Collection › Der Lutheraner (St. Louis, Missouri) › Jahrgang 7, Nummer 7 › Seite 60

Der Lutheraner St. Louis, Missouri — 1850-11-10, Seite 60

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beiden Zeiträumen vom Jahr 1536 bis zu Lu⸗
thers Tode und von da an bis zu Mel. Tode.
In dem erſten Zeitraum waren die Spuren die⸗
ſer Adweichungen nicht ſo häufig, auch nicht ſo
ſtark und offenbar und daher auch nicht von ſo
weit verbreitetem ſchädlichen Einfluß, als in dem
zweiten Zeitraume; im Gegentheil gab Mel., ſo
lange Luther lebte und ihm zur Seite ſtand, noch
von Zeit zu Zeit erfreuliche Beweiſe ſeiner Über⸗
einſtimmung mit ihm auch in der Abendmahls⸗

lehre, was er ſpäter, als er dieſer Stütze beraubt

war immer ſeltner that. Hieraus iſt es zu er⸗
klären, daß Luther und Andere hinſichtlich Mel.
zwar manchmal in bangen Beſorgniſſen ſ⸗ chwebten,
allein noch nicht hinlänglichen Grund hatten, öf⸗
fentlich wider ihn zu zeugen, wie dieß nach Lu⸗
thers Tode nothwendig wurde. Auch war es
ganz natürlich, daß man manche briefliche und
mündliche Außerungen Mel., die früher nicht be⸗
kannt, oder doch nicht für verdächtig gehalten
worden waren, ſpäter mit andern Augen anſehen
mußte, nachdem ſeine Abweichungen immer of⸗
fenbarer wurden.

Wir wollen nun einige Beweiſe für den wan⸗
kelmüthigen Sinn Mel. anführen, den er vom
J. 1536 an bis zu Luthers Tode bewieſen, in⸗
vem er ſich bald zu Gunſten der Reformirten und
gegen Ls Lehre, bald wieder, ſich gleichſam auf⸗
raffend, gegen die reform. und zu Gunſten der
luth. Lehre erklärt hat.

Bald darauf, nachdem er in Gemeinſchaft mit
Luther die Wittenberger Concordie vollzogen hatte,
lud ihn der Landgraf von Heſſen mit Bucer nach
Caſſel ein, um von jedem die Meinung ſeiner
Glaubensgenoſſen über jene Concordie zu ver⸗
nehmen. Darüber ſprach ſich Mel. in einem
Briefe anCamerarius ſo aus: „Was meine Mei⸗
nung ſey, wollet Ihr jetzt von mir nicht zu wiſ⸗
ſen begehren, denn ich bin ein Bote einer frem⸗
ven Meinung geweſen, ob ich gleich meine
Meinung nicht verhehlen werde, wenn ich gehört
habe, was die Unſern antworten.“ Giebt damit
Mel. nicht deutlich zu erkennen, daß er zwar äu⸗
ßerlich die Concordie mit vollzogen, davon aber
eine ganz andere Meinung als ſeine Glaubens⸗
genoſſen gehegt habe? —

Im J. 1537 unterſchrieb er die Schmalcald.
Artikel, in denen bekanntlich ein kurzes, aber ent⸗
ſchiedenes Bekenntniß vom Sacrament des Al⸗
tars abgelegt wird; er ſchrieb auch noch in dem⸗
ſelben Jahre an den Churfürſten von Sachſen,
daß es mit den Zwinglianern nur Fürwitz, Fre⸗
vel und der Vernunft Wahn ſey, damit man für
HGott nicht beſtehen könnte.

Inm J. 1538 ſchrieb er, man ſolle Chriſtum
nicht zerreißen, als ob er nur nach der Gottheit
bei uns Li, nicht aber auch nach der Menſchheit,
Chriſtus ſei vielmehr leiblich im heil. Abend⸗

ahle.
n (Schluß folgt.)

—60—

(Eingeſandt.)
Brief an einen Gemeindevorſteher.)
Werther Herr!

