# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 01 05_S67 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Gottes Wort und Tuthers Lehr vergehet nu 1 — — TTTTQTQTRT — —.— —— (Offnb. Joh. Cap. 14 v 6. n und nimmermehr. — π—π—— — — Herausgegeben von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſouri, Redigirt von C. F. W. Walther. Ohio und andern Staaten Jahrg. 10. St. Louis, Mo., den 20. December 1853. No. 9. Hedingungen- Der Lu tberaner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jährlichen Subſcriptienspreis don Einem Dellar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben vorauslube⸗ hblen und das Poſigeld ju tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cents verkauft.“ niiiν aber. Jeſuitismus. (Fortſetzung.) Joh. Sanchez, ein Spanier, nicht zu verwechſeln mit Thomas Sanchez, geſt. 1610, ſchreibt: „Wenn der Büßende (2) die ſtarke Ver⸗ . nuthung hat, daß ihm der Beichtiger die Abſo⸗ lution nicht ertheilen werde, wenn er bekennen würde, daß ihm eine Sünde zur Gewohnheit ge⸗ vorden ſei, ſo kann er mit Anwendung einer Zweideutigkeit die Gewohnheit leugnen, daß der Sinn ſich ſo herausſtellt: nicht abſolut iſt es bei mnir eine Gewohnheit, ſondern keine ſolche, die ich gegenwärtig zu bekennen hätte.— Wenn ein Büßender dem Beichtiger bekannt ſein ſollte, welcher recht wohl weiß, daß er z. B. die Schweſter, mit welcher er die Sünde begeht, nicht aus dem Hauſe geſtoßen habe, der kann ſch ſtellen, als ob er ein Anderer wäre, indem Un die Stimme, die Kleider, den Namen, den Ocburtsort und dergleichen ändert, ohne ſich rnit einer Lüge zu verſündigen, indem er ſich aber einer Zweideutigkeit bedient. Ja, er kann leug⸗ un, daß er zu einem Orden gehöre oder daß er venheirathet ſei, den Fall geſetzt, daß er abſol⸗ ditt werden ſollte und der Beichtiger ihm die Abſolution nicht ertheilen wollte, wenn er dieſe Umſtände in Erfahrung brächte.- Der Bü⸗ bende köunte, wenn er zur Wiedererſtattung „(des Geſtohlenen)“ unvermögend iſt, verſichern, daß er es ſchon wiedererſtattet habe, wenn er es als wahrſcheinlich vorausſetzte, daß der Beichti⸗ ger, falls die Wiedererſtattung nicht erfolgt iſt, die Abfolution nicht ertheilen werde, ſo ſehr auch der Büßende den Beichtiger von ſeiner Unfähig⸗ keit vergewiſſerte; denn er iſt nicht verpflichtet, den Irrthum des Beichtigers zu begünſtigen.“ (Siehe: Selectae et pract. disp. Ant. 1644. fol. Disp. 9. n. 7. 10.) Wer ſollte meinen, daß dergleichen die Cenſur der Oberen des Je⸗ ſuitenordens paſſiren konnte? Doch die Ver⸗ wunderung verſchwindet, wenn man in dem Juſtitutum ſelbſt Folgendes lieſt: „Ehrloſigkeit wegen enormer (ganz entſetzlicher) Sünden ſchließt in dem Ort (von der Geſellſchaft der Jeſuiten) aus, wo dieſelbe offenbar iſt. Wer jedoch an ſehr entfernten Orten darin gefallen wäre, den würde eine ſolche Ehrloſigkeit von dem (Jeſuiten⸗) Orden nicht ausſchließen.“ (Vol. I. f. 343.) Was für Leute mag es hiernach hier in dem weitentfernten Amerika unter den Jeſui⸗ ten geben! Azorius, geſt. 1607, ſchreibt: „bevor Gre⸗ gor zum Papſt erwählt wurde, hatte er öffent⸗ lich und feierlich geſchworen, daß er der päpſtli⸗ chen Gewalt entſagen werde. Als er aber her⸗ nach zum Papſt erwählt wurde, wollte er die päpſtliche Würde nicht ablegen. Aber der römiſche Papſt kann ſich ſelbſt von einem Gelüb⸗ Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Redakteur, alle anderen welche Geſchäftliches, Beſtellungen. Abbeſtellungen. Gelder ꝛc. enthalten, unter der Adreſſe NMr. F. W. Barthel, care of C. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden. de und von dem Band eines Schwures und vom Geſetz losmachen, wenn er nur eine gehö⸗ rige Urſache dazu hat.“ (Inst. moral. lib. V. c. 15. p. 127.) Laymann: „Wenn einer eidlich befragt wird, ob er aus einem Orte komme, den man von der Peſt inficirt glaubt, ſo kann er ſchwö⸗ ren, er komme nicht daher, hinzuverſtanden: aus einem Orte, wie man ſich ihn vorſtelle. Ja die meiſten fügen hinzu, wenn auch der Ort wirklich inficirt ſti, ſo könne er doch ſchwören, er ſei nicht dert geweſen, wenn er nur ſchnell hin⸗ durchgegangen ſei und die ſichere Ueberzeugung habe, nicht von der Peſt angeſteckt zu ſein.“ (Hierin, ſagt Laymann a. a. O. (ſtimme Az o⸗ rius, Sanchez, Suarez. Rodriguez a. A. mit ihm überein.) Hieraus iſt erſichtlich welche Garantie alle Peſt- und Cholera-Qua⸗ rantainen gegen Jeſuiten gewähren. Der gute Zweck, irgendwo zu miſſion iren und etwas für das Heil der „Kirche“ zu thun, heiligt das Mit⸗ tel des Meineids. Azorius von Lorca in Spanien, geſtor⸗ ben 1607, ſchreibt: „Es iſt eine nicht zu miß⸗ billigende Sitte, nach welcher eine Wittwe nach dem Tode ihres Mannes um der Trauer willen zu Hauſe bleibt ein Jahr hindurch und keine Meſſe hört.“ (Lib. 7. inst. moral. c. 7.) Es verſteht ſich von ſelbſt, daß dieſer Jeſuit noch vielmehr in Betreff des Hörens des Wortes Got⸗