie, ehr—
würdiger, lieber Bruder, und allr mit Ihnen
verbundenen, ſammt
Ihrem Sie herzlich liebenden
Eduard Stirner, Pfarrer.
Fürth, den 26. November 1853.

Fꝗ

(Aus dem Sächſiſchen Kirchen⸗ und Schulblatt, her⸗
aurgege en von Dr. Kahnis in Leipzig.

Die Konferenz in Leipzig,
am 30. 31. Aug. und 1. Sept. 1833.
Man ging demnach ſogleich zum zweiten “)

Gegenſtande der Konferenz über und vernahm

RN

den Vorkrag des Prof. D. Kahnis über die
moderne Unions-Doktrin. Da dieſer Vortrag
mittlerweile im Kirchen- und Schulblatte ge⸗

druckt worden iſt, ſo können wir uns eines
Auf Grund dieſes

Urtheils darüber enthalten.
Vortrags ſtellte D. Kahnis folgende Theſen:
1) Wer zu den lutheriſchen Symbolen ſich be—
kennt, kann mit den Reformirten nicht in
Kirchengemeinſchaft ſtehen. 2) Eine Landes⸗
kirche, welche der lutheriſchen und reformirten
Kirchenlehre gleichviel Anſehen zuerkennt, erkennt
beiden gleich wenig zu. 3) Die lutheriſchen und
reformirten Symbole gehen in Weſenspunkten
auseinander. 4) Die
ſind noch nicht ausgeglichen.
Unions-Doktrin iſt ein ſchillernder Synkretis—
mus. 6) Wir bekennen uns zu der Abend—
mahlslehre Luthers als der allein ſchriftgemäßen.
7) Wir halten dir lutheriſche Kirche nicht für

die Kirche, wohl aber für die Kirche ſchriftge⸗

mäßen Betenntniſſes. 8) Wir verwerfen jede
Union, es ſei mit der römiſchen, es ſei mit der

dieſe Leute die ſymboliſchen Bücher zwar beſchwören wollten,

aber nicht, weil (quia), ſondern in ſofern (quatenus)
dieſelben mit der hl. Schrift übereinſtinmmten. Selbſt
Spener ſchreibt: „Wie diejenigen, wriche auf das Quia.
ſo ſtark dringen, einen nicht ganz vergeblichen Einwurf
machen könnten und machey, daß man auf ſolche An
auch dem Alcor an, Tridentiniſchen Canonibus, u. ſo ferner,
unterſchreiben könnte, ſofern ſie mit der Schrift überein
kämen, weil in allen mehr oder weuig göttliche Wahrheit
anzutreffen.“ (Theolog. Vedenken. 1Th. 597.) Wir

meinen, daß eben deßwegen der Eid auf die Symbole ge⸗

ſordert werde, damit man dadurch eine Bürgſchaft erhalte,
der, welcher alſo geſchworen, werde die hl. Schrift nicht nach
ſubjectiven Anſichten, ſondern dem kirchlichen Bekenntniz
gemäß verſtehen u. auslegen. D. R. d. L.

*) Oer erſte Gegenſtand war die Miſſion. D. H. d. L.

interſcheidungslehren
5) Die moͤdernt

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