Sie haben mir in Ihrem werthen Schreiben
vom — auf meinen letzten Brief geantwortet, daß,
was die kirchlichen Gebräuche und Trennung von
Ihren „reformirten Brüdern“ betreffe, ein luthe⸗
riſcher Paſtor Ihnen nicht willkommen ſein werde.
Weil Sie nun dennoch das lutheriſche Concor⸗
dienbuch annehmen, ſo ſind Sie im Widerſpruch
mit Sich ſelbſt. Dies Ihnen in chriſtlicher Auf⸗
richtigkeit und Liebe nachzuweiſen, iſt die Abſicht,
in der ich noch einmal an Sie ſchreibe. Zuvor
aber bemerke ich, daß es mich keineswegs befrem⸗
det hat, ſolche Antwort von Ihnen zu bekommen,
weil leider die Grundſätze, welche Sie äußern,
in unſern Tagen nur zu gäng und gebe ſind.
Mich freut im Gegentheil Ihre Offenheit und
wenn Sie in gleicher Wahrheitsliebe das gegen⸗
wärtige Schreiben prüfen und nicht ſchon darum
alles mit mißtrauiſchen Augen anſehen, weil es
Ihren Gewohnheiten nicht entſpricht, ſo hoffe ich,
daß Sie durch Gottes Gnade doch noch mit der
Zeit zur Anerkennung der vollen Wahrheit, wie
ſie in der lutheriſchen Kirche bekannt wird, ge⸗
langen und, was damit eng zuſammenhangt vor
der Verwerfung aller und jeder Lehre, die mit
der Wahrheit in Widerſpruch ſteht, auch der re⸗
formirten nicht ſolche Scheu wie bisher tragen
werden.

Der HErr wolle mir Gnade verleihen, daß ich
in der Art und Weiſe, wie ich zu Ihnen durch
dieſen Brief rede nichts verſehe und Ihnen wohl
verſtändlich ſei.

J. Von den Kirchengebräuchen.
Sie theilen mit vielen, in der Erkenntniß ver⸗
wahrloſeten Proteſtanten unſerer Tage den Irr⸗
thum, daß die lutheriſchen Ceremonien oder Kir⸗
chengebräuche nichts weiter als ein Uberbleibſel
des Papſtthums ſeien und rechnen dazu inſon⸗
derheit das Zeichen des heil. Kreuzes und das
Abſolviren Einzelner im Beichtſtuhl. Darnach
kommt es ſo heraus, wie wenn Luther entweder
ſelbſt noch in manchem papiſtiſchen Irrthum ge⸗
ſteckt hätte und deswegen bei vielen ſ. g. „katho⸗
liſchen“ Ceremonien geblieben wäre oder daß er
um des noch nicht ſo weit erleuchteten Volks wil⸗
len manchen Sauerteig des papiſtiſchen Weſens
beibehalten hätte. Nun, von einer Zeit, die
Luther ſo wenig kennt, wie die jetzige, kann man
nichts Beſſeres erwarten. Giebt es doch außer
„Luthers Leben von Meurer *) kaum eine echte
Lebensbeſchreibung dieſes Gottesmannes. Wer
den Seligen aus einem Buche, wie das genannte
iſt, einigermaßen kennen gelernt hat, der kann
nur zürnen oder mitleidig lächeln über ſolch eine
Meinung, die unſere vom h. Geiſt durch Gottes
Wort ſo hoch erleuchteten und ſo glaubensmuthi⸗
gen Luther zu einem Dummkopf oder Heuchler

*) Von einem amerikaniſchen lutheriſchen Previger an den
Vorſteher einer vakanten unirten Gemeinde.

