# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 01 31_S92 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ——————T—— — — — ſrFrſſſſſſſſſſ — renz vorherrſchte, war den Gäſten aus Buffalo nicht eben günſtig; die Leidenſchaftlichkeit, mit. welcher ſie ihren Kirchenkampf bisher geführt hatten, hatte manche Brüder geradezu abgeſtoben und eine Abneigung gegen ſie hervorgebracht; dennoch aber ſchien es uns Pflicht, den beiden Delegaten einer unzweifelhaft lutheriſchen Sy— node, die wir deshalb als Brüder erkennen muß— ten, Raum und Zeit zu gewähren, um nach ih— rem kundgegebenen Wunſche ihre kirchlichen An⸗ liegen vor der Conferenz auszuſprechen. Schon die Möglichkeit, einen Streit unter Brüdern, der bereits in weiteren Kreiſen Aergerniß zu erre— gen anfing, zu ſchlichten, oder doch etwas zur Schlichtung deſſelben beizutragen, machte uns geneigt, keiner perſönlichen Verletztheit Raum zu geben, ſondern um der hochwichtigen Sache willen aufmerkſam ſie zu hören. Da wir wußten, daß zunächſt die Lehrdiffe⸗ renz über das heilige Predigtamt die practiſchen Anſtöße veranlaßt haite, die zwiſchen den Brü— dern in Miſſouri und denen in Buffalo ſtatige⸗ funden haͤben, ſo wurde P. Grabau zuvörderſt gebeten, die bei ihnen geführte Lehre vom Amte uns in kurzen Zägen mitzutheilen. Nicht bloß Löhe und ſeine enger verbundenen Freunde, ſon⸗ dern noch viele andere Pfarrer und Glieder der lutheriſchen Kirche, darunter 2 Profeſſoren der Theologie, waren bei dieſem Vortrage zugegen und obwohl man mit der größten Spannung demſelben folgte, ſo fand ſich nach demſelben doch niemand veranlaßt, die kundgegebene Anſchau— ung vom h. Anite als ſchriftwidrig oder romani— ſirend zu bekämpfen. An dieſen Vortrag knüpfte ſich nun die Darlegung der practiſchen Fragen und Klagen, welche die beiden delegirten Paſto- ren Ramens ihrer Synode gegen die miſſouri— ſchen Brüder vorzubringen ſich gedrungen ſahen. Um Einſicht in den ganzen Kampf zu geben, verlas P. Grabau die ganze zwiſchen beiden Synoden geführte Correſpondenz, wie ſie im „Informatorium““ Jahrgang 2 Ro. 16 veröf⸗ fentlicht iſt, wörtlich genau und obwohl die feind⸗ ſelige Spannung beider Synoden, welchr trotz aller Verſtändigungsverſuche aus derCorre— ſpondenz zu erſehen war, alle Conferenzmitglie⸗ der ſehr ſchmerzlich berührte, ſo ließ ſich doch nicht läugnen, daß die Sache nie ſo ſchlimm gewor— den wäre, wenn der von der Synode zu Buffalo ausgeſprochene Bann von Eurer Seite, ich will nicht ſagen unbedingt gebilligt, ſondern nur mehr geachtet worden wäre. Es iſt unſere feſte Ueberzengung, daß ordnungsmäßig gebanntt Leute einer für lutheriſch erkannten Spnode ohne die unparteiiſſcheſte Unterſuchung über Rechtmäßigkeit des Bannes von einer andern lutheriſchen Synode nicht zu Kirchgliedern ſoll— ten angenommen und ſo Altar gegen Altar auf⸗ gerichtet werden. Daß in Buffalo bei Aus⸗ übung des Bannes Sünden begangen worden ſein mögen, wurde von uns ſehr wahrſcheinlich gefunden und auch von den beiden Delegirten aufrichtig und demüthig zugegeben; dennoch aber ſcheinn Euer