Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 10, Nummer 9 › Seite 67

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1854-01-05, Seite 67

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Cited in Eckhardt's Reallexikon (1907) under: Gewißheit 2 · Gewißheit 1 · Gnadenwahlslehrſtreit. —— 33 · Gnadenwahlslehrſtreit. —— 34 · Jeſuiten 2

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Gottes Wort und Tuthers Lehr vergehet nu
1 — —

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— —.—

——

(Offnb. Joh. Cap. 14 v 6.

n und nimmermehr.

— π—π—— — —

Herausgegeben von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſouri,
Redigirt von C. F. W. Walther.

Ohio und andern Staaten

Jahrg. 10. St. Louis, Mo., den 20. December 1853.

No. 9.

Hedingungen- Der Lu tberaner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen
Subſcriptienspreis don Einem Dellar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben vorauslube⸗
hblen und das Poſigeld ju tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cents verkauft.“

niiiν

aber.

Jeſuitismus.
(Fortſetzung.)

Joh. Sanchez, ein Spanier, nicht zu
verwechſeln mit Thomas Sanchez, geſt. 1610,
ſchreibt: „Wenn der Büßende (2) die ſtarke Ver⸗
. nuthung hat, daß ihm der Beichtiger die Abſo⸗
lution nicht ertheilen werde, wenn er bekennen
würde, daß ihm eine Sünde zur Gewohnheit ge⸗
vorden ſei, ſo kann er mit Anwendung einer
Zweideutigkeit die Gewohnheit leugnen, daß der
Sinn ſich ſo herausſtellt: nicht abſolut iſt es bei
mnir eine Gewohnheit, ſondern keine ſolche, die
ich gegenwärtig zu bekennen hätte.—
Wenn ein Büßender dem Beichtiger bekannt ſein
ſollte, welcher recht wohl weiß, daß er z. B. die
Schweſter, mit welcher er die Sünde begeht,
nicht aus dem Hauſe geſtoßen habe, der kann
ſch ſtellen, als ob er ein Anderer wäre, indem
Un die Stimme, die Kleider, den Namen, den
Ocburtsort und dergleichen ändert, ohne ſich
rnit einer Lüge zu verſündigen, indem er ſich aber
einer Zweideutigkeit bedient. Ja, er kann leug⸗
un, daß er zu einem Orden gehöre oder daß er
venheirathet ſei, den Fall geſetzt, daß er abſol⸗
ditt werden ſollte und der Beichtiger ihm die
Abſolution nicht ertheilen wollte, wenn er
dieſe Umſtände in Erfahrung brächte.- Der Bü⸗
bende köunte, wenn er zur Wiedererſtattung

„(des Geſtohlenen)“ unvermögend iſt, verſichern,
daß er es ſchon wiedererſtattet habe, wenn er es
als wahrſcheinlich vorausſetzte, daß der Beichti⸗
ger, falls die Wiedererſtattung nicht erfolgt iſt,
die Abfolution nicht ertheilen werde, ſo ſehr auch
der Büßende den Beichtiger von ſeiner Unfähig⸗
keit vergewiſſerte; denn er iſt nicht verpflichtet,
den Irrthum des Beichtigers zu begünſtigen.“
(Siehe: Selectae et pract. disp. Ant. 1644.
fol. Disp. 9. n. 7. 10.) Wer ſollte meinen,
daß dergleichen die Cenſur der Oberen des Je⸗
ſuitenordens paſſiren konnte? Doch die Ver⸗
wunderung verſchwindet, wenn man in dem
Juſtitutum ſelbſt Folgendes lieſt: „Ehrloſigkeit
wegen enormer (ganz entſetzlicher) Sünden
ſchließt in dem Ort (von der Geſellſchaft der
Jeſuiten) aus, wo dieſelbe offenbar iſt. Wer
jedoch an ſehr entfernten Orten darin gefallen
wäre, den würde eine ſolche Ehrloſigkeit von dem
(Jeſuiten⸗) Orden nicht ausſchließen.“ (Vol. I.
f. 343.) Was für Leute mag es hiernach hier
in dem weitentfernten Amerika unter den Jeſui⸗
ten geben!

Azorius, geſt. 1607, ſchreibt: „bevor Gre⸗
gor zum Papſt erwählt wurde, hatte er öffent⸗
lich und feierlich geſchworen, daß er der päpſtli⸗
chen Gewalt entſagen werde. Als er aber her⸗
nach zum Papſt erwählt wurde, wollte er
die päpſtliche Würde nicht ablegen. Aber der
römiſche Papſt kann ſich ſelbſt von einem Gelüb⸗

Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Redakteur, alle anderen
welche Geſchäftliches, Beſtellungen. Abbeſtellungen. Gelder ꝛc. enthalten, unter der Adreſſe
NMr. F. W. Barthel, care of C.

W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden.

de und von dem Band eines Schwures und
vom Geſetz losmachen, wenn er nur eine gehö⸗
rige Urſache dazu hat.“ (Inst. moral. lib. V.
c. 15. p. 127.)

Laymann: „Wenn einer eidlich befragt
wird, ob er aus einem Orte komme, den man
von der Peſt inficirt glaubt, ſo kann er ſchwö⸗
ren, er komme nicht daher, hinzuverſtanden:
aus einem Orte, wie man ſich ihn vorſtelle. Ja
die meiſten fügen hinzu, wenn auch der Ort
wirklich inficirt ſti, ſo könne er doch ſchwören,
er ſei nicht dert geweſen, wenn er nur ſchnell hin⸗
durchgegangen ſei und die ſichere Ueberzeugung
habe, nicht von der Peſt angeſteckt zu ſein.“
(Hierin, ſagt Laymann a. a. O. (ſtimme Az o⸗
rius, Sanchez, Suarez. Rodriguez
a. A. mit ihm überein.) Hieraus iſt erſichtlich
welche Garantie alle Peſt- und Cholera-Qua⸗
rantainen gegen Jeſuiten gewähren. Der gute
Zweck, irgendwo zu miſſion iren und etwas für
das Heil der „Kirche“ zu thun, heiligt das Mit⸗
tel des Meineids.

Azorius von Lorca in Spanien, geſtor⸗
ben 1607, ſchreibt: „Es iſt eine nicht zu miß⸗
billigende Sitte, nach welcher eine Wittwe nach
dem Tode ihres Mannes um der Trauer willen
zu Hauſe bleibt ein Jahr hindurch und keine
Meſſe hört.“ (Lib. 7. inst. moral. c. 7.) Es
verſteht ſich von ſelbſt, daß dieſer Jeſuit noch
vielmehr in Betreff des Hörens des Wortes Got⸗

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