**) Das auch ins Engliſche überſetzt und unter dem Titel
„Life of Martin Luther by Meurer“ in New⸗Yoxk bei
H. Ludwig, Verey street No. 70, für 2 Dollars zu ha⸗
ben iſt.

machen will. Der Luther, der mehr als Einer
Gottes Wort geleſen und überdacht hat, ſollte
nicht beſſer als unſere heutigen Aufgeklärten ein⸗
geſehen haben, was dem Papſithum angehört
und was nicht? Der Luther, der um der
Wahrheit willen den Fluch der ganzen Weln nicht
achtete, ſollte hinter dem Berge gehalten haben
mit einigen wenigen Kirchengebräuchen? Nein,
lieber Freund! Luther hat nichts aus ver ſkaiho⸗
liſchen Kirche“ aus bloßer Nachgiebigkeit gegen
die damalige Zeit beibehalten, noch weniger aus
eigenem Wohlgefallen daran. Im Verwerfen
des Papſtthums und eben ſowohl im Beibehal⸗
ten des nicht Papiſtiſchen, ſondern wahrhaft Ka⸗
tholiſchen leitete ihn Gottes Wort. Denn dies
verbietet keinen Kirchengebrauch, es ſei denn, daß
damit einer falſchen Lehre gehuldigt werde. Der
Apoſtel Paulus beſchnitt den Timotheus, beſchor
ſein Haupt zu Kenehren und erfüllte ein Gelübdt
im Tempel. Das waren alles Kirchengebräuche,
die weit anſtößiger ſind als irgend eine lutheri⸗
ſche Ceremonie. Dennoch war es dem Apoſtel
unverboten, dieſelben zu beobachten; er hatte
Freiheit vazu, als es ihm nach ſrinem 1 Cor. 9,
19 —.23. ausgeſprochenen Grundſatze zur Ver⸗
breitung des Evangeliums förderlich war. Er
hatte ſich doch auch bei ſeiner Taufe von dem
jüdiſchen Geſetze losgeſagt, wußte und bekannte
es, daß wir nicht durch des Geſetzes Werke, ſon⸗
dern durch den Glauben allein ſelig werden
(Phil. 3, 9.)] Dennoch hält er vieſe jüdiſchen
Gebräuche, nicht als wolle er dadurch ſelig wer⸗
den, ſondern weil ihm nach der ehriſt⸗
lichen Freiheit jede Ceremonie
freiſteht, wenn er durch dieſelbe
keiner falſchen Lehre beipflichtet.
Wie wir nun aus ſolchen einzelnen Beiſpielen
ſehen, daß der Chriſt, ohne ſein Taufgelübde da⸗
durch zu brechen mancherlei gottes dienſtliche Ge⸗
bräuche beobachten darf, wenn dieſelben nur mit
keiner falſchen Lehre in Verbindung ſtehen, ſo

zeigt uns die Geſchichte der apoſtoliſchen Kirche,

daß die ganze chriſtliche Gemeine von Anfang an
dieſen Grundſatz befolgt und gewiſſe Ceremonien
im Gottesdienſte beobachtet hat. Dieſe wurden
ihr nicht ausdrücklich geboten; — denn das
wäre eben ſo ſehr wider die chriſtliche Freiheit als
ein Verbot derſelben; ſondern die Chriſten
erwählten ſich ſelbſt, als die da Macht dazu hat⸗
ten, ſolche Ceremonien, von denen ſie erkannten.
daß ſie „wohl ſtehen“, nach dem Grundſatze, den
ihnen der heil. Geiſt 1 Cor. 11, 15 vorgeſchrie⸗
ben hatte. Beiſpiele finden wir unter andern
1 Cor. 11. 4 — 6, 14. 15. 14, 34. 35.

Dieſem Grundſatze gemäß, daß die Kirchen⸗
gebräuche oder Ceremonien der chriſtlichen Frei⸗
heit anheimfallen, nicht verboten und
nicht im Einzelnen geboten ſind hat Dr.
M. Luther nicht wie Carlſtadt und die Refor⸗
mirten alle Ceremonien abgethan, ſondern echt
chriſtlich alle Gebräuche der Kirche, die da „wohl
ſtehen“ (nach 1 Cor. 11, 13) zur guten Ordnung
(nach 1 Cor. 14, 40) und zur Beſſerung unter⸗
einander (nach 1 Cor. 14. 26) dienen und keine
falſche Lehre befördern beibehalten. Was wäre
das auch für ein unſinniges Ding geweſen, al⸗

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