Verhalten, die Annahme der Gebannten betreffend, —ſoweit wir bis jetzt Ein— ſicht in daſſelbe haben —dadurch nicht gerechtfer— Brüder aus Buffalo zu milderen Forderungen zu beſtimmen, und ſo wurde man in folgenden, ſogleich formulirten, Puncten einig: 1.) Wir mißbilligen es, wenn und daß die Synode Miſſouri die von den Gemeinden der Synode Buffalo Gebannten aufgenommen hat, ohne ſie zuvor ihrem eigenen oberſten Kirchengericht zugewieſen oder auch nur ſich bei dieſem Kirchengerichte um den Grund der Excommunication befragt zu haben. Wir wünſchen und bitten, daß dies von allen Be— theiligten als Unrecht eingeſehen, öffentlich be— kannt und fernerhin vermieden werde. 2.) So ſern die Synode von Miſſouri dar⸗ auf eingehen wird, ſo bitten und vermahnen wir die Synode von Buffalo, daß ſie ihrer⸗ ſeits damit zufrieden ſei, die durch Seeeſſion entſtandenen Gemeinden nicht weiter angreife und überhaupt den ganzen Streit über An⸗ nahme der Gebannten beruhen laſſe. 3.) Wir erkennen einſtimmig die Amts⸗ frage als eine offene und wünſchen, daß ſie auch in Nordamerika ſo angeſehen und behan— delt werden möchte. 4.) Wir mißbilligen und beklagen von Grund der Seele, daß von beiden Synsden die unter ihnen obwaltenden Streitpuncte zum Aergerniß der Kirche in ſo hartem, bit— terem und leidenſchaftlichem Tone behandelt worden ſind, und bitten und vermahnen, daß die Sünde, welche ſie damit gegenſeitig an ſich und auch an uns gethan, erkannt, bekannt und fernerhin vermieden werde. Die anweſenden Paſtoren Grabau und von Rohr ſtimmten für ihre Perſon mit den obigen Puncten überein und ſind bereit, dieſelben ihrer Synode vorzulegen; wenn nun auch Ihr, ge— liebte Brüder in Miſſouri! Euch könntet beſtim⸗ men laſſen, dieſe Punete als Grundlage eines kirchlichen Friedens mit der Synode in Buffalo unzunehmen, ſo wäre zu hoffen, daß die getrenn⸗ ten Glieder Eines Leibes zur Freude aller Gläu— bigen diesſeits und jenſeits des Oceans, ja hier und dort wieder vereinigt werden. Möchte na⸗ mentlich der Zte Punct-Euch nicht abhalten, un— ſere Friedensvorſchläge anzunehmen. Damit, daß wir die Amtsfrage für eine offene anſehen, iſ ſie uns nicht eine gleichgültige Frage gewor— den, ſondern ſie ſcheint uns werth, unter ſtetem Anrufen des heiligen Geiſtes auf Grund des göttlichen Wortes nach einem kirchlichen Aus— druck zu ſuchen, der vor Allem ſchriftmäßig ſei und ebenſowohl den römiſchen Irrthum als den der Schwarmgeiſter ausſchließe. Wir zweifeln nicht, —wenn wir nur das Wort Gottes in allen Dingen zur alleinigen Richtſchnur nehmen — und unſere guten Bekenntniſſe nach Anleitung der SchriftJund dem jedesmal bekämpften Ge⸗ ) Wir haben bisher geglanbt, daß Lutheraner nicht ihre Sombole nach der Schrift, ſondern die Schrift nach ih⸗ ren Symbolen auslegen zu müſſen ülerzengt ſind und daß nur Rationaliſten und Unirte, die von der Schriftmäßigkeit oder Wahrheit der Belenntniſſe nicht überzeugt ſind, ſagen, man nehme die Bekenntniſſe an, wenn man dieſelben „nach der Schrift“ verſtehe und auslege; daher ja bekanntlich tigt. Andererſeits ſuchten wir aber auch die — ů — genſatz gegenüber verſtehen, ſo wird der Geiſt der Wahrheit auch in dieſer Frage ſrine Kirche in alle Wahrheit leiten. Der HErr kennt un— ſere Liebe zu Euch; die nicht wankend geworden iſt; ER weiß es, daß wir nur aus Liebe zu Euch da widerſprechen, wo Ihr uns von Sei— nem Worte mehr oder weniger abzuweichen ſcheint; während wir alsbald unſern Irrthum in der Amtsfrage öffentlich bekeunen würden, ſo bald wir uns durch ruhigen, klaren Schriftbe⸗ weis überwunden ſähen. Der HErr ſchenke uns allen demüthige und gläubige Herzen; damit wir in Dem, der die Wahrheit ſelber iſt, Frie⸗ den finden mit allen, die mit uns. in Einem Glauben von Einem Brode eſſen und aus Ei⸗ nem Kelche trinken. Alle Brüder, namentlich die Euch perſönlich bekannten, grüßen Sie, ehr— würdiger, lieber Bruder, und allr mit Ihnen verbundenen, ſammt Ihrem Sie herzlich liebenden Eduard Stirner, Pfarrer. Fürth, den 26. November 1853. Fꝗ (Aus dem Sächſiſchen Kirchen⸗ und Schulblatt, her⸗ aurgege en von Dr. Kahnis in Leipzig. Die Konferenz in Leipzig, am 30. 31. Aug. und 1. Sept. 1833. Man ging demnach ſogleich zum zweiten “) Gegenſtande der Konferenz über und vernahm RN den Vorkrag des Prof. D. Kahnis über die moderne Unions-Doktrin. Da dieſer Vortrag mittlerweile im Kirchen- und Schulblatte ge⸗ druckt worden iſt, ſo können wir uns eines Auf Grund dieſes Urtheils darüber enthalten. Vortrags ſtellte D. Kahnis folgende Theſen: 1) Wer zu den lutheriſchen Symbolen ſich be— kennt, kann mit den Reformirten nicht in Kirchengemeinſchaft ſtehen. 2) Eine Landes⸗ kirche, welche der lutheriſchen und reformirten Kirchenlehre gleichviel Anſehen zuerkennt, erkennt beiden gleich wenig zu. 3) Die lutheriſchen und reformirten Symbole gehen in Weſenspunkten auseinander. 4) Die ſind noch nicht ausgeglichen. Unions-Doktrin iſt ein ſchillernder Synkretis— mus. 6) Wir bekennen uns zu der Abend— mahlslehre Luthers als der allein ſchriftgemäßen. 7) Wir halten dir lutheriſche Kirche nicht für die Kirche, wohl aber für die Kirche ſchriftge⸗ mäßen Betenntniſſes. 8) Wir verwerfen jede Union, es ſei mit der römiſchen, es ſei mit der dieſe Leute die ſymboliſchen Bücher zwar beſchwören wollten, aber nicht, weil (quia), ſondern in ſofern (quatenus) dieſelben mit der hl. Schrift übereinſtinmmten. Selbſt Spener ſchreibt: „Wie diejenigen, wriche auf das Quia. ſo ſtark dringen, einen nicht ganz vergeblichen Einwurf machen könnten und machey, daß man auf ſolche An auch dem Alcor an, Tridentiniſchen Canonibus, u. ſo ferner, unterſchreiben könnte, ſofern ſie mit der Schrift überein kämen, weil in allen mehr oder weuig göttliche Wahrheit anzutreffen.“ (Theolog. Vedenken. 1Th. 597.) Wir meinen, daß eben deßwegen der Eid auf die Symbole ge⸗ ſordert werde, damit man dadurch eine Bürgſchaft erhalte, der, welcher alſo geſchworen, werde die hl. Schrift nicht nach ſubjectiven Anſichten, ſondern dem kirchlichen Bekenntniz gemäß verſtehen u. auslegen. D. R. d. L. *) Oer erſte Gegenſtand war die Miſſion. D. H. d. L. interſcheidungslehren 5) Die moͤdernt